VETTER Krantechnik – Schwenkkrane und Kransysteme für den Arbeitsplatz
Schwenkkrane, Portalkransysteme und Lastwendegeräte seit 1889.
Die VETTER Krantechnik GmbH geht auf einen 1889 vom Schmiedemeister Arnold Vetter in Siegen-Eiserfeld gegründeten Reparaturbetrieb für die Siegerländer Erzgruben zurück, der später Förderkörbe, Fördertürme und rund 48.000 Grubenwagen für den Bergbau fertigte. Mit dem Niedergang des Erzbergbaus stellte das Unternehmen ab 1962 auf Kransysteme um und entwickelte sich zum Spezialisten für Schwenkkrane. Seit 2007 wurde die Fertigung schrittweise in ein neues Kranwerk nach Haiger an der A 45 verlagert; 2021 folgten Hauptverwaltung und Holding, womit das Familienunternehmen Siegen nach 130 Jahren verließ. Zur VETTER-Gruppe gehören außerdem VETTER Kranservice und VETTER Umformtechnik in Burbach.
Mit rund 270 Beschäftigten und nach eigenen Angaben dem größten Schwenkkran-Programm weltweit fertigt VETTER Säulenschwenkkrane und Wandschwenkkrane für Tragfähigkeiten bis 40 t, Schwenkkrane mit mehreren Auslegern für Fertigungsinseln, Bockkrane und Portalkransysteme, das ergonomische Leichtkransystem ErgoLine bis 1 t, ELECTROLIFT Elektrokettenzüge von 125 bis 2.000 kg, ROTOMAX Lastwendegeräte sowie Zubehör wie Krangabeln, Handfahrwerke und Funkfernsteuerungen. Sonderlösungen reichen bis zu Bootskranen für Marinas und Kranen für die Öl-, Gas- und Offshore-Industrie. Insgesamt wurden über 100.000 Schwenkkrane gebaut, jährlich kommen mehr als 4.000 Werkstattkrane hinzu.
Für Planer in Bestandshallen liefert VETTER die entscheidenden Kennwerte: Lastmoment aus Traglast und Ausladung, Einstufung nach DIN EN 13001 in Hub- und Stabilitätsklassen sowie Vorgaben zu Betongüte, Plattendicke und Verdübelung für die Bodenmontage oder zur Wandbefestigung an Hallenstützen. Die Krane werden in Haiger mit automatisierten, robotergestützten Fertigungsabläufen produziert und über ein deutschlandweites Vertriebs- und Servicenetz montiert, geprüft und gewartet, wobei VETTER Kranservice die wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 52 übernimmt.
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