Sicherheitslage: Was Büros bedroht
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des BKA wurden 2019 noch über 93.000 Fälle (genau 93.254) von Diebstahl in oder aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen registriert. Die Fallzahlen liegen seitdem rund 20 Prozent niedriger (−19,8 Prozent gegenüber 2019) und damit deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau; gleichzeitig steigt die durchschnittliche Schadenssumme pro Fall — neben Hardware und Bargeld werden häufig Laptops, Server, Mobiltelefone und externe Datenträger entwendet. Der sekundäre Datenschaden durch gestohlene Geräte übersteigt regelmäßig den materiellen Schaden um ein Vielfaches: Eine DSGVO-Meldepflicht, ein mögliches Bußgeld und der Reputationsschaden bei Kunden können Unternehmen weit stärker belasten als der Ersatzwert des gestohlenen Equipments. Die Initiative K-Einbruch der Polizeilichen Kriminalprävention dokumentiert, dass 2024 mit 45,7 Prozent nahezu die Hälfte der Wohnungseinbrüche im Versuchsstadium stecken blieb — ein klarer Beleg dafür, dass mechanische und elektronische Sicherungstechnik wirkt.
Neben externen Tätern ist auch die interne Bedrohung relevant: Datendiebstahl durch eigene Mitarbeitende, das unbefugte Kopieren vertraulicher Unterlagen und der Zutritt Unbefugter zu sensiblen Bereichen sind in vielen Unternehmen unterschätzte Risiken. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept adressiert beide Bedrohungsszenarien — ohne dabei Misstrauen als Unternehmenskultur zu installieren.
Besonders unterschätzt wird das Risiko bei Personalwechsel: Ehemalige Mitarbeitende, deren Zugangskarten nicht deaktiviert, deren Schlüssel nicht eingezogen und deren digitale Zugänge nicht gesperrt wurden, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ein strukturierter Offboarding-Prozess, der physische und digitale Zugangsrechte am letzten Arbeitstag vollständig entzieht, ist eine der kostengünstigsten und wirksamsten Sicherheitsmaßnahmen überhaupt.
Schließanlagen: Von der Einzeltüre zum zentralen System
Die Grundlage jeder Bürosicherheit ist die mechanische Schließanlage. Für kleine Büros bis ca. 10 Mitarbeitende genügen häufig gute Sicherheitszylinder (z. B. mit VdS-Klassifizierung) — kombiniert mit einer Mehrfachverriegelung (Sicherheitsschloss mit Hakenriegel) an der Eingangstür. Wer mehr als eine Tür schützen oder verschiedenen Mitarbeitenden unterschiedliche Zugangsbereiche zuweisen muss, kommt an einer echten Schließanlage nicht vorbei.
Mechanische Schließanlagen (z. B. dormakaba, ASSA Abloy, BKS, Winkhaus) ermöglichen es, für alle Türen im Gebäude einen einheitlichen Schließplan zu definieren: Wer hat Zugang wohin? Welcher Generalschlüssel öffnet alle Türen, welcher Teilbereichsschlüssel nur bestimmte Zonen? Kosten: 150–400 € pro Zylinder inklusive Schlüssel, Schließplan-Einrichtung 500–2.000 € einmalig. Nachteil: verlorene Schlüssel erfordern den Austausch aller betroffenen Zylinder — ein teures Problem in großen Anlagen.
Elektronische Zutrittskontrollsysteme lösen das Schlüsselverlust-Problem: Zugangsmedien sind Chipkarten, Transponder oder Smartphones (NFC/BLE), die softwareseitig gesperrt werden können — ohne physischen Austausch. Zusätzlicher Vorteil: vollständiges Protokoll aller Zutrittsaktionen (Wer hat wann welche Tür geöffnet?) für spätere Nachverfolgung. Kosten: 400–1.500 € pro Tür (Leser, Controller, Elektrozylinder oder Türöffner), Systemsoftware 500–3.000 € einmalig. Bekannte Hersteller sind dormakaba, ASSA Abloy (u. a. APERIO, Incedo), Siemens (SiPass), Gantner, Allegion und Bosch Building Technologies.
