DGUV Regel 112-191: Was die Baumusterprüfung bedeutet
Die DGUV Regel 112-191 (früher BGR 191) mit dem Titel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz" legt fest, unter welchen Bedingungen orthopädische Zurichtungen und Einlagen in Sicherheitsschuhen zulässig sind. Seit Januar 2007 gilt: Jede Veränderung eines Sicherheitsschuhs, einschließlich des Einlegens einer orthopädischen Einlage, erfordert eine gültige Baumusterprüfung. Diese wird von einer notifizierten Prüfstelle durchgeführt, beispielsweise dem Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens oder dem TÜV Rheinland.
Hintergrund der Regelung ist, dass jede Veränderung am Schuh die zertifizierten Schutzeigenschaften beeinflussen kann. Eine private Einlage kann die Mindesthöhe unter der Zehenschutzkappe reduzieren, die antistatischen Eigenschaften aufheben oder die Druckverteilung so verändern, dass der Schuh die EN ISO 20345 nicht mehr erfüllt. Das Ergebnis: Die Baumusterprüfung und die CE-Konformität erlöschen, und der Schuh darf am Arbeitsplatz nicht mehr getragen werden. Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass nur zertifizierte PSA eingesetzt werden darf.
Die überarbeitete EN ISO 20345:2022 hat diese Anforderungen weiter präzisiert und drei Typen orthopädisch angepasster Sicherheitsschuhe definiert, für die jeweils spezifische Prüfungen vorgesehen sind. Die Kennzeichnungsvorgaben wurden ebenfalls angepasst, sodass orthopädisch veränderte Schuhe eindeutig als solche erkennbar sein müssen.
Warum private Einlagen in Sicherheitsschuhen verboten sind
Die Beschränkung auf baumustergeprüfte Einlagen ist kein bürokratisches Detail, sondern folgt aus konkreten Sicherheitsrisiken. Vier Aspekte stehen dabei im Vordergrund.
Erstens: Die Mindesthöhe unter der Zehenschutzkappe. Eine normale Einlage kann mehrere Millimeter aufbauen und den Raum zwischen Fuß und Kappe so verringern, dass im Falle eines Aufpralls die Zehen die Kappe berühren und verletzt werden. Die EN ISO 20345 schreibt eine Mindesthöhe vor, die nur mit geprüften Einlagen eingehalten wird.
Zweitens: Die antistatischen oder elektrisch leitenden Eigenschaften. Sicherheitsschuhe mit A-Kennzeichnung sind antistatisch und sollen statische Aufladungen gefahrlos ableiten. ESD-Schuhe gehen noch weiter und verhindern Entladungen, die empfindliche Elektronik beschädigen könnten. Eine nicht-leitfähige private Einlage kann beide Eigenschaften aufheben, ohne dass der Träger dies bemerkt.
Drittens: Der Durchtrittschutz. Bei Schuhen der Klassen S3, S5 oder S7 schützt eine Zwischensohle vor dem Eindringen spitzer Gegenstände. Eine Einlage, die die Passform verändert oder Druckpunkte verschiebt, kann die Wirksamkeit des Durchtrittschutzes beeinträchtigen.
Viertens: Die Haftung im Schadensfall. Wird ein Schuh mit einer nicht zertifizierten Einlage bei einem Arbeitsunfall beschädigt und der Träger verletzt, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen kürzen oder verweigern. Auch der Arbeitgeber haftet, wenn er den Einsatz nicht zertifizierter PSA duldet.
Drei Lösungswege: Komfort-Maßeinlage, Schuhzurichtung oder Maßschuh
Die DGUV Regel 112-191 lässt drei Wege zu, um einen Sicherheitsschuh an individuelle orthopädische Bedürfnisse anzupassen. Die Wahl hängt von der Schwere der Fußfehlstellung und dem ärztlichen Befund ab.
Weg 1: Baumustergeprüfte Komfort-Maßeinlage
Die einfachste und häufigste Lösung ist eine individuell gefertigte Einlage, die vom Hersteller in Kombination mit dem konkreten Schuhmodell baumustergeprüft ist. Die Einlage wird von einem zertifizierten Orthopädieschuhmacher angefertigt und in einen zugelassenen Sicherheitsschuh eingelegt. Diese Lösung eignet sich für leichte bis mittlere Fußprobleme wie Senkfuß, Spreizfuß oder geringe Beinlängendifferenzen. Rund 95 Prozent der uvex Sicherheitsschuhe sind für diese Art der Einlagenversorgung baumusterzertifiziert.
