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Regalprüfung im Betrieb: Was DGUV 208-061 und DIN EN 15635 von Lagerbetreibern verlangen

Ein Staplerzinken streift den Regalständer — kein großes Ding, denkt der Fahrer, und fährt weiter. Drei Monate später versagen die angefahrenen Profile unter Volllast. Das Regalfeld knickt ein, mehrere Tonnen Ware stürzen in den Gang. Szenarien wie dieses sind keine Theorie: In deutschen Lagern werden jährlich rund 84.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Der Gesetzgeber hat deshalb ein mehrstufiges Prüfsystem vorgeschrieben, das Schäden aufdecken soll, bevor sie zur Gefahr werden. Dieser Beitrag erklärt, welche Vorschriften gelten, wie eine normkonforme Regalprüfung abläuft und was Betreiber bei der Dokumentation beachten müssen.

Regalprüfer mit Checkliste und Prüfplakette an einem Palettenregal in einer Industriehalle

Das Regelwerk: Wer verlangt was — und warum?

Die Pflicht zur Regalprüfung ergibt sich nicht aus einer einzelnen Vorschrift, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Wer das System einmal verstanden hat, kann die Anforderungen effizient umsetzen — wer nur einzelne Paragraphen liest, übersieht leicht entscheidende Zusammenhänge.

Am Anfang steht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie definiert Regale als Arbeitsmittel und verpflichtet den Arbeitgeber in § 3 zur Gefährdungsbeurteilung und in § 14 zu wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen. Die BetrSichV ist geltendes Recht — kein Empfehlungspapier. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Die DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl — Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen") konkretisiert, wie die Prüfung in der Praxis ablaufen muss. Die Norm definiert das zweistufige Inspektionssystem (wöchentliche Sichtkontrolle plus jährliche Experteninspektion), das Ampelsystem zur Schadensbewertung (Grün, Orange, Rot) und die Rolle der PRSES — der Person Responsible for Storage Equipment Safety, also der verantwortlichen Person für die Sicherheit der Lagereinrichtungen. Die DIN EN 15635 ist über die BetrSichV rechtsverbindlich, da die Verordnung die Einhaltung des Stands der Technik vorschreibt und die Norm diesen Stand abbildet.

Die DGUV Information 208-061 hat im Sommer 2024 die bisherige DGUV Regel 108-007 (vormals BGR 234) abgelöst. Inhaltlich baut sie auf den bekannten Regelungen auf, präzisiert jedoch zahlreiche technische Anforderungen und passt sie an den aktuellen Stand der Technik an. Für die Praxis bedeutet das: Wer bisher nach DGUV 108-007 geprüft hat, muss keine grundlegend neuen Prozesse einführen — aber die Detailanforderungen der neuen Informationsschrift kennen und beachten. Die wöchentliche Sichtprüfung und die jährliche Experteninspektion bleiben in jedem Fall Pflicht.

Ergänzt wird das Regelwerk durch die TRBS 1201 (Prüffristen) und die TRBS 1203 (Anforderungen an befähigte Personen). Die TRBS 1203 definiert, welche Qualifikation ein Regalprüfer nachweisen muss — ein Punkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Welche Regale fallen unter die Prüfpflicht?

Grundsätzlich unterliegen alle gewerblich genutzten, ortsfesten Regalanlagen aus Stahl der Prüfpflicht nach DIN EN 15635. Das umfasst sämtliche gängigen Regaltypen: Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Weitspannregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Regalanlagen.

Besonders zwingend ist die regelmäßige Prüfung bei Schwerlastregalen, die mit Flurförderzeugen be- und entladen werden — hier besteht das höchste Anfahrschadenrisiko. Aber auch Fachbodenregale und Kragarmregale, die ausschließlich von Hand bedient werden, sind nicht automatisch von der Prüfpflicht befreit. Die Entscheidung, ob bei solchen Regalen auf die regelmäßige Inspektion verzichtet werden kann, muss auf Grundlage einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass schädigende Einflüsse auftreten — etwa durch Hubwagen, Kontakt mit Transportgütern oder Vibrationen —, bleibt die volle Prüfpflicht bestehen. Im Zweifel gilt: lieber prüfen.

Das zweistufige Prüfsystem: Sichtkontrolle und Experteninspektion

Stufe 1: Wöchentliche Sichtkontrolle (Regal-Check)

Mindestens einmal pro Woche muss eine geschulte Person alle Regale im Betrieb visuell auf Schäden und Auffälligkeiten überprüfen. Diese Aufgabe übernimmt typischerweise der Lagerleiter, ein Sicherheitsbeauftragter oder ein speziell unterwiesener Mitarbeiter — der sogenannte „Regal-Checker". Die Person muss gemäß DIN EN 15635 geschult und nach BetrSichV unterwiesen sein, benötigt aber keine formale Regalprüfer-Ausbildung.

