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Hitze in Produktionshallen: Was der Klimatrend und die ASR A3.5 für Betriebe bedeuten

Die Zahl der heißen Tage über 30 Grad hat sich in Deutschland seit den 1950er Jahren vervierfacht. Für Produktionshallen, Werkstätten und Lager ist das ein wachsendes Problem, denn dort addiert sich die sommerliche Hitze zur Abwärme von Maschinen und zur Sonneneinstrahlung über große Dachflächen. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 verpflichtet Betriebe, ab bestimmten Temperaturschwellen zu handeln. Dieser Beitrag verbindet die Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Halle wirken.

Industriehalle im Sommer mit Belüftung als Symbol für Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Der Klimatrend in Zahlen

Dass die Sommer in Deutschland heißer werden, ist keine gefühlte Wahrnehmung, es ist durch Messdaten belegt. Der Deutsche Wetterdienst hat gemeinsam mit dem Extremwetterkongress Hamburg im September 2025 ein Faktenpapier zum Extremwetter in Deutschland vorgelegt. Der zentrale Befund zur Hitze ist eindeutig: Sommertage mit über 25 Grad haben sich seit den 1950er Jahren verdoppelt, heiße Tage über 30 Grad haben sich sogar vervierfacht. Hitze verursacht zudem die höchsten Todeszahlen unter allen Extremwetterereignissen.

Zur Einordnung der Begriffe: Der Deutsche Wetterdienst definiert einen heißen Tag, auch Hitzetag genannt, als einen Tag mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 Grad. Ein Sommertag erreicht mindestens 25 Grad, und in einer Tropennacht sinkt die Temperatur nicht unter 20 Grad. Die folgende Übersicht fasst den Trend zusammen.

Kennzahl zur Hitzeentwicklung Befund
Heiße Tage über 30 °C (seit den 1950ern) vervierfacht
Sommertage über 25 °C (seit den 1950ern) verdoppelt
Rekordjahr 2018 rund 20 heiße Tage im bundesweiten Mittel
Jahr 2024 rund 12,5 heiße Tage, über dem langjährigen Mittel
Todeszahlen unter Extremereignissen Hitze verursacht die meisten

Auswertungen auf Basis der DWD-Daten zeigen, dass das Jahr 2018 mit rund 20 heißen Tagen im bundesweiten Mittel ein Rekordjahr war und auch 2024 mit etwa 12,5 Tagen deutlich über dem historischen Durchschnitt lag. Der Trend ist klar: Hitzeperioden werden häufiger, länger und intensiver. Für Betriebe bedeutet das, dass die Tage mit hoher Wärmebelastung am Arbeitsplatz zunehmen und Hitzeschutz von einer gelegentlichen zu einer regelmäßigen Aufgabe wird.

Eine oft unterschätzte Rolle spielen die Tropennächte. Wenn die Temperatur nachts nicht unter 20 Grad sinkt, kühlt auch die Halle nicht mehr aus. Die gespeicherte Wärme des Vortages bleibt im Gebäude, und der nächste heiße Tag beginnt bereits auf erhöhtem Niveau. Über eine längere Hitzewelle hinweg schaukelt sich die Innentemperatur so von Tag zu Tag weiter auf. Auch die Zahl der Tropennächte nimmt im Zuge der Erwärmung zu, was die nächtliche Auskühlung als kostenlose Kühlquelle entwertet und die Bedeutung aktiver Maßnahmen erhöht. Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland gegenüber dem vorindustriellen Niveau bereits deutlich gestiegen ist, sodass der beschriebene Trend kein kurzfristiges Phänomen ist. Klimaprojektionen gehen übereinstimmend davon aus, dass die Zahl der heißen Tage in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen wird, weshalb sich die heute getroffenen Vorkehrungen über viele Jahre auszahlen.

Warum Hallen besonders betroffen sind

Produktionshallen, Werkstätten und Lager sind von der Hitze stärker betroffen als das gut gedämmte Bürogebäude. Mehrere Faktoren wirken hier zusammen und führen dazu, dass es in der Halle oft deutlich wärmer ist als im Freien.

Der erste Faktor ist die Abwärme der Produktion. Maschinen, Antriebe, Öfen, Kompressoren und Beleuchtung geben Wärme ab, die sich im Raum sammelt. Der zweite Faktor ist die Sonneneinstrahlung über große Dach- und Fassadenflächen. Hallendächer heizen sich stark auf und geben die Wärme nach innen ab. Der dritte Faktor ist die häufig unzureichende Dämmung und Belüftung älterer Hallen, in denen sich die Wärme staut. Hinzu kommt, dass körperliche Arbeit selbst Wärme erzeugt und die Beschäftigten zusätzlich belastet.

