Der Rahmen in drei Sätzen
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und wirkt als unmittelbar anwendbare Verordnung ohne nationalen Umsetzungsakt — anders als Richtlinien muss sie nicht erst in deutsches Recht übertragen werden, sondern gilt direkt. Einen Gesamtüberblick zu allen PPWR-Vorgaben, einschließlich Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungspflichten und Mehrwegquoten, gibt der PPWR-Leitfaden für Unternehmen auf diesem Portal; dieser Beitrag vertieft den speziellen Teilbereich der Transportverpackung — Stretchfolie, Schrumpffolie, Umreifungsband — und die dazugehörigen Fristen.
Rezyklatquoten 2030 und 2040 im Detail
Die PPWR unterscheidet in Artikel 7 zwischen fünf Kategorien von Kunststoffverpackungen. Für die Beurteilung der Transportverpackung entscheidend ist die Unterscheidung kontaktsensitiv / nicht kontaktsensitiv, nicht etwa die Zuordnung als Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung. Stretchfolien, Schrumpffolien, Schrumpfhauben und Umreifungsbänder, die um eine bereits verpackte Ladung gelegt werden, fallen fast ausschließlich in die Kategorie der nicht kontaktsensitiven Verpackungen. Für diese gilt ab dem 1. Januar 2030 ein Mindest-Post-Consumer-Rezyklatanteil von 35 Prozent, der bis zum 1. Januar 2040 auf 65 Prozent steigt.
| Verpackungskategorie | PCR-Anteil ab 2030 | PCR-Anteil ab 2040 | Typische Anwendungen |
|---|---|---|---|
| Kontaktsensitive PET-Verpackungen | 30 % | 50 % | PET-Flaschen, Lebensmittel-Blister |
| Andere kontaktsensitive Kunststoffverpackungen (nicht PET) | 10 % | 25 % | Lebensmittelfolien, Medizinverpackung |
| Einweg-Getränkeflaschen (ausgenommen PET) | 30 % | 65 % | Mischkunststoff-Getränkeflaschen |
| Nicht kontaktsensitive Kunststoffverpackungen | 35 % | 65 % | Stretchfolie, Schrumpffolie, Umreifungsband, Palettierfolien |
| Große Kunststoff-Transportverpackung (>150 L, wiederverwendbar) | 10 % | 25 % | Großbehälter, IBCs |
Die Quote berechnet sich nicht auf einzelne Folienbahnen, sondern als Durchschnittswert je Verpackungskategorie pro Produktionsstandort und Jahr. Das bedeutet: Ein Folienhersteller kann auf der Produktionslinie A eine Folie mit 20 Prozent PCR produzieren und auf Linie B eine mit 50 Prozent, solange der Jahresdurchschnitt des gesamten Standorts für die Kategorie „nicht kontaktsensitive Verpackung" bei mindestens 35 Prozent liegt. Das öffnet Lieferanten Spielräume bei der technischen Auslegung und ermöglicht es, technisch schwierige Anwendungen mit niedrigerem PCR-Anteil durch einfachere Anwendungen mit höherem Anteil zu kompensieren.
Die Re-Use-Ausnahme für Palettensicherung — Anfang 2026 geklärt
Artikel 29 der PPWR sieht für Transport- und Verkaufsverpackungen, die innerhalb der EU zwischen Niederlassungen desselben Unternehmens oder verbundener Unternehmen versendet werden, einen Re-Use-Anteil von mindestens 40 Prozent ab dem 1. Januar 2030 vor. Ab 2040 sollen es 70 Prozent werden. Für Transporte innerhalb eines EU-Mitgliedstaates zwischen Betriebsstätten desselben Wirtschaftsakteurs galt ursprünglich sogar eine 100-Prozent-Quote. Die Aufzählung in Artikel 29 umfasst „pallets, foldable-plastic boxes, boxes, trays, plastic crates, intermediate bulk containers, pails, drums and canisters of any size or material, including flexible formats or pallet wrappings or straps for stabilisation and protection of products put on pallets during transport". Stretchfolien und Umreifungsbänder waren damit ursprünglich voll vom Re-Use-Ziel erfasst — was faktisch auf ein Verbot im intrabetrieblichen Verkehr hinausgelaufen wäre, da Einweg-Stretchfolie sich nach dem Abziehen nicht wiederverwenden lässt.
Auf Basis einer Machtbarkeitsstudie der Kommission, die disproportional hohe Anpassungskosten für die Industrie festgestellt hatte, wurde dieser Punkt revidiert. Anfang 2026 hat die EU-Kommission einen Delegierten Rechtsakt verabschiedet, der Pallet wrappings und straps (also Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder zur Ladungsstabilisierung) explizit von der 100-Prozent-Re-Use-Pflicht für intrabetriebliche Flüsse ausnimmt. Die 40-Prozent-Quote für Transportverpackungen insgesamt bleibt davon unberührt, und Hersteller wiederverwendbarer Alternativen — etwa elastische Palettengurte, wiederverwendbare Textil-Folienersatzsysteme — werden vom Markttrend nicht verdrängt. Aber die existenzbedrohende Pflicht, intrabetrieblichen Palettenverkehr zu 100 Prozent auf wiederverwendbare Sicherungssysteme umzustellen, ist vom Tisch.
Für die Einkaufsplanung heißt das: Stretchfolie bleibt langfristig Teil des zulässigen Sortiments, die Materialqualitätspflicht (Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit) bleibt aber voll bestehen. Wer in neue Palettensicherungssysteme investieren möchte — und dafür gibt es gute ökologische und wirtschaftliche Gründe —, tut das ab jetzt nicht unter Pflicht, sondern aus eigener Überzeugung.
Zertifizierung: wie Rezyklat-Nachweise wirklich funktionieren
Eine PPWR-konforme Beschaffung verlangt mehr als die Zusage eines Lieferanten, dass „35 Prozent Rezyklat drin" sind. Die EU arbeitet derzeit an Durchführungsrechtsakten, die die Berechnungs- und Nachweismethoden standardisieren; bis diese in Kraft treten, greifen die Marktteilnehmer auf etablierte Zertifizierungsschemata zurück. Die relevanten drei heute:
RecyClass ist ein industrieweit anerkanntes Auditierungsschema, das von PCR-zertifizierten Folienprodukten über Recyclability-Assessments bis zu kompletten Design-for-Recycling-Gutachten reicht. POLIFILM Performance Films als führender deutscher PE-Folienspezialist hat nach eigenen Angaben über 40 RecyClass-zertifizierte Folienprodukte im Portfolio, darunter auch Trägerfolien und Schutzfolien mit bis zu 60 Prozent PCR aus Verbraucherabfällen. ISCC PLUS ist ein Massenbilanz-Schema, das auch chemisch recycelten Kunststoff abdeckt — relevant insbesondere für Anwendungen, bei denen mechanisch recyceltes Material technisch nicht ausreicht. EuCertPlast zertifiziert PCR-Produzenten und Aufbereiter, aus deren Ausgangsmaterial die PCR-Folien gefertigt werden. Für PPWR-konforme Nachweise muss der Folienhersteller plausibel darlegen können, dass seine PCR-Inputs aus zertifizierten Quellen stammen und dass die Massenbilanz je Produktionsstandort nachvollziehbar ist.
Parallel dazu hat sich die EcoVadis-Bewertung als generischer Sustainability-Rating-Standard etabliert. EcoVadis ist kein PPWR-spezifisches Schema, wird aber in Ausschreibungen zunehmend als Mindestanforderung gesetzt — typisch sind Schwellenwerte wie „Silver" oder „Bronze" ab einem bestimmten Liefervolumen. POLIFILM erreichte am Standort Wipperfürth 2024 EcoVadis Bronze, POLIFILM AMERICA Silber.
Die deutsche Lieferantenlandschaft
Für den Einkauf von Stretchfolie, Schrumpffolie und Umreifungsband gibt es in Deutschland drei strukturell unterschiedliche Anbietergruppen. An einem Ende stehen die reinen Folienproduzenten — Unternehmen, die selbst extrudieren und produzieren. Zu den bedeutendsten gehört die POLIFILM Gruppe mit Hauptsitz in Köln (Bonner Str. 484, 50968 Köln) und Produktionsstandorten unter anderem in Wipperfürth (NRW, POLIFILM PROTECTION MANUFACTURING, spezialisiert auf Schutzfolien und temporäre Oberflächenschutzlösungen) und Weißandt-Gölzau (Sachsen-Anhalt, POLIFILM EXTRUSION, spezialisiert auf Stretch- und Extrusionsfolien). Das Familienunternehmen in zweiter Generation (Geschäftsführer Christian Runkel und Oliver Berger) betreibt weltweit rund 10 bis 12 Produktionsgesellschaften in sieben Ländern und beschäftigt etwa 1.400 bis 1.600 Mitarbeiter. Im deutschen PE-Folienmarkt sind neben POLIFILM unter anderem RKW Group, Gerolit, Coveris (Halle), Trioworld und Plasbel aktiv.
