Daten & Analysen

Bürokühlung und Raumklima 2026: Was die ASR A3.5 vorschreibt und welche Kühlsysteme sich rechnen

Die Zahl der Hitzetage über 30 °C hat sich in Deutschland laut Deutschem Wetterdienst in den letzten Jahrzehnten verdoppelt bis verdreifacht. In Bürogebäuden ohne aktive Kühlung werden im Sommer regelmäßig Innentemperaturen erreicht, bei denen die ASR A3.5 den Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet. Dieser Beitrag erklärt das Stufenmodell der ASR A3.5, vergleicht die gängigen Kühlsysteme nach Kosten und Eignung, ordnet die Forschungslage zu Temperatur und Produktivität ein und gibt Betriebsverantwortlichen eine Entscheidungshilfe an die Hand.

Split-Klimaanlage Innengerät in einem Büroraum mit Schreibtischarbeitsplätzen

Das Stufenmodell der ASR A3.5: Was bei welcher Temperatur gilt

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur" konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und definiert ein dreistufiges Modell für den Umgang mit Hitze im Büro. Die Regel gilt für alle Arbeitsräume, Pausenräume, Kantinen und Sanitärräume, in denen keine besonderen klimatischen Anforderungen bestehen. Die detaillierten Vorgaben sind auf der Seite des Forum Verlags übersichtlich zusammengefasst.

Raumtemperatur Pflicht des Arbeitgebers Beispielmaßnahmen
Unter 20 °C (Sitzarbeit) Mindesttemperatur nicht erreicht, Heizung erforderlich Heizung einschalten, Zugluft vermeiden, Wärmequellen prüfen
20–26 °C Keine besonderen Maßnahmen, Behaglichkeitsbereich Regelmäßige Lüftung, Sonnenschutz bei Bedarf
Über 26 °C (Außentemperatur ebenfalls über 26 °C) Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen (Empfehlung) Sonnenschutzsteuerung, Nachtlüftung, Gleitzeitregelung, Ventilatoren, lockere Kleiderordnung
Über 30 °C Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen (Pflicht) Getränke bereitstellen, mobile Klimageräte einsetzen, Arbeitszeiten anpassen, Entwärmungsphasen einrichten
Über 35 °C Raum darf ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsplatz genutzt werden Beschäftigte in kühlere Räume verlegen, Hitzearbeit gleichstellen, Luftduschen, Schutzkleidung

Die 26-Grad-Marke ist dabei der Richtwert, keine verbindliche Obergrenze. Solange die Außentemperatur unter 26 °C liegt, soll die Raumtemperatur diesen Wert nicht überschreiten. Steigt die Außentemperatur über 26 °C, gilt das Stufenmodell. Erst ab 30 °C entsteht eine echte Handlungspflicht. Entscheidend ist, dass die ASR A3.5 die Temperaturmessung am Arbeitsplatz vorsieht, nicht an der Fassade oder im Flur. Gemessen wird bei Sitzarbeit in 0,6 Meter Höhe über dem Fußboden, bei Steharbeit in 1,1 Meter Höhe, mit einem strahlungsgeschützten Thermometer (Genauigkeit ± 0,5 °C).

Ein wichtiger Punkt, der in der Praxis häufig falsch interpretiert wird: Es gibt in Deutschland kein gesetzliches „Hitzefrei" im Büro. Auch bei Temperaturen über 30 °C besteht die Arbeitspflicht fort. Der Arbeitgeber muss lediglich Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren. Erst ab 35 °C entfällt die Nutzbarkeit des Raums als Arbeitsplatz, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen (vergleichbar mit Hitzearbeitsplätzen in der Industrie) getroffen werden.

Was Hitze mit der Produktivität macht: Die Forschungslage

Der Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und kognitiver Leistung ist gut untersucht. Eine umfassende Meta-Analyse des Lawrence Berkeley National Laboratory (Seppänen, Fisk, Lei, veröffentlicht 2006 in der Fachzeitschrift Indoor Air) wertete 24 Studien aus und kam zu einem klaren Ergebnis: Die Arbeitsleistung bei typischen Bürotätigkeiten erreicht ihr Maximum im Bereich von 21 bis 22 °C. Oberhalb von 25 °C sinkt die Leistung messbar, bei 30 °C liegt der Produktivitätsverlust bei etwa 8 bis 9 Prozent gegenüber dem Optimum. Bei 33 °C verdoppelt sich der Verlust auf rund 15 bis 17 Prozent.