Die Folge ist, dass in vielen Hallen schon an einem normalen Sommertag Temperaturen von 30 Grad und mehr erreicht werden, während draußen vielleicht nur 26 Grad herrschen. Genau in diesem Bereich setzen die rechtlichen Pflichten ein. Während für das Büro die Themenseite zur Bürokühlung nach ASR A3.5 die Maßnahmen behandelt, stellt sich die Aufgabe in der Halle in verschärfter Form.

Wie stark eine Halle betroffen ist, hängt stark von ihrer Bauart und Nutzung ab. Eine ältere, ungedämmte Halle mit großem, dunklem Blechdach und wenig Lüftung heizt sich extrem auf, während ein moderner, gut gedämmter Neubau mit hellem Dach und automatischer Lüftung deutlich kühler bleibt. Auch die Nutzung macht einen Unterschied. In einer Gießerei oder Schmiede mit hohen Prozesstemperaturen ist die Wärmebelastung ganzjährig ein Thema, in einem reinen Lager dagegen vor allem an Sommertagen. Diese Bandbreite bedeutet, dass es keine pauschale Lösung gibt. Jede Halle braucht eine eigene Betrachtung, die ihre Bauart, ihre Wärmequellen und die dort ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung ist der richtige Rahmen, um diese individuelle Bewertung vorzunehmen und die passenden Maßnahmen abzuleiten.

Die ASR A3.5 und ihre Schwellenwerte

Die rechtliche Grundlage für den Hitzeschutz am Arbeitsplatz bildet Paragraf 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zur Raumtemperatur. Danach muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Ergänzend verpflichtet Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Arbeitgeber zur Fürsorge für Leben und Gesundheit der Beschäftigten. Die maßgeblichen Texte stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereit.

Die ASR A3.5 nennt drei Schwellenwerte der Lufttemperatur, bei deren Überschreitung der Arbeitgeber tätig werden muss: 26 Grad, 30 Grad und 35 Grad. Mit jeder Stufe steigt der Grad der Verpflichtung. Eine kompakte Einordnung bietet auch der Steckbrief zur ASR A3.5 im KLiVO-Portal.

Lufttemperatur im Raum Verpflichtung des Arbeitgebers
bis 26 °C Richtwert, soll möglichst nicht überschritten werden
über 26 °C Maßnahmen sollen ergriffen werden (bei hoher Außentemperatur)
über 30 °C wirksame Maßnahmen müssen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden
über 35 °C Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet

Wichtig ist die rechtliche Klarstellung, dass es für Beschäftigte keinen unmittelbaren Anspruch auf klimatisierte Räume oder auf hitzefrei gibt. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gesundheit und Leben nicht gefährdet werden. Die ASR A3.5 wurde im März 2022 in einer Änderung um Maßnahmen für sommerliche Hitze bei Außentemperaturen über 26 Grad ergänzt, was ihre wachsende Bedeutung im Klimawandel unterstreicht.

Damit die Schwellenwerte überhaupt greifen, muss die Temperatur korrekt gemessen werden. Die ASR A3.5 sieht dafür ein strahlengeschütztes Thermometer mit einer Messgenauigkeit von etwa einem halben Grad vor. Gemessen wird je nach Tätigkeit in unterschiedlicher Höhe, bei sitzender Arbeit in etwa 0,6 Metern und bei stehender Arbeit in etwa 1,1 Metern über dem Boden. Auch die Außentemperatur ist zu erfassen, weil die Pflichten oberhalb von 26 Grad an eine entsprechend hohe Außentemperatur gebunden sind. Für die Halle bedeutet das, dass eine pauschale Einschätzung nicht genügt. Erst die Messung an den tatsächlichen Arbeitsplätzen zeigt, ob und an welchen Stellen die kritischen Schwellen erreicht werden, denn die Temperatur kann innerhalb einer großen Halle erheblich schwanken.

Was über 26, 30 und 35 Grad gilt

Die drei Schwellen lassen sich konkret übersetzen. Bei einer Raumtemperatur über 26 Grad soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern die Außentemperatur ebenfalls über 26 Grad liegt und der Sonnenschutz bereits genutzt wird. Bereits hier sollen geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitgestellt werden. Diese Stufe ist eine Soll-Vorschrift, lässt also Spielraum, verlangt aber ein Tätigwerden.

