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title: "Ganztag ab 2026: Stauraum & Garderoben in der Grundschule planen"
description: "Seit 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztag. Wie Schulträger Garderoben, Fächer und Materialschränke planen: Brandschutz, DGUV-Kantenschutz, Belüftung."
url: "https://industrie-fachwissen.de/buero/ganztagsanspruch-grundschule-stauraum-garderoben-planung"
category: "Büro"
date: "2026-09-19"
author: "Redaktion"
language: "de"
site: "industrie-fachwissen.de"
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# Ganztagsanspruch ab 2026: Stauraum, Garderoben und Materialschränke in der Grundschule richtig planen

Seit dem 1. August 2026 hat jedes Kind der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Für Schulträger ist das zuerst eine Personal- und Raumfrage — in der praktischen Umsetzung aber ebenso eine Stauraumfrage: mehr Wechselkleidung, mehr Material, mehr Nutzungskonflikte im selben Klassenzimmer. Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Anforderungen an Garderoben und Schränke ein und zeigt, wie sich der Bedarf systematisch ermitteln lässt.

## Das Wichtigste in Kürze

- Seit dem 1. August 2026 gilt nach § 24 Absatz 4 SGB VIII der Rechtsanspruch auf acht Stunden Ganztagsförderung, zunächst für die erste Klassenstufe, mit jährlicher Erweiterung bis zum Endausbau 2029/30.
- Notwendige Flure sind Rettungswege — ob Garderobenschränke dort stehen dürfen, entscheidet die zuständige Brandschutzdienststelle im Einzelfall, nicht der Möbelkatalog.
- DGUV Regel 102-601 verlangt für Kanten, Ecken und Haken bis 2,00 Meter Höhe einen Rundungsradius von mehr als 2 Millimetern.
- Verbindliche Maße für Schulgarderoben gibt es nicht; bewährt haben sich 300–400 Millimeter Abteilbreite und eine Greifhöhe bis rund 1,40 Meter.
- Ein Teil der Investitionslücke lässt sich über das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie angehobene Direktauftragsgrenzen mehrerer Länder abfedern.

Ein Erstklässler, der acht Stunden statt vier in der Schule verbringt, hat am Nachmittag dieselbe Ausrüstung dabei wie am Morgen — nur dass sie jetzt den ganzen Tag irgendwo bleiben muss: die durchnässte Regenjacke, die Wechselschuhe für drinnen, die Sportsachen für die Nachmittags-AG, die zweite Brotdose. Multipliziert mit 25 Kindern pro Klasse und einem Schulgebäude, dessen Garderobenflächen für den halbtägigen Betrieb ausgelegt wurden, wird aus einer pädagogischen Reform in der Praxis zuerst ein Platzproblem. Dieser Beitrag ordnet ein, welche rechtlichen Vorgaben dabei gelten und wie sich der tatsächliche Bedarf systematisch ermitteln lässt.

## Der Rechtsanspruch: was seit August 2026 gilt

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG), das den Anspruch in § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verankert. Nach der Vorschrift haben anspruchsberechtigte Kinder werktäglich Anspruch auf acht Stunden Förderung, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. In den unterrichtsfreien Zeiten gilt der Anspruch grundsätzlich fort; die Länder können eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über die acht Stunden hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, dessen Umfang sich am individuellen Bedarf orientiert.

Der Anspruch wird stufenweise eingeführt: Er gilt seit dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe erweitert, bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassen eins bis vier anspruchsberechtigt sind. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend betont dabei ausdrücklich, dass es sich um einen Anspruch, nicht um eine Pflicht handelt — Eltern entscheiden frei, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen. Für die bauliche Planung ist genau das die Schwierigkeit: Die Nachfrage lässt sich vor Ort erst im laufenden Schulbetrieb verlässlich beobachten, während Möbel und Umbauten bereits jetzt beschafft werden müssen.

