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Steigschutzsysteme an ortsfesten Leitern: Schiene, Seil oder Rückenschutz im Vergleich

Wer an einer ortsfesten Steigleiter abstürzt, fällt ungebremst in die Tiefe. Rückenschutz, Steigschutzschienen und Seilsysteme verhindern genau das, funktionieren aber grundlegend verschieden. Während der Rückenschutzkorb den Benutzer physisch am Zurückfallen hindert, bremsen schienengeführte und seilgeführte Systeme eine abstürzende Person aktiv ab. Die Wahl des richtigen Systems hängt von der Steighöhe, der Norm, dem Rettungskonzept und den baulichen Gegebenheiten ab. Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede, die normativen Schwellenwerte und die Auswahlkriterien für die Praxis.

Ortsfeste Steigleiter an einer Industrieanlage mit schienengeführtem Steigschutzsystem und mitlaufendem Auffanggerät

Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung Pflicht?

Die Antwort hängt davon ab, welche Norm für die jeweilige Steigleiter gilt. In der Praxis sind drei Regelwerke relevant, die unterschiedliche Schwellenwerte definieren:

Die DIN 18799-1 gilt für Steigleitern an baulichen Anlagen (Gebäudewartung, Dachzugänge) und schreibt einen Rückenschutz ab 5 m Steighöhe vor. Die DIN EN ISO 14122-4 gilt für Zugänge zu Maschinen und maschinellen Anlagen und verlangt eine Absturzsicherung bereits ab 3 m Steighöhe. Die ASR A1.8 formuliert in Abschnitt 4.6.3: Steigleitern mit mehr als 5 m Fallhöhe müssen mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein.

Der Unterschied zwischen Steighöhe und Fallhöhe ist dabei wesentlich: Die Steighöhe misst die senkrechte Distanz vom Boden bis zur höchsten Sprosse. Die Fallhöhe berücksichtigt auch den Bereich unterhalb der Leiter und eventuelle Vorsprünge, über die eine Person abstürzen könnte. Eine Steigleiter mit nur 4 m Steighöhe kann eine Fallhöhe von deutlich mehr als 5 m haben, wenn die Leiter beispielsweise an einem Gebäudeteil über einem Abgrund montiert ist.

Wichtig: Ab einer Steighöhe von mehr als 10 m ist in einem durchgehenden Leiterzug nach allen drei Normen eine Steigschutzeinrichtung nach DIN EN 353-1 vorgeschrieben. Der Rückenschutzkorb allein reicht in diesem Fall nicht mehr aus. Der maximale Leiterzug darf nach DIN 18799-1 bis zu 10 m lang sein, bevor ein Ruhepodest erforderlich wird. Nach DIN EN ISO 14122-4 liegt der Grenzwert bei 6 m für versetzte Leiterzüge.

Drei Systeme, drei Schutzprinzipien

Rückenschutz (Schutzkorb)

Der Rückenschutzkorb ist die älteste und einfachste Form der Absturzsicherung an Steigleitern. Er besteht aus gebogenen Bügeln (typisch Durchmesser 700 mm) und vertikalen Verbindungsstäben, die einen Korb um die Leiter bilden. Der Korb verhindert, dass eine Person nach hinten von der Leiter fällt. Er fängt die Person jedoch nicht auf, wenn sie die Sprossen loslässt und nach unten rutscht. Genau genommen ist der Rückenschutz also weniger eine Auffangeinrichtung als vielmehr eine Rückfallsicherung.

Der Rückenschutz muss zwischen 2,20 m und 3,00 m über der Einstiegsebene beginnen und am oberen Ausstieg mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausgeführt werden. Sein Einsatz ist nach DIN 18799-1 auf eine Steighöhe von maximal 10 m in einem durchgehenden Leiterzug beschränkt. Der Rückenschutz erfordert keine persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) und keine spezielle Unterweisung über die allgemeine Leiterunterweisung hinaus. Das macht ihn zur unkompliziertesten Lösung für Steigleitern im Bereich von 3 bis 10 m Steighöhe.

Ein wesentlicher Nachteil: Bei Steigleitern mit Steigschutzeinrichtung darf gemäß ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 kein zusätzlicher Rückenschutz vorhanden sein, da dieser eine Rettung behindert. Das bedeutet: Rückenschutz und Steigschutzeinrichtung schließen sich gegenseitig aus.

Schienengeführter Steigschutz (DIN EN 353-1, feste Führung)

Ein schienengeführtes Steigschutzsystem besteht aus einer zentral an der Leiter montierten Metallschiene und einem mitlaufenden Auffanggerät. Der Benutzer trägt einen Auffanggurt nach DIN EN 361 und verbindet sich über das Auffanggerät mit der Schiene. Beim Auf- und Abstieg gleitet das Auffanggerät frei mit. Bei einem plötzlichen Sturz blockiert es selbsttätig und hält die Person am Gurt fest. Das HAILO H-50 System arbeitet nach diesem Prinzip: Die Steigschutzschiene hat ein Profil von 50 × 30 mm und wird in Abständen von maximal 1.680 mm (sechs Sprossen) an der HAILO-Steigleiter befestigt. Bei Fremdleitern oder Steigeisensystemen muss die Befestigung alle 1.120 mm (vier Sprossen) erfolgen.

