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BG BAU Arbeitsschutzprämie: Bis zu 50 % Zuschuss für Gerüste, Leitern und Absturzsicherungen

Bis zu 50 % Zuschuss für Gerüste und Leitern – viele Betriebe nutzen diese Förderung nicht, obwohl Abstürze zu den häufigsten Unfallursachen gehören. Viele Baubetriebe, Handwerker und Facility-Management-Unternehmen wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind, oder scheitern an den Formalitäten. Dieser Beitrag erklärt die beiden Fördermodelle, zeigt anhand konkreter Rechenbeispiele, was gefördert wird, und führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.

Aluminium-Rollgerüst auf einer Baustelle mit BG BAU Förderhinweis

Wer kann die Arbeitsschutzprämie beantragen?

Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die mindestens einen Beschäftigten haben und einen jährlichen BG-Beitrag von mindestens 100 Euro zahlen. Auch Einzelunternehmer ohne Beschäftigte sind berechtigt, sofern sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben. Die Fördersumme beträgt in diesem Fall bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr.

In der Praxis betrifft das nahezu alle Handwerksbetriebe im Bau- und Ausbaugewerbe: Malerbetriebe, Elektroinstallateure, SHK-Betriebe, Dachdecker, Gerüstbauer, Zimmerer, Stuckateure und Gebäudereiniger. Auch Industriebetriebe, die über die BG BAU versichert sind, können die Prämien nutzen. Voraussetzung ist, dass keine Beitragsrückstände bestehen und das Unternehmen nicht insolvent ist.

Die zwei Fördermodelle: Beitragsabhängig und beitragsunabhängig

In der Praxis stehen zwei Fördermodelle zur Verfügung, die sich sogar kombinieren lassen. Dieses Doppelsystem verwirrt viele Betriebe, ist aber in der Praxis ein Vorteil, weil beide Töpfe unabhängig voneinander angezapft werden können.

Modell 1: Beitragsabhängige Förderung

Die beitragsabhängige Förderung ist der klassische Fördertopf. Die jährliche Fördersumme richtet sich nach der Höhe des BG-Beitrags (Umlagebeitrag ohne Zuschlag) des Vorjahres. Die BG BAU hat fünf Förderstufen definiert:

BG-Beitrag (Vorjahr) Fördersatz Jährliche Fördersumme
100 bis 250 € Pauschal 100 €
251 bis 25.000 € 10 % des Umlagebeitrags 100 bis 2.500 €
25.001 bis 50.000 € 7,5 % des Umlagebeitrags 2.500 bis 3.750 €
50.001 bis 100.000 € 5 % des Umlagebeitrags 3.750 bis 5.000 €
Ab 100.001 € 2 % des Umlagebeitrags 5.000 bis 20.000 €

Kleinere Unternehmen in den Stufen A bis D können ihre Fördersumme über mehrere Jahre ansparen. Ein Malerbetrieb mit drei Beschäftigten und einem BG-Beitrag von 2.000 Euro hat damit eine jährliche Fördersumme von 200 Euro. Spart er drei Jahre an, kann er 600 Euro auf einmal abrufen, etwa für eine hochwertige Podestleiter oder ein Klappgerüst.

Modell 2: Beitragsunabhängige Förderung (Absturzprävention)

Seit 2022 bietet die BG BAU zusätzlich eine beitragsunabhängige Förderung speziell für Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen. Dieses Modell ist besonders attraktiv für kleinere Betriebe, weil die Förderhöhe nicht an die BG-Beitragshöhe gekoppelt ist. Die BG BAU übernimmt grundsätzlich 50 % der Anschaffungskosten für förderfähige Produkte zur Absturzsicherung. Die maximale Fördersumme pro Maßnahme liegt je nach Produkt bei 3.000, 5.000 oder 10.000 Euro.