Weg 2: Orthopädische Schuhzurichtung
Bei stärkeren Fehlstellungen reicht eine Einlage nicht aus und der Schuh selbst muss angepasst werden. Typische Zurichtungen sind Schuherhöhungen bei Beinlängendifferenzen (bis zu 30 Millimeter am Absatz), Innen- oder Außenranderhöhungen zur Korrektur von Fußstellungen und Sohlenrollen zur Entlastung des Mittelfuß- oder Ballenbereichs. Auch für Zurichtungen ist eine Baumusterprüfung des jeweiligen Schuhmodells in Kombination mit der konkreten Modifikation erforderlich.
Weg 3: Maßangefertigter orthopädischer Sicherheitsschuh
Für besonders schwere orthopädische Indikationen, etwa bei stark deformierten Füßen, Amputationen oder erheblichen Längendifferenzen, wird ein kompletter Maßschuh angefertigt. Dieser wird von einem Orthopädieschuhmachermeister gefertigt und enthält alle sicherheitsrelevanten Komponenten (Zehenschutzkappe, Durchtrittschutz, antistatische Sohle), die nachgerüstet und gemeinsam mit dem Schuh geprüft werden. Maßschuhe sind deutlich teurer als Einlagenlösungen und werden in der Regel nur auf Basis einer ärztlichen Diagnose und Genehmigung durch den Kostenträger gefertigt.
Wer zahlt was: Die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherung
Die Kostenfrage ist der Bereich, in dem in der betrieblichen Praxis die meisten Missverständnisse entstehen. Grundsätzlich gilt eine klare Aufteilung, die sich aus der DGUV Regel 112-191 und den Leistungsgesetzen der Sozialversicherungsträger ergibt.
Der Arbeitgeber trägt den Anteil, der einem normalen Sicherheitsschuh entspricht. Er ist nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet, seinen Mitarbeitern geeignete PSA bereitzustellen. Die Mehrkosten für die orthopädische Anpassung trägt der Arbeitgeber jedoch nicht automatisch. Sie werden in der Regel von einem Sozialversicherungsträger übernommen, vorausgesetzt, der Antrag wird vor der Beschaffung gestellt.
| Kostenpunkt | Kostenträger | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Standard-Sicherheitsschuh (Basispreis) | Arbeitgeber | PSA-Benutzungsverordnung, § 2 |
| Orthopädische Komfort-Maßeinlage | Deutsche Rentenversicherung | Mindestens 15 Jahre Beitragszahlung, Antrag vor Beschaffung |
| Orthopädische Schuhzurichtung | Deutsche Rentenversicherung | Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben |
| Orthopädischer Bedarf nach Arbeitsunfall | Zuständige Berufsgenossenschaft | Anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit |
| Orthopädische Versorgung bei Arbeitslosigkeit | Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsvermittlung, Wiedereingliederung |
| Orthopädische Versorgung für Beamte | Dienstherr (ggf. Beihilfe) | Beihilferegelungen des jeweiligen Dienstherrn |
| Reparatur des orthopädischen Anteils | Sozialversicherungsträger | Nachweis der Reparaturbedürftigkeit durch Orthopädieschuhmacher |
| Gesetzliche Krankenkasse | kein Kostenträger | Einlagen in Sicherheitsschuhen fallen nicht in den Leistungskatalog |
Ein besonders wichtiger Punkt: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Einlagen in Sicherheitsschuhen, auch wenn der Versicherte eine ärztliche Verordnung hat. Der Grund: Sicherheitsschuhe gelten als Arbeitsmittel, und die damit verbundenen Kosten gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Einlagen, die der Versicherte für seine Freizeitschuhe bei der Krankenkasse abrechnet, dürfen aus denselben Gründen nicht in Sicherheitsschuhen getragen werden.
In der Praxis beträgt der Eigenanteil des Arbeitgebers pro Schuh meist zwischen 30 und 60 Euro, was dem Einkaufspreis eines Standard-Sicherheitsschuhs entspricht. Der darüber hinausgehende Betrag für die orthopädische Anpassung wird direkt zwischen dem Orthopädieschuhmacher und dem Sozialversicherungsträger abgerechnet.
