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Atemschutz im Betrieb: FFP2 oder FFP3, wann welche Maske Pflicht ist und was die DGUV Regel 112-190 verlangt

Partikelfiltrierende Halbmasken gehören in vielen Industriebetrieben zur täglichen Schutzausrüstung, ob beim Schleifen, Schweißen, Lackieren oder im Umgang mit Gefahrstoffen. Spätestens seit der Covid-19-Pandemie sind FFP2-Masken auch außerhalb des Arbeitsschutzes bekannt. Im betrieblichen Alltag stellen sich jedoch weiterhin die gleichen Fragen: Wann reicht FFP2, wann ist FFP3 vorgeschrieben? Braucht die Maske ein Ventil? Wie lange darf sie getragen werden, und ab wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 26 erforderlich? Dieser Beitrag ordnet die Anforderungen nach EN 149, DGUV Regel 112-190 und ArbMedVV ein und vergleicht gängige Maskenmodelle für den industriellen Einsatz.

Mitarbeiter mit FFP2-Atemschutzmaske bei Schleifarbeiten in einer Metallwerkstatt mit sichtbarer Staubentwicklung

FFP1, FFP2, FFP3: Was die Schutzklassen unterscheidet

Partikelfiltrierende Halbmasken werden nach der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 in drei Schutzklassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach zwei Kriterien: der Filterleistung gegenüber Testaerosolen und der maximal zulässigen Gesamtleckage, also der Summe aus Filterdurchlass und Undichtigkeiten entlang der Dichtlinie am Gesicht.

FFP1 filtert mindestens 80 % der Partikel bei einer maximal tolerierten Gesamtleckage von 22 %. Diese Klasse bietet Grundschutz gegen ungiftige Stäube, etwa beim Kehren, bei einfachen Holzarbeiten oder in der Landwirtschaft. Für den Umgang mit gesundheitsschädlichen oder krebserzeugenden Stoffen reicht FFP1 nicht aus.

FFP2 filtert mindestens 94 % der Partikel bei einer Gesamtleckage von maximal 8 %. Diese Klasse schützt gegen gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole sowie gegen CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) und Biostoffe der Risikogruppen 2 und 3. FFP2 ist der am häufigsten eingesetzte Standard in Metallbetrieben, auf Baustellen und in der chemischen Industrie.

FFP3 filtert mindestens 99 % der Partikel bei einer Gesamtleckage von maximal 2 %. Diese höchste Schutzklasse ist vorgeschrieben bei besonders gefährlichen Stoffen wie Asbestfasern ab bestimmten Konzentrationen, radioaktiven Partikeln, Biostoffen der Risikogruppe 3 und hochgiftigen Stäuben. FFP3-Masken kommen auch bei Tätigkeiten zum Einsatz, bei denen die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) um mehr als das Zehnfache überschritten werden.

FFP2 und FFP3 im direkten Vergleich

Eigenschaft FFP2 FFP3
Filterleistung (Partikel) ≥ 94 % ≥ 99 %
Max. Gesamtleckage 8 % 2 %
Max. Atemwiderstand (Einatmen) 2,4 mbar (95 l/min) 3,0 mbar (95 l/min)
Einsatzgrenze (Vielfaches des AGW) bis 10-fach bis 30-fach
Einsatzbereiche (Beispiele) Metallschleifen, Schweißen, Holzstaub, Biostoffe RG 2/3 Asbest, Hartholzstaub, radioaktive Stoffe, Biostoffe RG 3
Arbeitsmed. Vorsorge (AMR 14.2) Angebotsvorsorge (Gruppe 1) Angebotsvorsorge (Gruppe 1), bei FFP3 mit Ventil + D: Pflichtvorsorge (Gruppe 2)
Gebrauchsdauer ohne Ventil (Orientierungswert) 75 min pro Einsatz, 30 min Pause 75 min pro Einsatz, 30 min Pause
Gebrauchsdauer mit Ventil (Orientierungswert) 150 min pro Schicht 150 min pro Schicht
Preis pro Stück (Faltmaske, Richtwert) 1,50–4,00 € 3,00–8,00 €

Mit oder ohne Ventil: Wann welche Variante sinnvoll ist

Ein Ausatemventil reduziert den Atemwiderstand beim Ausatmen spürbar und vermindert die Ansammlung von Hitze und Feuchtigkeit unter der Maske. Das verbessert den Tragekomfort deutlich, insbesondere bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten und in warmen Umgebungen. Der Nachteil: Da die ausgeatmete Luft ungefiltert durch das Ventil entweicht, bieten Masken mit Ventil keinen Fremdschutz. Im Kontext des Infektionsschutzes, etwa bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen, sind daher Masken ohne Ventil vorgeschrieben.

