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Bildschirmarbeitsplatzbrille und Korrektionsschutzbrille: Was Arbeitgeber bezahlen müssen und was nicht

Über 80 Prozent der Beschäftigten, die täglich mehr als drei Stunden am Bildschirm arbeiten, klagen über Beschwerden wie Kopfschmerzen, trockene Augen oder Verspannungen im Nacken. Eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille kann viele dieser Beschwerden lindern, doch in vielen Betrieben ist unklar, wer die Kosten trägt und wann ein Anspruch besteht. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen nach ArbMedVV und DGUV, zeigt den Unterschied zwischen Bildschirmbrille und Korrektionsschutzbrille und vergleicht Modelle und Servicekonzepte führender Anbieter.

Mitarbeiterin mit Bildschirmbrille am Büroarbeitsplatz vor zwei Monitoren

Rechtliche Grundlagen: ArbMedVV, DGUV Information 250-008 und EuGH-Urteil

Der Anspruch auf eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz ergibt sich aus § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit Anhang Teil 4. Demnach muss der Arbeitgeber Beschäftigten an Bildschirmgeräten eine Angebotsvorsorge anbieten, die unter anderem eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens umfasst. Stellt sich dabei heraus, dass normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht ausreichen, hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine spezielle Sehhilfe auf Kosten des Arbeitgebers.

Die DGUV Information 250-008 mit dem Titel „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" konkretisiert diese Anforderungen und gibt Hinweise zur Verordnung und Beschaffung. Ergänzend regelt die DGUV Information 250-007 die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 37, die seit 2013 offiziell als „Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" bezeichnet wird.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Dezember 2022 hat den Anspruch zusätzlich gestärkt: Demnach erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung auch dann, wenn er dem Beschäftigten gestattet, sich die Brille selbst zu beschaffen und die Kosten anschließend erstattet. Eine Pauschale, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt, ist jedoch nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss den medizinisch erforderlichen Umfang vollständig tragen.

Bildschirmbrille oder Korrektionsschutzbrille: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft verwechselt, bezeichnen aber zwei grundverschiedene Produkte mit unterschiedlichen Einsatzbereichen.

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine speziell für die Arbeit am Computer angefertigte Korrekturbrille. Die Gläser sind auf den typischen Bildschirmabstand von 55 bis 75 Zentimetern und den Lesebereich von 30 bis 35 Zentimetern abgestimmt. Im Unterschied zu einer normalen Gleitsichtbrille (Fern-Mittel-Nah) ist die Bildschirmbrille als Mittel-Nah-Korrektur ausgelegt. Sie ermöglicht beschwerdefreies Sehen am Bildschirm, ohne dass der Kopf in einer unnatürlichen Haltung gehalten werden muss. Bildschirmbrillen sind keine PSA und nicht nach EN 166 zertifiziert. Sie kommen am Büroarbeitsplatz zum Einsatz, an dem keine Schutzbrillentragepflicht besteht.

Eine Korrektionsschutzbrille ist dagegen eine Schutzbrille mit individueller Sehstärke, die nach EN 166 zertifiziert ist. Sie schützt Brillenträger an Arbeitsplätzen mit Schutzbrillentragepflicht (Werkstatt, Labor, Produktion) vor mechanischen Einwirkungen, Staub, Spritzern oder Splittern und ersetzt gleichzeitig die normale Korrekturbrille. Korrektionsschutzbrillen werden vom Arbeitgeber nach den allgemeinen Regeln der PSA-Benutzungsverordnung gestellt. Die Anforderungen unterscheiden sich daher grundlegend von der Bildschirmbrille: Eine Korrektionsschutzbrille muss Stoßprüfungen bestehen, einen seitlichen Augenschutz bieten und je nach Einsatzbereich zusätzlich gegen Chemikalien, UV-Strahlung oder Schweißspritzer schützen.

Bildschirmbrille und Korrektionsschutzbrille im direkten Vergleich

Kriterium Bildschirmarbeitsplatzbrille Korrektionsschutzbrille
Einsatzbereich Büro, Bildschirmarbeitsplatz Werkstatt, Labor, Produktion mit Schutzbrillenpflicht
Zertifizierung keine PSA-Zertifizierung erforderlich EN 166 (Pflicht), je nach Anwendung zusätzlich EN 170 / EN 172
Glasart Mittel-Nah-Korrektur (30 cm bis 2 m) Einstärken-, Bifokal- oder Gleitsichtgläser
Seitenschutz nein ja (im Fassungsdesign integriert)
Glas-Material CR 39, Polycarbonat, Trivex Polycarbonat oder Trivex (höhere Bruchfestigkeit)
Rechtliche Grundlage ArbMedVV § 5, Anhang Teil 4, DGUV Information 250-008 PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regel 112-192
Kostenträger Arbeitgeber (auf ärztliche Verordnung) Arbeitgeber (vollständig, bei nachgewiesenem Bedarf)
Steuerliche Behandlung steuerfrei (kein Arbeitslohn) bei ärztlicher Verordnung steuerfrei (PSA-Bereitstellung)
Eigentum Arbeitgeber Arbeitgeber
Privatnutzung in der Regel nicht gestattet nicht gestattet
Preis (Komplettbrille, ca.) 180–450 € 200–500 €

Vom Sehtest bis zur fertigen Brille: Der Beschaffungsablauf in fünf Schritten

Schritt 1: Angebotsvorsorge anbieten

Der Arbeitgeber muss Beschäftigten mit regelmäßiger Bildschirmtätigkeit (mindestens drei Stunden pro Tag) eine Angebotsvorsorge nach ArbMedVV anbieten. Diese erfolgt durch einen Betriebsarzt oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit angeboten werden, Folgeuntersuchungen in Abständen von zunächst zwölf Monaten, später alle 36 Monate.

