Was die Arbeitsstättenregel zur Temperatur vorschreibt
Die ASR A3.5 — Raumtemperatur ist die maßgebliche Arbeitsstättenregel für Temperaturen in Büroräumen. Sie unterscheidet zwischen Luft- und Oberflächentemperaturen und legt für verschiedene Tätigkeiten und Jahreszeiten differenzierte Anforderungen fest.
Für überwiegende Sitzarbeit — der Standardfall im Büro — gilt: Die Lufttemperatur in Büroräumen soll mindestens 20 °C betragen. Das ist der Mindestwert, kein Zielwert. Die Norm empfiehlt als Behaglichkeitsbereich 20–22 °C in der Heizperiode. Im Sommer darf die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten — was in der Praxis oft schwer einzuhalten ist. Wenn die Außentemperatur 26 °C übersteigt, gelten gestufte Maßnahmen statt eines starren Verbots: ab 26 °C Außentemperatur sind technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich (Sonnenschutz, erhöhte Lüftung, Lockerung der Kleiderordnung, Bereitstellung von Kaltgetränken), ab 35 °C Raumtemperatur ist der Arbeitsplatz in der Regel nicht mehr zumutbar.
Wichtig: Die 26-°C-Grenze für Innenräume ist kein absolutes Verbot für Arbeit über 26 °C — sie ist ein Auslöser für Schutzmaßnahmen. Viele Mitarbeitende und auch Betriebsräte interpretieren die ASR A3.5 fälschlicherweise als pauschales Recht, ab 26 °C Raumtemperatur die Arbeit zu verweigern. Das entspricht nicht dem Regelwerk — wohl aber besteht bei anhaltender Überschreitung der Pflicht zum Handeln des Arbeitgebers, und der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz.
Für die Luftfeuchtigkeit gibt ASR A3.6 Orientierungswerte: 40–60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit gelten als behaglicher Bereich. Unter 30 Prozent trocknen Schleimhäute aus und steigt die Infektanfälligkeit. Über 70 Prozent besteht Schimmelrisiko. Diese Werte sind Orientierungswerte, keine verbindlichen Grenzwerte — aber sie sind Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung.
Temperatur und Arbeitsleistung: Was die Forschung zeigt
Der Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und kognitiver Leistung ist gut untersucht. Eine umfassende Meta-Analyse des Lawrence Berkeley National Laboratory (Seppänen et al., 2006, veröffentlicht in Indoor Air) wertete 24 Studien aus und fand ein klares Muster: Die Arbeitsleistung bei Bürotätigkeiten ist im Bereich von 21–22 °C am höchsten. Unterhalb von 20 °C sinkt die Leistung messbar — feine Motorik, Konzentration und kognitive Flexibilität werden durch Kälte beeinträchtigt. Oberhalb von 24 °C sinkt die Leistung ebenfalls, zunächst langsam, ab 27 °C deutlicher. Die optimale Bürotemperatur liegt demnach zwischen 20 und 24 °C, mit einem Optimum bei 21–22 °C.
Interessant ist die Geschlechterdifferenz: Mehrere Studien — darunter eine vielbeachtete aus dem Jahr 2019 von Chang et al. (PLOS ONE) — zeigen, dass Frauen im Mittel eine höhere Präferenztemperatur haben als Männer und bei niedrigeren Raumtemperaturen stärker in ihrer kognitiven Leistung beeinträchtigt werden. In vielen Büros sind Klimaanlagen auf Temperaturen ausgelegt, die an Komfortpräferenzen männlicher Mitarbeitender orientiert sind — ein struktureller Bias, der sich mit einem schlichten 1–2 Grad wärmeren Thermostatset korrigieren lässt.
Lüftung: Warum CO₂ das unterschätzte Büroproblem ist
Schlechte Luft im Büro wird meist mit schlechten Gerüchen assoziiert — dabei ist das eigentliche Problem unsichtbar: steigender CO₂-Gehalt in schlecht belüfteten Räumen. Menschen atmen CO₂ aus, und in einem Raum ohne ausreichende Frischluftversorgung steigt die CO₂-Konzentration kontinuierlich an.
