Warum es hier keine klare gesetzliche Regel gibt
Die Ausgangslage ist für viele Sicherheitsverantwortliche irritierend. Eine im Auftrag der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse formulierte Feststellung bringt es auf den Punkt: Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithiumbatterien gibt es bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Lithium-Ionen-Batterien sind gefahrstoffrechtlich keine Gefahrstoffe, obwohl sie im Schadensfall alle Eigenschaften eines Gefahrstoffs zeigen. Anders formuliert: Die Verantwortung liegt beim Unternehmen. Es obliegt jedem Betrieb selbst, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen festzulegen.
Diese Lücke füllen drei Regelwerke, die zusammen einen gut nutzbaren Rahmen bilden. Das VdS-Merkblatt 3103 in der aktuellen Fassung 2019-06 (03) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft kategorisiert Batterien nach Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung in drei Klassen und formuliert je Klasse Anforderungen an Lagermenge, räumliche Trennung, Brandschutz und Überwachung. Wer die VdS-Vorgaben nicht einhält, riskiert den Versicherungsschutz — und damit im Schadensfall mehr als die Investitionsersparnis. Der seit August 2024 gültige VDMA-Einheitsblatt 24994 definiert erstmals einen einheitlichen Prüfstandard für feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, getestet mit realen Lithium-Ionen-Zellen definierter Chemie (NMC-Typen bei vollem Ladezustand). Und die DIBt-Zulassung Z-38.5-289 ist die Referenz für F90-Brandschutzcontainer aus Stahl mit 90-minütigem Feuerwiderstand von innen nach außen und außen nach innen.
Für vertiefte Grundlagen zum Thermal Runaway, zur Gefahrguteinstufung UN 3480/UN 3481 und zur EU-Batterieverordnung verweisen wir auf unseren grundlegenden Überblick zu Lithium-Ionen-Batterien lagern und entsorgen; wer die gewerberechtliche Seite des Ladeschranks vertiefen möchte, findet sie im Leitfaden zu Akku-Ladeschränken nach DGUV und VDMA. Dieser Beitrag fokussiert sich auf die eigenständige Frage: Welche der vier in Deutschland verfügbaren Lagerebenen ist für die jeweilige Leistungsklasse die richtige Wahl — und wie vermeidet man die häufige Über- oder Unterinvestition.
Die drei VdS-3103-Leistungsklassen in einem Satz
Das VdS-Merkblatt unterscheidet drei Kategorien, die in der Beschaffungspraxis als Faustregel gelten. Batterien geringer Leistung sind Kleinzellen — Handy-Akkus, Elektrowerkzeug-Akkus bis etwa 100 Wattstunden pro Zelle, typische Zähleinheiten sind Dutzende bis Hunderte Zellen gleichzeitig. Batterien mittlerer Leistung umfassen E-Bike-Akkus, Stapler-Batteriemodule, größere Werkzeugakkus und Power-Tools zwischen etwa 100 Wattstunden und 12 Kilowattstunden pro Packung. Batterien hoher Leistung sind Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge, stationäre Energiespeicher, große Antriebsakkus — alles oberhalb von etwa 12 Kilowattstunden pro Einheit. Die Grenzen sind weich; wer im Zweifel ist, sollte die nächsthöhere Kategorie annehmen. Für Lager- und Umschlagplätze der mittleren Leistungsklasse fordert die VdS räumliche Trennung von mindestens 5 Metern oder eine baulich feuerbeständige Abtrennung zu anderen Bereichen sowie das Vermeiden von Mischlagerungen mit brandbeschleunigenden Produkten.