Bei über 30 Grad wird aus dem Soll ein Muss. Der Arbeitgeber muss dann wirksame Maßnahmen gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung ergreifen, die die Belastung der Beschäftigten verringern. Die Bereitstellung von Getränken ist nun verpflichtend. Entscheidend ist die Rangfolge der Maßnahmen: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, und organisatorische haben Vorrang vor personenbezogenen. Wer also lüften, verschatten oder kühlen kann, muss das vorrangig tun, bevor er sich allein auf Pausenregelungen verlässt.

Bei über 35 Grad ist der Raum für die Dauer der Überschreitung ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Hier greifen entweder Schutzmaßnahmen wie bei der Hitzearbeit oder die Tätigkeit muss unterbrochen werden. Die DGUV-Information zur Hitzearbeit empfiehlt für solche Bedingungen Entwärmungsphasen, also regelmäßige Erholungszeiten in kühlerer Umgebung. Damit ist die 35-Grad-Schwelle die letzte Grenze, an der ein normaler Hallenbetrieb ohne Schutzkonzept nicht mehr zulässig ist.

Hitze kostet Leistung und Sicherheit

Über die rechtliche Pflicht hinaus gibt es handfeste betriebliche Gründe, Hitze ernst zu nehmen. Hohe Temperaturen mindern die Konzentration und die Leistungsfähigkeit. Die Fehlerquote steigt, die Produktivität sinkt, und mit der nachlassenden Aufmerksamkeit erhöht sich das Risiko von Arbeitsunfällen spürbar. Hitze ist damit nicht nur ein Gesundheitsthema, sie ist auch ein Produktivitäts- und Sicherheitsthema. Studien und Erfahrungswerte zeigen übereinstimmend, dass die Leistungsfähigkeit oberhalb des Wohlfühlbereichs mit jedem weiteren Grad spürbar nachlässt, gerade bei körperlich fordernder Arbeit in der Halle.

Diese Zusammenhänge verbinden den Hitzeschutz mit der allgemeinen Logik der Unfallprävention. Wie der Beitrag zu den Kosten eines Arbeitsunfalls zeigt, verursacht jeder Ausfall direkte und indirekte Kosten. Wenn Hitze die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht und die Leistung drückt, dann zahlt sich die Investition in ein gutes Hallenklima doppelt aus, durch weniger Ausfälle und durch gleichbleibende Produktivität an heißen Tagen. Gerade in Zeiten knapper Fachkräfte ist die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft ein Wert, den es zu schützen gilt.

Was Hitze im Körper auslöst

Der Grund, warum Hitze die Leistung mindert und Risiken erhöht, liegt in der Belastung des Körpers. Bei hohen Temperaturen muss der Organismus stärker arbeiten, um die Körpertemperatur konstant zu halten. Das Herz-Kreislauf-System wird beansprucht, der Flüssigkeits- und Mineralhaushalt gerät bei starkem Schwitzen aus dem Gleichgewicht, und die geistige wie körperliche Leistungsfähigkeit lässt nach. Die Folgen reichen von Konzentrationsschwäche und Erschöpfung über Kreislaufprobleme bis hin zum Hitzschlag, der ein lebensbedrohlicher medizinischer Notfall ist.

Besonders gefährdet sind körperlich schwer arbeitende Beschäftigte, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen. In der Halle verschärft die körperliche Arbeit die Lage, weil die Muskelarbeit zusätzliche Wärme erzeugt, die der Körper bei hoher Umgebungstemperatur schlechter abgeben kann. Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung der richtige Ort, um besonders belastete Tätigkeiten und schutzbedürftige Personen zu identifizieren und gezielt Maßnahmen festzulegen. Ein Frühwarnsystem, das die Beschäftigten für die Anzeichen einer Überhitzung sensibilisiert, kann schwere Zwischenfälle verhindern, bevor sie entstehen.

Technische Maßnahmen für die Halle

Weil technische Maßnahmen rechtlich Vorrang haben und zugleich am wirksamsten sind, sollten sie am Anfang jeder Hitzestrategie stehen. Für Hallen kommen mehrere Ansätze in Betracht, die sich oft kombinieren lassen.