Eine ausführliche Einordnung der Ausbauzahlen und Rahmenbedingungen bietet der Deutsche Bildungsserver. Wie ambitioniert die Umsetzung ist, zeigt eine im Januar 2026 veröffentlichte Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung: Ein Viertel der befragten Schulleitungen gab an, nicht für alle im Schuljahr 2026/27 eingeschulten Kinder eine Ganztagsbetreuung gewährleisten zu können. Als größte Hürden wurden fehlende Räume und fehlendes Fachpersonal genannt.

## Warum aus mehr Betreuungszeit ein Stauraumproblem wird

Die Rechnung ist einfach, wird aber selten explizit gemacht: Verdoppelt sich die Aufenthaltsdauer eines Kindes im Schulgebäude, verdoppelt sich nicht automatisch die verfügbare Fläche — wohl aber die Menge an Gegenständen, die mitgebracht, gelagert und wiedergefunden werden müssen. In der Planung lassen sich davon vier Bedarfsarten unterscheiden, die häufig in einem einzigen Raum konkurrieren.

Die **Tagesgarderobe** — Jacke, Mütze, Wechselschuhe, Regenhose — braucht eine Zone direkt am Klassenraum oder im Flurbereich, die schnell erreichbar ist, ohne den morgendlichen Andrang zu verstärken. Die **persönliche Habe** — Trinkflasche, Brotdose, Wechselwäsche, kleinere Wertsachen — gehört demgegenüber in ein abschließbares Fach in kindgerechter Greifhöhe. Das **Ganztagsmaterial** der Nachmittagsangebote — Bastel-, Spiel- und Bewegungsmaterial — benötigt einen eigenen, geschlossenen Schrank im Gruppenraum, nicht offene Regale im Flur. Und schließlich entsteht durch die **Mehrfachnutzung** desselben Raums durch Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag ein Konfliktpotenzial, das sich am zuverlässigsten durch getrennt abschließbare Schrankabteile statt gemeinsam genutzter offener Regale lösen lässt.

Wie schnell sich diese vier Bedarfsarten zu einer erheblichen Fläche summieren, zeigt eine einfache Überschlagsrechnung. Eine zweizügige Grundschule mit zwei Klassen je Jahrgang und 25 Kindern je Klasse kommt im Endausbau zum Schuljahr 2029/30 auf bis zu 200 anspruchsberechtigte Kinder. Wird jedem Kind allein für die Tagesgarderobe eine Abteilbreite von 350 Millimetern zugeordnet, ergibt das eine reine Schrankfrontlänge von 70 Metern — verteilt auf mehrere Standorte im Gebäude, aber in Summe deutlich mehr, als die meisten Bestandsbauten für den bisherigen Halbtagsbetrieb vorgesehen haben. Kommt ein zweites, abschließbares Fach je Kind für die persönliche Habe hinzu, verdoppelt sich dieser Wert noch einmal. Diese Größenordnung sollte am Anfang der Planung stehen, nicht als Überraschung am Ende der Ausschreibung.

Gerade der letzte Punkt wird in der Planung häufig übersehen. Wenn Unterricht und Nachmittagsbetreuung denselben Raum nutzen, landet das Bastelmaterial der Nachmittagsgruppe im Regal der Klassenlehrerin, und Unterrichtsmaterial verschwindet in der Kiste der Betreuungskraft. Eine organisatorische Trennung über zugewiesene, abschließbare Abteile behebt dieses Problem ohne bauliche Erweiterung und ist damit die mit Abstand kostengünstigste der hier beschriebenen Maßnahmen.

## Der Flur ist kein Lager: was der Brandschutz zulässt

Der naheliegende Reflex bei Platznot ist der Schulflur. Bauordnungsrechtlich ist er zugleich der heikelste Ort im Gebäude. Notwendige Flure sind Rettungswege; das ergibt sich aus den Landesbauordnungen in Verbindung mit der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Die Richtlinie erkennt zwar ausdrücklich an, dass brennbare Einbauten aus schulbetrieblichen Gründen häufig in notwendigen Fluren untergebracht werden müssen — hält aber ebenso ausdrücklich fest, dass notwendige Flure in ihrer Funktion als Rettungswege dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen.