Der Beschaffungsablauf in sieben Schritten
Ein klar strukturierter Ablauf vermeidet Fehler und verhindert, dass der Arbeitnehmer auf Kosten sitzen bleibt. Der wichtigste Punkt: Der Antrag beim Kostenträger muss vor der Beschaffung gestellt werden. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Schritt 1: Ärztliche Diagnose. Der Mitarbeiter konsultiert einen Orthopäden oder Facharzt, der die Fußfehlstellung diagnostiziert und eine Verordnung über orthopädische Einlagen oder Zurichtungen ausstellt. Diese Verordnung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Schritt 2: Beratung beim Arbeitgeber. Der Mitarbeiter informiert den Arbeitgeber über den Bedarf. Der Arbeitgeber prüft, welche baumustergeprüften Schuhmodelle im Betrieb verwendet werden dürfen und welches Modell für die benötigte Anpassung zugelassen ist.
Schritt 3: Auswahl des Schuhmodells. Aus dem Sortiment des Arbeitgebers wird ein Modell gewählt, das für die benötigte orthopädische Anpassung zertifiziert ist. Hersteller wie uvex, Elten, Atlas und Haix kennzeichnen ihre zugelassenen Modelle mit einem entsprechenden Symbol (bei uvex durch das uvex medicare Zeichen).
Schritt 4: Kostenvoranschlag. Der Mitarbeiter sucht einen zertifizierten Orthopädieschuhmacher oder ein Sanitätshaus auf, das Teil des Systempartnernetzwerks des Schuhherstellers ist. Dieser erstellt einen Kostenvoranschlag für die orthopädische Anpassung.
Schritt 5: Antrag beim Kostenträger. Der Orthopädieschuhmacher oder das Sanitätshaus übernimmt in der Regel die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit). Der Antrag enthält die ärztliche Verordnung, den Kostenvoranschlag und den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit.
Schritt 6: Fertigung nach Genehmigung. Erst nach der schriftlichen Kostenübernahmezusage wird die Einlage oder Zurichtung gefertigt. Bis zur Lieferung können mehrere Wochen vergehen. In dieser Zeit trägt der Mitarbeiter einen Standard-Sicherheitsschuh.
Schritt 7: Anprobe und Abrechnung. Nach der Fertigung erfolgt die Anprobe, die Übergabe der Gebrauchsanweisung und des Nachweises der Baumusterprüfung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Orthopädieschuhmacher und dem Kostenträger, sodass der Mitarbeiter nicht in Vorleistung gehen muss. Der Arbeitgeber zahlt separat den Anteil für den Standard-Sicherheitsschuh.
Herstellervergleich: Systeme für orthopädischen Fußschutz
Mehrere europäische Sicherheitsschuhhersteller bieten strukturierte Systeme für orthopädische Anpassungen an, die alle auf der DGUV Regel 112-191 basieren. Die Unterschiede liegen weniger im Schuhkern als im Umfang des Systempartnernetzwerks und in der Anzahl der zertifizierten Modelle.
| Hersteller / System | Zertifizierte Modelle (ca.) | Netzwerk | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| uvex medicare | ca. 95 % der uvex Schuhe | Bundesweites Netz zertifizierter Orthopädieschuhmacher und Sanitätshäuser | Baumustergeprüft bei Pirmasens und TÜV Rheinland, Einlagen- und Zurichtungslösungen |
| Elten Ergo-Active | breite Modellpalette | Partnernetzwerk mit Orthopädieschuhmachern | Deutsche Marke, spezialisiert auf ergonomische Fußbettanpassungen |
| Atlas orthopädisches System | über 50 Modelle | Kooperation mit zertifizierten Fachbetrieben | Made in Germany, großer Werkstattbereich mit individueller Fertigung |
| Haix orthopädisches System | ausgewählte Modelle | Fachhandelspartner mit Orthopädiekompetenz | Schwerpunkt auf Einsatz- und Forstschuhe mit höheren Schäften |
| Steitz Secura Ergonomic | modulares System | Direkte Kooperation mit Orthopädiebetrieben | Modulares Konzept mit austauschbarem Fußbett und individueller Anpassung |
Uvex bietet mit uvex medicare ein umfassendes System, das orthopädische Einlagen und Zurichtungen für einen Großteil des Schuhsortiments abdeckt. Die Einlagen sind nach DGUV 112-191 und der österreichischen ÖNORM Z 1259 baumustergeprüft. Für die Serien uvex 1, uvex 2, uvex business casual, uvex xenova® und weitere sind sowohl Einlagen als auch Schuhzurichtungen zertifiziert. Für Nutzer der uvex origin Serie sind ausschließlich die Komfort-Maßeinlagen zugelassen.
