Regelwerk im Überblick: Von der ArbStättV zur ASR A1.3
Die Pflicht zur Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Paragraph 3a in Verbindung mit Ziffer 1.3 des Anhangs verpflichtet den Arbeitgeber, eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Die konkrete Umsetzung dieser Pflicht regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", die erstmals 2007 veröffentlicht und zuletzt im März 2022 aktualisiert wurde.
Wie bei allen ASR gilt die Vermutungswirkung: Wer die ASR A1.3 einhält, darf davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV in Bezug auf die Sicherheitskennzeichnung erfüllt sind. Weicht der Arbeitgeber von der ASR ab, muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass mindestens das gleiche Schutzniveau erreicht wird. In der Praxis bedeutet das: Die Anwendung der ASR A1.3 ist der mit Abstand einfachste und sicherste Weg zur Rechtskonformität — und bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht der Maßstab, der angelegt wird.
Die ASR A1.3 verweist ihrerseits auf die DIN EN ISO 7010, die seit 2012 die Piktogramme für Sicherheitszeichen international normiert. Die aktuelle Fassung DIN EN ISO 7010:2020 umfasst fünf Zeichenkategorien mit jeweils standardisierten Formen, Farben und grafischen Symbolen. Ergänzend gelten die DIN 4844-2 für die Darstellung von Sicherheitszeichen, die ISO 3864-1 bis 3864-4 für Gestaltungsgrundsätze und Sicherheitsfarben sowie die DIN ISO 23601 für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Für den Betreiber einer Werkstatt oder Produktionshalle ist es nicht erforderlich, jede einzelne Norm im Detail zu kennen — entscheidend ist die korrekte Anwendung der ASR A1.3, die alle relevanten Anforderungen in einem Dokument zusammenfasst.
Die fünf Zeichenkategorien nach DIN EN ISO 7010
Die internationale Norm unterscheidet fünf Hauptkategorien von Sicherheitszeichen, die sich durch geometrische Form, Sicherheitsfarbe und Art der Aussage voneinander abgrenzen. Jede Kategorie erhält einen Buchstaben als Registrierungspräfix, der die Zuordnung im Zeichenkatalog ermöglicht.
| Kategorie | Präfix | Form | Farbe | RAL-Farbton | Aussage |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbotszeichen | P | Kreis mit Querbalken | Rot / Weiß | RAL 3001 Signalrot | Untersagtes Verhalten |
| Warnzeichen | W | Dreieck, Spitze oben | Gelb / Schwarz | RAL 1003 Signalgelb | Warnung vor Gefahren |
| Gebotszeichen | M | Kreis | Blau / Weiß | RAL 5005 Signalblau | Vorgeschriebenes Verhalten |
| Rettungszeichen | E | Quadrat / Rechteck | Grün / Weiß | RAL 6032 Signalgrün | Rettungswege, Erste Hilfe |
| Brandschutzzeichen | F | Quadrat / Rechteck | Rot / Weiß | RAL 3001 Signalrot | Brandbekämpfungseinrichtungen |
Die Farbcodes basieren auf der ISO 3864-4 und sind in RAL-Farben definiert. Ein ausreichender Leuchtdichtekontrast zwischen Sicherheitszeichen und Hintergrund muss gewährleistet sein — in Werkstätten mit dunklen Wänden oder in Bereichen mit eingeschränkter Beleuchtung ein Punkt, der bei der Anbringung häufig übersehen wird. Die Zeichen sind grundsätzlich in einer Höhe von 1,80 bis 2,20 Metern anzubringen, wobei sie aus allen relevanten Blickwinkeln gut sichtbar sein müssen.
Die wichtigsten Zeichen für Werkstatt und Produktion
In Werkstatt- und Produktionsumgebungen kommen bestimmte Sicherheitszeichen besonders häufig zum Einsatz. Bei den Verbotszeichen sind das P001 (Allgemeines Verbotszeichen), P002 (Rauchen verboten), P003 (Keine offene Flamme), P006 (Zutritt für Unbefugte verboten) und P007 (Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher). Unter den Warnzeichen dominieren W001 (Allgemeines Warnzeichen), W008 (Warnung vor elektrischer Spannung), W012 (Warnung vor elektrischer Spannung am Boden), W017 (Warnung vor heißer Oberfläche) und W023 (Warnung vor ätzenden Stoffen). Bei den Gebotszeichen sind M001 (Allgemeines Gebotszeichen), M003 (Gehörschutz benutzen), M004 (Augenschutz benutzen), M009 (Schutzhandschuhe benutzen) und M014 (Fußschutz benutzen) die am häufigsten verwendeten Symbole.