Für den klassischen Arbeitsschutz in Werkstatt und Produktion, wo es um den Schutz des Trägers vor Stäuben und Aerosolen geht, ist das Ventil in den meisten Fällen die bessere Wahl. Die Trageakzeptanz steigt, die Beschäftigten setzen die Maske seltener ab und der effektive Schutz im Arbeitsalltag verbessert sich. Uvex setzt bei der silv-Air c und silv-Air premium Serie auf Ventile aus anteilig recyceltem Kunststoff, die den Ausatemwiderstand reduzieren und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsaspekt berücksichtigen. Bei Lackierarbeiten oder in Reinräumen, in denen die ausgeatmete Luft das Produkt oder die Umgebung kontaminieren könnte, sollte hingegen auf ein Ventil verzichtet werden. Sowohl uvex als auch 3M und Dräger bieten ihre gängigsten Modelle in Varianten mit und ohne Ventil an.

NR, R und D: Was die Buchstaben auf der Maske bedeuten

Neben der Schutzklasse tragen konforme FFP-Masken weitere Kennzeichnungen. NR (Not Reusable) bedeutet, dass die Maske nach einer Arbeitsschicht (maximal acht Stunden) entsorgt werden muss. R (Reusable) kennzeichnet Masken, die nach Herstellerangabe gereinigt und über mehrere Schichten hinweg verwendet werden können. In der industriellen Praxis werden R-Masken vor allem dort eingesetzt, wo die Staubbelastung gering ist und die Maske nur zeitweise getragen wird.

Der Zusatz D steht für die bestandene Dolomitstaubprüfung. Masken mit D-Kennzeichnung halten ihren niedrigen Atemwiderstand auch unter starkem Staubaufkommen über die gesamte Tragezeit aufrecht. Für Arbeitsplätze mit hoher Partikelbelastung, etwa beim Schleifen von Metall, Beton oder Holz, ist die D-Kennzeichnung eine sinnvolle Anforderung bei der Beschaffung. Uvex liefert sämtliche Modelle der silv-Air c und silv-Air premium Familien standardmäßig mit D-Kennzeichnung aus. Auch 3M kennzeichnet seine Aura-Serie durchgängig mit D, während bei anderen Herstellern die D-Variante teilweise separat bestellt werden muss.

DGUV Regel 112-190: Gebrauchsdauer und Tragezeitbegrenzung

Die DGUV Regel 112-190 ist die zentrale Handlungshilfe für den betrieblichen Atemschutz. Sie wurde 2021 umfassend überarbeitet und enthält Ablaufdiagramme, die Schritt für Schritt durch den Auswahlprozess führen. Für die tägliche Praxis sind besonders die Orientierungswerte zur Gebrauchsdauer relevant.

Für filtrierende Halbmasken ohne Ventil empfiehlt die Regel bei mittlerer körperlicher Aktivität eine Tragezeit von 75 Minuten pro Einsatz mit anschließender Pause von mindestens 30 Minuten. Für Masken mit Ausatemventil liegt der Orientierungswert bei 150 Minuten Gesamtgebrauchsdauer pro Schicht. Diese Werte sind Orientierungshilfen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung angepasst werden können. Bei schwerer körperlicher Arbeit, hohen Temperaturen oder beim gleichzeitigen Tragen von Schutzkleidung kann eine Verkürzung der Tragezeit notwendig sein. Die Einbindung des Betriebsarztes ist bei der Festlegung der konkreten Intervalle empfehlenswert.

Wichtig für Einkäufer: NR-Masken sind nach einer Arbeitsschicht zu entsorgen, auch wenn sie optisch noch intakt wirken. Durchfeuchtete oder verschmutzte Masken sind sofort zu wechseln, da ihre Filterleistung nicht mehr gewährleistet ist.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wann G 26, wann Angebotsvorsorge?