Ein konkretes Beispiel: Der uvex 1 S2 Halbschuh ist ausdrücklich für orthopädische Zurichtungen und Einlagen aus dem uvex medicare System geeignet. Er basiert auf ergonomischen Designprinzipien, verwendet synthetische Materialien (für Chromallergiker geeignet) und einen elastischen Senkel mit Schnellarretierung. Damit eignet er sich als Basisschuh für die individuelle Anpassung durch den Orthopädieschuhmacher.
Praxishinweise für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte
Drei Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt, um die Versorgung mit orthopädischen Sicherheitsschuhen rechtssicher und effizient zu gestalten.
Erstens: Ein regelmäßiges Fuß-Screening im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge identifiziert frühzeitig Mitarbeiter mit Einlagenbedarf. Dies reduziert Folgekosten durch Ausfallzeiten wegen Rücken- oder Knieschmerzen und ermöglicht eine proaktive Planung statt reaktiver Einzelentscheidungen.
Zweitens: Eine schriftliche Betriebsregelung legt fest, welche Schuhmodelle zulässig sind, welcher Vertragsbetrieb die orthopädischen Anpassungen durchführt und wie der Ablauf vom Bedarf bis zur Lieferung organisiert ist. Eine solche Regelung schafft Transparenz für Mitarbeiter und reduziert den administrativen Aufwand in der Personalabteilung.
Drittens: Die Zusammenarbeit mit einem festen Systempartner des Schuhherstellers vereinfacht die Abwicklung erheblich. Der Systempartner kennt die Antragsverfahren der Kostenträger, kümmert sich um die Abrechnung und stellt sicher, dass nur baumustergeprüfte Lösungen eingesetzt werden. Der Verwaltungsaufwand auf Seiten des Arbeitgebers beschränkt sich in diesem Modell auf die Bestätigung des Bedarfs und die Ausgabe des Standard-Sicherheitsschuhs.
Checkliste: Orthopädische Sicherheitsschuhe im Betrieb einführen
Beschaffungs-Checkliste für Personalabteilungen und Sicherheitsbeauftragte
☐ Betriebliche Schuhliste auf Baumusterprüfung für orthopädische Anpassungen geprüft (uvex medicare, Elten, Atlas, Haix, Steitz)
☐ Schriftliche Betriebsregelung zur orthopädischen Versorgung erstellt
☐ Systempartner oder Vertragsbetrieb des Herstellers ausgewählt
☐ Fuß-Screening im Rahmen der Angebotsvorsorge eingeführt
☐ Mitarbeiter über Verbot privater Einlagen in Sicherheitsschuhen informiert
☐ Verfahrensanweisung „Antrag vor Beschaffung" dokumentiert und ausgehängt
☐ Ärztliche Verordnung als Voraussetzung definiert
☐ Kostenträger nach Anlass unterschieden (Rentenversicherung / BG / BA / Beihilfe)
☐ Eigenanteil Arbeitgeber pro Schuh im Budget berücksichtigt (30–60 €)
☐ Hinweis auf Krankenkasse als Nicht-Kostenträger im Prozess klargestellt
☐ Wartezeit zwischen Antrag und Lieferung eingeplant (mehrere Wochen)
☐ Standardschuh für die Überbrückungszeit bereitgestellt
☐ Reparatur des orthopädischen Anteils im Prozess vorgesehen (Nachweis durch Orthopädieschuhmacher)
☐ Dokumentation im PSA-Verwaltungssystem oder HR-Tool geführt
☐ Regelmäßige Überprüfung alle 12 Monate (Verschleiß, Passform, Schutzfunktion)