Die Außenluft enthält etwa 420 ppm CO₂ (aktueller Wert 2026). In einem gut belüfteten Büro sollte der CO₂-Gehalt 1.000 ppm nicht überschreiten. Bereits bei 1.000–1.500 ppm zeigen Studien (Allen et al., Harvard T.H. Chan School of Public Health, 2015, in Environmental Health Perspectives) signifikante Einbußen bei komplexem Denken und Entscheidungsfindung — um bis zu 61 Prozent gegenüber gut belüfteten Bedingungen bei 550 ppm. Bei 2.500 ppm, wie sie in schlecht belüfteten, voll besetzten Besprechungsräumen nach 60–90 Minuten leicht entstehen, ist die kognitive Leistung drastisch eingeschränkt.
Die technische Anforderung ist in ASR A3.6 — Lüftung geregelt: Arbeitsräume müssen ausreichend mit Frischluft versorgt werden. Die DIN EN 16798-1 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden — Lüftung für Nichtwohngebäude) gibt als Lüftungskategorie II einen CO₂-Grenzwert von 550 ppm über dem Außenwert an — also bei heutiger Außenluft ca. 970 ppm als Innenraumziel. Dieser Wert ist deutlich strenger als die verbreitete 1.000-ppm-Faustregel und entspricht dem Stand der Forschung.
CO₂-Ampeln (Sensoren mit Ampel-Anzeige rot/gelb/grün) sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den CO₂-Gehalt in Besprechungsräumen und Büros sichtbar zu machen. Kosten: 50–200 € pro Gerät. Sie schaffen Bewusstsein für die Notwendigkeit des Lüftens und wirken nachweislich verhaltensprägend — Räume mit CO₂-Ampel werden häufiger und früher gelüftet als Räume ohne. Modelle von Aranet, Netatmo oder Trotec sind gut geeignet und einfach zu bedienen.
Für Räume ohne öffenbare Fenster oder mit unzureichender Fensterfläche ist eine mechanische Lüftungsanlage (RLT-Anlage — Raumlufttechnische Anlage) erforderlich. Sie muss nach VDI 6022 regelmäßig gewartet und hygienisch überprüft werden — vernachlässigte RLT-Anlagen werden zu Quellen für Bakterien und Pilze. Die Betriebsbeauftragten für Hygiene und der technische FM-Bereich sind für diese Wartungspflicht verantwortlich.
Klimaanlage im Büro: Kühlung, Zugluft und Hygienerisiken
Klimaanlagen sind in deutschen Büros bis zur Klimaerwärmung eher Ausnahme als Regel gewesen — inzwischen sind sie in Neubauten und sanierten Bestandsgebäuden zunehmend Standard. Dabei gibt es drei Kernanforderungen, die häufig unterschätzt werden:
Zugluftschutz: Die ASR A3.5 schreibt vor, dass Zugluft am Arbeitsplatz zu vermeiden ist. Ein Luftstrom von mehr als 0,15 m/s bei Raumtemperaturen unter 22 °C wird als Zugluft empfunden und kann zu Verspannungen, Erkältungen und Konzentrationsverlust führen. Klimaanlage-Auslässe müssen so gerichtet und dimensioniert sein, dass keine direkte Anströmung von Arbeitsplätzen erfolgt. Das ist in der Praxis ein häufiger Planungsfehler: Wer Klimaanlagen ohne Rücksicht auf Arbeitsplatzposition installiert, erzeugt chronische Zugluftbeschwerden.
Temperaturunterschied: Die ASR A3.5 empfiehlt, dass die Raumluft nicht mehr als 6 Kelvin kühler ist als die Außentemperatur — also bei 34 °C Außentemperatur maximal auf 28 °C kühlen. In der Praxis werden Klimaanlagen oft stärker heruntergekühlt (20–22 °C im Hochsommer), was den Temperaturschock beim Ein- und Austreten erhöht und den Energieverbrauch drastisch steigert. Jedes Kelvin weniger Temperaturdifferenz spart etwa 6–8 Prozent Kühlenergie.