Die wöchentliche Sichtkontrolle umfasst die visuelle Prüfung auf offensichtliche Schäden an Ständerprofilen, Traversen und Verbindungselementen, auf fehlende oder lose Sicherungsstifte, auf Überladung und falsche Lagerung, auf blockierte Gänge und fehlende Belastungsschilder. Auffälligkeiten werden dokumentiert und — je nach Schwere — sofort gemeldet oder bei der nächsten Experteninspektion einbezogen.

Stufe 2: Jährliche Experteninspektion (Regalprüfung)

Mindestens alle zwölf Monate muss eine umfassende Inspektion durch eine befähigte Person stattfinden. Diese Expertenprüfung geht deutlich über die wöchentliche Sichtkontrolle hinaus: Der Regalprüfer kontrolliert alle sicherheitsrelevanten Bauteile, prüft den Aufbauzustand gegen die Herstellervorgaben, gleicht die Belastungsschilder mit der tatsächlichen Regalkon­figuration ab und bewertet festgestellte Schäden nach dem Ampelsystem der DIN EN 15635.

Die Prüfung findet im laufenden Betrieb statt — eine Stilllegung des Lagers ist in der Regel nicht erforderlich. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten, beschädigte Bauteile werden gekennzeichnet, und das geprüfte Regal erhält eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten fälligen Inspektion.

Das Ampelsystem: Schadensklassen und Konsequenzen

Die DIN EN 15635 definiert drei Schadensklassen, die bei jeder Inspektion — ob wöchentlich oder jährlich — zur Bewertung herangezogen werden.

Stufe Bedeutung Maßnahme Frist
GRÜN Geringe Beschädigung, keine unmittelbare Gefahr Kennzeichnung, Überwachung bei nächster Inspektion Bis zur nächsten Regelprüfung
ORANGE Ernsthafte Beschädigung, Gefahr bei weiterer Verschlechterung Kennzeichnung, baldige Instandsetzung, verstärkte Überwachung Innerhalb von 4 Wochen
ROT Schwere Beschädigung, akute Einsturzgefahr Sofortige Entlastung und Sperrung des Regalfeldes Sofort

Die konsequente Anwendung des Ampelsystems ist keine bürokratische Pflichtübung — sie ist die zentrale Schutzmaßnahme. Ein als „Rot" eingestufter Schaden bedeutet, dass das betroffene Regalfeld unverzüglich entladen, gesperrt und bis zur Instandsetzung nicht wieder beladen werden darf. In der Praxis wird diese Maßnahme bisweilen verzögert, weil die Entladung aufwändig ist oder Lagerkapazität fehlt. Das ist ein schwerer Fehler: Bei einem Unfall haftet der Betreiber persönlich, wenn dokumentiert ist, dass der Schaden bekannt war und nicht umgehend behoben wurde.

Befähigte Person: Wer darf prüfen?

Die jährliche Experteninspektion darf ausschließlich von einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese muss drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: eine einschlägige Berufsausbildung (z. B. als Schlosser, Metallbauer, Ingenieur oder in einem vergleichbaren technischen Beruf), ausreichende Berufserfahrung im Umfeld von Regalanlagen und Lagertechnik sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die sicherstellt, dass die Fachkenntnisse aktuell sind.

In der Praxis erwerben viele Prüfer ihre Qualifikation über spezielle Lehrgänge zum „Regalinspekteur" oder „Regalprüfer nach DIN EN 15635", die von verschiedenen Bildungsträgern angeboten werden. Eine formale Abschlussprüfung oder staatliche Zulassung als Regalprüfer existiert allerdings nicht — die Beurteilung, wer als befähigt gilt, obliegt dem Betreiber, der die Prüfung organisiert und beauftragt. Aus Haftungsgründen empfiehlt sich die Beauftragung externer, zertifizierter Prüfdienstleister mit nachgewiesener Erfahrung und herstellerunabhängiger Arbeitsweise.

Für die wöchentliche Sichtkontrolle genügt ein unterwiesener Mitarbeiter — der sogenannte Regal-Checker. Diese Person muss keine Prüferausbildung haben, aber eine dokumentierte Unterweisung in der visuellen Schadensbeurteilung nach DIN EN 15635 nachweisen können.