Neben der Temperatur spielt die CO₂-Konzentration eine zentrale Rolle für die kognitive Leistung. Die ASR A3.6 „Lüftung" gibt vor, dass Arbeitsräume ausreichend mit Frischluft versorgt werden müssen. Als Richtwert gilt ein CO₂-Gehalt von maximal 1.000 ppm. Eine vielzitierte Studie der Harvard T.H. Chan School of Public Health (Allen et al., 2015, veröffentlicht in Environmental Health Perspectives) untersuchte die Auswirkungen der Luftqualität auf die kognitive Leistung und stellte fest, dass bei 1.000 bis 1.500 ppm die Leistung bei komplexem strategischem Denken bereits um bis zu 50 Prozent gegenüber gut belüfteten Bedingungen bei 550 ppm sank. In voll besetzten Besprechungsräumen ohne mechanische Lüftung können nach 60 bis 90 Minuten leicht Werte von 2.000 bis 2.500 ppm erreicht werden.

Für Betriebsverantwortliche ergibt sich daraus eine klare Handlungslogik: Bürokühlung ist kein Komfortthema, das nach Haushaltslage entschieden wird. Es ist eine Investition in Produktivität und Gesundheitsschutz, deren Rendite sich rechnerisch belegen lässt. Bei einem Team von zehn Büromitarbeitern und einem durchschnittlichen Arbeitgeberkosten von 50.000 Euro pro Stelle und Jahr bedeutet ein Produktivitätsverlust von 8 Prozent an 30 Hitzetagen einen wirtschaftlichen Schaden von rund 4.600 Euro pro Sommer. Der Einbau einer Split-Klimaanlage für einen einzelnen Büroraum kostet zwischen 2.200 und 3.500 Euro inklusive Montage.

Kühlsysteme im Kostenvergleich

Die Wahl des Kühlsystems hängt davon ab, ob ein Neubau geplant wird, ein bestehendes Gebäude saniert wird oder eine Nachrüstlösung für einzelne Räume gesucht wird. Eine detaillierte Übersicht der Systemtypen bietet der Ratgeber von Deutsche Thermo. Die folgende Tabelle vergleicht die vier gängigsten Optionen für Büroumgebungen. Die Preisangaben basieren auf Marktdaten von 2025/2026 und beziehen sich auf die Kühlung eines typischen Büroraums von 20 bis 30 Quadratmetern.

System Anschaffung inkl. Montage Stromkosten/Jahr (ca.) Lebensdauer Geeignet für
Mobiles Klimagerät (Monoblock) 300–800 € 150–250 € 3–5 Jahre Notlösung, einzelne Räume, Mieter ohne Genehmigung
Split-Klimaanlage (Singlesplit) 2.200–3.500 € 80–150 € 15–20 Jahre Einzelne Büroräume, Nachrüstung, auch Heizbetrieb möglich
Multisplit-Anlage (1 Außengerät, 3–4 Innengeräte) 5.000–9.000 € 200–400 € 15–20 Jahre Büroetage, mehrere Räume, Eigentümergebäude
Zentrale RLT-Anlage mit Kühlfunktion ab 15.000 € (pro Etage) variabel 20–25 Jahre Neubauten, Komplettsanierung, große Büroflächen

Mobile Klimageräte (Monoblocks) sind die günstigste Anschaffung, aber im Betrieb die teuerste und am wenigsten effiziente Lösung. Sie arbeiten laut (häufig über 60 dB(A) im Betrieb), verbrauchen deutlich mehr Strom als Split-Geräte und erfordern einen Abluftschlauch, der in der Regel durch ein gekipptes Fenster geführt wird. Dadurch strömt warme Außenluft nach und die Kühlwirkung wird teilweise aufgehoben. Für die dauerhafte Büroklimatisierung sind sie nach Einschätzung der meisten Fachplaner nicht geeignet.