An erster Stelle steht die Reduzierung des Wärmeeintrags. Eine bessere Dämmung des Daches, reflektierende Dachbeschichtungen und ein wirksamer Sonnenschutz an Fenstern und Lichtbändern verringern die Aufheizung. Auch die Beleuchtung spielt eine Rolle: Ältere Leuchtmittel geben viel Wärme ab, während moderne LED-Technik die Wärmelast senkt und zugleich Strom spart. Der Beitrag zur LED-Hallenbeleuchtung zeigt, wie sich dieser doppelte Effekt rechnet.

An zweiter Stelle steht die Abfuhr der Wärme. Eine gute Hallenlüftung, etwa über Dachöffnungen, Lüftungsfirste oder mechanische Lüftungsanlagen, führt warme Luft ab. Großflügelige, langsam laufende Deckenventilatoren sorgen für eine spürbare Luftbewegung über große Flächen und verbessern das Empfinden, ohne die Luft stark abzukühlen. Wo das nicht ausreicht, kommen Kühlsysteme infrage. Die adiabate oder Verdunstungskühlung nutzt die Verdunstung von Wasser zur Abkühlung der Zuluft und ist für große Hallen oft energieeffizienter als eine klassische Klimaanlage. Bei der Auswahl von Kälte- und Klimaanlagen sind die Vorgaben zu Kältemitteln zu beachten, wie sie der Beitrag zur F-Gase-Verordnung behandelt.

Ein wirksames und oft unterschätztes Mittel ist die Nachtauskühlung. Wenn die Außentemperatur nachts unter die Innentemperatur fällt, lässt sich die kühle Nachtluft gezielt durch die Halle führen, um die tagsüber gespeicherte Wärme abzutransportieren. Das funktioniert über automatisch gesteuerte Lüftungsöffnungen oder Ventilatoren und kostet außer Strom für die Ventilation kaum etwas. Mit der Zunahme der Tropennächte verliert diese Methode allerdings an Wirkung, weshalb sie mit anderen Maßnahmen kombiniert werden sollte. Generell gilt, dass eine durchdachte Kombination aus weniger Wärmeeintrag und effizienter Wärmeabfuhr fast immer günstiger ist als die nachträgliche Vollklimatisierung einer großen Halle, die hohe Investitions- und Betriebskosten verursacht.

Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen

Wo technische Mittel nicht ausreichen, ergänzen organisatorische Maßnahmen den Hitzeschutz. Die Verlagerung körperlich schwerer Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, ein früherer Arbeitsbeginn, zusätzliche Pausen in kühlen Räumen und die Anpassung von Arbeitsabläufen verringern die Belastung. An besonders heißen Tagen können Entwärmungsphasen eingelegt werden, in denen sich die Beschäftigten in einer kühleren Umgebung erholen.

Personenbezogene Maßnahmen stehen in der Rangfolge an letzter Stelle, sind aber dennoch wichtig. Dazu gehören die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser, die bei über 30 Grad ohnehin verpflichtend ist, leichte und atmungsaktive Arbeitskleidung sowie bei Hitzearbeit spezielle Kühlwesten. Wichtig ist auch die Sensibilisierung der Beschäftigten für die Anzeichen einer Überhitzung und für das richtige Trinkverhalten. Besonders schutzbedürftige Personen wie ältere Beschäftigte, Schwangere oder gesundheitlich Vorbelastete benötigen besondere Aufmerksamkeit, was in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist.

Damit diese Maßnahmen im Ernstfall greifen, sollten sie vorab in einem Hitzeschutzplan festgehalten werden. Ein solcher Plan legt fest, ab welcher gemessenen Temperatur welche Schritte ausgelöst werden, wer dafür verantwortlich ist und wie die Beschäftigten informiert werden. So muss bei einer Hitzewelle nicht improvisiert werden, weil bereits vorbereitete Abläufe greifen. Hilfreich ist es, den Plan mit den Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu verknüpfen, sodass der Betrieb rechtzeitig vor einer angekündigten Hitzewelle reagieren kann. Die Dokumentation dieser Festlegungen gehört in die Gefährdungsbeurteilung und macht das Hitzeschutzkonzept zugleich nachvollziehbar und überprüfbar.