Wenn für eine spezifische Situation kein passendes Zeichen im Katalog der ISO 7010 existiert, empfiehlt die verwandte ISO 3864-1, das jeweilige allgemeine Symbol der Kategorie (M001, P001 oder W001) in Kombination mit einem Zusatzschild mit kurzem erläuterndem Text zu verwenden. Reine Textschilder ohne grafisches Symbol sind nach aktueller Normenlage nicht mehr zulässig.
Erkennungsweite und Mindestgröße: Sicherheitszeichen richtig dimensionieren
Die Wirksamkeit eines Sicherheitszeichens steht und fällt mit seiner Erkennbarkeit. Die ASR A1.3 definiert die Erkennungsweite als den größtmöglichen Abstand, aus dem ein Sicherheitszeichen noch lesbar und bezüglich Form und Farbe erkennbar ist. Daraus leiten sich konkrete Mindestgrößen in Abhängigkeit von der Betrachtungsentfernung ab, die in der ASR in Tabelle 3 zusammengefasst sind.
| Zeichenart | Durchmesser / Seitenlänge 200 mm | 300 mm | 400 mm | 600 mm |
|---|---|---|---|---|
| Verbotszeichen | 8 m | 12 m | 16 m | 24 m |
| Warnzeichen | 6 m | 10 m | 12 m | 19 m |
| Gebotszeichen | 5 m | 8 m | 16 m | 24 m |
| Rettungszeichen | 10 m | 16 m | 20 m | 30 m |
| Brandschutzzeichen | 10 m | 16 m | 20 m | 30 m |
Für die Praxis gilt: Im Zweifelsfall immer die nächstgrößere Schildvariante wählen. In einer typischen Werkstatt mit Betrachtungsentfernungen von fünf bis zehn Metern sind Sicherheitszeichen mit 200 bis 300 Millimetern Durchmesser beziehungsweise Seitenlänge in der Regel ausreichend. In großen Produktionshallen oder Lagerbereichen mit Entfernungen über zehn Meter sollten mindestens 400 Millimeter gewählt werden. Bei Schildern an Maschinen und Anlagen, die aus nächster Nähe betrachtet werden, können Minipiktogramme ab 50 Millimetern eingesetzt werden — diese fallen dann unter die Maschinenkennzeichnung nach DIN EN ISO 7010 und ergänzen die CE-Kennzeichnung.
Die Werte in der Tabelle gelten für beleuchtete Zeichen bei normaler Beleuchtung. Für langnachleuchtende Zeichen ohne aktive Beleuchtung sind die Erkennungsweiten deutlich geringer — hier ist die Leuchtdichte des nachleuchtenden Materials entscheidend. Die ASR A1.3 fordert für langnachleuchtende Sicherheitszeichen mindestens die Leuchtklasse C nach DIN 67510-1:2020-05, um eine wirksame Erkennbarkeit auch bei Stromausfall sicherzustellen.
Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen
Neben den grafischen Sicherheitszeichen regelt die ASR A1.3 in Abschnitt 5.2 die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gestreifte Sicherheitsmarkierungen. Diese Markierungen bestehen aus gelb-schwarzen oder rot-weißen Streifen im 45-Grad-Neigungswinkel mit einem Breitenverhältnis von 1:1. Die Farbwahl folgt einer klaren Systematik: Gelb-schwarze Streifen (RAL 1003 Signalgelb / RAL 9004 Signalschwarz) kennzeichnen ständige, dauerhafte Hindernisse und Gefahrstellen — etwa Hallenstützen, niedrige Deckenträger, Stufen oder Maschinenkanten, an denen Anstoß-, Quetsch- oder Sturzgefahr besteht. Rot-weiße Streifen sind dagegen für zeitlich begrenzte Hindernisse wie Baugruben, vorübergehende Absperrungen oder mobile Hindernisse vorgesehen.
Ein spezieller Fall sind Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander — beispielsweise an Toren, Pressen oder Hubeinrichtungen. Hier müssen die Streifen gegensinnig geneigt angebracht werden, sodass eine optische Pfeilwirkung entsteht, die die Wahrnehmung der Bewegungsrichtung verstärkt. Die Größe der Markierung muss den Ausmaßen der Gefahrstelle entsprechen; eine konkrete Mindestbreite gibt die ASR nicht vor, die Markierung muss jedoch „deutlich erkennbar" sein. Langnachleuchtende Ausführungen erhöhen die Sichtbarkeit bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und sind in Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung empfehlenswert.