Die vier Lagerebenen im Vergleich
Aus dieser Kategorisierung ergibt sich eine praktische Hierarchie von Schutzebenen, die mit steigender Menge, Leistung und Risikoneigung flacher werden:
| Ebene | Lösung | Geeignet für | Feuerwiderstand | Größenordnung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Akku-Brandschutzbox / Sammelbehälter | Kleinzellen, defekte Einzelakkus, Sammlung zur Entsorgung | inneres Löschgranulat bis ca. 1050 °C (MPA-getestet) | typisch 50 L pro Box, stapelbar bis 700 kg |
| 2a | Akku-Lagerschrank (ohne Ladefunktion) | intakte Batterien geringer/mittlerer Leistung, reine Lagerung | 60 oder 90 min nach VDMA 24994 / DIN EN 14470-1 / DIN EN 1363-1 | bis ca. 450 kg Schrankmasse, mehrere Ebenen |
| 2b | Akku-Ladeschrank (mit Lademöglichkeit) | mittlere Leistung, regelmäßiges Laden, Werkzeugakkus | 60 oder 90 min, beidseitig (innen↔außen) | bis ca. 12 kWh Lagerenergie pro Schrank |
| 3 | Brandschutzcontainer F90 (Stahl) | mittlere bis hohe Leistung, größere Mengen, Außenaufstellung | F90 beidseitig, DIBt Z-38.5-289, Tür T90/EI90 | einzelne Stellplätze bis mehrere Rasterplätze |
| 4 | Gefahrstofflager aus Beton (begehbar) | hohe Leistung, Prototypen, defekte Batteriemodule, F+E | F90 beidseitig in Betonbauweise, integrierte Auffangwanne | ca. 2,2 m² bis 36 m² Grundfläche, Kundenmaß möglich |
Diese Tabelle ist der Einstieg, nicht die Antwort. Jede Ebene hat in der Praxis spezifische Stärken und Schwächen, die über den reinen Feuerwiderstand hinausreichen.
Ebene 1: Die Akku-Brandschutzbox — unterschätzt, aber zentral
Die Akku-Brandschutzbox ist die am häufigsten vernachlässigte Stufe in der Betriebsrealität. Sie ist kein vollwertiger Lagerraum, sondern ein Sammel- und Transportgefäß für Einzelakkus, insbesondere für defekte oder geblähte Zellen. Technisch handelt es sich meist um einen Polypropylen-Behälter mit Löschgranulat-Polsterung. Das Löschgranulat wirkt nach dem Glas-Aschenkrusten-Prinzip: Oberhalb einer bestimmten Temperatur (bei MPA-geprüften Produkten wie dem RathoLith-System etwa 1050 °C) beginnt das Material zu schmelzen und bildet eine geschlossene, thermisch isolierende Schicht um den Brandherd. Die Löschmittel sind nach DIN EN 3-7:2007 für die Brandklassen A und D geeignet.
Typische Einsatzszenarien: die Sammlung von Altakkus zur Entsorgung über den Fachbetrieb nach Elektrogesetz (ElektroG), der innerbetriebliche Transport verdächtiger Akkus zur zentralen Lagerstelle, die temporäre Unterbringung defekter Zellen bis zur nächsten Abholung. Für diesen Zweck ist die Brandschutzbox nach UN-Zulassung Verpackungsgruppe II oder III auch das zulässige Gefahrguttransportmittel. Wer defekte Akkus ungeschützt im allgemeinen Batterieschrank sammelt, riskiert, dass die Brandfestigkeit des Schranks (von außen nach innen ausgelegt) nicht das Problem auffängt, das tatsächlich eintritt (innen nach außen, ausgelöst durch den bereits defekten Akku).
Ebene 2: Akku-Ladeschrank vs. Akku-Lagerschrank
Auf der zweiten Ebene spaltet sich die Entscheidung in zwei Produkttypen, die im Markt häufig verwechselt werden. Ein Lagerschrank ist für intakte, nicht am Netz hängende Batterien konzipiert. Der Innenraum wird vor externem Brand geschützt, es gibt keine Ladeelektronik. Ein Ladeschrank enthält Steckdosenleisten (typisch 2×9-fach oder 4×9-fach), Rauchmelder, Thermoelemente und häufig eine Anbindung an die zentrale Brandmeldeanlage. Der Ladeschrank muss den Feuerwiderstand beidseitig sicherstellen — funktionstüchtige Akkus vor externen Bränden schützen und einen internen Thermal Runaway so lange isolieren, dass die Feuerwehr reagieren kann.