Was das in der Praxis bedeutet, wird von den zuständigen Brandschutzdienststellen unterschiedlich gehandhabt. Mehrere kommunale Leitfäden — eine fachliche Einordnung bietet unter anderem das Brandschutz-Informationsportal von TÜV SÜD — lassen im notwendigen Flur Schränke zu, sofern sie aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, die nutzbare Fluchtwegbreite an keiner Stelle unterschreiten und keine brennbaren Gegenstände auf ihnen abgelegt werden können. Genau daraus erklärt sich das serienmäßige Schrägdach vieler Schulschränke: Es verhindert, dass die Schrankoberseite als Ablagefläche genutzt wird. Wie weit eine solche Ausnahme im konkreten Gebäude trägt, entscheidet aber nicht der Möbelkatalog, sondern die zuständige Dienststelle im Einzelfall. Drei Fragen gehören deshalb vor jede Bestellung:

1. Handelt es sich um einen notwendigen Flur im bauordnungsrechtlichen Sinn, oder um eine Fläche, die anders eingestuft ist?
2. Bleibt die nutzbare Breite des Rettungswegs an jeder Stelle erhalten — auch bei geöffneten Schranktüren?
3. Akzeptiert die Brandschutzdienststelle die geplante Ausstattung, und unter welchen Bedingungen (Material, Schrägdach, Wandbefestigung)?

Wer diese drei Fragen vor der Bestellung schriftlich klärt, vermeidet den teuersten Fehler des gesamten Vorhabens: eine gelieferte Anlage, die am geplanten Standort nicht aufgestellt werden darf.

## Was die Unfallversicherung für Möbel in Schulen verlangt

Neben dem Bauordnungsrecht gilt das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule" konkretisiert dazu eine klare Vorgabe: Kanten, Ecken und Haken fester und beweglicher Einrichtungsgegenstände in Aufenthaltsbereichen der Schülerinnen und Schüler müssen bis zu einer Höhe von 2,00 Metern ab Oberkante Standfläche so ausgebildet oder gesichert sein, dass Verletzungsgefahren vermieden werden. Dieses Schutzziel gilt nach der Regel als erreicht, wenn Kanten, Ecken und Haken einen Rundungsradius von mehr als 2 Millimetern aufweisen oder entsprechend gefast sind.

Für die Beschaffung ergibt sich daraus eine kurze, aber wirksame Prüfliste: gerundete oder gefaste Kanten und Ecken, gerundete oder abgeschirmte Garderobenhaken, keine vorstehenden Bauteile in Kopfhöhe eines sechs- bis zehnjährigen Kindes und eine sichere Befestigung gegen Kippen. Der letzte Punkt wird bei nachträglich aufgestellten Schränken besonders häufig übersehen: Ein hoher, schmaler Schrank ohne Wandverankerung ist in einer Grundschule keine vertretbare Option, unabhängig davon, ob er kurzfristig oder dauerhaft aufgestellt wird.

Die Materialfrage entscheidet sich aus diesen Anforderungen heraus meist zugunsten von pulverbeschichtetem Stahlblech: nichtbrennbar für den Fall einer Aufstellung im notwendigen Flur, sicher verschraubbar gegen Kippen, mit dem geforderten Rundungsradius herstellbar und unempfindlich gegenüber der Feuchtigkeit nasser Kleidung.