Ergänzend regelt Abschnitt 5.3 der ASR A1.3 die Markierung von Fahrwegen. Fahrwegsbegrenzungen sind farbig, deutlich erkennbar und durchgehend auszuführen — entweder durch mindestens fünf Zentimeter breite Bodenstreifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe mit mindestens drei Nägeln pro Meter. Als Vorzugsfarben nennt die ASR Weiß und Gelb mit ausreichendem Kontrast zur Bodenfläche. In der industriellen Praxis hat sich ein Farbsystem etabliert, das über die ASR hinausgeht: Gelb für Fahrwege und Arbeitszonen, Weiß für Stellplätze und Lagerflächen, Blau für Qualitäts- und Prüfbereiche und Rot für gesperrte oder fehlerhafte Ware.
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3
Die ASR A1.3 regelt auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen, die nach der ArbStättV überall dort erforderlich sind, wo Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In der Praxis betrifft das nahezu jeden Werkstatt- und Produktionsbetrieb mit mehr als einem Geschoss, unübersichtlicher Fluchtwegführung oder einem erhöhten Anteil ortsfremder Personen. Die konkrete Gestaltung folgt der DIN ISO 23601, die 2020 in der aktuellen Fassung erschienen ist.
Die Mindestgröße eines Flucht- und Rettungsplans beträgt DIN A3 (297 × 420 mm); für Einzelraumpläne — etwa in Hotelzimmern oder Besprechungsräumen — ist auch DIN A4 zulässig. Die maximale Größe reicht bis DIN A0. Alle Pläne einer baulichen Anlage müssen einheitlich gestaltet sein und dürfen keine Mischung aus alten und neuen Sicherheitszeichen enthalten. Der Hintergrund ist weiß oder nachleuchtend weiß nach ISO 3864-1. Die Montage erfolgt in einer Höhe von 1,60 Metern (gemessen vom Boden zur Planmitte), und die Darstellung muss lagebezogen sein — der obere Planbereich zeigt immer die vor dem Betrachter liegende Gebäuderichtung.
Inhaltlich muss jeder Flucht- und Rettungsplan folgende Elemente umfassen: einen Detailplan mit dem Grundriss des relevanten Gebäudeteils und allen Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Sammelplätzen; die Standorte aller Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten und Brandmelder; die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen; den Standort des Betrachters mit eindeutiger Kennzeichnung; einen Übersichtsplan bei größeren Gebäudekomplexen; sowie Verhaltensregeln für Brandfall und Notfall, wobei Brandfall-Regeln rot und Notfall-Regeln grün umrahmt werden. Die Pläne müssen nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Umstellung auf ISO 7010: Warum alte Zeichen nicht mehr ausreichen
Die Übergangsfrist, die es Betrieben ermöglichte, von den Bestimmungen der ArbStättV und den ASR abzuweichen, ist zum 31. Dezember 2020 abgelaufen. Seitdem sind veraltete Sicherheitszeichen nach der alten ASR A1.3 (Fassung 2007) oder der früheren BGV A8 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften) nicht mehr normgerecht. Eine Mischung aus alten und neuen Symbolen innerhalb einer Arbeitsstätte ist nach der aktuellen ASR A1.3 ausdrücklich unzulässig — entweder wird vollständig auf die ISO-7010-konforme Kennzeichnung umgestellt, oder der Arbeitgeber muss eine aufwändige Gefährdungsbeurteilung durchführen, die nachweist, dass das gleiche Schutzniveau erreicht wird.
In der Praxis ist die vollständige Umstellung auf die aktuelle Kennzeichnung in nahezu allen Fällen die wirtschaftlichere Lösung. Die Kosten für einen kompletten Zeichensatz in einem mittleren Werkstattbetrieb liegen typischerweise bei 500 bis 2.000 Euro — der Aufwand für eine Gefährdungsbeurteilung, die den Weiterbetrieb alter Zeichen legitimiert, übersteigt diesen Betrag bereits durch die erforderliche fachliche Dokumentation. Hinzu kommt: Bei der jährlichen Aktualisierung der DIN EN ISO 7010 werden regelmäßig neue Symbole in den Katalog aufgenommen. In der Fassung 2022 der ASR A1.3 wurden die Symbole E033 und E034 neu hinzugefügt und das Symbol E017 gestrichen. Betriebe, die noch auf alter Beschilderung arbeiten, verpassen diese Entwicklungen und setzen sich einem wachsenden Compliance-Risiko aus.