An anderem Ende stehen die Maschinen- und Systemanbieter, die Stretchwickelanlagen, Umreifungsmaschinen und die passenden Verbrauchsmaterialien als Komplettlösung anbieten. Hier ist die Olifan GmbH aus Wuppertal (NRW) ein Beispiel eines inhabergeführten, IHK-zertifizierten Ausbildungsbetriebs, der sich auf Umreifen, Stretchen und Fördern spezialisiert hat. Olifan vertreibt vollautomatische Dreharmstretchanlagen der PARAS-Baureihe und hält ausdrücklich auch PET-Umreifungsbänder aus 100 Prozent recyceltem Material im Programm — als deutsche Generalvertretung eines der größten PET-Recyclingunternehmen in Europa. Ähnliche Marktpositionen besetzen Unternehmen wie Mosca (Waldbrunn), SOCO System, Cyklop, Signode (Dietzenbach), Fromm Holding (Köngen) und weitere regionale Anbieter.
Dazwischen liegen die Verpackungsgroßhändler — Antalis, LOHRE, AHT, Klormann, Elcom, papstar, Paketfux und viele regionale Anbieter — die Folien von mehreren Produzenten beziehen und dem Kunden im Paket mit Umreifungsbändern, Kantenschutz, Luftpolstern und weiteren Verbrauchsmaterialien anbieten. Welche der drei Gruppen für einen Einkauf die richtige ist, hängt von der Volumenstruktur und dem Grad der Beratungstiefe ab. Ein Betrieb mit hohem Stretchfolienverbrauch und klar definierten Spezifikationen fährt direkt beim Produzenten oft am wirtschaftlichsten; ein Betrieb mit heterogenem Verpackungsbedarf und knappen Einkaufsressourcen profitiert von einem Großhändler mit Single-Point-of-Contact.
Einkauf unter PPWR: die Spezifikations-Checkliste
Eine PPWR-taugliche Ausschreibung für Stretchfolie oder Umreifungsband enthält mindestens die folgenden Punkte: den geforderten Mindest-PCR-Anteil (heute als „Stand der Technik" 20–35 %, ab 2030 mindestens 35 %); die gewünschte Zertifizierungsgrundlage (RecyClass, ISCC PLUS oder gleichwertig); die technischen Leistungsdaten (Foliendicke in µm, maximaler Pre-Stretch, Durchstoßfestigkeit, UV-Beständigkeit, Antistatik bei Bedarf); die Dokumentationsanforderung (Konformitätserklärung, Massenbilanz-Nachweis, gegebenenfalls EPR-Registrierung nach Verpackungsgesetz); die Angabe, ob die Ware für kontaktsensitive oder nicht kontaktsensitive Anwendungen bestimmt ist (wichtig für die korrekte Quotenzuordnung); sowie die Vereinbarung einer Eskalationsklausel für den Fall, dass der Lieferant die PCR-Quote zum Stichtag 1. Januar 2030 nicht einhält.
Mindestens ebenso wichtig wie die Ausschreibung ist die Prüfung der Eigenverwendung: Wer im Einkauf verantwortlich ist, sollte vor einer neuen Beschaffung die tatsächlich benötigte Folienstärke hinterfragen. Viele Betriebe arbeiten aus Gewohnheit mit 20- oder 23-µm-Folien, obwohl moderne vorgedehnte Maschinenstretchfolien mit 15 oder sogar 10 µm die gleiche Ladesicherung leisten. Eine Reduktion der Folienstärke um nur 3 µm bedeutet bei gleicher Palettenzahl 15 bis 20 Prozent weniger Materialverbrauch — und damit weniger Kosten, weniger CO₂-Fußabdruck und einen Beitrag zur PPWR-Minimierungspflicht.
Die Technologiegrenze: warum 35 % Rezyklat nicht trivial sind
Technisch betrachtet ist eine hochwertige Stretchfolie ein mehrlagiges Co-Extrusionsprodukt mit exakt kontrollierten mechanischen und adhäsiven Eigenschaften. Die Durchstoßfestigkeit, die Pre-Stretch-Kapazität von 150 bis 300 Prozent, die klebrigen Außenschichten, die gleichbleibende Folienbreite bei hoher Bahngeschwindigkeit — all das wird durch präzise ausgelegte Polymer-Rezepturen erreicht. Recyclinginhalt in der Größenordnung von 35 Prozent bringt unweigerlich Schwankungen in die Materialcharge: Gelpartikel, Farbtonvariationen, leichte Abweichungen in der Molekulargewichtsverteilung. Folienhersteller kompensieren diese Schwankungen durch aufwendige Einfuhrkontrolle des PCR-Materials, durch Schichtung (z.B. reines PCR-Mittellage, jungfräuliche Außenlagen) und durch höhere Foliendicken als technisch notwendig wäre. Das erhöht Kosten und kann die Materialminimierungs-Pflicht der PPWR (Artikel 10) gegenläufig berühren.