## Garderobentyp nach Jahrgangsstufe: eine Entscheidungshilfe

Es gibt keine Lösung, die für alle Jahrgänge gleichermaßen passt. Die Auswahl richtet sich nach drei Fragen: Wie viel Fläche steht zur Verfügung, muss ein Teil davon abschließbar sein, und wie durchnässt kommt die Kleidung typischerweise an?

| Kriterium | Offene Garderobe mit Haken | Fächerschrank | Schulspind, volle Höhe |
| --- | --- | --- | --- |
| Flächenbedarf je Kind | am geringsten | gering | am höchsten |
| Abschließbar | nein | ja, je Fach | ja, je Abteil |
| Brandlast bei Aufstellung im Flur | hoch — offen hängende Textilien | gering bei Stahlblech | gering bei Stahlblech |
| Trocknung nasser Kleidung | gut | nur mit Lüftungsschlitzen | nur mit Lüftungsschlitzen |
| Typisch geeignet für | Klasse 1–2, Cluster-Raum | Ganztag mit Fachraumwechsel | Klasse 3–4, weiterführende Schule |

In der Praxis läuft die Planung häufig auf eine Kombination hinaus: eine offene, gut belüftete Garderobenzone für Jacken und nasse Straßenschuhe, ergänzt um ein kleines abschließbares Fach je Kind für Wertsachen und persönliche Habe. Diese Trennung entlastet zusätzlich den morgendlichen Andrang, weil nicht alle Kinder gleichzeitig zum selben Fachtyp greifen müssen.

Für die Umsetzung über mehrere Jahrgänge hinweg lohnt sich außerdem eine Planung, die auf Wachstum ausgelegt ist statt auf einen einzigen Beschaffungstermin: Wird im Schuljahr 2026/27 zunächst nur die erste Klassenstufe ausgestattet, sollten Schrankraster und Befestigungspunkte so gewählt werden, dass sich die Anlage in den Folgejahren um weitere Module erweitern lässt, ohne die bereits montierten Abschnitte zu demontieren. Ein durchgängiges Rastermaß über alle Bauabschnitte hinweg erspart bei der Erweiterung 2027, 2028 und 2029 jeweils eine erneute Maßaufnahme und reduziert das Risiko sichtbarer Farb- oder Materialunterschiede zwischen den Baujahren.

## Barrierefreiheit: ein Thema, das über den reinen Ganztagsbetrieb hinausreicht

Wo eine Schule öffentlich zugänglich ist — was auf die meisten Grundschulgebäude zutrifft —, gelten für Garderoben- und Schließfachanlagen zusätzlich die Maßvorgaben der DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen, unabhängig vom Ganztagsausbau. Das betrifft insbesondere die Bewegungsfläche vor den Schränken, die Greifhöhe von Bedienelementen und den seitlichen Abstand zu Wänden an den Endfeldern einer Schrankzeile. Wer eine Garderobenanlage im Zuge des Ganztagsausbaus ohnehin neu plant, sollte diese Anforderungen in derselben Ausschreibung mitdenken, statt sie bei einer späteren Nachrüstung getrennt zu lösen.

## Maße: bewährte Praxiswerte statt Normvorgaben

Verbindliche Maße für Schulgarderoben gibt es nicht — die Raumprogramme der Länder unterscheiden sich hier erheblich. In der Praxis haben sich Abteilbreiten von 300 Millimetern für die reine Tagesgarderobe bewährt, beziehungsweise 400 Millimeter, wenn zusätzlich Sportsachen oder Wechselkleidung untergebracht werden sollen. Entscheidender als die Breite ist häufig die Greifhöhe: Was ein Erstklässler nicht selbstständig erreicht, wird im Alltag nicht genutzt. Fachhöhen oberhalb von etwa 1,40 Metern sind für die Klassen eins und zwei praktisch verlorener Stauraum für die tägliche Nutzung, eignen sich in der Praxis aber gut zur Aufbewahrung von Material, an das die Kinder gerade nicht selbstständig herankommen sollen.