HAILO bietet mit dem Schienen-System A11 eine zweite schienengeführte Variante an, die sich in der Profilgeometrie und den Befestigungselementen vom H-50 unterscheidet. Beide Systeme sind nach DIN EN 353-1:2018 geprüft und zertifiziert. MUNK Günzburger bietet ebenfalls schienengeführte Steigschutzsysteme an, die mit der eigenen Steigleiterserie kompatibel sind.

Schienengeführte Systeme eignen sich besonders für feuchte, korrosive Umgebungen (Schächte, Kühltürme, Industrieanlagen), weil die Schiene aus Edelstahl oder Aluminium gefertigt werden kann und keine beweglichen Teile enthält, die durch Verschmutzung blockieren könnten. Bei Steighöhen über 10 m sind sie die am häufigsten eingesetzte Lösung. Mit Steigschutzschiene können die Ruhepodestabstände auf bis zu 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete, nachweislich geschulte Personen erfolgt.

Seilgeführter Steigschutz (DIN EN 353-1, bewegliche/feste Führung)

Ein seilgeführtes System verwendet anstelle der Schiene ein gespanntes Drahtseil als Führung für das mitlaufende Auffanggerät. Das HAILO H-8 System nutzt ein Edelstahlseil, das zwischen einem oberen und einem unteren Anschlagpunkt gespannt wird. Eine Seilspanneinheit am unteren Ende sorgt für die korrekte Vorspannung. Das Auffanggerät läuft am Seil entlang und blockiert bei einem Sturz.

Seilsysteme haben gegenüber Schienensystemen einige praktische Vorteile: Sie sind leichter, benötigen weniger Befestigungspunkte und lassen sich bei der Nachrüstung einfacher installieren, da das Seil durch vorhandene Rückenschutzbügel oder an der Leiterstruktur entlanggeführt werden kann. An Gebäudefassaden, Masten und Türmen sind sie häufig die bevorzugte Lösung. Allerdings reagieren Seilsysteme empfindlicher auf Vereisung, Verschmutzung und seitliche Kräfte als Schienensysteme. In stark verschmutzten oder vereisungsgefährdeten Umgebungen ist daher die Schiene die sicherere Wahl.

Entscheidungsmatrix: Welches System für welche Situation?

Steigschutzsysteme im Vergleich: Eigenschaften und Einsatzbereiche
Kriterium Rückenschutz (Korb) Steigschutzschiene Seilsystem
Schutzprinzip Verhindert Rückwärtsfallen Fängt Absturz aktiv auf Fängt Absturz aktiv auf
Norm DIN 18799, DIN EN ISO 14122 DIN EN 353-1:2018 DIN EN 353-1:2018
Max. einzügige Steighöhe 10 m Bis 25 m (geschultes Personal) Bis 25 m (geschultes Personal)
PSAgA erforderlich Nein Ja (Auffanggurt + Auffanggerät) Ja (Auffanggurt + Auffanggerät)
Unterweisung/Schulung Allgemeine Leiterunterweisung PSAgA-Schulung nach DGUV PSAgA-Schulung nach DGUV
Rettung möglich Eingeschränkt (Korb behindert) Ja (kein Rückenschutz erlaubt) Ja (kein Rückenschutz erlaubt)
Nachrüstung an Bestand Aufwändig (viele Bügel) Mittel (Schienenbefestigung) Einfach (wenige Anschlagpunkte)
Empfindlichkeit Vereisung Gering Gering Höher (Seil kann vereisen)
Typische Einsatzorte Gebäude, Dachzugänge bis 10 m Schächte, Industrie, hohe Gebäude Fassaden, Masten, Türme
Investitionskosten Niedrig bis mittel Mittel bis hoch Mittel
Jährliche Prüfkosten Gering (Sichtprüfung) Höher (Sachkundiger nach DGUV) Höher (Sachkundiger nach DGUV)

Nachrüstung bestehender Steigleitern

Viele Bestandsanlagen verfügen über ältere Steigleitern mit Rückenschutz, die den aktuellen Normen nicht mehr vollständig entsprechen, oder über Steigleitern ohne jede Absturzsicherung. Die Nachrüstung ist in den meisten Fällen möglich, erfordert aber eine sorgfältige Planung.

Beim Nachrüsten einer Steigschutzschiene muss der vorhandene Rückenschutz vollständig entfernt werden, da beide Systeme sich ausschließen. Die Schiene wird mittig an den Leiterholmen oder -sprossen befestigt. HAILO gibt für das H-50 System einen maximalen Befestigungsabstand von 1.680 mm an der eigenen Leiter und 1.120 mm an Fremdleitern vor. Die Halterungen können an Leiterholmen, Leitersprossen, der Schachtwand oder an vorhandenen Steigbügeln montiert werden. Vor der Nachrüstung muss geprüft werden, ob die vorhandene Leiter die zusätzlichen Lasten aus dem Steigschutzsystem und einem möglichen Absturz aufnehmen kann.