Zusätzlich verlangt die DIN EN 15635 die Benennung einer PRSES (Person Responsible for Storage Equipment Safety). Diese Person trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Lagereinrichtungen im Betrieb, koordiniert Sichtkontrollen und Experteninspektionen, veranlasst Instandsetzungen und führt die Prüfdokumentation. Die PRSES muss nicht identisch mit dem Regalprüfer sein — in vielen Unternehmen übernimmt der Lagerleiter oder Facility-Manager diese Rolle.

Typische Schäden und ihre Ursachen

Die häufigsten Regalschäden in der Praxis lassen sich in vier Kategorien einteilen:

Anfahrschäden durch Gabelstapler und Hubwagen sind mit Abstand die häufigste Schadensursache — insbesondere bei Palettenregalen. Bereits leichte Anstöße können Ständerprofile verformen und die Tragfähigkeit erheblich reduzieren. Eine Verbiegung von nur wenigen Millimetern kann die rechnerische Knicklast eines Profils um 30 bis 50 Prozent verringern. Anfahrschäden treten besonders häufig in den unteren Bereichen der Ständer auf und werden durch Regalanfahrschutz-Systeme deutlich reduziert.

Überlastungsschäden entstehen, wenn Fächer oder Traversen über die zulässige Fachlast hinaus beladen werden. Erkennbar sind sie an durchgebogenen Traversen (die maximal zulässige Durchbiegung beträgt bei Stahlbauteilen 1/200 der Stützweite), verformten Fachböden oder geneigten Ständern. Ursache ist häufig, dass Belastungsschilder fehlen, unleserlich sind oder von der tatsächlichen Konfiguration abweichen.

Korrosionsschäden betreffen vor allem Regale in feuchten Umgebungen (Kühlhäuser, Außenlager, Produktionshallen mit Nassreinigung). Oberflächenrost ist zunächst ein kosmetisches Problem — wird er nicht behandelt, kann er jedoch die Materialstärke der tragenden Profile reduzieren und die Tragfähigkeit beeinträchtigen.

Montage- und Konfigurationsfehler umfassen fehlende oder falsch eingesetzte Sicherungsstifte, nicht vorschriftsmäßig verdübelte Fußplatten, fehlende Distanzhülsen und eigenmächtig veränderte Regalkon­figurationen ohne Anpassung der Belastungsschilder. Diese Fehler werden überraschend häufig festgestellt — vor allem nach internen Umbauten oder Erweiterungen.

Prüfablauf: Was kontrolliert der Regalprüfer?

Die jährliche Experteninspektion folgt einem standardisierten Ablauf. Der Prüfer kontrolliert systematisch jeden Regalabschnitt auf eine Reihe von Kriterien. Der Prüfumfang umfasst unter anderem:

Bei den Ständern und Rahmen wird geprüft auf Verformungen, Einbeulungen, Risse, Korrosion, korrekte Verankerung im Boden (Fußplatten, Dübel), Lotrechigkeit (maximale Abweichung je nach Hersteller typisch 1/350 bis 1/500 der Ständerhöhe) und Vollständigkeit der Diagonalverstrebungen.

Bei Traversen und Fachböden wird geprüft auf Durchbiegung (max. 1/200 der Stützweite bei Stahl), korrekte Einhängung, Zustand der Einrastsicherungen (Sicherungsstifte), Verformungen an Auflagestellen und Schweißnähte bei geschweißten Verbindungen.

Die Belastungsschilder müssen vorhanden, lesbar und korrekt sein — sie müssen die zulässige Fachlast, die Feldlast und die Konfiguration (Anzahl der Ebenen, Fachhöhen) korrekt abbilden. Stimmt das Schild nicht mit der tatsächlichen Konfiguration überein, wird dies als Mangel dokumentiert.

Darüber hinaus kontrolliert der Prüfer den Anfahrschutz (Vorhandensein, Zustand, korrekte Positionierung), die Gangbreiten (Einhaltung der Mindestmaße nach DGUV), die Bodenbeschaffenheit (Risse, Absenkungen im Aufstellbereich) und die Beleuchtung im Lagerbereich.

Dokumentation: Was muss ins Prüfprotokoll?

Die BetrSichV verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfungen. Der Prüfbericht der jährlichen Experteninspektion muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Ort der Prüfung, Name und Qualifikation des Prüfers, eindeutige Identifikation der geprüften Regalanlage, Ergebnis der Prüfung je Regalfeld (bestanden, Grün, Orange, Rot), Fotodokumentation festgestellter Schäden, Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen und Fristen sowie die Unterschrift des Prüfers.

Die Prüfberichte müssen bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden — in der Praxis empfiehlt sich eine Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer der Regalanlage, da die Dokumentation im Schadensfall den Nachweis der Betreiberpflichten erbringt. Auch die Ergebnisse der wöchentlichen Sichtkontrollen sollten schriftlich festgehalten werden — ein einfaches Checklistenformat genügt, aber die Dokumentation muss vorhanden sein.

Geprüfte Regale werden mit einer Prüfplakette versehen, die das Datum der nächsten fälligen Inspektion anzeigt. Die Plakette dient im Alltag als schnell sichtbarer Hinweis, ob ein Regal im Prüfrhythmus liegt — fehlende oder abgelaufene Plaketten sind ein typischer Beanstandungspunkt bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht.

Haftung und Konsequenzen: Was droht bei Versäumnissen?

Die Konsequenzen fehlender oder mangelhafter Regalprüfungen sind erheblich und treffen den Betreiber auf mehreren Ebenen.

Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen die BetrSichV (fehlende Gefährdungsbeurteilung, versäumte Prüfungen) können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten greift § 26 ArbSchG mit einer Strafandrohung von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Versicherungsschutz: Viele Betriebshaftpflicht- und Sachversicherungen fordern den Nachweis regelmäßiger Regalprüfungen. Kann der Betreiber im Schadensfall keinen aktuellen Prüfbericht vorlegen, riskiert er die Leistungsverweigerung oder -kürzung durch den Versicherer — selbst wenn der Schaden nicht ursächlich auf einen Regalmangel zurückzuführen ist.

Betriebsunterbrechung: Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter können bei fehlender Prüfung die Nutzung der Regalanlagen untersagen, bis ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt ist. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine vollständige Stilllegung des Lagerbetriebs — mit entsprechenden Folgekosten für Lieferverzögerungen, Umsatzausfälle und Vertragsstrafen.

Persönliche Haftung: Der Arbeitgeber haftet persönlich für die Sicherheit seiner Arbeitsmittel. Diese Haftung kann nicht vollständig auf externe Prüfdienstleister delegiert werden — die Organisationsverantwortung (Auswahl des Prüfers, Einhaltung der Fristen, Umsetzung der Maßnahmen) bleibt beim Betreiber.

Regale von Anfang an sicher: Worauf es bei der Beschaffung ankommt

Die beste Regalprüfung nützt wenig, wenn die Regalanlage bereits bei der Beschaffung falsch dimensioniert, aus minderwertigem Material gefertigt oder ohne Tragfähigkeitsnachweis geliefert wurde. Die DGUV Information 208-061 und die DIN EN 15635 setzen voraus, dass Regalanlagen den Anforderungen der DIN EN 15512 (Bemessung) entsprechen und mit rechnerischen Tragfähigkeitsnachweisen geliefert werden.

Bei der Beschaffung sollten Betreiber auf folgende Punkte achten: vollständige Montageanleitung mit Aufstellhinweisen, Belastungsschilder als Lieferbestandteil, Angabe der zulässigen Fach- und Feldlasten, Nachweis der Standsicherheit (Kippsicherheitsfaktor ≥ 2,0 nach DGUV), Herstellerangaben zu Prüfintervallen und Instandhaltung sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für spätere Reparaturen. Regalsysteme von etablierten Herstellern wie BERGER werden nach DIN EN 15512 berechnet und mit vollständiger Dokumentation ausgeliefert — einschließlich Belastungsschildern, die exakt zur gelieferten Konfiguration passen. Das erleichtert die spätere Prüfung erheblich, da der Soll-Ist-Abgleich zwischen Schild und Aufbau auf einer belastbaren Grundlage erfolgt.

Checkliste: Regalprüfung im Unternehmen organisieren

  • PRSES benennen: Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Regalsicherheit?
  • Regalkataster erstellen: Alle Regalanlagen mit Typ, Standort, Hersteller und Konfiguration erfassen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren (BetrSichV § 3)
  • Prüffristen festlegen: Jährliche Experteninspektion, wöchentliche Sichtkontrolle
  • Regal-Checker schulen: Unterweisung nach DIN EN 15635 für die wöchentliche Sichtkontrolle
  • Befähigte Person beauftragen: Intern oder extern, Qualifikation nach TRBS 1203 prüfen
  • Belastungsschilder prüfen: An jedem Regalfeld vorhanden, lesbar, aktuell?
  • Anfahrschutz bewerten: An exponierten Ständern vorhanden und intakt?
  • Prüfberichte archivieren: Mindestens bis zur nächsten Prüfung, besser über die gesamte Nutzungsdauer
  • Maßnahmenplan pflegen: Orange- und Rot-Befunde terminiert abarbeiten und Umsetzung dokumentieren
  • Prüfplaketten anbringen: Sichtbarer Nachweis des Prüfstatus an jedem Regalfeld
  • Nachprüfung nach Reparaturen: Instandgesetzte Regale vor Wiederbeladung freigeben lassen