## Feuchtigkeit: das unterschätzte Betriebsproblem

Zwanzig nasse Regenjacken in einem geschlossenen Schrankblock erzeugen an einem regnerischen Novembertag eine erhebliche Feuchtelast. Ohne Lüftungsschlitze in Türen und Rückwand entsteht zunächst unangenehmer Geruch, in ungünstigen Fällen dauerhafte Feuchtigkeit und Schimmelbildung an der dahinterliegenden Wand. Wer geschlossene Schränke plant, sollte deshalb konsequent belüftete Türausführungen — Lüftungsschlitze oder Lochblech — vorsehen, einen Abstand zur Wand einhalten und nasse Oberbekleidung nach Möglichkeit in einer separaten offenen Zone unterbringen statt in einem abschließbaren Fach.

## Vandalismus, Beschriftung und Reinigung: was die Lebensdauer bestimmt

Einige Details, die im Beschaffungsvorgang leicht wie Nebensache wirken, entscheiden über die tatsächliche Nutzungsdauer der Anlage. Pulverbeschichtetes Stahlblech lässt sich reinigen und bei Bedarf übermalen, empfindliche Dekorfronten in der Regel nicht. Türen mit Lochblech statt einfachen Lüftungsschlitzen erschweren das Einwerfen von Gegenständen und verbessern gleichzeitig die Durchlüftung — in einer Grundschule ein doppelter Vorteil. Für die Fächerzuordnung hat sich eine dauerhafte, geprägte oder gravierte Nummerierung bewährt, weil aufgeklebte Papieretiketten in Grundschulen selten ein Halbjahr überstehen. Und ein Sockel oder Standfüße statt bodenbündiger Bauweise erspart dem Reinigungspersonal wöchentlich das mühsame Auskehren unter dem Schrank — ein Punkt, der über die Nutzungsdauer hinweg wirtschaftlich mehr ausmacht als ein geringer Preisunterschied bei der Anschaffung.

## Finanzierung: ein knapper Überblick

Ein Teil der aktuellen Investitionslücke lässt sich über bereits verfügbare Fördermittel schließen. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stehen 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Kommunen zur Verfügung; die konkrete Verwendung legen die Länder weitgehend selbst fest. Nach ersten Ergebnissen des KfW-Kommunalpanels 2026, veröffentlicht durch das Deutsche Institut für Urbanistik, planen viele Kommunen den Einsatz dieser Mittel ausdrücklich für Schulinfrastruktur. Für kleinere Ausstattungsprojekte kommt hinzu, dass die vergaberechtlichen Wertgrenzen für Direktaufträge in mehreren Ländern angehoben wurden, sodass sich eine einzelne Garderobenanlage häufig ohne förmliches Verfahren beschaffen lässt — die Einzelheiten dazu, welche Wertgrenzen gelten und was bei der Losbildung zu beachten ist, gehören in eine eigene vergaberechtliche Prüfung und würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

## Bedarf ermitteln: vier Schritte vor der ersten Anfrage

Die meisten Fehlplanungen entstehen, weil zuerst ein Produkt ausgewählt und erst danach der tatsächliche Bedarf gerechnet wird. In der umgekehrten Reihenfolge geht die Planung schneller und günstiger.

1. **Zählen:** Wie viele Kinder sind im Endausbau zum Schuljahr 2029/30 anspruchsberechtigt — nicht wie viele es heute sind? Der Anspruch wächst jahrgangsweise, die beschaffte Ausstattung bleibt in der Regel zwanzig Jahre im Einsatz.
2. **Verorten:** Welche Fläche steht je Klassenzug tatsächlich zur Verfügung, und welchen bauordnungsrechtlichen Status — notwendiger Flur oder nicht — hat sie? Diese Frage sollte vor allen anderen geklärt werden.
3. **Trennen:** Welcher Anteil des Stauraums muss abschließbar sein, welcher nicht? Offene Garderobe ist deutlich günstiger in der Anschaffung und bei nasser Kleidung technisch überlegen.
4. **Prüfen:** Erfüllt die vorgesehene Ausstattung die DGUV-Anforderungen an Kanten, Ecken und Haken sowie die Kippsicherung, und liegt eine schriftliche Freigabe der Brandschutzdienststelle für den geplanten Standort vor?