Für besonders anspruchsvolle Anwendungen — Laserschutzfolien beim Fiber-Laser-Schneiden, Schutzfolien für lackierte Bleche, aseptische Lebensmittelfolien — stößt der mechanische Recyclingkreislauf an Grenzen. Hier kommt zunehmend chemisch recyceltes Material ins Spiel, das über ISCC-PLUS-zertifizierte Massenbilanz bilanziert wird und in der technischen Qualität jungfräulichem Material entspricht. Wer heute in Lieferantengespräche geht, sollte beide Varianten zur Sprache bringen — mechanisch und chemisch recycelt — und die Gesamtkostenrechnung einschließlich EPR-Gebühren auf 5-Jahres-Sicht vergleichen.
Zeitplan: was bis wann passiert sein muss
Der realistische Projektplan für einen mittelständischen Verpackungseinkäufer sieht etwa so aus: Q2 2026: Ist-Analyse des aktuellen Folien- und Bandverbrauchs, inklusive Lieferantenspiegel; Kategorisierung nach kontaktsensitiv / nicht kontaktsensitiv. Q3 2026: Lieferantengespräche mit den Top-3-Lieferanten zur PCR-Roadmap bis 2030; Einholung von RecyClass-/ISCC-Zertifikaten; Technologiegespräche zu reduzierten Folienstärken. Q4 2026 bis Q2 2027: Testläufe mit PCR-haltigen Folien auf eigenen Stretchmaschinen; Dokumentation der Ladesicherungsqualität (Schadensquote vor und nach Umstellung); Entscheidung für eine Lieferantenengere. 2027–2028: Sukzessive Umstellung auf PCR-konforme Folien; parallel Implementierung der Kennzeichnungsanforderungen, die ab August 2028 in Kraft treten sollen. Q1–Q3 2029: Finaler Stresstest aller Beschaffungsprozesse mit Blick auf den Stichtag. Ab 1. Januar 2030: Verpackungen ohne den Mindest-Rezyklatanteil dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden; die Marktaufsicht der Bundesländer beginnt mit stichprobenhaften Prüfungen.
Wer diesen Zeitplan rückwärts rechnet, stellt fest, dass die Lieferantengespräche nicht 2029 beginnen sollten, sondern 2026. Für Betriebe mit eigenen Technikfreigabeprozessen und Qualitätsprüfungen ist die Umstellung auf höherwertiges PCR-Material ein Projekt von 12 bis 18 Monaten — nicht wegen mangelnder Materialverfügbarkeit, sondern wegen der Notwendigkeit, die Ladesicherung im eigenen Betrieb zu validieren.
Fazit
Die PPWR ist kein Stretchfolien-Verbot, auch nicht im intrabetrieblichen Palettenverkehr — das hat der Delegierte Rechtsakt Anfang 2026 endgültig klargestellt. Was die Verordnung aber bringt, ist eine harte Rezyklatquote mit klarem Stichtag: 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklat in nicht kontaktsensitiven Kunststoffverpackungen ab dem 1. Januar 2030, 65 Prozent ab 2040. Für Stretchfolie, Schrumpffolie und Umreifungsband heißt das: Die Spezifikationen müssen jetzt überarbeitet werden, die Lieferantengespräche sollten 2026 beginnen, und die Massenbilanz-Nachweise werden zum festen Bestandteil jeder Ausschreibung. Die deutsche Lieferantenlandschaft ist für die Umstellung gut gerüstet — die Produzenten haben in Rezyklatfähigkeit investiert, die Systemanbieter haben recycelte Umreifungsbänder und schlankere Folien im Programm, und die Großhändler bieten die Brücke für kleinere Bedarfe. Entscheidend ist nicht die Wahl eines einzelnen Lieferanten, sondern die Disziplin, den eigenen Einkaufsprozess rechtzeitig auf die neue Realität auszurichten.
Kurz-Checkliste: Transportverpackung PPWR-fit bis 2030. Ist-Analyse Folien- und Bandverbrauch in Q2 2026 · Kategorisierung kontaktsensitiv / nicht kontaktsensitiv · RecyClass- oder ISCC-PLUS-Zertifikate von Top-3-Lieferanten einholen · Testläufe mit PCR-haltigem Material Q4 2026 bis Q2 2027 · Folienstärke auf technisches Minimum reduzieren · Konformitätserklärung nach VO (EU) 2025/40 als festen Bestandteil der Ausschreibung verankern · EcoVadis-Rating der Lieferanten abfragen · Eskalationsklausel für Nichteinhaltung der PCR-Quote zum 1. Januar 2030 vereinbaren · Ladesicherungs-Qualität vor und nach der Umstellung messen · Kennzeichnungspflichten ab August 2028 frühzeitig mitplanen.