App-basierte Zutrittslösungen (z. B. Kisi, Salto, Nuki Business) ermöglichen die vollständige Verwaltung per Smartphone-App: Zutrittsrechte vergeben, entziehen, zeitlich begrenzen und aus der Ferne steuern — ohne Schlüssel oder physische Chipkarte. Besonders attraktiv für Coworking Spaces, Büros mit wechselnden Mitarbeitenden und Standorte ohne ständig besetzten Empfang.
| System | Kosten pro Tür (netto) | Schlüsselverlust-Risiko | Protokollierung | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Mechanische Schließanlage | 150–400 € | Hoch (Zylindertausch nötig) | Keine | Kleinstbüros bis 5 Türen |
| Elektronisch (Chip/Karte) | 400–1.500 € | Gering (Software-Sperre) | Vollständig | KMU ab 10 MA, mehrere Zonen |
| App-basiert (Smartphone) | 300–900 € | Sehr gering | Vollständig | Flexible Büros, Coworking |
| Biometrie (Fingerabdruck/Iris) | 800–3.000 € | Kein Medium verlierbar | Vollständig | Hochsicherheitsbereiche, Rechenzentren |
Ein Hinweis zur Biometrie: Fingerabdruck-, Iris- oder Gesichtserkennung verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und ist im Beschäftigtenkontext nur unter strengen Voraussetzungen und mit besonderer Rechtfertigung zulässig. Vor einem biometrischen System sind Verhältnismäßigkeit, Einwilligungsfragen und die Mitbestimmung des Betriebsrats sorgfältig zu prüfen.
Einbruchschutz: Türen, Fenster und Alarmanlagen
Physische Einbruchsicherung folgt dem Prinzip des Zeitgewinns: Einbrecher geben in der Regel auf, wenn ein Objekt mehrere Minuten Widerstand leistet. Maßnahmen, die diesen Zeitpuffer schaffen:
Türen: Einbruchhemmende Türen der Widerstandsklasse RC 2 (früher WK 2, nach DIN EN 1627) widerstehen einem Aufbruchversuch mit einfachem Werkzeug für mindestens 3 Minuten. Für Büros mit erhöhtem Einbruchrisiko empfiehlt sich RC 3 (mindestens 5 Minuten). Die Tür allein ist nichts ohne entsprechende Beschläge: Sicherheitsbeschlag mit Kernziehschutz und Bohrschutz ist Pflicht. Kosten für RC-2-Eingangstür mit Rahmen: 2.000–5.000 € inkl. Montage.
Fenster: Fensterscheiben sind häufig die schwächste Stelle. Verbundsicherheitsglas (VSG) der durchwurfhemmenden Klasse P4A nach DIN EN 356 ist das übliche Verglasungsniveau für einbruchhemmende Fenster (z. B. in Kombination mit RC 2) und erschwert das Durchschlagen der Scheibe erheblich. Abschließbare Fenstergriffe und Pilzkopfverriegelungen reduzieren zusätzlich das Aufhebeln. Für erdgeschossige oder leicht erreichbare Fenster sind diese Maßnahmen besonders relevant.
Einbruchmeldeanlagen (EMA): Eine normkonforme EMA nach DIN VDE 0833 besteht aus Bewegungsmeldern (PIR-Sensoren), Öffnungskontakten an Türen und Fenstern, Glasbruchmeldern, einer Alarmzentrale und einer Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) oder — soweit vereinbart — eine Polizeiaufschaltung. Die VdS-Klasse ist für Versicherungen relevant: Viele Gewerbeversicherungen fordern VdS-anerkannte Anlagen als Bedingung für die Einbruchdiebstahldeckung oder gewähren Prämienrabatte. Investition für ein 300-m²-Büro: 3.000–10.000 € für Anlage und Installation, 50–150 € monatlich für Aufschaltung und Wartung.
