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BG BAU Arbeitsschutzprämien für Leitern und Tritte: Förderfähige Produkte, Antragstellung und Fördersummen

Wer als Mitgliedsunternehmen der BG BAU in sichere Steigtechnik investiert, kann sich bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten erstatten lassen. Das Förderprogramm umfasst Podestleitern, Plattformleitern, Stufenanlegeleitern, Tritte, Fahrgerüste und Leiterzubehör. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil der Fördermittel jedes Jahr ungenutzt, weil viele Betriebe die Möglichkeiten nicht kennen oder den Aufwand scheuen. Dieser Beitrag erklärt die Förderstruktur, die förderfähigen Produktkategorien und die konkreten Förderhöhen für 2026.

Handwerker auf einer HAILO Master Plattformleiter auf einer Baustelle mit BG BAU Prämienhinweis

So funktioniert das Prämienverfahren der BG BAU

Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) fördert Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen mit direkten Zuschüssen. Das Programm richtet sich an gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem jährlichen BG-Beitrag ab 100 Euro. Auch Unternehmer ohne Beschäftigte können Prämien beantragen, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Der Zuschuss beträgt in der Regel 50 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und ist je nach Produktkategorie auf einen Maximalbetrag pro Maßnahme begrenzt.

Seit dem Prämienkatalog 01/2026 unterscheidet die BG BAU zwei Fördermodelle, die sich kombinieren lassen. Die beitragsabhängige Förderung orientiert sich am Umlagebeitrag des Vorjahres und steht grundsätzlich für alle Kategorien im Prämienkatalog zur Verfügung. Die beitragsunabhängige Förderung richtet sich gezielt auf Maßnahmen zur Absturzprävention und ist in drei Stufen gestaffelt: 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Je höher die Stufe, desto mehr Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen. Für die dritte Stufe mit 10.000 Euro gilt der Betrag einmal in zwei Kalenderjahren.

Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung

Die drei Stufen bauen aufeinander auf. Für die erste Stufe (3.000 Euro) muss das Unternehmen mindestens einen Beschäftigten haben und eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema Absturz vorweisen können. Für die zweite Stufe (5.000 Euro) kommt die Teilnahme von Führungskräften am BG-BAU-Seminar „Absturzprävention" (Seminar 1630) hinzu. Die dritte Stufe (10.000 Euro) erfordert zusätzliche Maßnahmen, die das Unternehmen gemeinsam mit der Aufsichtsperson der BG BAU abstimmt. In der Praxis nutzen die meisten kleinen Handwerksbetriebe die erste oder zweite Stufe, während größere Unternehmen mit mehreren Kolonnen von der dritten Stufe profitieren können.

Welche Leitern und Tritte fördert die BG BAU?

Der Prämienkatalog der BG BAU listet im Kapitel „Absturz" die förderfähigen Steiggeräte mit ihren jeweiligen Anforderungen auf. Die folgenden Produktkategorien sind für Betriebe relevant, die Leitern beschaffen oder austauschen:

Podestleitern und Arbeitsplattformen werden mit 50 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Maßnahme (beitragsabhängig). Bei Podestleitern steht der Beschäftigte auf einer ausreichend großen Plattform mit zwei- oder dreiseitigem Geländer. Die Sprossen dienen nur noch dem Auf- und Abstieg, die eigentliche Arbeit erfolgt sicher auf dem Podest. Genau diese Konstruktion macht Podestleitern zu einer der sichersten Alternativen zur konventionellen Anlegeleiter.

Leichte Plattformleitern erhalten bis zu 250 Euro Förderung pro Gerät bei 50 Prozent Förderquote. Die BG BAU stellt spezifische Anforderungen: maximal sechs Stufen inklusive Plattform, Stufenbreite mindestens 80 mm, Plattformgröße mindestens 360 × 360 mm, dreiseitige Umwehrung mit ca. 1.000 mm Überstand über der Plattform, Gesamtlänge zusammengeklappt maximal 2.750 mm und ein Gewicht von höchstens 15 kg. Die HAILO Master P80 erfüllt diese Kriterien und ist auf der HAILO-Webseite explizit als BG-BAU-förderfähig gekennzeichnet.