Hygienerisiken — Legionellen und Schimmel: Klimaanlagen mit Befeuchtungsstufen oder Kondensatwannen, die nicht regelmäßig gewartet werden, können zu Quellen für Legionellen, Schimmelpilze und Bakterien werden. Die VDI 6022 schreibt für RLT-Anlagen mit Befeuchter halbjährliche Hygienekontrollen vor. Legionellen-Prüfung ist bei Klimaanlagen mit Wasserkreislauf nach der 42. BImSchV verpflichtend. Diese Pflichten werden in der Praxis oft unterschätzt oder delegiert — mit potenziell ernsten Gesundheitsrisiken.
| Parameter | Empfohlener Bereich | Rechtsgrundlage | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
| Raumtemperatur Sitzarbeit Winter | 20–22 °C | ASR A3.5 | Unter 20 °C (zu kalt, Heizung defekt) |
| Raumtemperatur Sitzarbeit Sommer | 22–26 °C | ASR A3.5 | Über 26 °C (keine Kühlung) oder unter 22 °C (zu stark gekühlt) |
| Relative Luftfeuchtigkeit | 40–60 % | ASR A3.6 | Unter 30 % (Heizperiode, Trockenschleimhäute) |
| CO₂-Gehalt Innenraum | Unter 1.000 ppm | DIN EN 16798-1 | Über 1.500 ppm (geschlossene Räume, kein Lüften) |
| Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz | Unter 0,15 m/s | ASR A3.5 | Direktanströmung durch Klimaauslass (Zugluft) |
Heizung im Büro: Effizienz und Behaglichkeit
In deutschen Bürogebäuden ist die Heizanlage oft älter als die IT-Infrastruktur und entsprechend ineffizient. Drei Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Hydraulischer Abgleich: In vielen Heizungsanlagen sind die Durchflussmengen in verschiedenen Heizkörpern nicht optimal abgeglichen — einige Räume werden zu stark, andere zu schwach beheizt. Ein hydraulischer Abgleich durch einen Heizungsbauer korrigiert das durch Einstellung der Thermostatventile und Strangregulierventile. Kosten: 500–3.000 € für ein mittelgroßes Büro, Energieeinsparung danach: 10–20 Prozent. Die BAFA fördert den hydraulischen Abgleich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Programmierbare Thermostate / Smart Heating: Büros stehen nachts und am Wochenende leer — Heizungsanlagen, die in dieser Zeit auf normale Betriebstemperatur heizen, verschwenden erheblich Energie. Programmierbare Thermostate oder Smart-Home-Systeme (z. B. Tado, Netatmo, Bosch Smart Home) senken die Temperatur außerhalb der Betriebszeiten auf 16–18 °C und wärmen pünktlich zum Arbeitsbeginn vor. Kosten: 30–100 € pro Heizkörper, Amortisation in 1–3 Jahren.
Heizkörperventile überprüfen: Verkalkte oder klemmende Thermostatventile heizen entweder dauerhaft oder gar nicht — ein häufiges Problem in älteren Gebäuden. Der Austausch kostet 20–50 € pro Heizkörper und ist in 30 Minuten erledigt. In Büros, wo Mitarbeitende über ungleichmäßige Heizung klagen, ist das oft die günstigste erste Maßnahme.
Der Sommerfall: Hitzeschutz ohne Klimaanlage
Nicht jedes Büro hat eine Klimaanlage — und selbst mit Klimaanlage ist externer Sonnenschutz die effektivere und günstigere erste Maßnahme. Die physikalische Logik: Sonnenstrahlung, die nicht ins Gebäude eindringt, muss nicht mit Kühlenergie wieder herausgebracht werden. Externer Sonnenschutz (Außenrollos, Raffstores, Markisen) ist 3–5 Mal wirksamer als interner Sonnenschutz (Innenrollos, Jalousien), weil er die solare Wärme vor dem Eindringen ins Gebäude abfängt.