Der Prüfstandard ist seit August 2024 klarer definiert. Das VDMA-Einheitsblatt 24994-08 in Kapitel 4.3 verlangt einen realen Batteriebrandtest im Schrankinnenraum mit NMC-Zellen definierter Chemie bei vollem Ladezustand. Vor Veröffentlichung dieses Einheitsblatts prüften Hersteller nach der DIN EN 14470-1 (Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten, in Anlehnung) oder nach der DIN EN 1363-1 (allgemeine Feuerwiderstandsprüfung). Beide Normen wurden nicht für Lithium-Ionen-Brände entwickelt — ein Pain Point, den das VDMA-Einheitsblatt nun adressiert. Käufer sollten aktuell verlangen: ein Prüfzeugnis einer anerkannten Materialprüfanstalt (typisch MPA Dresden oder IBS Linz) und eine Referenz auf VDMA 24994-08 Kap. 4.3. Bei hochwertigen Schränken kommt ein patentiertes Druckentlastungssystem hinzu (etwa das „lockEX"-System eines deutschen Herstellers), das einen explosionsartigen Druckanstieg kontrolliert abbaut, bevor die Schranktüren versagen.
Ladeschränke der mittleren Kategorie fassen typischerweise bis 12 Kilowattstunden Lagerenergie. Die Ebenenlast liegt bei etwa 30 Kilogramm pro Einlegeboden; 4 bis 6 Einlegeböden pro Schrank sind Standard. Wichtig für die Kapazitätsplanung: Die VdS-3103-Anforderungen zur Lagermenge beziehen sich nicht nur auf die Anzahl der Akkus, sondern auf die gespeicherte Energie in Kilowattstunden pro Lagereinheit — eine Unterscheidung, die das ergänzende Merkblatt VdS 3856 für den Sprinklerschutz systematisch ausbuchstabiert und eine Lagereinheitsgrenze von 50 Kilowattstunden für den Sprinklerschutz einführt.
Ebene 3: Der F90-Brandschutzcontainer
Wenn die Lagermenge die Kapazität eines Schranksystems überschreitet — typisch ab etwa 20 bis 50 Kilowattstunden Gesamtlagerenergie oder bei regelmäßigem Umschlag mittlerer Leistungsklasse — wird der Brandschutzcontainer zur technisch und versicherungsrechtlich sauberen Lösung. Der relevante Standard ist die DIBt-Zulassung Z-38.5-289 für F90-Brandschutzcontainer aus Stahl. F90 bedeutet 90-minütigen Feuerwiderstand in beiden Richtungen, geprüft in Anlehnung an die DIN EN 13501-2 als EI-90-Einstufung. Der Container hat eine geschweißte Rahmenkonstruktion aus Stahlprofilen mit beidseitiger Isolierung mittels nichtbrennbarem Dämmmaterial der Euroklasse A1.
Die Ausstattung lässt sich kundenspezifisch konfigurieren: 1- oder 2-flügelige T90-Tür wahlweise an Kurz- oder Längsseite, integrierte Auffangwanne aus 5 mm Stahlblech S235JR nach DIN EN 10025, Gitterrost verzinkt mit 1000 kg/m² Flächenlast, technische Lüftung (in explosionsgeschützter ATEX-Ausführung bei Bedarf), Potentialausgleich, Druckentlastungsflächen, Brand- und Gasmelder, Klimaanlage, Heizung für ganzjährige Außenaufstellung. Der typische Standort ist eine Außenfläche auf dem Betriebsgelände, wodurch die Brandlast aus dem Gebäude heraus verlagert wird — versicherungstechnisch oft der entscheidende Vorteil. Die Investitionsgrößenordnung liegt für Standardmaße im fünfstelligen Eurobereich; bei Sonderkonfigurationen mit Klima und Gasmeldeanlage kann der sechsstellige Bereich erreicht werden.
Ebene 4: Das begehbare Betonlager
Für defekte Batterien, Prototypen, Produktionsausschuss und Forschungs- und Entwicklungsanlagen reicht der Stahlcontainer manchmal nicht mehr aus — hier kommt das Betonlager zum Einsatz. Produkte dieser Ebene sind begehbar, aus hochwertigem Stahlbeton gefertigt, beidseitig 90 Minuten feuerbeständig nach Eurocode-Anforderungen und in der Regel mit integrierter DIBt-zugelassener Auffangwanne. Grundflächen reichen von etwa 2,2 Quadratmetern bis zu 36 Quadratmetern pro Modul, Auffangvolumina zwischen 300 und 1000 Litern. Zubehörpflicht sind hier praktisch immer: Klimaanlage zur Temperaturkontrolle, technische Lüftung, Löschanlage — idealerweise automatische Sprinkler, da die deutsche Versicherungswirtschaft und die VdS Wasser als bevorzugtes Löschmittel der Wahl für Lithium-Ionen-Brände empfehlen.