Um die höchste Förderstufe (bis zu 10.000 Euro) zu erreichen, muss eine Führungskraft des Unternehmens am BG BAU-Seminar „Absturzprävention" (Seminar 1630) oder an einer vergleichbaren Veranstaltung bei Innungen und Verbänden teilnehmen. Zusätzlich ist eine Beratung durch eine Aufsichtsperson oder einen Präventionsberater der BG BAU erforderlich. Die Teilnahme am Seminar lohnt sich: Für einen Betrieb, der ein Rollgerüst für 3.000 Euro netto anschafft, bedeutet die Förderstufe den Unterschied zwischen 750 Euro Zuschuss (25 %, Grundstufe) und 1.500 Euro Zuschuss (50 %, höchste Stufe).

Welche Gerüste und Leitern werden gefördert?

Der Fördermittelkatalog der BG BAU listet die förderfähigen Maßnahmen detailliert auf. Im Bereich Steigtechnik und Absturzsicherung werden unter anderem folgende Produktkategorien gefördert:

Ein-Personen-Rollgerüste wie das Altrex MiTOWER, das Altrex MiTOWER PLUS und der Layher SoloTower gehören zu den förderfähigen Produkten. Diese Gerüste zeichnen sich dadurch aus, dass sie von einer einzelnen Person normgerecht aufgebaut werden können, was die Unfallgefahr beim Aufbau erheblich reduziert. Die BG BAU fördert Ein-Personen-Gerüste beitragsabhängig mit 25 % der Anschaffungskosten (maximal 500 Euro).

Fahrgerüste mit Vormontagegeländer (Safe-Quick® oder vergleichbare Systeme) werden ebenfalls gefördert. Bei diesen Gerüsten ist der Nutzer bereits gesichert, bevor er die nächsthöhere Plattformebene betritt. Altrex bietet mit dem RS Tower 51-S ein Rollgerüst mit Safe-Quick® Vormontagegeländer an, das in den höheren Förderstufen mit bis zu 50 % bezuschusst wird.

Darüber hinaus fördert die BG BAU unter anderem Podest- und Plattformleitern, Kleinsthubarbeitsbühnen, Bautreppen und Gerüsttreppen, Lifeline-Systeme für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie seit Juli 2025 auch Exoskelette und Einschraubhilfen.

Wichtig: Nur gewerblich zugelassene Produkte

Förderfähig sind ausschließlich Produkte, die vom Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind (Klasse „Professional" nach DIN EN 131-2 bei Leitern, DIN EN 1004-1 bei Rollgerüsten). Haushaltsleitern und Hobbygerüste sind von der Förderung ausgeschlossen. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung des Produkts einschließlich Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer des Herstellers aufgeführt sein. Fehlende oder ungenaue Angaben können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Rechenbeispiele: Was die Förderung in der Praxis bringt

Beispiel 1: Malerbetrieb mit 5 Beschäftigten

Ein Malerbetrieb kauft ein Altrex MiTOWER PLUS mit Safe-Quick® Geländer für 2.800 Euro netto. Der BG-Beitrag des Betriebs liegt bei 4.500 Euro pro Jahr.

Beitragsabhängige Förderung: 10 % von 4.500 Euro = 450 Euro jährliche Fördersumme. Der Zuschuss für das Ein-Personen-Gerüst beträgt 25 % von 2.800 Euro = 700 Euro, gedeckelt auf maximal 500 Euro. Der Betrieb erhält also 450 Euro (begrenzt durch die jährliche Fördersumme). Beitragsunabhängige Förderung (Absturzprävention): 50 % von 2.800 Euro = 1.400 Euro, gedeckelt auf die maximale Fördersumme der jeweiligen Maßnahme. Da beide Modelle kombinierbar sind, kann der Betrieb insgesamt bis zu 1.850 Euro Zuschuss erhalten. Die Eigeninvestition sinkt von 2.800 auf unter 1.000 Euro netto.