Die Frage, ob und welche arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzträger erforderlich ist, richtet sich nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.2 und der ArbMedVV. Die AMR teilt Atemschutzgeräte in drei Gruppen ein, die jeweils unterschiedliche Vorsorgepflichten auslösen.

Die meisten FFP2-Masken (mit und ohne Ventil, ohne D-Kennzeichnung) und FFP3-Masken ohne Ventil fallen in Gruppe 1. Für diese Geräte ist eine Angebotsvorsorge vorgeschrieben: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten, die Teilnahme ist jedoch freiwillig. FFP3-Masken mit Ventil und D-Kennzeichnung (FFP3 NR D oder FFP3 R D) fallen in Gruppe 2, da ihr maximal zulässiger Atemwiderstand bei 7 mbar liegt. Hier ist eine Pflichtvorsorge erforderlich: Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit untersucht werden, und die Untersuchung muss die Eignung zum Tragen von Atemschutz bestätigen.

In der Praxis bedeutet das: Wer seinen Betrieb auf FFP3-Masken mit Ventil umstellt, muss vorab die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge organisieren. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen und sollte bei der Planung von Neuanschaffungen berücksichtigt werden.

Herstellervergleich: FFP2- und FFP3-Masken für den Industrieeinsatz

Hersteller / Modell Schutzklasse Bauform Ventil Besonderheiten Preis (pro Stück, netto, ca.)
uvex silv-Air c 2210 FFP2 NR D Korbform ja Dichtlippe, flexibler Nasenclip, D-geprüft, Ventil aus Recyclingmaterial 2,00–3,50 €
uvex silv-Air premium 5210 FFP2 NR D Faltform ja Breites Textilkopfband, Faltform platzsparend, zwei Größen verfügbar 2,00–3,00 €
uvex silv-Air c 2310 FFP3 NR D Korbform ja Höchste Schutzklasse, D-geprüft, Dichtlippe für zuverlässigen Sitz 4,00–6,50 €
3M Aura 9322+ FFP2 NR D Faltform (3-Panel) ja 3-Panel-Design, besonders flach faltbar, Cool Flow Ventil 2,50–4,00 €
3M Aura 9332+ FFP3 NR D Faltform (3-Panel) ja Gleiche 3-Panel-Bauform in FFP3, breite Gesichtsabdeckung 4,50–7,00 €
Dräger X-plore 1920 FFP2 NR D Faltform ja/nein CoolSAFE Filter, Dichtlippe, gute Kompatibilität mit Schutzbrillen 1,50–3,00 €
Moldex Air 3205 FFP3 R D Korbform ja Wiederverwendbar (R), besonders leicht (ca. 9 g ohne Ventil), DuraMesh-Technologie 5,00–8,00 €

Bei der Herstellerwahl spielt neben dem Stückpreis vor allem die Passform eine entscheidende Rolle. Kein Maskenmodell passt auf jedes Gesicht gleich gut. Uvex trägt dem Rechnung, indem die silv-Air premium Serie in zwei Größen (Standard und premium+) angeboten wird, was vor allem bei Trägern mit schmaleren oder breiteren Gesichtern den Dichtsitz verbessert. Die DGUV Regel 112-190 empfiehlt eine sogenannte Anpassungsüberprüfung (Fit Check), bei der die Dichtigkeit der Maske am Träger geprüft wird. In der einfachsten Form erfolgt dies durch einen qualitativen Test: Der Träger setzt die Maske auf, bedeckt den Filter mit den Händen und atmet ein. Zieht sich die Maske dabei leicht an das Gesicht, sitzt sie dicht. Für höhere Schutzklassen und regelmäßigen Einsatz empfehlen sich quantitative Fit-Tests mit Partikelzählgeräten. Uvex bietet auf seiner Website einen Atemschutz-Navigator an, der anhand der Gefährdung und der Arbeitsbedingungen ein passendes Maskenmodell vorschlägt.