Die Grundlogik: Der Betonkubus trägt seine Brandlast selbst. Brennt es innen, bleibt die Umgebung geschützt; brennt es außen, bleiben die gelagerten Batterien geschützt. Das ist für die meisten Produktionsstandorte ein teurer, aber auch endgültig versicherungskonformer Weg. Einzelne Produktlinien wie etwa die „F-SAFE"-Lager bestimmter Hersteller sind explizit für defekte Batterien und Prototypenstatus entwickelt — eine Unterscheidung, die wichtig ist, weil defekte Batterien deutlich stärker ausgasen als intakte.
Die Entscheidungsmatrix
Zusammengefasst ergibt sich eine einfache Matrix aus VdS-Leistungsklasse und Lagermenge:
| VdS-Klasse | Wenige Einheiten | Betriebsmengen | Größere Mengen / Produktion |
|---|---|---|---|
| Gering (< 100 Wh) | Brandschutzbox (Ebene 1) | Lager- oder Ladeschrank 60 min (Ebene 2) | Ladeschrank 90 min (Ebene 2b) |
| Mittel (0,1–12 kWh) | Ladeschrank 90 min (Ebene 2b) | Ladeschrank 90 min + F90-Container (Ebene 2b+3) | F90-Container DIBt Z-38.5-289 (Ebene 3) |
| Hoch (> 12 kWh) | F90-Container (Ebene 3) | F90-Container mit Klima+Lüftung (Ebene 3) | Betonlager begehbar mit Löschanlage (Ebene 4) |
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich zwei Querschnittsregeln: Defekte oder gebläht wirkende Akkus gehören immer zuerst in die Brandschutzbox (Ebene 1) und niemals mit intakten Akkus in denselben Schrank. Und für den Ladebetrieb gilt die TRGS-510-Klarstellung, dass Laden im Lagerbereich nicht zulässig ist — Ladestationen müssen baulich getrennt vom reinen Lagerbereich eingerichtet werden.
Die deutsche Herstellerlandschaft
Im Segment Lithium-Ionen-Lagertechnik gibt es in Deutschland mehrere spezialisierte Hersteller mit jeweils eigenem Produktschwerpunkt. DENIOS (Bad Bentheim, Niedersachsen) ist einer der größten Anbieter im Gefahrstoffcontainersegment und führt sowohl Ladeschränke als auch begehbare Container. asecos (Gründau-Lieblos, Hessen) ist Spezialist für Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 und eines der tonangebenden Unternehmen im VDMA-Normungsprozess. Düperthal (Goldbach, Bayern) kommt mit einer langen Tradition im Sicherheitsschrankbau. Bauer Südlohn (Südlohn, NRW) fokussiert auf Containerlösungen und Außenanlagen. CEMO (Weinstadt-Endersbach, BW) bietet PE- und Stahlbehälter sowie einzelne Schrankprodukte.
Als Full-Line-Anbieter mit Schwerpunkt auf allen vier Ebenen positioniert sich die PROTECTOPLUS GmbH. Das Unternehmen mit Sitz in Osterrönfeld (Schleswig-Holstein, Albert-Betz-Straße 1, 24783 Osterrönfeld bei Rendsburg) führt seit 1993 die Marke PROTECTO, ist Fachbetrieb nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz und deckt mit Werkstoffen von Stahl und Edelstahl über Beton und GFK bis zu PE und PVC vermutlich das breiteste Produktspektrum im deutschen Markt ab. Geschäftsführer sind Paul Fricke und Andreas Brukner. Im Lithium-Akku-Segment reicht die Produktpalette von der RathoLith-Brandschutzbox über MPA-geprüfte Ladeschränke mit patentiertem Druckentlastungssystem bis zu den DIBt-zugelassenen BLS-Brandschutzcontainern (Z-38.5-289) und den begehbaren Li-SAFE-Lagern in Betonbauweise. Für die 60-Liter-Entsorgungstonne defekter Akkus bis zum begehbaren Betonlager für Prototypenbatterien wird durchgängig ein Werksprüfzeugnis mitgeliefert — das im Auditfall die Dokumentationslücke schließt, die bei vielen Betrieben die eigentliche Schwachstelle ist.