Stufenanlegeleitern als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in Höhen bis zwei Meter sind seit 2024 im Förderprogramm. Förderfähige Modelle müssen DIN EN 131 oder DIN EN 14122 entsprechen, Stufen mit einer Rutschhemmung von mindestens R 12 und einer Mindesttiefe von 80 mm besitzen und dürfen maximal acht Stufen haben. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der Kosten. Der Hintergrund: Sprossenanlegeleitern ohne Leiterkopfsicherung sind für einen erheblichen Anteil der Absturzunfälle auf Baustellen verantwortlich.

Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste mit einer Standhöhe von maximal einem Meter werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert, maximal 300 Euro pro Maßnahme. Kleinpodeste mit einer Standfläche von mindestens 40 cm Breite, die einen freien Stand ohne Festhalten ermöglichen, gelten als sicherere Alternative zu Tritten und werden bevorzugt empfohlen.

Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie erhält bis zu 100 Euro Förderung pro Stück bei 50 Prozent Förderquote. Dazu zählen Fußplatten, Wandabstützungen, Fußverbreiterungen, Leiterkopfsicherungen, Ausstiegsholme und Holmverlängerungen. Dieses Zubehör wird häufig übersehen, kann jedoch die Sicherheit einer vorhandenen Leiter deutlich verbessern, ohne dass ein Neukauf nötig wird.

Fahrgerüste und Ein-Personen-Gerüste werden ebenfalls gefördert. Ein-Personen-Gerüste mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz erhalten 50 Prozent Zuschuss (maximal 3.000 Euro), Modelle mit 3-T-Methode 25 Prozent (maximal 500 Euro). Bauteile für fahrbare Arbeitsbühnen erhalten 50 Prozent, maximal 100 Euro pro Bauteil.

Förderfähige Modelle im Herstellervergleich

Die BG BAU fördert herstellerunabhängig. Entscheidend ist, dass das Produkt die im Prämienkatalog definierten technischen Anforderungen erfüllt und vom Hersteller für den gewerblichen Einsatz zugelassen ist. Die drei großen deutschen Steigtechnik-Hersteller haben jeweils eigene Informationsseiten zur BG-BAU-Förderung eingerichtet.

HAILO Master bietet mit der P80 Plattformleiter (ab 699 Euro, vier bis sieben Stufen) ein Modell, das sowohl die BG-BAU-Anforderungen als auch die TRBS 2121-2 erfüllt. Die P80 verfügt über eine geräumige Plattform (36 × 37 cm), beidseitige Handläufe ab fünf Stufen und integrierte Rollen. Die fahrbare Ausführung eignet sich besonders für wiederkehrende Arbeiten in Werkstätten und auf Baustellen. HAILO stellt auf seiner Webseite ein direktes Formular zur Verfügung, das den Antragsprozess beschleunigt.

ZARGES bewirbt die ZAP-Plattformleiterserie als BG-BAU-förderfähig und listet die maximale Fördersumme von 10.000 Euro pro Maßnahme. Die ZARGES-Seite bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Förderkategorien und verlinkt direkt auf das Antragsformular der BG BAU.

KRAUSE listet sämtliche förderfähigen Produktkategorien inklusive der maximalen Fördersummen pro Kategorie auf und bietet zusätzlich Seminare zur Leiterprüfung an, die als Qualifikationsnachweis für die befähigte Person nach BetrSichV dienen können.

BG BAU Arbeitsschutzprämien für Steigtechnik: Förderkategorien und Förderhöhen 2026
Produktkategorie Förderquote Max. beitragsabhängig Beitragsunabhängig Beispielmodelle
Podestleitern 50 % 500 € 50 %, bis max. Fördersumme KRAUSE Podestleiter, ZARGES ZAP
Leichte Plattformleitern 50 % 250 € 50 %, bis max. Fördersumme HAILO Master P80, ZARGES Plattformleiter
Stufenanlegeleitern (bis 2 m) 50 % je nach Kategorie 50 %, bis max. Fördersumme HAILO Master A60, MUNK Stufenanlegeleiter
Tritte, Arbeits-/Kleinpodeste 50 % 300 € 50 %, bis max. Fördersumme HAILO TP2 Pro, KRAUSE Kleinpodest
Stufen-Schiebeleitern 50 % 300 € 50 %, bis max. Fördersumme ZARGES Stufen-Schiebeleiter
Stufen-Glasreinigerleitern 50 % 300 € 50 %, bis max. Fördersumme KRAUSE Glasreinigerleiter R13
Leiterzubehör 50 % 100 € 50 %, bis max. Fördersumme Fußverbreiterungen, Leiterkopfsicherungen
Ein-Personen-Gerüst (vorlaufend) 50 % 3.000 € 50 %, bis max. Fördersumme KRAUSE ClimTec, ZARGES Compact

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Der Antragsprozess bei der BG BAU ist bewusst einfach gehalten. Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:

Im ersten Schritt wird das förderfähige Produkt ausgewählt und gekauft. Wichtig: Die Rechnung muss die genaue Bezeichnung des Geräts enthalten, also Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer. Ungenaue oder unvollständige Angaben auf der Rechnung führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen.

Im zweiten Schritt wird der Antrag auf Förderung online bei der BG BAU eingereicht. Dazu stellt die BG BAU ein Online-Formular bereit, in dem die persönlichen Daten, die Mitgliedsnummer und die Informationen zum geförderten Produkt eingetragen werden. Rechnungskopie und gegebenenfalls Fotos der umgesetzten Maßnahme werden hochgeladen.

Im dritten Schritt prüft die BG BAU den Antrag. Vollständige Unterlagen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. In Einzelfällen überzeugen sich die Aufsichtspersonen der BG BAU vor Ort, dass die Maßnahme wirksam umgesetzt wurde.

Im vierten Schritt überweist die BG BAU die Fördersumme auf das Konto des Unternehmens. Die steuerliche Behandlung: Bei Anschaffungen, die zum Anlagevermögen gehören, handelt es sich um Investitionszuschüsse. Diese können entweder als Betriebseinnahme versteuert oder von den Anschaffungskosten des Geräts abgesetzt werden.

Fristen und Ansparregelung

Eine wichtige Änderung gegenüber früheren Jahren: Der Stichtag 31. Dezember entfällt. Rechnungen für förderfähige Geräte können nach Rechnungsstellung 365 Tage lang eingereicht werden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Für kleinere Betriebe mit niedrigem BG-Beitrag gibt es zudem die Möglichkeit, die jährliche Fördersumme über mehrere Jahre anzusparen. Das ist besonders für Betriebe in den Stufen A bis D sinnvoll, deren jährliche Fördersumme allein nicht für eine größere Anschaffung ausreicht. Auch Leasinggeräte sind förderfähig, sofern der Leasingvertrag mindestens zwölf Monate läuft und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 365 Tage ist.

Beitragsabhängige und beitragsunabhängige Förderung kombinieren

Viele Betriebe wissen nicht, dass sich beide Fördermodelle miteinander kombinieren lassen. Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Ein Dachdeckerbetrieb mit drei Beschäftigten kauft eine Podestleiter für 900 Euro netto und eine Plattformleiter für 700 Euro netto. Über die beitragsabhängige Förderung erhält er 50 Prozent der Kosten, also 450 Euro für die Podestleiter (maximal 500 Euro) und 250 Euro für die Plattformleiter (maximaler Förderbetrag). Parallel beantragt er über die beitragsunabhängige Förderung zur Absturzprävention weitere Mittel. In der Summe kann der Betrieb so deutlich mehr als nur den beitragsabhängigen Förderbetrag erhalten.

Voraussetzung für die beitragsunabhängige Förderung ist mindestens die Teilnahme einer Führungskraft am Seminar „Absturzprävention". Die BG BAU bietet dieses Seminar selbst an (Seminar 1630), es wird aber auch von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände durchgeführt. Die Teilnahme öffnet den Zugang zur zweiten Förderstufe mit bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr.

Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden

Aus der Praxis sind einige typische Stolpersteine bekannt, die den Förderprozess verzögern oder zum Scheitern bringen:

Die Rechnung enthält nur die interne Artikelnummer des Händlers, nicht aber die Herstellerbezeichnung und die Hersteller-Artikelnummer. Die BG BAU benötigt diese Angaben, um das Produkt eindeutig als förderfähig identifizieren zu können. Vor dem Kauf lohnt es sich, den Händler ausdrücklich um eine vollständige Produktbezeichnung auf der Rechnung zu bitten.

Das beantragte Produkt entspricht zwar einer förderfähigen Kategorie, erfüllt aber nicht alle technischen Anforderungen. Bei leichten Plattformleitern zum Beispiel prüft die BG BAU, ob die Plattformgröße, die Stufenbreite, das Gewicht und die Gesamtlänge den Vorgaben entsprechen. Ein Blick in den Prämienkatalog vor dem Kauf schützt vor Enttäuschungen.

Der Betrieb ist bei einer anderen Berufsgenossenschaft versichert, etwa bei der BG ETEM oder der BGHW. Die Arbeitsschutzprämien sind eine Leistung der BG BAU und stehen ausschließlich deren Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Betriebe aus Industrie, Handel oder anderen Gewerbezweigen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Allerdings bieten auch andere Berufsgenossenschaften eigene Förderprogramme für Arbeitsschutzmaßnahmen an, die sich zu prüfen lohnen.

Der Betrieb hat Beitragsrückstände bei der BG BAU oder befindet sich in einem Insolvenzverfahren. In beiden Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen.

Neue Arbeitsschutzprämien 2026: Einschraubhilfen und Lastenausgleich

Zum 1. Januar 2026 hat die BG BAU ihren Förderkatalog um zwei neue Kategorien erweitert. Einschraubhilfen für den Holzbau werden beitragsabhängig mit 50 Prozent der Kosten gefördert, maximal 200 Euro. Diese Hilfsmittel stabilisieren die Maschine beim Eindrehen langer Schrauben, reduzieren den Kraftaufwand und können in Verbindung mit Bitverlängerungen sogar als Leiterersatz dienen.

Lastenausgleichsvorrichtungen (Balancer) zum Positionieren vorgefertigter Bauteile erhalten beitragsabhängig 25 Prozent Zuschuss, maximal 5.000 Euro. Die beitragsunabhängige Förderung beträgt 50 Prozent, ebenfalls bis 5.000 Euro pro Maßnahme. Für Holzbaubetriebe, die mit steigendem Vorfertigungsgrad arbeiten, ist diese Förderung wirtschaftlich besonders attraktiv.

TRBS 2121-2 und BG-BAU-Förderung: Warum beides zusammen gedacht werden sollte

Die TRBS 2121 Teil 2 regelt den sicheren Einsatz von Leitern als Arbeitsplatz und als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen. Sie schreibt unter anderem vor, dass Leitern als Arbeitsplatz nur bis zu einer Standhöhe von fünf Metern genutzt werden dürfen und der Beschäftigte mit beiden Füßen sicher auf einer Stufe, Plattform oder einem Einhängetritt stehen muss. Für den Einsatz als Arbeitsplatz zwischen zwei und fünf Metern Standhöhe gilt eine maximale Arbeitszeit von zwei Stunden pro Schicht.

Die BG-BAU-Förderung unterstützt gezielt Produkte, die den Anforderungen der TRBS 2121-2 entsprechen. Podestleitern und Plattformleitern bieten durch ihre größere Standfläche und die dreiseitige Umwehrung genau die Sicherheitsmerkmale, die die TRBS 2121-2 für Leitern als Arbeitsplatz verlangt. Wer ohnehin auf TRBS-konforme Steigtechnik umrüsten muss, kann die Anschaffungskosten durch die BG-BAU-Prämie erheblich reduzieren. Bei HAILO Master sind zahlreiche Modelle mit dem Hinweis „TRBS 2121-2" gekennzeichnet, darunter die P80 Plattformleiter, die TL100 Teleskop-Stehleiter, die S110 und S120 Mehrzweckleitern sowie die A60 Stufen-Anlegeleiter.

Checkliste: BG BAU Arbeitsschutzprämie für Leitern beantragen

Vor dem Kauf:
  • BG-BAU-Mitgliedschaft und Beitragsstatus prüfen (keine Rückstände)
  • Individuelle Fördersumme beim Servicecenter erfragen (Tel. 0800 379 910 0)
  • Prämienkatalog auf aktuelle förderfähige Produkte und technische Anforderungen prüfen
  • Produkt auswählen, das alle BG-BAU-Kriterien erfüllt (Stufenbreite, Gewicht, Plattformgröße)
  • Beim Händler vollständige Produktbezeichnung auf der Rechnung sicherstellen
Nach dem Kauf:
  • Online-Antrag auf bgbau.de ausfüllen (Mitgliedsnummer bereithalten)
  • Rechnungskopie und gegebenenfalls Foto der Maßnahme hochladen
  • Einreichung innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsdatum
  • Beitragsunabhängige Förderung zusätzlich beantragen (sofern Voraussetzungen erfüllt)
Für höhere Fördersummen:
  • Führungskraft zum Seminar „Absturzprävention" (Seminar 1630) anmelden
  • Gefährdungsbeurteilung zum Thema Absturz dokumentieren
  • Beitragsabhängige und beitragsunabhängige Förderung kombinieren
  • Ansparregelung nutzen, falls jährliche Fördersumme allein nicht ausreicht