Videoüberwachung: Was DSGVO und Betriebsrat erlauben
Videoüberwachung im Büro ist das rechtlich sensibelste Thema der Bürosicherheit — und das Thema, bei dem die meisten Fehler gemacht werden. Die relevante Rechtslage in Deutschland:
Die DSGVO (Art. 5, 6, 13) verlangt für jede Videoüberwachung eine Rechtsgrundlage (in der Regel: berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Verhältnismäßigkeit (das Interesse muss die Grundrechte der Betroffenen überwiegen), Transparenz (sichtbare Hinweisschilder) und Datensparsamkeit (keine Überwachung, wo keine Sicherheitsnotwendigkeit besteht). Videoüberwachung von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ist grundsätzlich möglich, aber streng auf das Notwendige begrenzt.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 26 begrenzt die Überwachung von Beschäftigten zusätzlich: Eine dauerhafte Kameraüberwachung von Arbeitsplätzen ist nicht zur allgemeinen Leistungskontrolle zulässig. Kameras im Eingangsbereich, im Lagerbereich mit Wertsachen und an Außenzugängen sind datenschutzrechtlich leichter zu rechtfertigen als Kameras, die Schreibtische oder Arbeitsvorgänge erfassen. Rechtsentwicklung beachten: Der EuGH hat 2023 (Urteil vom 30.03.2023, C-34/21) eine wortgleiche Landesnorm (§ 23 HDSIG) als nicht mit Art. 88 DSGVO vereinbar eingestuft, und das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2025 (Urteil vom 08.05.2025, 8 AZR 209/21), dass § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG die Anforderungen der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO nicht erfüllt. Bis zur Verabschiedung eines geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes sollte die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext daher unmittelbar auf Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO gestützt und sorgfältig dokumentiert werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87 Abs. 1 Nr. 6 gibt dem Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Videoüberwachungssystemen und anderen technischen Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung überwachen können. Ohne Betriebsvereinbarung darf in mitbestimmten Betrieben keine solche Überwachungsanlage installiert werden. Die Betriebsvereinbarung sollte Standorte der Kameras, Speicherdauer, Zugriffsberechtigungen und Verwendungszwecke regeln.
Praktische Mindestanforderungen für rechtskonforme Videoüberwachung im Büro: Standorte und Löschfristen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren, Hinweisschilder nach DSGVO-Standard anbringen (wer verantwortlich ist, zu welchem Zweck, wie lange gespeichert wird), Speicherdauer auf das notwendige Minimum begrenzen (häufig 48–72 Stunden), Kamerasichtbereiche auf öffentliche Zugänge und Wertbereiche beschränken, keine Kameraerfassung von Arbeitsplätzen oder Sanitärräumen. Das EHS Today-Fachmagazin dokumentiert internationale Best Practices für Workplace Security und die Balance zwischen Sicherheitsinteresse und Mitarbeiterrechten — mit US-amerikanischer Perspektive, deren Kontrast zum stärker regulierten deutschen Recht aufschlussreich ist.
Sicherheitszonen: Abgestufte Zugangskontrolle
Professionelle Bürosicherheit denkt in Zonen mit abgestuften Zugangsrechten. Ein bewährtes Drei-Zonen-Modell:
Zone 1 — Öffentlich: Eingangsbereich, Empfang, Wartezone. Für alle zugänglich, keine Zutrittskontrolle. Kamera am Eingang zulässig und empfehlenswert. Empfangspersonal oder Klingelanlage als erste Kontrollinstanz.
Zone 2 — Betriebsbereich: Büros, Besprechungsräume, Küche. Für Mitarbeitende und angekündigte Besucher zugänglich. Elektronische Zutrittskontrolle an der Trennlinie zwischen Zone 1 und 2 (Eingangsschleuse oder Chipkarten-Tür). Besucher immer nur mit Begleitung.