Versicherungsrechtliche und wirtschaftliche Perspektive
Die letzte Frage in jeder Beschaffungsentscheidung ist die nach der Total Cost of Ownership und dem Versicherungswert. Eine einfache Brandschutzbox kostet typisch im unteren dreistelligen Eurobereich, hält aber bei nur einem Akku-Brandereignis schon die Schadensfolgen auf den Bereich des Behälterinhalts begrenzt — ein Vermietobjektschaden von mehreren zehntausend Euro wird damit statistisch wirksam verhindert. Ein guter Ladeschrank 90 min kostet im vierstelligen Eurobereich, ein DIBt-zugelassener F90-Container im mittleren fünfstelligen, ein ausgestattetes Betonlager im oberen fünfstelligen bis sechsstelligen Bereich. Gegenüber zu rechnen ist der Versicherungszuschlag bei nicht vorhandenem Brandschutz — Sachversicherer erhöhen Prämien oder schließen bei nicht VdS-konformer Lagerung Schadensfälle teilweise aus. Bei mittleren Betrieben rechnen sich F90-Container oder Betonlager häufig allein durch den reduzierten Versicherungsbeitrag innerhalb von drei bis sieben Jahren.
Gleichzeitig gilt: Die wirtschaftlich attraktivste Lösung ist fast immer, die Batteriebestände im Betrieb zu reduzieren. Nur die tatsächlich benötigte Tagesmenge im aktiven Umschlag halten, Altakkus zügig entsorgen, den Ladezustand bei Lagerung auf etwa 50 Prozent begrenzen, Tiefentladung vermeiden, Temperatur zwischen 10 und 20 Grad Celsius halten. Wer diese fünf organisatorischen Regeln einhält, verschiebt die notwendige Schutzstufe oft um eine Ebene nach unten.
Fazit
Die fehlende öffentlich-rechtliche Regelung für Lithium-Ionen-Lagerung ist kein Grund zur Untätigkeit — im Gegenteil: Weil die Verantwortung beim Betrieb liegt, ist die Frage der Lagerung auch eine Frage der Geschäftsführungshaftung. Das VdS-Merkblatt 3103 mit seinen drei Leistungsklassen, das VDMA-Einheitsblatt 24994 mit seinem einheitlichen Brandtest und die DIBt-Zulassung Z-38.5-289 für F90-Container bilden zusammen einen belastbaren Rahmen. Die Vier-Ebenen-Hierarchie — Brandschutzbox, Lade- oder Lagerschrank, F90-Container, Betonlager — lässt sich an den drei Leistungsklassen sauber ausrichten. Die Produktseite ist in Deutschland gut aufgestellt, mit einer Hand voll spezialisierter Hersteller, die alle Ebenen verlässlich bedienen. Die eigentliche Arbeit liegt im Betrieb: saubere Gefährdungsbeurteilung, konsequente Trennung defekter von intakten Akkus, konsequente Trennung von Laden und Lagern, dokumentierte Unterweisung, archivierte Prüfzeugnisse. Wer diese Punkte konsequent umsetzt, steht nicht nur versicherungsrechtlich sauber da, sondern hat auch die operative Realität einer technologischen Entwicklung verstanden, die in den kommenden Jahren in fast jedem Betrieb an Bedeutung gewinnen wird.
5-Minuten-Check vor der Bestellung. VdS-Leistungsklasse der zu lagernden Akkus bestimmt (gering / mittel / hoch) · Tages-Umschlagmenge und maximale Lagermenge in kWh berechnet · Laden und Lagern räumlich getrennt geplant · Platz für separate Brandschutzbox für defekte Akkus eingeplant · Ausschreibungstext fordert VDMA 24994-08 Kap. 4.3 Prüfzeugnis (bei Schränken) bzw. DIBt-Zulassung Z-38.5-289 (bei Containern) · Prüfanstalt benannt (MPA Dresden, IBS Linz oder gleichwertig) · Versicherer über geplante Investition vorab informiert · Jährliche Wiederholungsunterweisung des Personals im Budget enthalten.