Split-Klimaanlagen sind für die Nachrüstung einzelner Büroräume die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Laut aktuellen Marktdaten von HeizCenter kostet eine Singlesplit-Anlage inklusive professioneller Installation 2026 zwischen 1.800 und 3.500 Euro. Moderne Geräte arbeiten als Luft-Luft-Wärmepumpen und können durch Kreislaufumkehr im Winter auch heizen, mit einem COP (Coefficient of Performance) von rund 3,5 im Kühlbetrieb und 3,0 bis 4,0 im Heizbetrieb. Die Innengeräte sind mit 20 bis 30 dB(A) im Betrieb deutlich leiser als mobile Geräte, was für die Büroumgebung entscheidend ist. Die ASR A3.5 schreibt vor, dass Klimageräte am Arbeitsplatz keine Zugluft verursachen dürfen. Ein Luftstrom von mehr als 0,15 m/s bei Temperaturen unter 22 °C wird als Zugluft empfunden. Die korrekte Positionierung und Dimensionierung der Innengeräte ist deshalb Teil der Planung und nicht nur der Montage.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Systementscheidung berücksichtigt werden sollte: Die ASR A3.5 schreibt vor, dass Klimageräte die absolute Luftfeuchtigkeit nicht erhöhen dürfen, wenn sie die Raumluft kühlen. Geräte mit Wasserverdunstungskühlung (sogenannte Luftkühler oder Aircooler) sind deshalb für Arbeitsräume im Sinne der ArbStättV nicht zulässig. Nur Kompressor-basierte Systeme (Split, Multisplit, zentrale RLT) erfüllen diese Anforderung, weil sie der Luft beim Kühlen gleichzeitig Feuchtigkeit entziehen.

Lüftung und CO₂-Kontrolle: Der zweite Faktor des Raumklimas

Die ASR A3.5 und die ASR A3.6 „Lüftung" sind eng verzahnt. Die CO₂-Konzentration im Raum ist ein zuverlässiger Indikator für die Luftqualität insgesamt. Die DIN EN 16798-1 (Lüftung für Nichtwohngebäude) definiert als Lüftungskategorie II einen CO₂-Grenzwert von 550 ppm über dem Außenwert. Bei einer aktuellen Außenluftkonzentration von rund 420 ppm (Stand 2026) ergibt sich ein Innenraum-Richtwert von etwa 970 ppm, praktisch also die 1.000-ppm-Grenze der ASR A3.6.

Für Büros mit Fensterlüftung gibt die ASR A3.6 Richtwerte für die erforderliche Öffnungsfläche: Bei einseitiger Fensterlüftung mindestens 0,35 m² pro Person, bei Querlüftung (Fenster auf zwei Gebäudeseiten) mindestens 0,2 m² pro Person. In vollbesetzten Besprechungsräumen ist Fensterlüftung häufig nicht ausreichend, insbesondere im Sommer, wenn die Fenster wegen der Hitze geschlossen bleiben. Hier ist eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlage) die nachhaltigere Lösung, die gleichzeitig kühlt, filtert und den CO₂-Gehalt kontrolliert.

Die Investition in CO₂-Sensoren ist vergleichsweise gering (100 bis 300 Euro pro Raum für kalibrierte NDIR-Sensoren) und liefert objektive Daten, die sowohl für die Gefährdungsbeurteilung als auch für die Steuerung der Lüftung genutzt werden können. Ampelsysteme, die bei Überschreitung von 1.000 ppm auf Gelb und bei 1.500 ppm auf Rot schalten, haben sich in der Praxis bewährt und machen die Luftqualität für die Beschäftigten unmittelbar sichtbar.

Sonnenschutz: Die günstigste Maßnahme mit der größten Wirkung

Bevor über Klimatechnik nachgedacht wird, sollte der bauliche Sonnenschutz geprüft werden. Außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Raffstoren, Markisen oder Außenrollos reduzieren den Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung um 70 bis 80 Prozent und sind damit die wirksamste Einzelmaßnahme. Innenliegende Systeme wie Jalousien oder Rollos erzielen nur 20 bis 40 Prozent, weil die Sonnenstrahlung bereits durch das Glas in den Raum eingedrungen ist und dort in Wärme umgewandelt wird.

