Stretchfolie und Umreifungsband unter PPWR: Rezyklat-Quoten, Re-Use-Ausnahme, Nachweise
Die EU-Verpackungsverordnung (VO 2025/40) verlangt ab 2030 mindestens 35 % Post-Consumer-Rezyklat in nicht kontaktsensitiven Kunststoffverpackungen. Für Transportverpackung heißt das: Stretchfolie, Umreifungsband, Schrumpffolie. Gleichzeitig hat die EU-Kommission Anfang 2026 Pallet wrappings und straps von den 100 %-Re-Use-Pflichten ausgenommen. Ein Leitfaden zur Beschaffung.