Rangfolge der Maßnahmen Beispiele für die Halle
1. Technisch (Vorrang) Dämmung, Sonnenschutz, LED, Lüftung, Ventilatoren, Verdunstungskühlung
2. Organisatorisch Arbeitszeitverlagerung, Pausen, Entwärmungsphasen, Aufgabenanpassung
3. Personenbezogen Trinkwasser, leichte Kleidung, Kühlwesten, Unterweisung

Klima ganzjährig denken

Hitzeschutz lässt sich sinnvoll mit der ganzjährigen Klimaplanung der Halle verbinden. Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Dämmung, Sonnenschutz und dichte Tore, wirken im Sommer gegen die Hitze und im Winter gegen die Kälte. Wer die Halle ohnehin energetisch ertüchtigt, sollte beide Jahreszeiten zusammen denken. Der Beitrag zum Heizen von Lagerhallen ohne Gas behandelt die winterliche Seite derselben Aufgabe.

Diese ganzheitliche Sicht zahlt sich aus. Eine gut gedämmte Halle mit wirksamem Sonnenschutz und durchdachter Lüftung benötigt im Sommer weniger Kühlung und im Winter weniger Heizenergie. Die Investition in die Gebäudehülle senkt damit über das Jahr die Energiekosten und verbessert zugleich das Arbeitsklima. Angesichts des Trends zu mehr heißen Tagen wird die sommerliche Komponente dieser Rechnung von Jahr zu Jahr wichtiger. Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden können die Investition zusätzlich erleichtern, weil sie genau jene Maßnahmen an der Gebäudehülle unterstützen, die sowohl gegen Hitze als auch gegen Kälte wirken.

Handlungsempfehlungen

Checkliste: Hitzeschutz in der Halle umsetzen

✔ Temperaturen messen: Die Raumtemperatur an heißen Tagen normgerecht erfassen, um die Schwellen 26, 30 und 35 Grad zu erkennen.
✔ Gefährdungsbeurteilung erweitern: Die Hitzebelastung der einzelnen Arbeitsplätze und besonders schutzbedürftige Personen aufnehmen.
✔ Wärmeeintrag senken: Dachdämmung, reflektierende Beschichtung, Sonnenschutz und LED-Beleuchtung prüfen.
✔ Wärme abführen: Hallenlüftung, Deckenventilatoren und bei Bedarf Verdunstungskühlung einplanen.
✔ Rangfolge beachten: Technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen umsetzen.
✔ Getränke sicherstellen: Ab 26 Grad bereitstellen, ab 30 Grad verpflichtend, gut erreichbar im Hallenbereich.
✔ Abläufe anpassen: Schwere Arbeiten in kühle Stunden verlagern, Entwärmungsphasen vorsehen.
✔ Ganzjährig planen: Maßnahmen an der Gebäudehülle für Sommer und Winter gemeinsam betrachten.

Fazit: Vom Ausnahmefall zur Daueraufgabe

Die Vervierfachung der heißen Tage seit den 1950er Jahren macht aus dem sommerlichen Hitzeschutz eine dauerhafte betriebliche Aufgabe. Für Produktionshallen, in denen sich Außenhitze, Maschinenabwärme und Sonneneinstrahlung addieren, ist das besonders relevant. Die ASR A3.5 gibt mit ihren Schwellen bei 26, 30 und 35 Grad einen klaren rechtlichen Rahmen vor, der mit steigenden Temperaturen häufiger greift.

Für Betriebe lohnt es sich, den Hitzeschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als Investition in Gesundheit, Sicherheit und Produktivität zu begreifen. Wer den Wärmeeintrag senkt, die Wärme wirksam abführt und die Arbeitsabläufe anpasst, erfüllt nicht nur die rechtlichen Vorgaben, er hält seine Belegschaft auch an heißen Tagen leistungsfähig. Da die Zahl dieser Tage weiter steigt, ist der richtige Zeitpunkt für ein durchdachtes Hallenklima jetzt.

Hinzu kommt, dass viele der wirksamen Maßnahmen mit Vorlauf geplant werden müssen. Eine Dachdämmung, eine neue Lüftungsanlage oder eine Verdunstungskühlung lassen sich nicht während einer laufenden Hitzewelle umsetzen. Wer die nächste heiße Periode entspannt überstehen will, beginnt die Planung im kühlen Halbjahr. Die Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes liefern dabei das nüchterne Argument, das die Investition rechtfertigt: Die Zahl der heißen Tage steigt, und mit ihr die Zahl der Tage, an denen die ASR A3.5 den Betrieb zum Handeln verpflichtet. Vorausschauende Betriebe machen aus dieser Pflicht einen Vorteil für ihre Beschäftigten und ihre Wettbewerbsfähigkeit.