Zone 3 — Hochsicherheitsbereich: Serverraum, Archiv mit vertraulichen Unterlagen, Tresorraum. Nur für explizit autorisierte Personen, biometrische Kontrolle oder Doppelzylinder-System empfohlen, vollständiges Protokoll aller Zutritte, kein Zutritt für Reinigungspersonal ohne Begleitung.
Dieses Zonierungsmodell ist mit dem DSGVO-Prinzip der Datensparsamkeit kompatibel: In Zone 3 ist die Rechtfertigung für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen (auch Videoüberwachung) am stärksten, in Zone 1 am schwächsten.
Internationale Sicherheitskulturen: Vertrauen vs. Kontrolle
Der Umgang mit Bürosicherheit spiegelt tiefere kulturelle Werte über Vertrauen, Kontrolle und Privatsphäre wider.
In Japan sind Büros traditionell vergleichsweise offen und wenig technisch gesichert — die Einbruchskriminalität ist im internationalen Vergleich niedrig, und die Bürokultur ist von hohem gegenseitigem Vertrauen geprägt. Das Omotenashi-Prinzip (おもてなし — zuvorkommende Gastfreundschaft) zeigt sich auch im Bürodesign: Zugänge sind eher einladend als abschreckend gestaltet. Die japanische Sicherheitsphilosophie setzt traditionell stärker auf soziale Kontrolle und Gemeinschaftsgefühl als auf technische Barrieren.
In den USA ist die Sicherheitsmentalität deutlich proaktiver — besonders in Industrie- und Technologieunternehmen. Badge-in-Systeme, Besucherregistrierung mit Ausweis-Scan, Sicherheitspersonal am Empfang und mehrstufige Zutrittskontrolle sind in mittelgroßen US-Unternehmen verbreiteter als in vergleichbaren deutschen Unternehmen. Der Hintergrund ist teilweise kulturell (höheres Sicherheitsbewusstsein), teilweise rechtlich (stärkere Haftungsrisiken für Sicherheitsversäumnisse gegenüber Dritten).
In Deutschland ist die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre besonders sensibel geregelt. Das BDSG und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats schaffen einen Rechtsrahmen, der Überwachung begrenzt und Mitarbeiterrechte schützt. Das ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Ausdruck eines gesellschaftlichen Werts: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil formulierte, wirkt auch in den Arbeitsplatz hinein.
Versicherung und Haftung: Was gute Sicherheit bewirkt
Physische Sicherheitsmaßnahmen haben einen direkten Einfluss auf Versicherungsprämien und Haftungsrisiken. Eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) ist bei vielen gewerblichen Einbruchdiebstahl-Versicherungen Voraussetzung für volle Deckung bei hohen Versicherungssummen — oder senkt die Prämie spürbar. Für Unternehmen mit hochwertigen Geräten, Lagerbeständen oder vertraulichen Daten lohnt sich die Investition in zertifizierte Sicherheitstechnik also auch rein versicherungsmathematisch.
Der GDV beziffert die Versicherungsleistungen für Wohnungseinbrüche 2024 auf rund 350 Millionen Euro — mit einem Rekord-Durchschnitt von 3.800 Euro pro Fall (für 2025 meldete der GDV einen weiteren Anstieg auf rund 380 Millionen Euro). Für gewerbliche Einbrüche liegen die Einzelschäden typischerweise höher, weil neben dem Sachwert auch Betriebsunterbrechungskosten, IT-Wiederherstellung und regulatorische Folgekosten (DSGVO-Meldung, Information betroffener Kunden) anfallen. Ein einziger Einbruch in ein schlecht gesichertes Büro kann so Gesamtkosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich verursachen — Kosten, die eine solide Sicherheitsausstattung im unteren fünfstelligen Bereich oft hätte verhindern können.