Aus diesen vier Schritten entsteht ein belastbares Mengengerüst, mit dem sich Angebote überhaupt erst sinnvoll vergleichen lassen. Ohne dieses Gerüst vergleicht man in der Praxis Preise für unterschiedliche Leistungen.

## Wartung und Zuständigkeit: wer sich um die Anlage kümmert

Eine Garderobenanlage, die für zwanzig Jahre Nutzungsdauer beschafft wird, braucht eine benannte Zuständigkeit für den laufenden Betrieb — sonst verlagert sich die Verantwortung stillschweigend auf das Hausmeisterteam, ohne dass Zeit oder Budget dafür eingeplant wurden. Dazu gehören die regelmäßige Kontrolle von Schlössern und Scharnieren, der Austausch beschädigter oder abmontierter Haken, die Nachbestellung von Ersatzteilen aus demselben Baujahr und die Klärung, wer bei einer Beschädigung durch Vandalismus die Reparatur beauftragt. Wird diese Zuständigkeit bereits im Beschaffungsvorgang festgelegt und schriftlich dokumentiert, lassen sich viele der kleinen Mängel, die eine Anlage vorzeitig unbrauchbar erscheinen lassen, mit geringem Aufwand vermeiden.

Sinnvoll ist außerdem eine jährliche Sichtprüfung zu Beginn des Schuljahres, bei der neben der Funktionsfähigkeit der Schlösser auch die Kennzeichnung der Fächer und die Freihaltung der Vorzonen kontrolliert werden. Diese Prüfung lässt sich mit geringem Zusatzaufwand in bestehende Begehungen nach der Arbeitsstättenverordnung oder in die turnusmäßige Brandschutzbegehung integrieren, statt einen eigenen Termin dafür zu schaffen.

## Fazit

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist zuerst eine Personal- und Raumfrage — er scheitert im Alltag aber häufig an Details: an der Jacke, die im geschlossenen Schrank nicht trocknet, an der Brotdose ohne festen Platz, an dem Schrank, der im Flur baurechtlich nicht stehen darf. Diese Details sind planbar. Wer den bauordnungsrechtlichen Status der vorgesehenen Fläche vorab klärt, die Garderobenlösung nach Jahrgangsstufe und Feuchtebelastung auswählt und die DGUV-Anforderungen an Kanten und Kippsicherung von Anfang an mitdenkt, hat die Ausstattung rechtzeitig vor dem nächsten Winter im Haus — und nicht erst nach dem übernächsten Haushaltsbeschluss — und das mit einer Anlage, die auch die kommenden Ausbaustufen bis 2029/30 ohne größeren Umbau aufnehmen kann.

## Häufige Fragen

### Seit wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und für wen?

Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch nach § 24 Absatz 4 SGB VIII für Kinder, die im Schuljahr 2026/27 in die erste Klasse eingeschult werden. Der Anspruch wird jährlich um eine Jahrgangsstufe erweitert, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassen eins bis vier anspruchsberechtigt sind. Es handelt sich um einen Anspruch, keine Pflicht — Eltern entscheiden frei, ob sie ihn nutzen.

### Dürfen Garderobenschränke im notwendigen Flur einer Schule aufgestellt werden?

Notwendige Flure sind Rettungswege und dürfen in dieser Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ob eine konkrete Aufstellung zulässig ist, hängt von der Fluchtwegbreite, dem Brandverhalten der Schränke und der Einschätzung der zuständigen Brandschutzdienststelle ab; eine pauschale Erlaubnis oder ein pauschales Verbot gibt es nicht. Die Zusage sollte vor der Bestellung schriftlich vorliegen.

