Verpackung

Transportverpackung unter PPWR: Stretchfolie, Umreifungsband und die Re-Use-Ausnahme — was Einkäufer jetzt planen müssen

Die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) verlangt ab dem 1. Januar 2030 mindestens 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklat in nicht kontaktsensitiven Kunststoff­verpackungen — also in Stretch­folien, Schrumpf­folien und Umreifungs­bändern. Parallel hat die EU-Kommission Anfang 2026 einen Delegierten Rechts­akt publiziert, der Pallet wrappings und straps von den 100-Prozent-Re-Use-Pflichten für intra­betriebliche Flüsse aus­nimmt. Für die Verpackungs­einkauf-Abteilungen bedeutet das: die Richtung ist klar, der Zeit­plan straff, und die heute getroffenen Lieferanten­entscheidungen entscheiden, ob 2030 reibungslos verläuft oder zur Not­umstellung wird.

Mit Stretchfolie gesicherte Palette in einem Logistikzentrum mit Umreifungsband

Der Rahmen in drei Sätzen

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) wurde am 22. Januar 2025 im Amts­blatt der Europäischen Union ver­öffentlicht, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer 18-monatigen Über­gangs­frist ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt die bisherige Richt­linie 94/62/EG und wirkt als unmittelbar anwendbare Verordnung ohne nationalen Umsetzungs­akt — anders als Richtlinien muss sie nicht erst in deutsches Recht übertragen werden, sondern gilt direkt. Einen Gesamt­überblick zu allen PPWR-Vor­gaben, einschließlich Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungs­pflichten und Mehrweg­quoten, gibt der PPWR-Leitfaden für Unternehmen auf diesem Portal; dieser Beitrag vertieft den speziellen Teilbereich der Transport­verpackung — Stretch­folie, Schrumpf­folie, Umreifungs­band — und die dazu­gehörigen Fristen.

Rezyklatquoten 2030 und 2040 im Detail

Die PPWR unter­scheidet in Artikel 7 zwischen fünf Kategorien von Kunststoff­verpackungen. Für die Beurteilung der Transport­verpackung entscheidend ist die Unter­scheidung kontaktsensitiv / nicht kontaktsensitiv, nicht etwa die Zuordnung als Primär-, Sekundär- oder Tertiär­verpackung. Stretch­folien, Schrumpf­folien, Schrumpf­hauben und Umreifungs­bänder, die um eine bereits verpackte Ladung gelegt werden, fallen fast aus­schließlich in die Kategorie der nicht kontakt­sensitiven Verpackungen. Für diese gilt ab dem 1. Januar 2030 ein Mindest-Post-Consumer-Rezyklat­anteil von 35 Prozent, der bis zum 1. Januar 2040 auf 65 Prozent steigt.

Verpackungskategorie PCR-Anteil ab 2030 PCR-Anteil ab 2040 Typische Anwendungen
Kontakt­sensitive PET-Verpackungen 30 % 50 % PET-Flaschen, Lebens­mittel-Blister
Andere kontakt­sensitive Kunststoff­verpackungen (nicht PET) 10 % 25 % Lebens­mittel­folien, Medizin­verpackung
Einweg-Getränke­flaschen (aus­genommen PET) 30 % 65 % Misch­kunststoff-Getränke­flaschen
Nicht kontakt­sensitive Kunststoff­verpackungen 35 % 65 % Stretch­folie, Schrumpf­folie, Umreifungs­band, Palettier­folien
Große Kunststoff-Trans­port­verpackung (>150 L, wieder­verwendbar) 10 % 25 % Groß­behälter, IBCs

Die Quote berechnet sich nicht auf einzelne Folien­bahnen, sondern als Durch­schnitts­wert je Verpackungs­kategorie pro Produktions­standort und Jahr. Das bedeutet: Ein Folien­hersteller kann auf der Produktions­linie A eine Folie mit 20 Prozent PCR produzieren und auf Linie B eine mit 50 Prozent, solange der Jahres­durchschnitt des gesamten Standorts für die Kategorie „nicht kontakt­sensitive Verpackung" bei mindestens 35 Prozent liegt. Das öffnet Liefer­anten Spielräume bei der technischen Auslegung und ermöglicht es, technisch schwierige Anwendungen mit niedrigerem PCR-Anteil durch einfachere Anwendungen mit höherem Anteil zu kompensieren.