Beispiel 2: Elektrobetrieb kauft Podestleiter

Ein Elektrobetrieb mit zwei Beschäftigten kauft eine Podestleiter für 650 Euro netto. Der BG-Beitrag liegt bei 1.200 Euro. Beitragsabhängige Förderung: 10 % von 1.200 Euro = 120 Euro jährliche Fördersumme. Die beitragsunabhängige Förderung beträgt 50 % von 650 Euro = 325 Euro. In Summe erhält der Betrieb bis zu 445 Euro zurück, was 68 % der Anschaffungskosten entspricht.

Beispiel 3: Großer Baubetrieb mit 50 Beschäftigten

Ein Bauunternehmen mit einem BG-Beitrag von 35.000 Euro schafft drei Rollgerüste mit Vormontagegeländer für insgesamt 9.500 Euro netto an. Die beitragsabhängige Förderung liegt bei 7,5 % von 35.000 Euro = 2.625 Euro. Dazu kommt die beitragsunabhängige Förderung von 50 % der Anschaffungskosten = 4.750 Euro (sofern die maximale Fördersumme pro Maßnahme nicht überschritten wird). Der Gesamtzuschuss kann bei Kombination beider Modelle über 5.000 Euro betragen.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag

Der Antragsprozess ist weniger aufwendig, als viele Betriebe erwarten – vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig. Die BG BAU hat das Verfahren in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. Eine wichtige Neuerung: Der bisherige Stichtag 31. Dezember ist entfallen. Rechnungen können seit der Umstellung 365 Tage lang nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Im ersten Schritt prüfen Sie, ob das gewünschte Produkt im Fördermittelkatalog der BG BAU enthalten ist. Die förderfähigen Produkte sind auf den Internetseiten der einzelnen Arbeitsschutzprämien mit Herstellerangaben und Artikelnummern gelistet. Im zweiten Schritt kaufen Sie das Produkt bei einem Fachhändler. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle notwendigen Angaben enthält: Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer.

Im dritten Schritt laden Sie das Online-Antragsformular von der jeweiligen Prämien-Unterseite auf der BG BAU-Website herunter. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit einer Rechnungskopie per E-Mail oder Post an die BG BAU. Die Adresse lautet: BG BAU, Abteilung Präventionskoordination, Kronprinzenstraße 62–66, 44135 Dortmund. Alternativ per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de.

Die BG BAU prüft den Antrag und überweist den Zuschuss nach Bewilligung. In Einzelfällen vergewissert sich eine Aufsichtsperson vor Ort, dass die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen.

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

Aus der Praxis sind mehrere Fehlerquellen bekannt, die regelmäßig dazu führen, dass Förderanträge abgelehnt oder nachgebessert werden müssen. Der häufigste Fehler ist eine unvollständige Rechnung. Wenn die Modellbezeichnung oder die Artikelnummer des Herstellers auf der Rechnung fehlt, kann die BG BAU nicht prüfen, ob das Produkt im Förderkatalog enthalten ist. Bitten Sie Ihren Händler bei der Bestellung ausdrücklich darum, diese Angaben auf die Rechnung zu setzen.

Ein weiterer häufiger Fehler ist der Kauf gebrauchter Geräte. Die Förderung gilt ausschließlich für Neugeräte. Ebenso sind Produkte ausgeschlossen, die nicht für den gewerblichen Einsatz zugelassen sind. Ein Rollgerüst ohne DIN EN 1004-1 Zulassung oder eine Leiter der Klasse „non-professional" wird nicht gefördert.

Manche Betriebe versäumen es, den Antrag rechtzeitig einzureichen. Die 365-Tage-Frist beginnt am Rechnungsdatum. Eine Rechnung vom 15. März 2026 kann bis zum 14. März 2027 eingereicht werden. Ältere Rechnungen werden nicht berücksichtigt. Bei Leasinggeräten gilt das Datum des Leasingvertragsabschlusses als Stichtag.

