Die drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas
Der Notfallplan Gas basiert auf der EU-Verordnung 2017/1938 (SoS-Verordnung) und ist national im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) verankert. Er definiert drei Eskalationsstufen, die sich in der Eingriffstiefe des Staates unterscheiden.
Stufe 1: Frühwarnstufe
Die Frühwarnstufe wird vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ausgerufen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass sich die Gasversorgungslage erheblich verschlechtern könnte. In dieser Stufe greift der Staat nicht in den Markt ein. Ein Krisenteam aus Vertretern des BMWK, der Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber und Gasversorger bewertet die Lage täglich. Verbraucher werden aufgefordert, ihren Gasverbrauch freiwillig zu senken. Die Frühwarnstufe gilt seit dem 1. Juli 2025 in Deutschland, nachdem die Alarmstufe nach drei Jahren aufgehoben wurde.
Stufe 2: Alarmstufe
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vorliegt, die Versorgungslage sich deutlich verschlechtert hat, der Markt aber noch eigenständig funktioniert. Auch hier greift der Staat nicht direkt in die Gasverteilung ein. Die Marktakteure (Gasversorger, Netzbetreiber) bewältigen die Lage mit marktbasierten Maßnahmen: Lastflussoptimierung, Abruf von Unterbrechungsverträgen mit Abschaltkunden, Substitution von Erdgas durch andere Energieträger. Für Unternehmen kann die Alarmstufe bereits konkrete Auswirkungen haben, wenn Versorger gestiegene Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben.
Stufe 3: Notfallstufe
Die Notfallstufe wird per Verordnung der Bundesregierung ausgerufen, wenn die marktbasierten Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Die Bundesnetzagentur übernimmt als Bundeslastverteiler die Verteilung des verfügbaren Gases. Sie kann per Verfügung Reduzierungen und Abschaltungen anordnen. Die Abschaltreihenfolge richtet sich nach definierten Prioritäten, wobei gesetzlich geschützte Verbraucher bis zuletzt versorgt werden. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden: Bei einem schweren Versorgungsereignis kann die Bundesregierung auch direkt die Notfallstufe ausrufen.
Wer wird zuerst abgeschaltet? Die Abschaltreihenfolge in der Notfallstufe
Die Bundesnetzagentur hat die Kriterien für die Lastverteilung in der Notfallstufe veröffentlicht. Die grundsätzliche Reihenfolge der Kürzung lautet:
1. Nicht geschützte Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Das betrifft vor allem größere Industriebetriebe ohne kritische Versorgungsfunktion und energieintensive Freizeiteinrichtungen. Innerhalb dieser Gruppe strebt die Bundesnetzagentur eine diskriminierungsfreie Abschaltreihenfolge an, die ökonomische, ökologische und soziale Folgen berücksichtigt.
2. Systemrelevante Gaskraftwerke, die zur Stromerzeugung und Netzstabilität beitragen.
3. Geschützte Verbraucher, die gesetzlich bis zuletzt versorgt werden müssen: private Haushalte, grundlegende soziale Dienste (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr, Polizei, Schulen), Fernwärmeanlagen, die Haushalte oder soziale Dienste versorgen, sowie kleine und mittlere Gewerbebetriebe ohne RLM-Messung.
Für produzierende Betriebe bedeutet das: Wer einen Gasanschluss mit registrierender Leistungsmessung hat (typisch ab einem Jahresverbrauch von 1,5 Mio. kWh), gehört zu den nicht geschützten Letztverbrauchern und kann in der Notfallstufe als Erster von Reduzierungen oder Abschaltung betroffen sein. Eine gesetzliche Pflicht zur kontinuierlichen Gasversorgung von Industriekunden besteht in der Notfallstufe nicht.
Was Betriebe jetzt vorbereiten sollten: Lastabwurfplan und Substitutionsstrategie
Gasverbrauch analysieren und kritische Prozesse identifizieren
Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme des Gasverbrauchs im Betrieb: Welche Prozesse verbrauchen wie viel Gas (Raumheizung, Prozesswärme, Dampferzeugung, Trocknungsanlagen)? Welche Prozesse können bei einer Kürzung um 20, 50 oder 100 Prozent weiter betrieben werden? Welche Prozesse führen bei Abschaltung zu irreversiblen Schäden (z. B. Glasschmelzwannen, Chemikalienreaktoren, Lebensmittelkühlung)?
Lastabwurfplan erstellen
Ein Lastabwurfplan definiert die Reihenfolge, in der Gasverbraucher bei einer Mangellage abgeschaltet oder reduziert werden. Die Priorisierung folgt der betrieblichen Kritikalität: Prozesse, die bei Abschaltung zu Anlagenschäden, Umweltgefährdungen oder Personengefahr führen, haben höchste Priorität. Raumheizung und nicht-kritische Wärmeprozesse können als Erstes reduziert werden. Der Lastabwurfplan sollte schriftlich dokumentiert, mit dem Netzbetreiber abgestimmt und allen relevanten Mitarbeitern bekannt sein.
Substitution von Erdgas prüfen
Betriebe sollten prüfen, welche Gasverbraucher auf alternative Energieträger umgestellt werden können. Typische Substitutionsmöglichkeiten sind: Heizöl oder Flüssiggas (LPG) für Raumheizung und Warmwasser (Dual-Fuel-Brenner), elektrische Infrarotstrahler für Hallenheizung (sofort installierbar, kein Gasanschluss erforderlich), Kompressor-Abwärme für anteilige Raumheizung (siehe unser Artikel zur Hallenheizung) und Photovoltaik mit elektrischer Wärmeerzeugung für die Übergangszeit.