Die Re-Use-Ausnahme für Palettensicherung — Anfang 2026 geklärt

Artikel 29 der PPWR sieht für Transport- und Verkaufs­verpackungen, die inner­halb der EU zwischen Nieder­lassungen desselben Unter­nehmens oder verbundener Unter­nehmen versendet werden, einen Re-Use-Anteil von mindestens 40 Prozent ab dem 1. Januar 2030 vor. Ab 2040 sollen es 70 Prozent werden. Für Transporte innerhalb eines EU-Mitglied­staates zwischen Betriebs­stätten desselben Wirtschafts­akteurs galt ursprünglich sogar eine 100-Prozent-Quote. Die Aufzählung in Artikel 29 umfasst „pallets, foldable-plastic boxes, boxes, trays, plastic crates, intermediate bulk containers, pails, drums and canisters of any size or material, including flexible formats or pallet wrappings or straps for stabilisation and protection of products put on pallets during transport". Stretchfolien und Umreifungs­bänder waren damit ursprünglich voll vom Re-Use-Ziel erfasst — was faktisch auf ein Verbot im intra­betrieblichen Verkehr hinaus­gelaufen wäre, da Einweg-Stretchfolie sich nach dem Abziehen nicht wieder­verwenden lässt.

Auf Basis einer Macht­barkeits­studie der Kommission, die disproportional hohe Anpassungs­kosten für die Industrie fest­gestellt hatte, wurde dieser Punkt revidiert. Anfang 2026 hat die EU-Kommission einen Delegierten Rechts­akt verabschiedet, der Pallet wrappings und straps (also Palette­n­umwicklungen und Umreifungs­bänder zur Ladungs­stabilisierung) explizit von der 100-Prozent-Re-Use-Pflicht für intra­betriebliche Flüsse aus­nimmt. Die 40-Prozent-Quote für Transport­verpackungen insgesamt bleibt davon unberührt, und Hersteller wieder­verwend­barer Alternativen — etwa elastische Palette­n­gurte, wieder­verwendbare Textil-Folien­ersatzsysteme — werden vom Markt­trend nicht verdrängt. Aber die existenz­bedrohende Pflicht, intra­betrieblichen Palette­n­verkehr zu 100 Prozent auf wieder­verwendbare Sicherungs­systeme umzustellen, ist vom Tisch.

Für die Ein­kaufs­planung heißt das: Stretch­folie bleibt lang­fristig Teil des zulässigen Sortiments, die Material­quali­täts­pflicht (Rezyklat­anteil, Recyclingfähigkeit) bleibt aber voll bestehen. Wer in neue Palette­n­sicherungs­systeme investieren möchte — und dafür gibt es gute ökologische und wirtschaftliche Gründe —, tut das ab jetzt nicht unter Pflicht, sondern aus eigener Über­zeugung.

Zertifizierung: wie Rezyklat-Nachweise wirklich funktionieren

Eine PPWR-konforme Beschaffung verlangt mehr als die Zusage eines Liefer­anten, dass „35 Prozent Rezyklat drin" sind. Die EU arbeitet derzeit an Durchführungs­rechtsakten, die die Berechnungs- und Nachweis­methoden standardisieren; bis diese in Kraft treten, greifen die Markt­teilnehmer auf etablierte Zertifizierungs­schemata zurück. Die relevanten drei heute:

RecyClass ist ein industrie­weit anerkanntes Auditierungs­schema, das von PCR-zertifizierten Folien­produkten über Recyclability-Assessments bis zu kompletten Design-for-Recycling-Gutachten reicht. POLIFILM Performance Films als führender deutscher PE-Folien­spezialist hat nach eigenen Angaben über 40 RecyClass-zertifizierte Folien­produkte im Port­folio, darunter auch Träger­folien und Schutz­folien mit bis zu 60 Prozent PCR aus Verbraucher­abfällen. ISCC PLUS ist ein Massen­bilanz-Schema, das auch chemisch recycelten Kunststoff abdeckt — relevant insbesondere für Anwendungen, bei denen mechanisch recyceltes Material technisch nicht ausreicht. EuCertPlast zertifiziert PCR-Produzenten und Aufbereiter, aus deren Ausgangs­material die PCR-Folien gefertigt werden. Für PPWR-konforme Nachweise muss der Folien­hersteller plausibel darlegen können, dass seine PCR-Inputs aus zertifizierten Quellen stammen und dass die Massen­bilanz je Produktions­standort nachvollziehbar ist.

Parallel dazu hat sich die EcoVadis-Bewertung als generischer Sustainability-Rating-Standard etabliert. EcoVadis ist kein PPWR-spezifisches Schema, wird aber in Ausschreibungen zunehmend als Mindest­anforderung gesetzt — typisch sind Schwellen­werte wie „Silver" oder „Bronze" ab einem bestimmten Liefer­volumen. POLIFILM erreichte am Stand­ort Wipperfürth 2024 EcoVadis Bronze, POLIFILM AMERICA Silber.

Die deutsche Liefer­antenlandschaft

Für den Einkauf von Stretch­folie, Schrumpf­folie und Umreifungs­band gibt es in Deutschland drei struktur­ell unter­schied­liche Anbieter­gruppen. An einem Ende stehen die reinen Folien­produzenten — Unter­nehmen, die selbst extrudieren und produ­zieren. Zu den bedeutendsten gehört die POLIFILM Gruppe mit Haupt­sitz in Köln (Bonner Str. 484, 50968 Köln) und Produktions­stand­orten unter anderem in Wipperfürth (NRW, POLIFILM PROTECTION MANUFACTURING, spezialisiert auf Schutz­folien und temporäre Oberflächen­schutz­lösungen) und Weißandt-Gölzau (Sachsen-Anhalt, POLIFILM EXTRUSION, spezialisiert auf Stretch- und Extrusions­folien). Das Familien­unter­nehmen in zweiter Generation (Geschäfts­führer Christian Runkel und Oliver Berger) betreibt weltweit rund 10 bis 12 Produktions­gesellschaften in sieben Ländern und beschäftigt etwa 1.400 bis 1.600 Mitarbeiter. Im deutschen PE-Folien­markt sind neben POLIFILM unter anderem RKW Group, Gerolit, Coveris (Halle), Trioworld und Plasbel aktiv.

An anderem Ende stehen die Maschinen- und System­anbieter, die Stretch­wickel­anlagen, Umreifungs­maschinen und die passenden Verbrauchs­materialien als Komplett­lösung an­bieten. Hier ist die Olifan GmbH aus Wuppertal (NRW) ein Beispiel eines inhaber­geführten, IHK-zertifizierten Ausbildungs­betriebs, der sich auf Umreifen, Stretchen und Fördern spezialisiert hat. Olifan vertreibt vollautomatische Dreharm­stretch­anlagen der PARAS-Baureihe und hält ausdrücklich auch PET-Umreifungs­bänder aus 100 Prozent recyceltem Material im Programm — als deutsche General­vertretung eines der größten PET-Recycling­unternehmen in Europa. Ähnliche Markt­positionen besetzen Unter­nehmen wie Mosca (Waldbrunn), SOCO System, Cyklop, Signode (Dietzenbach), Fromm Holding (Köngen) und weitere regionale Anbieter.

Dazwischen liegen die Verpackungs­großhändler — Antalis, LOHRE, AHT, Klormann, Elcom, papstar, Paketfux und viele regionale Anbieter — die Folien von mehreren Produzenten beziehen und dem Kunden im Paket mit Umreifungs­bändern, Kanten­schutz, Luft­polstern und weiteren Verbrauchs­materialien anbieten. Welche der drei Gruppen für einen Einkauf die richtige ist, hängt von der Volumen­struktur und dem Grad der Beratungs­tiefe ab. Ein Betrieb mit hohem Stretch­folien­verbrauch und klar definierten Spezi­fikationen fährt direkt beim Produzenten oft am wirtschaftlich­sten; ein Betrieb mit heterogenem Verpackungs­bedarf und knappen Einkauf­s­ressourcen profitiert von einem Groß­händler mit Single-Point-of-Contact.

Einkauf unter PPWR: die Spezi­fikations-Checkliste

Eine PPWR-taugliche Ausschreibung für Stretch­folie oder Umreifungs­band enthält mindestens die folgenden Punkte: den geforderten Mindest-PCR-Anteil (heute als „Stand der Technik" 20–35 %, ab 2030 mindestens 35 %); die gewünschte Zertifizierungs­grundlage (RecyClass, ISCC PLUS oder gleichwertig); die technischen Leistungs­daten (Folien­dicke in µm, maximaler Pre-Stretch, Durch­stoß­festigkeit, UV-Beständigkeit, Antistatik bei Bedarf); die Dokumentations­anforderung (Konformitäts­erklärung, Massen­bilanz-Nachweis, gegebenen­falls EPR-Registrierung nach Verpackungs­gesetz); die Angabe, ob die Ware für kontakt­sensitive oder nicht kontakt­sensitive Anwendungen bestimmt ist (wichtig für die korrekte Quoten­zuordnung); sowie die Verein­barung einer Eskalations­klausel für den Fall, dass der Liefer­ant die PCR-Quote zum Stichtag 1. Januar 2030 nicht einhält.

Mindestens ebenso wichtig wie die Ausschreibung ist die Prüfung der Eigen­verwendung: Wer im Einkauf ver­ant­wortlich ist, sollte vor einer neuen Beschaffung die tatsächlich benötigte Folien­stärke hinter­fragen. Viele Betriebe arbeiten aus Gewohn­heit mit 20- oder 23-µm-Folien, obwohl moderne vor­gedehnte Maschinen­stretch­folien mit 15 oder sogar 10 µm die gleiche Lade­sicherung leisten. Eine Reduktion der Folien­stärke um nur 3 µm bedeutet bei gleicher Palette­n­zahl 15 bis 20 Prozent weniger Material­verbrauch — und damit weniger Kosten, weniger CO₂-Fußabdruck und einen Beitrag zur PPWR-Minimierungs­pflicht.

Die Technologie­grenze: warum 35 % Rezyklat nicht trivial sind

Technisch betrachtet ist eine hochwertige Stretch­folie ein mehrlagiges Co-Extrusions­produkt mit exakt kontrollierten mechanischen und adhäsiven Eigen­schaften. Die Durch­stoß­festigkeit, die Pre-Stretch-Kapazität von 150 bis 300 Prozent, die klebrigen Außen­schichten, die gleich­bleibende Folien­breite bei hoher Bahn­geschwindigkeit — all das wird durch präzise aus­gelegte Polymer-Rezepturen erreicht. Recyclinginhalt in der Größen­ordnung von 35 Prozent bringt unweigerlich Schwankungen in die Material­charge: Gelpartikel, Farbtonvariationen, leichte Abweichungen in der Molekulargewichts­verteilung. Folien­hersteller kompensieren diese Schwankungen durch aufwendige Einfuhr­kontrolle des PCR-Materials, durch Schichtung (z.B. reines PCR-Mittel­lage, jungfräuliche Außen­lagen) und durch höhere Folien­dicken als technisch notwendig wäre. Das erhöht Kosten und kann die Material­minimierungs-Pflicht der PPWR (Artikel 10) gegen­läufig berühren.

Für besonders anspruchs­volle Anwendungen — Laser­schutz­folien beim Fiber-Laser-Schneiden, Schutz­folien für lackierte Bleche, aseptische Lebens­mittel­folien — stößt der mechanische Recycling­kreis­lauf an Grenzen. Hier kommt zunehmend chemisch recyceltes Material ins Spiel, das über ISCC-PLUS-zertifizierte Massen­bilanz bilanz­iert wird und in der technischen Qualität jungfräulichem Material ent­spricht. Wer heute in Liefer­anten­gespräche geht, sollte beide Varianten zur Sprache bringen — mechanisch und chemisch recycelt — und die Gesamt­kosten­rechnung einschließlich EPR-Gebühren auf 5-Jahres-Sicht vergleichen.