Datenschutzrechtlich ist die Absicherung gegen unberechtigten Datenzugriff eine Pflicht nach Art. 32 DSGVO — technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten müssen umgesetzt und dokumentiert werden. Physische Zutrittskontrolle zu Bereichen mit Datenverarbeitung (Zutrittskontrolle) ist eine anerkannte TOM. Ein gut dokumentiertes Sicherheitskonzept reduziert im Schadensfall sowohl Bußgeldrisiken gegenüber Datenschutzbehörden als auch zivilrechtliche Haftungsansprüche betroffener Personen.
Konvergenz: Physische und digitale Sicherheit zusammendenken
In der modernen Bürosicherheit verschwimmt die Grenze zwischen physischer und digitaler Sicherheit zunehmend. Elektronische Zutrittskontrollsysteme sind IT-Systeme, die selbst Angriffsflächen bieten: Wer das Netzwerk kompromittiert, kann potenziell Türen öffnen. Umgekehrt kann ein physischer Einbruch den Zugang zu Netzwerkkomponenten ermöglichen, die eine Cyberattacke erst erlauben.
Dieses Zusammenwachsen erfordert ein integriertes Sicherheitskonzept, das physische und IT-Sicherheit nicht mehr als getrennte Disziplinen behandelt. Konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle: Zutrittskontrollsysteme gehören in ein vom Büronetzwerk getrenntes VLAN oder physisch separates Netzwerk, damit eine Kompromittierung des einen nicht automatisch das andere betrifft. Netzwerkschränke und Switches in Fluren oder Gemeinschaftsbereichen müssen physisch gesichert sein — ein offener Patchschrank im Flur macht jede Firewall-Investition zunichte. Und USB-Ports an öffentlich zugänglichen Rechnern sollten deaktiviert oder physisch blockiert sein, um Datenexfiltration durch Besucher oder Reinigungspersonal zu verhindern.
Für KMU ist die vollständige Integration von physischer und IT-Sicherheit oft ressourcenbedingt nicht realisierbar. Ein pragmatischer erster Schritt: Die Verantwortlichen für IT-Sicherheit und für Gebäudesicherheit sollten sich regelmäßig austauschen und ihre jeweiligen Risikoanalysen abgleichen. Oft ergeben sich Synergien — etwa wenn der IT-Verantwortliche erfährt, dass der Serverraum keine Zutrittskontrolle hat, oder der Facility Manager bemerkt, dass die Zutrittskontrolle über ein ungesichertes WLAN gesteuert wird.
Dokumenten- und Datenträgersicherheit: Clean Desk und Aktenvernichtung
Physische Sicherheit endet nicht an der Tür. Ein erheblicher Teil sensibler Daten im Büro liegt weiterhin auf Papier oder auf ausgedienten Datenträgern — und ist dort ein leichtes Ziel. Eine Clean-Desk-Policy verlangt, dass vertrauliche Unterlagen am Arbeitsplatz nicht offen liegen bleiben, sondern in abschließbaren Rollcontainern oder Schränken verwahrt werden, sobald der Arbeitsplatz verlassen wird. Das schützt nicht nur vor neugierigen Besuchern und Reinigungspersonal, sondern reduziert auch das Schadenpotenzial eines Einbruchs erheblich.
Für die Entsorgung gilt die DIN 66399, die Datenträger nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7 für Papier) einordnet. Für normale personenbezogene Daten im Büroalltag ist in der Regel Sicherheitsstufe P-4 angemessen, für besonders sensible oder vertrauliche Unterlagen P-5. Aktenvernichter sollten entsprechend dieser Stufen ausgewählt werden; alternativ kommt ein zertifizierter Aktenvernichtungsdienstleister mit verschließbaren Sammelbehältern und Vernichtungsnachweis in Frage. Auch ausgemusterte Festplatten, USB-Sticks und Smartphones gehören nicht in den Restmüll, sondern müssen datenschutzkonform gelöscht oder physisch zerstört werden — ein Schritt, der im Offboarding- und IT-Lifecycle-Prozess fest verankert sein sollte.