Für die Umstellung empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen in fünf Schritten: Erstens eine vollständige Bestandsaufnahme aller vorhandenen Sicherheitszeichen mit Dokumentation von Standort, Typ und Zustand. Zweitens der Abgleich mit der aktuellen ASR A1.3 und dem ISO-7010-Zeichenkatalog. Drittens die Bestellung der neuen Zeichen in der jeweils richtigen Größe nach Erkennungsweite. Viertens die zeitgleiche Umstellung aller Zeichen in der gesamten Arbeitsstätte — nicht etappenweise, um die unzulässige Mischung zu vermeiden. Fünftens die Unterweisung aller Beschäftigten in die neue Symbolik, verbunden mit einer Dokumentation der Unterweisung.
Praxisleitfaden: Sicherheitskennzeichnung in drei Betriebstypen
Metallverarbeitende Werkstatt (30 Beschäftigte): In einem typischen Metallbaubetrieb stehen Gefahren durch elektrische Spannung, heiße Oberflächen, Lärm, Schweißfunken und bewegliche Maschinenteile im Vordergrund. Die Kernausstattung umfasst Warnzeichen W008 (elektrische Spannung) an allen Schaltschränken und Verteilern, W017 (heiße Oberfläche) an Schweißplätzen und Öfen, W024 (Quetschgefahr) an Pressen und hydraulischen Anlagen. Gebotszeichen M003 (Gehörschutz), M004 (Augenschutz) und M009 (Schutzhandschuhe) werden an den jeweiligen Arbeitsbereichen angebracht, nicht zentral am Halleneingang. Verbotszeichen P002 (Rauchen verboten) und P003 (Keine offene Flamme) gehören in Lackier- und Lösemittelbereiche. Gelb-schwarze Sicherheitsmarkierungen kennzeichnen Hallenstützen, niedrige Kranbahnträger und Stufen. Die Rettungskennzeichnung umfasst E001/E002 (Notausgang links/rechts), E007 (Sammelstelle) und Brandschutzzeichen F001 (Feuerlöscher) an jedem Löschstandort.
Chemielabor oder Gefahrstofflager: Hier dominieren stoffbezogene Warnzeichen: W001 mit Zusatzschild für spezifische Gefährdungen, W016 (giftige Stoffe), W023 (ätzende Stoffe), W028 (entzündbare Stoffe). Gebotszeichen für umfassende Schutzausrüstung (Schutzkittel M010, Gesichtsschutz M013, Atemschutz M016) sind an jedem Laborzugang erforderlich. Die Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS/CLP auf Gebinden ersetzt nicht die Raumkennzeichnung nach ASR A1.3 — beide Systeme existieren parallel. In Gefahrstofflagern nach EN 14470-1 ist zusätzlich das Brandschutzzeichen F005 (Brandmelder) am Ort jedes Handfeuermelders anzubringen.
Logistik- und Lagerbetrieb: Die Hauptgefährdung geht vom Staplerverkehr und von herabfallenden Lasten aus. Warnzeichen W014 (Flurförderzeuge) und W015 (schwebende Last) sind an allen relevanten Stellen zu platzieren. Die Fahrwegmarkierung nach ASR A1.3 Abschnitt 5.3 — gelbe oder weiße Bodenstreifen mit mindestens fünf Zentimetern Breite — trennt Fahr- und Gehbereiche. An Kreuzungspunkten empfehlen sich zusätzliche Warnschilder oder Spiegel. Gelb-schwarze Markierungen an Regalstützen, Laderampen und Tordurchfahrten vervollständigen die Kennzeichnung. In Hochregallagern ist die Erkennungsweite besonders kritisch: Zeichen an der Hallenwand müssen in 600-Millimeter-Ausführung vorhanden sein, um auch von der gegenüberliegenden Regalgasse aus erkannt zu werden.
Sieben häufige Fehler bei der Sicherheitskennzeichnung
Mischung alter und neuer Zeichen: Der häufigste Verstoß in der Praxis. Betriebe, die beim Austausch nur einzelne Zeichen erneuern, erzeugen eine unzulässige Mischung. Die Umstellung muss immer vollständig und für die gesamte Arbeitsstätte gleichzeitig erfolgen.
Fehlende Größenanpassung: Sicherheitszeichen in einer Größe für alle Standorte — unabhängig von der tatsächlichen Betrachtungsentfernung. Ein 200-Millimeter-Schild am Ende einer 20 Meter langen Halle ist praktisch wirkungslos und normwidrig.
Überkennzeichnung: Zu viele Sicherheitszeichen an einem Ort führen zum sogenannten „Schilderwald-Effekt" — die Beschäftigten nehmen keines der Zeichen mehr wahr. Die ASR fordert eine dem Gefährdungsgrad angemessene Kennzeichnung. Die Lösung: Kombinationszeichen nutzen, bei denen mehrere Gebotszeichen auf einem Träger zusammengefasst werden.