Die Nachrüstung mit einem Seilsystem ist in vielen Fällen einfacher, da nur ein oberer und ein unterer Anschlagpunkt sowie wenige Zwischenhalter benötigt werden. Das Seil lässt sich an bestehenden Sprossen oder Wandhaltern befestigen. Auch hier gilt: Ein vorhandener Rückenschutz muss entfernt werden.

Die DGUV Information 201-014 beschreibt die Anforderungen an die Nachrüstung von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen und kann als Orientierung auch für andere Nachrüstprojekte dienen.

Prüfpflichten und Sachkundigenanforderungen

Steigschutzeinrichtungen nach DIN EN 353-1 sind persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906. Die Prüfung umfasst die Steigschutzschiene oder das Seil, das mitlaufende Auffanggerät (mindestens zwei Stück pro System, für die Rettung), die zugehörigen Auffanggurte und die Befestigungselemente an der Leiter. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.

Bei reinem Rückenschutz ohne Steigschutzeinrichtung ist die Prüfung weniger aufwändig: Eine jährliche Sichtprüfung auf Korrosion, Verformung und mechanische Beschädigung durch eine befähigte Person nach BetrSichV genügt in den meisten Fällen. Allerdings muss auch die Steigleiter selbst mindestens jährlich geprüft werden, wie die BG RCI in ihrem Praxishandbuch beschreibt.

Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor sind die laufenden Prüfkosten. Bei einer Steigleiter mit Rückenschutz beschränken sich die jährlichen Kosten auf die Sichtprüfung durch eine interne befähigte Person. Bei einem Steigschutzsystem kommen die Prüfung der PSAgA-Komponenten durch einen externen Sachkundigen, die Prüfung der Auffanggeräte und gegebenenfalls der Austausch von Verschleißteilen hinzu. Über die Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren summiert sich dieser Unterschied erheblich.

Rettungskonzept: Warum die Systemwahl Konsequenzen hat

Das Rettungskonzept ist ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Steigschutzsystems. Die Norm ist hier eindeutig: An Steigleitern mit Steigschutzeinrichtung darf kein Rückenschutz vorhanden sein, weil ein Rückenschutzkorb die Bergung einer bewusstlosen oder verletzten Person erheblich erschwert oder unmöglich macht.

Bei schienengeführten und seilgeführten Systemen kann eine hängende Person von oben oder unten erreicht und über die Leiter abgelassen werden. HAILO Professional bietet hierfür Dreibäume, Auslegearme und Rettungshubgeräte als Systemzubehör an. Die Beschäftigten müssen im Umgang mit dem System und im Rettungsverfahren geschult sein. Diese Schulung geht über die allgemeine Leiterunterweisung deutlich hinaus und muss mindestens jährlich wiederholt werden.

In der Praxis bedeutet das: Ein Betrieb, der eine Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung betreibt, muss nicht nur die technische Ausstattung vorhalten, sondern auch Personal qualifizieren, Rettungsübungen durchführen und das Rettungskonzept dokumentieren. Für Betriebe mit wenigen Steigleitern und seltener Nutzung kann es wirtschaftlicher sein, bei Steighöhen bis 10 m auf den Rückenschutzkorb zu setzen und die Steigleiter mit Ruhepodesten in maximal 10-m-Abschnitte zu unterteilen.

Checkliste: Steigschutzsystem auswählen

Ermittlung der Anforderungen:
  • Anwendbare Norm bestimmen: DIN 18799-1 (Gebäude), DIN EN ISO 14122-4 (Maschinen) oder DIN EN 14396 (Schächte)
  • Steighöhe und Fallhöhe getrennt ermitteln
  • Schwellenwert prüfen: Ab 3 m (ISO 14122-4) oder ab 5 m (DIN 18799-1, ASR A1.8)?
  • Ab 10 m einzügig: Steigschutzeinrichtung nach DIN EN 353-1 erforderlich
Systemauswahl:
  • Bis 10 m Steighöhe: Rückenschutz ausreichend (einfachste Lösung, keine PSAgA nötig)
  • Über 10 m oder Rettungskonzept gefordert: Steigschutzschiene oder Seilsystem
  • Feuchte, korrosive Umgebung: Schienensystem bevorzugen (H-50, A11)
  • Fassaden, Masten, Nachrüstung: Seilsystem prüfen (H-8)
  • Rückenschutz und Steigschutz schließen sich gegenseitig aus
Betrieb und Prüfung:
  • PSAgA-Schulung für alle Benutzer der Steigschutzeinrichtung planen
  • Rettungskonzept erstellen und Rettungsübungen durchführen
  • Jährliche Prüfung durch Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906
  • Mitlaufende Auffanggeräte und Auffanggurte einbeziehen (je zwei Stück)
  • Sichtkontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender