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PFAS-freie Lebensmittelverpackungen: Welche Alternativen funktionieren und wie die Umstellung bis August 2026 gelingt

Ab dem 12. August 2026 gelten in der EU verbindliche Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) lässt weder Übergangsfrist noch Bestandsschutz für Lagerware zu. Für Verpackungseinkäufer, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen bleiben weniger als vier Monate, um die Umstellung abzuschließen. Dieser Beitrag zeigt, welche Materialien betroffen sind, welche PFAS-freien Alternativen bereits verfügbar sind und wie die Lieferantenqualifizierung in der Praxis funktioniert.

PFAS-freie Papierverpackung für Lebensmittel mit Barrierebeschichtung auf Wachsbasis

Die PFAS-Grenzwerte der PPWR im Detail

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) führt erstmals verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ein. Die Grenzwerte gelten ab dem 12. August 2026, dem Tag der verbindlichen Anwendung der meisten PPWR-Pflichten. Die EU-Kommission hat Ende März 2026 offizielle Leitlinien veröffentlicht und bestätigt, dass keine Verschiebung des Termins geplant ist.

Die konkreten Grenzwerte lauten: maximal 25 ppb (parts per billion) pro Einzelsubstanz, maximal 250 ppb für die Summe aller einzeln messbaren PFAS und ein Schwellenwert von 50 ppm (parts per million) für den Gesamtfluorgehalt einschließlich polymerer PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss der Verpackungserzeuger einen Herkunftsnachweis erbringen, der belegt, dass die Fluorverbindungen nicht aus einer absichtlichen PFAS-Verwendung stammen.

Die Grenzwerte gelten unabhängig davon, ob PFAS absichtlich zugesetzt oder unbeabsichtigt vorhanden sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Verkaufs- und Sammelverpackungen gelten erst mit dem Befüllen als in Verkehr gebracht. Das bedeutet, dass auch Lagerbestände an leeren Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 befüllt werden, die Grenzwerte einhalten müssen.

Welche Verpackungen betroffen sind

PFAS wurden in der Lebensmittelverpackung vor allem als Fett- und Feuchtigkeitsbarriere eingesetzt. Betroffen sind insbesondere beschichtete Papier- und Kartonverpackungen für fetthaltige oder feuchte Lebensmittel. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoklassen:

Verpackungstyp PFAS-Risiko Typische Anwendungen
Beschichtete Papier-/Kartonverpackungen Hoch Fast-Food-Boxen, Pizzakartons, Bäckereitüten, Pappbecher
Beschichtete Schalen und Trays Hoch Fleisch-, Wurst- und Fertiggerichtverpackungen
Laminierte Mehrschichtsysteme Mittel bis hoch Verbundfolien mit PFAS-haltiger Barriereschicht oder Klebstoff
Biobasierte Verpackungen (Faserguss) Mittel Schalen, Teller und Behälter aus Bagasse oder Zellulose mit Beschichtung
Flexible Kunststofffolien Niedrig bis mittel PFAS als Verarbeitungshilfsmittel, nicht als Barriere
Glas, Metall, unbeschichteter Kunststoff Niedrig In der Regel nicht betroffen, Dokumentation dennoch empfohlen

Wichtig: Auch biobasierte Verpackungen, die als nachhaltige Alternative zu Kunststoffen positioniert werden, können PFAS-haltige Beschichtungen enthalten. Die Materialherkunft allein gibt keine Sicherheit. Entscheidend ist die Beschichtung, nicht das Trägermaterial.

PFAS-freie Alternativen: Was heute bereits verfügbar ist

Experten schätzen, dass für 99 von 100 Anwendungen PFAS-freie Alternativen gefunden werden können. Die Herausforderung liegt weniger in der Verfügbarkeit als in der systematischen Qualifizierung und Dokumentation der Ersatzmaterialien. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Alternativtechnologien:

Alternative Beschichtung Barriereeigenschaft Typische Anwendungen Einschränkungen
Wachsbeschichtung (Paraffin, Carnaubawachs) Fett- und Feuchtigkeitsbarriere Bäckereitüten, Einwickelpapier, Pappbecher Nicht hitzebeständig, Recyclingfähigkeit eingeschränkt
Dispersionsbeschichtung (wässrige Polymerdispersion) Fett- und Ölbarriere Fast-Food-Verpackungen, Kartonschalen Variiert je nach Formulierung, Einzelprüfung erforderlich
Silikonbeschichtung Fettbarriere, Antihaft Backpapier (bereits PFAS-frei), Trennpapiere Begrenzte Feuchtigkeitsbarriere
PVOH (Polyvinylalkohol) Sauerstoff- und Fettbarriere Flexible Folien, beschichtete Papiere Feuchtigkeitsempfindlich, erfordert Schutzbeschichtung
PE-Extrusionsbeschichtung Feuchtigkeits- und Fettbarriere Pappbecher, To-Go-Verpackungen Nicht kompostierbar, Recycling nur in spezialisierten Anlagen
Biobasierte Beschichtungen (Kasein, Cutin) Fett- und Sauerstoffbarriere Tüten, Kartons, innovative Verpackungen Noch begrenzte Marktverbreitung, höhere Kosten

Der Bereich Backpapier zeigt beispielhaft, dass die Umstellung bereits gelungen ist: PFAS wurden hier vollständig durch Silikonbeschichtungen ersetzt, ohne Funktionseinbußen. Bei fettabweisenden Fast-Food-Verpackungen aus Papier und Karton, die den Großteil der betroffenen Produktgruppe ausmachen, haben sich wässrige Dispersionsbeschichtungen als Standardalternative etabliert. Hersteller wie Kuraray bieten mit dem Produkt Exceval (PVOH-basiert) eine Lösung an, die gleichzeitig als Sauerstoff- und Fettbarriere fungiert und die Anforderungen von BfR-Empfehlung 36 sowie FDA erfüllt.

Lieferantenqualifizierung: Mehr als ein Fragebogen

Die Umstellung auf PFAS-freie Verpackungen erfordert eine strukturierte Qualifizierung der Verpackungslieferanten. Ein einfacher „Ja/Nein"-Fragebogen reicht nicht aus, um die Konformität nachzuweisen. Stattdessen sollte die Lieferantenabfrage folgende Punkte in Auditqualität abdecken:

Erstens: Wurde in der Verpackung oder in einem ihrer Bestandteile (Beschichtung, Klebstoff, Druckfarbe, Verarbeitungshilfsmittel) jemals ein PFAS-haltiger Stoff eingesetzt? Wenn ja, wann wurde die Umstellung abgeschlossen und welche Alternativtechnologie wird jetzt verwendet? Zweitens: Liegt ein aktueller Analysebericht (Gesamtfluorscreening) vor, der die Einhaltung der PPWR-Grenzwerte bestätigt? Das Gesamtfluorscreening nach DIN 51723 (Verbrennungsmethode) ist die gängige Analysemethode und kostet je nach Prüflabor zwischen 150 und 300 Euro pro Probe. Drittens: Kann der Lieferant eine Konformitätserklärung nach Artikel 5 der PPWR vorlegen, die bestätigt, dass die Verpackung die PFAS-Grenzwerte einhält? Und viertens: Welche Maßnahmen hat der Lieferant ergriffen, um eine Kreuzkontamination in der Produktion auszuschließen, wenn auf denselben Anlagen zuvor PFAS-haltige Beschichtungen verarbeitet wurden?

Die Antworten auf diese Fragen sollten dokumentiert und als Teil der technischen Dokumentation zur Konformitätserklärung aufbewahrt werden. Für Unternehmen mit großem Verpackungsportfolio (Hunderte oder Tausende Artikel) empfiehlt es sich, die Abfrage zu priorisieren: Verpackungen mit Fett- oder Feuchtigkeitskontakt zuerst, gefolgt von beschichteten Kartonverpackungen, dann alle übrigen Lebensmittelkontaktverpackungen.

Migrationsprüfung: Wann sie erforderlich ist

Die PPWR-Grenzwerte beziehen sich auf den PFAS-Gehalt in der Verpackung selbst, nicht auf die Migration in das Lebensmittel. Allerdings gelten parallel die bestehenden Anforderungen der EU-Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 für Lebensmittelkontaktmaterialien, die verlangen, dass kein Material in einer Menge auf Lebensmittel übergeht, die die menschliche Gesundheit gefährden könnte.

Eine Migrationsprüfung ist bei der Umstellung auf PFAS-freie Alternativen dann erforderlich, wenn die neue Beschichtung Stoffe enthält, für die keine allgemein anerkannten Unbedenklichkeitsnachweise vorliegen. Bei etablierten Alternativen wie PE-Beschichtungen, Silikonbeschichtungen oder PVOH-Produkten mit bestehender FDA- oder BfR-Konformität ist in der Regel keine zusätzliche Migrationsprüfung notwendig. Bei neuartigen biobasierten Beschichtungen (etwa auf Kasein- oder Cutinbasis) empfiehlt sich jedoch eine Gesamtmigrationsprüfung nach DIN EN 1186, um sicherzustellen, dass die regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Die Kosten für eine Gesamtmigrationsprüfung liegen bei 500 bis 1.500 Euro pro Verpackungsformat und Lebensmittelsimulanz.

Für die Praxis bedeutet das: Vor dem Wechsel der Beschichtung sollte beim Lieferanten zunächst geprüft werden, ob für die neue Beschichtung bereits eine Konformitätserklärung nach VO (EG) 1935/2004 vorliegt. Ist das der Fall, muss der Verpackungsanwender in der Regel keine eigene Migrationsprüfung durchführen, sondern kann sich auf die Erklärung des Herstellers stützen. Liegt keine solche Erklärung vor, oder handelt es sich um eine neuartige Kombination aus Trägermaterial und Beschichtung, sollte die Migrationsprüfung vor der ersten Serienbefüllung abgeschlossen sein. Geeignete Prüflabore sind unter anderem das Fraunhofer IVV, das Kantonale Labor Zürich oder akkreditierte private Labore wie SGS, Eurofins oder Intertek.

Gesamtfluorscreening: Die Schlüsselanalyse für die Nachweisführung

Das Gesamtfluorscreening nach DIN 51723 (Wickbold-Verbrennung mit anschließender Ionenchromatografie) ist die empfohlene Methode, um den PFAS-Status einer Verpackung zu bestimmen. Die Analyse misst den Gesamtgehalt an organisch gebundenem Fluor in der Probe. Liegt der Wert unter 50 mg/kg (50 ppm), gilt die Verpackung als konform im Sinne der PPWR, vorausgesetzt, dass auch die substanzspezifischen Grenzwerte (25 ppb Einzelsubstanz, 250 ppb Summe) eingehalten werden.

Die Analyse dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, einschließlich Probenvorbereitung und Berichterstellung. Bei der Beauftragung sollte das Labor auf die PPWR-Grenzwerte hingewiesen werden, damit die Berichterstattung die relevanten Schwellenwerte explizit adressiert. Die Kosten liegen bei 150 bis 300 Euro pro Einzelprobe. Bei größeren Portfolios bieten viele Labore Mengenrabatte an. Als Faustregel gilt: Verpackungsformate mit identischer Beschichtung und identischem Lieferanten können als eine Materialgruppe zusammengefasst werden, sodass nicht jede Artikelnummer einzeln geprüft werden muss.

Zeitplan: Was bis August 2026 noch zu tun ist

Die meisten Unternehmen benötigen nach Brancheneinschätzungen vier bis neun Monate für den vollständigen Umstellungsprozess. Wer im Mai 2026 noch nicht begonnen hat, muss den Prozess beschleunigen. Die folgenden Schritte können parallel bearbeitet werden:

Sofort (Mai 2026): Materialinventur durchführen. Alle Lebensmittelkontaktverpackungen erfassen und nach PFAS-Risiko klassifizieren. Beschichtete Papier- und Kartonverpackungen mit Fett- oder Feuchtigkeitskontakt haben die höchste Priorität.

Mai bis Juni 2026: Lieferantenabfrage starten. Strukturierte Fragebögen an alle betroffenen Verpackungslieferanten versenden. Analysezertifikate (Gesamtfluorscreening) anfordern. Lieferanten ohne PFAS-freie Alternative identifizieren und Ersatzlieferanten qualifizieren.

Juni bis Juli 2026: Umstellung umsetzen. PFAS-haltige Verpackungen durch qualifizierte Alternativen ersetzen. Restbestände an PFAS-haltigen Leerverpackungen vor dem 12. August aufbrauchen oder entsorgen. Konformitätserklärungen für alle neuen Verpackungen erstellen oder vom Lieferanten einfordern.

Bis 12. August 2026: Dokumentation abschließen. Technische Dokumentation mit Analyseergebnissen, Lieferantenerklärungen und Konformitätserklärungen zusammenstellen und intern vorhalten.

PFHxA-Beschränkung: Die zweite regulatorische Welle ab Oktober 2026

Parallel zur PPWR tritt am 10. Oktober 2026 die REACH-Beschränkung für PFHxA (Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung) in Kraft. Diese betrifft nicht nur Lebensmittelverpackungen, sondern auch Textilien, Leder, Kosmetik und Imprägniersprays. Für die Verpackungsbranche ist die Überschneidung relevant: PFHxA und verwandte Stoffe wurden in einigen Barrierebeschichtungen als Ersatz für ältere PFAS eingesetzt und galten bis vor Kurzem als „sicherere" Alternative. Mit der REACH-Beschränkung fallen auch diese Stoffe weg, was die Bedeutung der Umstellung auf vollständig fluorfreie Beschichtungen unterstreicht.

Unternehmen, die derzeit PFHxA-basierte Beschichtungen als Ersatz für ältere langkettige PFAS einsetzen, stehen damit vor einer doppelten Umstellung: Zunächst müssen die PPWR-Grenzwerte ab August 2026 eingehalten werden, und nur zwei Monate später dürfen auch PFHxA-basierte Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Diese Überlappung macht deutlich, dass nur eine vollständig fluorfreie Beschichtungslösung zukunftssicher ist.

Kommunikation: Was „PFAS-frei" bedeuten darf und was nicht

Die Kennzeichnung einer Verpackung als „PFAS-frei" ist rechtlich nicht trivial. Da technische Verunreinigungen unvermeidbar sind, gibt es keine absolute Nulltoleranz. Die PPWR definiert Grenzwerte, keine Nullwerte. Eine Verpackung darf als PFAS-frei kommuniziert werden, wenn PFAS nicht absichtlich zugesetzt wurden und die Grenzwerte eingehalten werden. Wer darüber hinausgehende Aussagen trifft (etwa „garantiert PFAS-frei" oder „100 % frei von Ewigkeitschemikalien"), muss diese belegen können und riskiert bei fehlenden Nachweisen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach dem UWG.

Die Empfehlung lautet: Intern klar definieren, was „PFAS-frei" im eigenen Unternehmen bedeutet, etwa „keine absichtliche Verwendung von PFAS plus dokumentiertes Gesamtfluorscreening unter 50 ppm". Extern sollte nur kommuniziert werden, was durch Analyseergebnisse und Lieferantenerklärungen audit- und prüffähig belegt ist. Ein konservatives Claim-Management schützt vor Abmahnungen und schafft Vertrauen bei Handelspartnern und Verbrauchern.

Häufige Fehler bei der Umstellung

In der Praxis zeigen sich bei der PFAS-Umstellung immer wieder dieselben Stolperstellen. Viele Unternehmen verlassen sich auf mündliche Zusagen der Lieferanten, ohne schriftliche Analysezertifikate einzufordern. Gerade bei Lieferketten mit mehreren Stufen (Papierhersteller, Beschichter, Konfektionierer) kann eine PFAS-haltige Komponente auf einer Zwischenstufe eingebracht worden sein, die dem Endkunden nicht bekannt ist.

Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung von Nebenmaterialien: Druckfarben, Klebstoffe und Trennmittel können ebenfalls PFAS enthalten. Das Gesamtfluorscreening erfasst zwar alle Fluorquellen in der fertigen Verpackung, aber ohne Kenntnis der Einzelkomponenten lässt sich die Ursache eines erhöhten Fluorgehalts nicht identifizieren und beheben.

Schließlich unterschätzen viele Betriebe den Zeitbedarf für die Qualifizierung neuer Verpackungen. Ein Wechsel der Beschichtungstechnologie kann Anpassungen im Verpackungsprozess erfordern, etwa bei der Siegeltemperatur, der Maschinenlaufgeschwindigkeit oder der Lagerstabilität. Funktionsprüfungen unter realen Bedingungen (Fett-Kit-Test, Wasserdampfdurchlässigkeit, Siegelnahtfestigkeit) brauchen Zeit und sollten nicht in die letzten Wochen vor dem Stichtag verschoben werden.

Kosteneffekte der Umstellung

Die Umstellung auf PFAS-freie Verpackungen verursacht in der Regel moderate Mehrkosten. Wässrige Dispersionsbeschichtungen liegen preislich auf dem Niveau der bisher verwendeten PFAS-Beschichtungen oder nur geringfügig darüber (geschätzt 5 bis 15 Prozent Aufpreis auf die Beschichtungskomponente). Bei Wachsbeschichtungen ist das Preisniveau ähnlich. PVOH-basierte Barrierecoatings können je nach Anwendung 10 bis 25 Prozent teurer sein, bieten aber zusätzliche Funktionen (Sauerstoffbarriere), die den Mehrpreis in bestimmten Segmenten rechtfertigen.

Die größten Kosten entstehen nicht durch die Materialien selbst, sondern durch den Prozess: Lieferantenrecherche, Analysekosten (150 bis 300 Euro pro Gesamtfluorscreening), Migrationsprüfungen bei neuartigen Materialien (500 bis 1.500 Euro) und der interne Aufwand für die Dokumentation. Für ein mittelständisches Lebensmittelunternehmen mit 20 bis 50 verschiedenen Verpackungsformaten sollte ein Gesamtbudget von 5.000 bis 15.000 Euro für die Umstellung kalkuliert werden.

Checkliste: PFAS-Umstellung in der Lebensmittelverpackung

Sofortmaßnahmen für Verpackungseinkäufer: Materialinventur: Alle Lebensmittelkontaktverpackungen nach Beschichtungstyp und PFAS-Risiko klassifizieren · Priorität setzen: Beschichtete Papier-/Kartonverpackungen mit Fett- oder Feuchtigkeitskontakt zuerst bearbeiten · Lieferantenabfrage in Auditqualität starten: Keine Ja/Nein-Fragen, sondern strukturierte Nachweise einfordern · Gesamtfluorscreening anfordern: Aktueller Analysebericht nach DIN 51723 für alle betroffenen Verpackungen · PFAS-freie Alternativen qualifizieren: Dispersion, Wachs, Silikon, PVOH oder PE-Beschichtung je nach Anwendung · Migrationsprüfung bei neuartigen Beschichtungen durchführen (DIN EN 1186) · Konformitätserklärung nach PPWR Artikel 5 erstellen oder einfordern · Restbestände PFAS-haltiger Leerverpackungen vor dem 12. August 2026 aufbrauchen · Technische Dokumentation zusammenstellen und intern vorhalten · PFHxA-Beschränkung ab Oktober 2026 (REACH Eintrag 79) zusätzlich berücksichtigen