Typische Einsatzszenarien in der Industrie

Metallschleifen und Trennschneiden

Beim Schleifen und Trennen von Stahl entstehen Metallstaub und Funken. FFP2 mit D-Kennzeichnung ist hier der übliche Standard, sofern die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht um mehr als das Zehnfache überschritten werden. Die uvex silv-Air c 2210 in Korbform eignet sich für diesen Einsatzbereich gut, da ihre stabile Form auch bei körperlicher Belastung nicht einfällt und die integrierte Dichtlippe den Sitz am Nasenrücken verbessert. Bei Arbeiten an legierten Stählen mit Chrom- oder Nickelanteilen, deren Stäube als krebserzeugend eingestuft sind, kann FFP3 erforderlich sein. Hier bieten die uvex silv-Air c 2310 (FFP3 NR D) oder die 3M Aura 9332+ vergleichbaren Schutz. Die konkrete Anforderung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Werkstoffs.

Schweißen

Schweißrauch enthält je nach Verfahren und Werkstoff ein komplexes Gemisch aus Metalloxiden, Ozon und Gasen. Seit 2020 ist Schweißrauch generell als krebserzeugend eingestuft (TRGS 528). FFP2 gilt als Mindeststandard für Schweißarbeiten, sofern eine technische Absaugung vorhanden ist. Ohne Absaugung oder bei beengten Verhältnissen kann FFP3 oder ein gebläseunterstütztes System erforderlich sein. Ein praktischer Aspekt bei der Maskenauswahl ist die Kompatibilität mit einer Schweißerschutzbrille oder einem Automatik-Schweißhelm, da nicht jede Maskenform unter einem Helm dicht sitzt. Uvex weist bei seinen Atemschutzmasken explizit auf die Kombinierbarkeit mit den hauseigenen Schutzbrillen wie der uvex pheos oder uvex i-3 hin. Dräger legt bei der X-plore-Serie ebenfalls Wert auf ein flaches Profil, das unter Helmen weniger aufträgt.

Holzstaubbelastung

Hartholzstäube (Buche, Eiche) gelten nach TRGS 553 als krebserzeugend. FFP2 ist der Mindeststandard beim maschinellen Schleifen und Sägen. Bei Tätigkeiten mit besonders hoher Staubentwicklung, etwa beim Trockenschleifen ohne Absaugung, kann FFP3 erforderlich sein. Die D-Kennzeichnung ist in holzverarbeitenden Betrieben besonders empfehlenswert, da die Staubbelastung den Filter schnell zusetzen kann.

Umgang mit Asbest

Für Asbestsanierungsarbeiten gelten die strengen Vorgaben der TRGS 519. Bei Faserkonzentrationen von 10.000 bis 100.000 F/m³ sind FFP2-Masken für kurzzeitige Tätigkeiten (maximal zwei Stunden pro Schicht) zugelassen. Ab 100.000 F/m³ ist FFP3 vorgeschrieben. Bei länger andauernden Arbeiten empfiehlt die TRGS den Einsatz gebläseunterstützter Systeme, da diese den Atemwiderstand reduzieren und die Tragezeit verlängern.

Checkliste: Atemschutz im Betrieb richtig organisieren

Auswahl-Checkliste für Einkäufer und Sicherheitsbeauftragte

☐ Gefährdungsbeurteilung durchgeführt: Art und Konzentration der Gefahrstoffe ermittelt (CAS-Nummer, AGW)
☐ Erforderliche Schutzklasse abgeleitet: FFP1, FFP2 oder FFP3
☐ Ventil ja/nein entschieden: Eigenschutz vs. Fremd-/Produktschutz
☐ D-Kennzeichnung geprüft: Bei hoher Staubbelastung erforderlich?
☐ NR oder R: Einweg oder wiederverwendbar je nach Einsatzhäufigkeit
☐ Gebrauchsdauer festgelegt: Orientierungswerte der DGUV Regel 112-190 berücksichtigt
☐ Fit Check durchgeführt: Sitzt die Maske dicht am Gesicht? Verschiedene Modelle probiert?
☐ Kompatibilität mit weiterer PSA geprüft: Schutzbrille, Gehörschutz, Schweißhelm
☐ Arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert: Angebotsvorsorge (Gruppe 1) oder Pflichtvorsorge (Gruppe 2)?
☐ Bartträger berücksichtigt: Kein Dichtsitz bei Vollbart, alternative Gerätetypen prüfen
☐ Betriebsanweisung erstellt und Unterweisung geplant (korrektes Auf-/Absetzen, Entsorgung)
☐ Lagerung organisiert: trocken, staubfrei, nicht über dem Haltbarkeitsdatum