Der BAFA-Zuschuss für Sonnenschutzanlagen besteht seit der Abschaffung der entsprechenden Einzelförderung nicht mehr eigenständig — aber Sonnenschutz als Teil einer gebäudetechnischen Gesamtsanierung kann über die BEG gefördert werden. Der hydraulische Abgleich kombiniert mit einer Lüftungsanlage und Sonnenschutz ist das wirtschaftlichste Paket für Bestandsgebäude ohne Klimaanlage.
Weitere Maßnahmen im Hitzefall nach ASR A3.5: Bei Lufttemperaturen über 26 °C sollen, bei über 30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser) bereitgestellt werden. Kleiderordnung lockern, Pausenräume in kühleren Bereichen des Gebäudes anbieten, Kernarbeitszeit in die kühleren Morgenstunden verschieben. Diese Maßnahmen sind nicht fakultativ — sie sind bei Raumtemperaturen über 30 °C Pflicht des Arbeitgebers. Die vollständigen Vergabekriterien und den aktuellen Wortlaut der Arbeitsstättenregel veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) — dort finden sich auch die relevanten Änderungen von 2022 zur Sommerhitze und die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), auf der die ASR A3.5 basiert.
Gefährdungsbeurteilung Raumklima: Was dokumentiert werden muss
Das Raumklima ist ein eigenständiger Gefährdungsfaktor in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsbereich dokumentieren, welche klimatischen Bedingungen vorliegen, ob diese den Anforderungen der ASR A3.5 und A3.6 entsprechen, und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn Grenzwerte überschritten werden. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen — fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilungen können zu Bußgeldern führen.
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über den Gesundheitsschutz — und damit auch bei der Festlegung von Maßnahmen zu Temperatur, Lüftung und Klimaanlage. Betriebsvereinbarungen zum Raumklima können Regelungen wie Mindest- und Maximaltemperaturen, Pflichten zur Lüftungsöffnung, CO₂-Monitoring und Hitzeausgleichsmaßnahmen festlegen und sind damit ein wirksames Instrument zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen.
Fazit und Maßnahmencheckliste: Büroklima systematisch verbessern
Büroklima ist kein Luxusthema — es ist Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Produktivitätsfaktor in einem. Wer die Temperatur im Behaglichkeitsbereich hält, für ausreichend Frischluft sorgt und Zugluft durch die Klimaanlage vermeidet, schafft die physische Grundlage, auf der konzentriertes Arbeiten überhaupt möglich ist. Die Normen geben die Richtung vor — die Technik macht es umsetzbar.
Maßnahmencheckliste — Büroklima 2026:
- Temperatur einhalten: 20–22 °C Winter, 22–26 °C Sommer (ASR A3.5) — messen und dokumentieren
- Über 26 °C Außentemperatur: Schutzmaßnahmen ergreifen (Sonnenschutz, Getränke, Kleiderordnung)
- Luftfeuchtigkeit: 40–60 % relativ (ASR A3.6) — im Winter durch Zimmerpflanzen oder Befeuchter unterstützen
- CO₂-Ampel: In jedem Besprechungsraum, Ziel unter 1.000 ppm — lüften wenn Ampel auf Gelb/Rot
- Lüftung: Mindestens 30 m³ Frischluft/Person/Stunde sicherstellen (DIN EN 16798-1)
- RLT-Wartung: VDI 6022 Hygieneinspektion halbjährlich für Anlagen mit Befeuchter
- Klimaanlage: Zugluft am Arbeitsplatz vermeiden (max. 0,15 m/s), Temperaturdifferenz max. 6 K
- Hydraulischer Abgleich: Bei ungleichmäßiger Heizung — Einsparung 10–20 %, BAFA-Förderung möglich
- Programmierbare Thermostate: Absenkung auf 16–18 °C außerhalb Betriebszeiten
- Außensonnenschutz: 3–5× wirksamer als Innenrollos — erste Maßnahme vor Klimaanlage
- Gefährdungsbeurteilung: Raumklima als Gefährdungsfaktor dokumentieren (§ 5 ArbSchG)
- Betriebsrat einbinden: Mitbestimmung bei Klimaschutzmaßnahmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
- Legionellen: Klimaanlagen mit Wasserkreislauf nach 42. BImSchV prüfen lassen