Häufige Fragen zur Bürosicherheit
Ist Videoüberwachung im Büro überhaupt erlaubt? Ja, aber nur eng begrenzt: mit klarer Rechtsgrundlage (meist berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Verhältnismäßigkeit, Hinweisschildern, kurzer Speicherdauer und ohne Dauerüberwachung von Arbeitsplätzen. In mitbestimmten Betrieben ist eine Betriebsvereinbarung nach § 87 BetrVG erforderlich.
Reicht für ein kleines Büro eine mechanische Schließanlage? Häufig ja — gute Sicherheitszylinder, eine Mehrfachverriegelung und ein sauberes Schlüsselmanagement sind ein solider Grundschutz. Ab etwa zehn Türen oder bei häufigem Personalwechsel spielt ein elektronisches System seine Stärken aus, weil verlorene Medien per Software gesperrt werden können.
Was bringt die VdS-Anerkennung einer Alarmanlage? Sie ist bei vielen Gewerbeversicherungen Voraussetzung für volle Einbruchdiebstahldeckung bei höheren Versicherungssummen und kann die Prämie senken. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen des Versicherers.
Wie sichere ich mobile Geräte und Homeoffice ab? Über die physische Bürosicherheit hinaus gehören Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperren, eine Mobile-Device-Management-Lösung und klare Regeln für die Mitnahme von Geräten und Unterlagen ins Sicherheitskonzept — gerade weil Diebstähle häufig unterwegs und nicht im Büro passieren.
Fazit und Sicherheitscheckliste: Bürosicherheit systematisch aufbauen
Bürosicherheit ist keine Frage des Misstrauens — sie ist ein Qualitätsmerkmal professionellen Unternehmensbetriebs. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept schützt Mitarbeitende, Kunden und Unternehmenswerte gleichermaßen und spart im Schadensfall oft ein Vielfaches der Investitionskosten. Der Einstieg muss dabei nicht teuer sein: Schon die konsequente Umsetzung mechanischer Grundsicherung (RC-2-Tür, abschließbare Fenster, Sicherheitsbeschläge) und ein strukturiertes Schlüsselmanagement heben das Sicherheitsniveau der meisten Büros erheblich — für einen Bruchteil der Kosten, die ein einziger Einbruch verursachen würde.
Sicherheitscheckliste — Büro 2026:
- Risikoanalyse: Welche Bereiche, Daten und Werte sind besonders schutzbedürftig?
- Drei-Zonen-Modell: Öffentlich / Betrieb / Hochsicherheit klar abgrenzen
- Eingangstür: Mind. RC 2 (DIN EN 1627), Sicherheitsbeschlag mit Kernziehschutz
- Fenster EG und KG: VSG P4A (DIN EN 356) oder Fenstersicherung mit Pilzkopfverriegelung
- Schließanlage: Ab ca. 10 Türen elektronisches System (Chip/App) statt mechanischem Schlüssel
- EMA: VdS-anerkannte Anlage für Versicherungsdeckung, Aufschaltung auf NSL, alle Zugänge gesichert
- Videoüberwachung: Nur Eingangs- und Wertbereiche, DSGVO-Hinweisschilder, kurze Speicherdauer (häufig 48–72 h)
- Betriebsrat einbinden: Betriebsvereinbarung vor Installation von Überwachungstechnik (§ 87 BetrVG)
- TOMs dokumentieren: Zutrittskontrolle als DSGVO-Maßnahme (Art. 32) im Verarbeitungsverzeichnis erfassen
- Serverraum / Archiv Zone 3: Biometrie oder Doppelzylinder, kein Zutritt ohne Protokoll
- Besuchermanagement: Anmeldung, Begleitung, Besucherausweis — kein unkontrollierter Zugang
- Schlüssel-/Kartenverwaltung: Ausgabeliste führen, bei Austritt sofortige Deaktivierung
- Versicherung prüfen: VdS-Anerkennung für Prämienrabatt, EMA-Anforderungen bei hohen Versicherungssummen
- Notfallplan: Wer wird wann informiert bei Einbruchalarm, Datenpanne oder Sicherheitsvorfall?