Für bestehende Bürogebäude, die über keinen außenliegenden Sonnenschutz verfügen, ist die Nachrüstung von Raffstoren häufig die wirtschaftlichste Maßnahme. Die Kosten liegen je nach Fenstergröße und Fassadentyp bei 300 bis 800 Euro pro Fenster inklusive Montage. Bei einem Bürogebäude mit 20 Fenstern auf der Süd- und Westseite ergibt sich eine Investition von 6.000 bis 16.000 Euro, die den Kühlbedarf so weit senken kann, dass auf eine Klimaanlage möglicherweise ganz verzichtet werden kann, zumindest aber die erforderliche Kühlleistung und damit die Anschaffungs- und Betriebskosten erheblich sinken.

Die ASR A3.5 nennt den Sonnenschutz explizit als erste Maßnahme im Stufenmodell ab 26 °C. In der Gefährdungsbeurteilung sollte der Sonnenschutz deshalb vor der Klimatechnik betrachtet werden. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Sonnenschutzanlagen werden zwar installiert, aber nicht regelmäßig genutzt, weil die Beschäftigten den Tageslichteinfall nicht einschränken wollen. Automatische Sonnenschutzsteuerungen, die auf Sonneneinstrahlung und Raumtemperatur reagieren, lösen dieses Problem, kosten aber zusätzlich 200 bis 500 Euro pro Fenster.

Maßnahmenplan für Betriebsverantwortliche

Checkliste: Bürokühlung systematisch planen
  • Ist-Zustand messen: Raumtemperaturen an den heißesten Sommertagen an den Arbeitsplätzen dokumentieren (strahlungsgeschütztes Thermometer, 0,6 m Höhe bei Sitzarbeit). Zusätzlich CO₂-Konzentration in Besprechungsräumen messen.
  • Sonnenschutz als erste Maßnahme prüfen: Ist außenliegender Sonnenschutz vorhanden? Wenn nein: Nachrüstung von Raffstoren oder Außenmarkisen auf Süd- und Westseite priorisieren.
  • Nachtauskühlung nutzen: Fenster über Nacht öffnen (sofern Einbruchschutz und Witterung es erlauben), um die Gebäudemasse zu kühlen. Die ASR A3.5 empfiehlt die Nachtlüftung als organisatorische Maßnahme.
  • Kühlsystem nach Bedarf wählen: Einzelne Räume mit Temperaturen über 30 °C: Split-Klimaanlage nachrüsten (2.200–3.500 € pro Raum). Ganze Etagen: Multisplit-Anlage (5.000–9.000 €). Mobile Geräte nur als absolute Notlösung.
  • Zugluft vermeiden: Innengeräte so positionieren, dass keine direkte Anströmung der Arbeitsplätze erfolgt. Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s bei Raumtemperaturen unter 22 °C.
  • Temperaturdifferenz begrenzen: Die ASR A3.5 empfiehlt, nicht mehr als 6 Kelvin unter die Außentemperatur zu kühlen (bei 34 °C außen also maximal auf 28 °C innen).
  • Keine Luftkühler mit Wasserverdunstung in Arbeitsräumen einsetzen, da diese die Luftfeuchtigkeit erhöhen und damit gegen die ASR A3.5 verstoßen.
  • Lüftung in Besprechungsräumen sicherstellen: CO₂-Ampeln installieren, bei über 1.000 ppm Lüftungspause einlegen oder mechanische Lüftung vorsehen.
  • Organisatorische Maßnahmen ab 30 °C umsetzen: Getränke bereitstellen, Gleitzeitregelungen anpassen, lockerere Kleiderordnung ermöglichen, Entwärmungsphasen einplanen.
  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die Raumtemperatur ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV. Messergebnisse, getroffene Maßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren.

Bürokühlung ist in Deutschland kein Luxus mehr. Mit der steigenden Zahl der Hitzetage werden die Temperaturgrenzen der ASR A3.5 in immer mehr Gebäuden regelmäßig überschritten. Wer als Betriebsverantwortlicher die Kombination aus Sonnenschutz, gezielter Lüftung und, wo nötig, aktiver Kühlung frühzeitig plant, schützt die Gesundheit der Beschäftigten, erfüllt die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und vermeidet Produktivitätsverluste, die in vielen Fällen die Kosten der Kühlmaßnahmen innerhalb eines einzigen Sommers übersteigen.