Zeitplan: was bis wann passiert sein muss

Der realistische Projekt­plan für einen mittel­ständischen Verpackungs­einkäufer sieht etwa so aus: Q2 2026: Ist-Analyse des aktuellen Folien- und Band­verbrauchs, inklusive Liefer­anten­spiegel; Kategorisierung nach kontakt­sensitiv / nicht kontakt­sensitiv. Q3 2026: Liefer­anten­gespräche mit den Top-3-Liefer­anten zur PCR-Roadmap bis 2030; Einholung von RecyClass-/ISCC-Zertifikaten; Technologie­gespräche zu reduzierten Folien­stärken. Q4 2026 bis Q2 2027: Testläufe mit PCR-haltigen Folien auf eigenen Stretch­maschinen; Dokumentation der Lade­sicherungs­qualität (Schadens­quote vor und nach Umstellung); Entscheidung für eine Liefer­anten­engere. 2027–2028: Sukzessive Umstellung auf PCR-konforme Folien; parallel Implementierung der Kennzeichnungs­anforderungen, die ab August 2028 in Kraft treten sollen. Q1–Q3 2029: Finaler Stress­test aller Beschaffungs­prozesse mit Blick auf den Stichtag. Ab 1. Januar 2030: Verpackungen ohne den Mindest-Rezyklat­anteil dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden; die Marktauf­sicht der Bundes­länder beginnt mit stich­proben­haften Prüfungen.

Wer diesen Zeit­plan rückwärts rechnet, stellt fest, dass die Liefer­anten­gespräche nicht 2029 beginnen sollten, sondern 2026. Für Betriebe mit eigenen Technik­freigabe­prozessen und Qualitäts­prüfungen ist die Umstellung auf höher­wertiges PCR-Material ein Projekt von 12 bis 18 Monaten — nicht wegen mangelnder Material­verfügbarkeit, sondern wegen der Notwendigkeit, die Lade­sicherung im eigenen Betrieb zu validieren.

Fazit

Die PPWR ist kein Stretchfolien-Verbot, auch nicht im intra­betrieblichen Palette­n­verkehr — das hat der Delegierte Rechts­akt Anfang 2026 endgültig klargestellt. Was die Verordnung aber bringt, ist eine harte Rezyklat­quote mit klarem Stichtag: 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklat in nicht kontakt­sensitiven Kunststoff­verpackungen ab dem 1. Januar 2030, 65 Prozent ab 2040. Für Stretch­folie, Schrumpf­folie und Umreifungs­band heißt das: Die Spezifikationen müssen jetzt überarbeitet werden, die Liefer­anten­gespräche sollten 2026 beginnen, und die Massen­bilanz-Nachweise werden zum festen Bestandteil jeder Ausschreibung. Die deutsche Liefer­anten­landschaft ist für die Umstellung gut gerüstet — die Produzenten haben in Rezyklat­fähigkeit investiert, die System­anbieter haben recycelte Umreifungs­bänder und schlankere Folien im Programm, und die Groß­händler bieten die Brücke für kleinere Bedarfe. Entscheidend ist nicht die Wahl eines einzelnen Liefer­anten, sondern die Disziplin, den eigenen Einkaufs­prozess rechtzeitig auf die neue Realität auszurichten.

Kurz-Checkliste: Transport­verpackung PPWR-fit bis 2030. Ist-Analyse Folien- und Bandverbrauch in Q2 2026 · Kategorisierung kontakt­sensitiv / nicht kontakt­sensitiv · RecyClass- oder ISCC-PLUS-Zertifikate von Top-3-Lieferanten einholen · Testläufe mit PCR-haltigem Material Q4 2026 bis Q2 2027 · Folien­stärke auf technisches Minimum reduzieren · Konformitäts­erklärung nach VO (EU) 2025/40 als festen Bestandteil der Ausschreibung verankern · EcoVadis-Rating der Liefer­anten abfragen · Eskalations­klausel für Nicht­einhaltung der PCR-Quote zum 1. Januar 2030 vereinbaren · Lade­sicherungs-Qualität vor und nach der Umstellung messen · Kennzeichnungs­pflichten ab August 2028 frühzeitig mit­planen.