Kommunikation mit dem Netzbetreiber
Der örtliche Gasnetzbetreiber ist in der Krise der zentrale Ansprechpartner. Er informiert über den aktuellen Status der Gasversorgung und koordiniert die Lastverteilung in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Betriebe sollten den Kontakt zum Netzbetreiber pflegen, die eigene Verbrauchsstruktur proaktiv melden und klären, ob ein Abschaltvertrag (unterbrechbarer Gasliefervertrag) zu günstigeren Konditionen möglich ist. Abschaltkunden können in der Alarmstufe zwar zuerst gekürzt werden, erhalten aber im Gegenzug dauerhaft niedrigere Gastarife.
Übersicht: Die drei Stufen des Notfallplans Gas und ihre Auswirkungen auf Betriebe
| Kriterium | Frühwarnstufe | Alarmstufe | Notfallstufe |
|---|---|---|---|
| Aktueller Status (April 2026) | Aktiv (seit 01.07.2025) | Nicht aktiv (aufgehoben 07/2025) | Nicht aktiv |
| Auslöser | Hinweise auf mögliche Verschlechterung | Erhebliche Störung, Markt bewältigt noch | Markt kann Nachfrage nicht mehr decken |
| Ausrufung durch | BMWK (Presseerklärung) | BMWK (Presseerklärung) | Bundesregierung (Verordnung, Bundesgesetzblatt) |
| Staatlicher Eingriff | Nein (Markt regelt) | Nein (Markt regelt, Preisanpassung möglich) | Ja (BNetzA als Bundeslastverteiler) |
| Auswirkung auf Industrie | Appell zur freiwilligen Reduktion | Steigende Gaspreise, Abschaltkunden werden gekürzt | Angeordnete Reduzierung/Abschaltung nicht geschützter Verbraucher |
| Geschützte Verbraucher | Keine Differenzierung | Keine Differenzierung | Haushalte, soziale Dienste, Fernwärme, kleine Gewerbe |
| Handlungsempfehlung für Betriebe | Gasverbrauch analysieren, Substitution prüfen | Lastabwurfplan erstellen, Preisrisiko absichern | Lastabwurfplan aktivieren, Alternativbetrieb umsetzen |
Lehren aus 2022: Was Betriebe aus der letzten Gaskrise mitnehmen können
Die Gaskrise nach dem russischen Lieferstopp 2022 hat gezeigt, dass Betriebe, die frühzeitig auf Substitution und Energieeffizienz gesetzt haben, die Krise besser überstanden haben als solche, die abgewartet haben. Die EU hat den Gasverbrauch zwischen 2022 und 2024 um 18 Prozent gesenkt, die Gasspeicher erreichten im Herbst 2023 einen Füllstand von 99 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden in Europa rund 250 GW an erneuerbarer Erzeugungskapazität zugebaut, was den Anteil erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung von 37 auf 44 Prozent steigerte.
Die aktuelle Krise unterscheidet sich jedoch in einem wesentlichen Punkt: Während 2022 russisches Pipeline-Gas durch (teureres) LNG ersetzt werden konnte, ist 2026 ein erheblicher Teil der globalen LNG-Kapazität selbst betroffen. Qatars Ras Laffan, das rund ein Sechstel der weltweiten LNG-Kapazität darstellt, ist durch iranische Angriffe beschädigt und wird nach Angaben von QatarEnergy drei bis fünf Jahre für die Reparatur benötigen. Die Ausweichmöglichkeiten sind daher begrenzter als 2022, und Betriebe, die ihren Gasverbrauch nicht aktiv reduzieren oder substituieren, sind einem höheren Versorgungsrisiko ausgesetzt.
Checkliste: Betriebliche Vorbereitung auf Gasmangellage
Checkliste für Betriebsleiter, Geschäftsführer und Energiebeauftragte
- Gasverbrauch vollständig erfasst: Jahresverbrauch, Lastprofil, Spitzenlast, RLM-Messung vorhanden?
- Gasverwendung nach Prozessen aufgeschlüsselt: Raumheizung, Prozesswärme, Dampf, Trocknung, Küche?
- Kritische Prozesse identifiziert: Welche Anlagen erleiden bei Gasabschaltung irreversible Schäden?
- Lastabwurfplan erstellt: Reihenfolge der Abschaltung definiert, dokumentiert und mit Netzbetreiber abgestimmt?
- Substitutionsmöglichkeiten geprüft: Heizöl/LPG (Dual-Fuel), elektrische Infrarotstrahler, Kompressor-Abwärme?
- Heizöl- oder LPG-Vorrat angelegt: Tank vorhanden, Lieferverträge gesichert, Umschaltung getestet?
- Abschaltvertrag (unterbrechbarer Gasliefervertrag) mit Versorger geprüft: Niedrigerer Tarif gegen Abschaltrisiko?
- Kontakt zum Gasnetzbetreiber aktuell: Ansprechpartner bekannt, Verbrauchsstruktur gemeldet?
- Mitarbeiter informiert: Notfallplan Gas und betrieblicher Lastabwurfplan den relevanten Führungskräften bekannt?
- Bundesnetzagentur-Lagebericht abonniert: Tägliche Einschätzung der Gasversorgungslage auf bundesnetzagentur.de?
- Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt: LED, Druckluft-Optimierung, Kompressor-Wärmerückgewinnung, Motorentausch?
- Langfristige Gasvermeidung geplant: Wärmepumpe, PV + elektrische Wärmeerzeugung, Biomasse als Alternative?