Verdeckte oder schlecht beleuchtete Zeichen: Sicherheitszeichen, die durch Regale, Maschinen, geöffnete Tore oder abgestelltes Material verdeckt werden, verlieren ihre Wirkung. Gleiches gilt für Zeichen in schlecht beleuchteten Bereichen ohne ausreichenden Leuchtdichtekontrast. Die regelmäßige Kontrolle der Sichtbarkeit ist ebenso wichtig wie die erstmalige Anbringung.
Fehlende oder veraltete Flucht- und Rettungspläne: Pläne, die nach baulichen Veränderungen nicht aktualisiert wurden, Fluchtwege zeigen, die in der Realität nicht mehr existieren, oder noch mit alten Sicherheitszeichen nach DIN 4844-3 arbeiten, sind ein Standardbefund bei Behördenkontrollen.
Keine Unterweisung der Beschäftigten: Die Anbringung von Sicherheitszeichen allein genügt nicht. Nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich in die Bedeutung der vorhandenen Sicherheitskennzeichnung eingewiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Kennzeichnung nur am Halleneingang: Ein Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen" am Hallentor reicht nicht aus, wenn in der Halle verschiedene Lärmbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen existieren. Die Kennzeichnung muss direkt am Gefahrenbereich erfolgen — dort, wo die Schutzmaßnahme tatsächlich gilt.
Wartung und Kontrolle: Sicherheitskennzeichnung dauerhaft wirksam halten
Sicherheitszeichen sind kein einmaliges Projekt, sondern erfordern regelmäßige Überprüfung und Pflege. Die ASR A1.3 fordert, dass die Kennzeichnung dauerhaft ausgeführt sein muss — die verwendeten Materialien müssen gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sein. In Werkstätten mit mechanischen Einwirkungen, Feuchtigkeit, chemischen Einflüssen oder starker UV-Strahlung durch Hallenfenster ist die Materialauswahl entscheidend für die Langlebigkeit. Folien-Schilder verblassen in Hallenbereichen mit direkter Sonneneinstrahlung erfahrungsgemäß nach drei bis fünf Jahren, Aluminiumschilder mit Siebdruck halten deutlich länger.
Als Prüfintervall empfehlen Arbeitsschutzexperten eine jährliche Bestandsaufnahme, idealerweise im Rahmen der jährlichen Gefährdungsbeurteilung oder der Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei ist zu prüfen, ob alle Zeichen noch vorhanden, unbeschädigt, sauber, gut sichtbar und inhaltlich aktuell sind. Beschädigte oder verblasste Zeichen sind unverzüglich zu ersetzen. Bei jeder baulichen Veränderung, Änderung der Maschinenaufstellung oder Einführung neuer Gefahrstoffe muss die Kennzeichnung angepasst werden.
Checkliste: Sicherheitskennzeichnung normgerecht einrichten und betreiben
Jährliche Prüfliste für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte:
- Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV § 3 durchgeführt und dokumentiert?
- Alle Sicherheitszeichen auf dem aktuellen Stand der ASR A1.3 (Fassung 2022)?
- Ausschließlich Zeichen nach DIN EN ISO 7010 — keine Mischung mit alten Symbolen?
- Zeichengröße an die tatsächliche Erkennungsweite am Anbringungsort angepasst?
- Anbringungshöhe 1,80–2,20 m, aus allen relevanten Blickwinkeln sichtbar?
- Leuchtdichtekontrast zwischen Zeichen und Hintergrund ausreichend?
- Kein Zeichen durch Regale, Maschinen, Türen oder Material verdeckt?
- Langnachleuchtende Zeichen mindestens Leuchtklasse C nach DIN 67510-1?
- Hindernisse und Gefahrstellen mit gelb-schwarzer Sicherheitsmarkierung (45°, 1:1)?
- Fahrwege mit mindestens 50 mm breiten Bodenstreifen markiert?
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Format mindestens DIN A3?
- Fluchtpläne lagebezogen montiert, Höhe 1,60 m (Planmitte)?
- Fluchtpläne nach jeder baulichen Änderung aktualisiert?
- Sammelplatz mit Rettungszeichen E007 eindeutig gekennzeichnet?
- Feuerlöscherstandorte mit Brandschutzzeichen F001 markiert?
- Jährliche Unterweisung aller Beschäftigten in die Sicherheitskennzeichnung durchgeführt und dokumentiert?
- Beschädigte, verblasste oder verschmutzte Zeichen ersetzt?
- Materialien der Zeichen widerstandsfähig gegen Umgebungseinflüsse am Anbringungsort?