### Welche Anforderungen stellt die Unfallversicherung an Garderobenmöbel in Schulen?

Nach DGUV Regel 102-601 „Branche Schule" müssen Kanten, Ecken und Haken von festen und beweglichen Einrichtungsgegenständen in Aufenthaltsbereichen der Schülerinnen und Schüler bis zu einer Höhe von 2,00 Metern ab Oberkante Standfläche so ausgebildet oder gesichert sein, dass Verletzungsgefahren vermieden werden. Als erfüllt gilt das bei einem Rundungsradius von mehr als 2 Millimetern oder einer entsprechenden Fasung.

### Welche Abteilbreite ist für Grundschulkinder sinnvoll?

Verbindliche Maße für Schulgarderoben gibt es nicht, die Länder regeln Raumprogramme unterschiedlich. In der Praxis haben sich 300 Millimeter für die reine Tagesgarderobe und 400 Millimeter bewährt, wenn zusätzlich Sportsachen oder Wechselkleidung untergebracht werden müssen. Wichtiger als die Breite ist die Greifhöhe: Fächer oberhalb von etwa 1,40 Metern sind für Erst- und Zweitklässler kaum nutzbar.

### Wie lässt sich Feuchtigkeit in geschlossenen Garderobenschränken vermeiden?

Nasse Regenkleidung erzeugt in geschlossenen Schrankblöcken eine erhebliche Feuchtelast. Belüftete Türen mit Lüftungsschlitzen oder Lochblech, ein Abstand zur Wand und die Unterbringung nasser Oberbekleidung in einer offenen, gut durchlüfteten Zone statt in einem geschlossenen Fach reduzieren Geruchs- und Schimmelrisiko deutlich.

## Weiterführende Ratgeber

- [Spindschränke und Garderobensysteme: Hygiene, Schwarz-Weiß-Trennung, Materialwahl](https://industrie-fachwissen.de/werkstatt/spindschraenke-garderobensysteme-hygiene-materialwahl-betrieb)
- [Sozialräume im Betrieb: ArbStättV-Anforderungen an Pausenraum, Umkleide und Sanitärbereich](https://industrie-fachwissen.de/werkstatt/sozialraeume-betrieb-arbstaettv-pausenraum-umkleide-sanitaer)
- [Cyber Resilience Act in der Beschaffung: Prüfpflichten für vernetzte Betriebsausstattung](https://industrie-fachwissen.de/werkstatt/cyber-resilience-act-vernetzte-betriebsausstattung-beschaffung)

## Quellen

- Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: [bmbfsfj.bund.de](https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966)
- § 24 SGB VIII, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Volltext: [sozialgesetzbuch-sgb.de](https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html)
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, Ausbau und Qualität, Deutscher Bildungsserver: [bildungsserver.de](https://www.bildungsserver.de/elementarbildung/rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-4932-de.html)
- Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR), Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: [is-argebau.de](https://www.is-argebau.de/Dokumente/42312660.pdf)
- Einrichtungen in Aufenthaltsbereichen, Anforderungen an Kanten, Ecken und Haken nach DGUV Regel 102-601, Portal „Sichere Schule" der DGUV: [sichere-schule.de](https://www.sichere-schule.de/eingangsbereich/flure/einrichtungen)
- Investitionen der Länder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, Bundesministerium der Finanzen: [bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/SVIK/Laender/investitionen-der-laender.html)

Alle externen Quellen zuletzt abgerufen und auf Erreichbarkeit geprüft am 19. September 2026. Angaben zu Abteilbreiten und Greifhöhen sind Erfahrungswerte aus der Praxis und keine normativen Vorgaben. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Schulbaurichtlinie des Landes, den Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle und dem Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Beitrag ersetzt keine bauordnungsrechtliche oder brandschutztechnische Beratung im Einzelfall.

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Quelle: https://industrie-fachwissen.de/buero/ganztagsanspruch-grundschule-stauraum-garderoben-planung — industrie-fachwissen.de