Neuheiten im Förderkatalog 2025 und 2026

Der Fördermittelkatalog wird regelmäßig erweitert. Seit Juli 2025 fördert die BG BAU vier neue Maßnahmen: Exoskelette (zur Entlastung bei Überkopfarbeiten und schwerem Heben), mobile Steintrenner (für staubarmes Trennen quarzhaltiger Baustoffe), Staubabscheider und Arbeitsschutzsets zur staubarmen Reinigung. Für 2026 kamen Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen (Balancer) hinzu. Die Einschraubhilfe wird beitragsabhängig mit 50 % der Anschaffungskosten (maximal 200 Euro) gefördert, die Lastenausgleichsvorrichtung mit 25 % beitragsabhängig und 50 % beitragsunabhängig (jeweils maximal 5.000 Euro).

Diese Erweiterungen zeigen, dass die BG BAU ihr Förderportfolio kontinuierlich an aktuelle Arbeitsschutzthemen anpasst. Betriebe, die sich regelmäßig über die Neuerungen informieren, können erhebliche Summen sparen. Der BG BAU-Newsletter (kostenlos über die Website abonnierbar) informiert über neue Prämien und Seminarangebote.

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse

Die von der BG BAU gewährten Zuschüsse sind ertragsteuerlich relevant. Beim Kauf von beweglichem Anlagevermögen (Gerüste, Leitern) handelt es sich um Investitionszuschüsse. Diese können entweder als Betriebseinnahme versteuert oder von den Anschaffungskosten des Anlageguts abgesetzt werden. Im zweiten Fall reduziert sich die Abschreibungsbasis entsprechend. Die korrekte steuerliche Behandlung liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens. Bei höheren Fördersummen empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.

Kombination der beiden Fördermodelle maximieren

Die volle Förderwirkung entfaltet sich erst durch die Kombination beider Modelle. Ein Praxistipp: Prüfen Sie zunächst, welche Produkte sowohl über die beitragsabhängige als auch über die beitragsunabhängige Förderung bezuschusst werden können. Fahrgerüste mit Vormontagegeländer und Ein-Personen-Gerüste sind in beiden Förderlinien vertreten. Stellen Sie für dieselbe Anschaffung zwei separate Anträge: einen für die beitragsabhängige und einen für die beitragsunabhängige Förderung. Die BG BAU informiert auf ihrer Website ausdrücklich darüber, dass beide Modelle kombinierbar sind.

Bei der beitragsunabhängigen Förderung lohnt sich die Investition in die Seminarteilnahme besonders für Betriebe, die in den nächsten Jahren mehrere Gerüste oder Leitern anschaffen wollen. Die Seminarteilnahme muss nur einmal erfolgen und gilt dann für alle zukünftigen Anträge in der höchsten Förderstufe.

Checkliste: BG BAU Arbeitsschutzprämie beantragen

✓ BG BAU-Mitgliedschaft prüfen (gewerbliches Mitgliedsunternehmen, keine Beitragsrückstände)
✓ Fördermittelkatalog auf bgbau.de prüfen: Ist das gewünschte Produkt förderfähig?
✓ Beide Fördermodelle prüfen: Beitragsabhängig und beitragsunabhängig kombinierbar
✓ Für beitragsunabhängige Förderung (50 %): Seminarteilnahme zur Absturzprävention einplanen
✓ Beim Kauf auf vollständige Rechnung achten: Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer
✓ Nur Neugeräte mit gewerblicher Zulassung (DIN EN 1004-1, DIN EN 131 „Professional")
✓ Antragsformular von der jeweiligen Prämien-Seite auf bgbau.de herunterladen
✓ Antrag + Rechnungskopie per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de senden
✓ Frist beachten: Rechnung darf nicht älter als 365 Tage sein (Rechnungsdatum)
✓ Bei Leasinggeräten: Laufzeit mindestens 12 Monate, Leasingvertrag beilegen
✓ Geförderte Geräte nicht innerhalb von 12 Monaten weiterverkaufen (sonst Rückzahlung)