Schritt 2: Sehtest und ärztliche Beratung

Der Betriebsarzt führt einen Sehtest durch und bewertet die Sehfähigkeit speziell im Nahbereich. Die Untersuchung umfasst Sehschärfe, zentrales Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Augenstellung und Farbwahrnehmung. Auf Basis der Ergebnisse entscheidet der Arzt, ob eine normale Korrekturbrille ausreicht oder ob eine spezielle Bildschirmbrille erforderlich ist.

Schritt 3: Verordnung der speziellen Sehhilfe

Stellt der Betriebs- oder Augenarzt fest, dass eine spezielle Bildschirmbrille erforderlich ist, wird eine entsprechende Verordnung ausgestellt. Diese ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Ohne Verordnung besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Schritt 4: Auswahl beim Optiker

Der Arbeitnehmer wählt bei einem Optiker eine geeignete Brille aus. Der Arbeitgeber kann hier konkrete Vorgaben machen, etwa zum maximal erstatteten Preis, zu zugelassenen Vertragsoptikern oder zu bestimmten Fassungstypen. Wer eine besonders modische oder teure Fassung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen. Wichtig: Der Arbeitgeber darf keine Pauschale anbieten, die unter den tatsächlichen Kosten einer geeigneten Brille liegt.

Schritt 5: Erstattung oder Direktabrechnung

Der Arbeitnehmer reicht die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung beim Arbeitgeber ein und erhält die Kosten erstattet. Alternativ können Arbeitgeber mit Vertragsoptikern oder PSA-Spezialisten wie uvex, Fielmann Arbeitsschutz oder Apollo Business eine Direktabrechnung vereinbaren. Diese Variante reduziert den administrativen Aufwand und bietet einheitliche Konditionen für alle Mitarbeiter.

Kostenübernahme: Wer zahlt wofür?

Die Kostenverteilung ist klar geregelt, wird in der Praxis aber häufig falsch umgesetzt. Folgende Übersicht zeigt, welche Posten vom Arbeitgeber, welche von der Krankenkasse und welche vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.

Kostenpunkt Träger Anmerkung
Erst- und Folgeuntersuchung beim Betriebsarzt (G 37) Arbeitgeber Inklusive Freistellung der Arbeitszeit
Allgemeine augenärztliche Erstuntersuchung Krankenkasse Bei Verdacht auf Augenkrankheiten
Spezielle augenärztliche Untersuchung mit Indikation Arbeitgeber Wenn allgemeine Sehhilfen nicht ausreichen
Allgemeine Sehhilfe (normale Brille) Arbeitnehmer Auch wenn am Arbeitsplatz getragen
Spezielle Bildschirmbrille (medizinisch erforderlich) Arbeitgeber Vollständige Kostenübernahme
Modische Designerfassung über Standard hinaus Arbeitnehmer Mehrkosten als Eigenanteil
Korrektionsschutzbrille (Werkstatt/Labor) Arbeitgeber Vollständig nach PSA-Benutzungsverordnung
Fahrtkosten zum Optiker Arbeitgeber Wenn vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit angeordnet

Wichtig für Personalabteilungen: Die Erstattung der Bildschirmbrille ist nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Arbeitslohn, sondern eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Sie ist daher steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Pauschalzahlungen ohne Verordnung können dagegen als geldwerter Vorteil gewertet werden.

Anbietervergleich: Hersteller und Servicekonzepte

Bei der Beschaffung von Bildschirmbrillen und Korrektionsschutzbrillen steht weniger das einzelne Modell im Vordergrund als der Service rund um Anpassung, Lieferung und Verwaltung. Die meisten Hersteller arbeiten mit einem Netzwerk aus zertifizierten Optikern, die die individuelle Anpassung übernehmen.

Anbieter Schwerpunkt Servicekonzept Bildschirmbrille Korrektionsschutzbrille
uvex PSA-Spezialist mit eigener Optikabteilung (SBU Occupational Health) Vor-Ort-Service, Termine in Früh-/Spät-/Nachtschicht möglich, Online-Termintool uvex RX 3112, RX 3120 (mit UV blue Blaulichtfilter) uvex RX cd 5505, 5514, 5518, 5521 (EN 166)
Bollé Safety PSA-Hersteller mit RX-Programm Optiker-Netzwerk, Direktbestellung über Vertragspartner Bollé B-Flex RX Bollé Safety Rush+ RX, Silium+ RX
3M / Honeywell Korrektionsschutzbrillen-Programme Über zertifizierte 3M-/Honeywell-Optiker begrenztes Angebot 3M SecureFit RX, Honeywell XV100
Fielmann Arbeitsschutz Optikerkette mit Firmenkundenprogramm Filialnetz, Rahmenverträge, einheitliche Preisstruktur breite Auswahl Standardfassungen nur in Kooperation mit PSA-Herstellern
Apollo Business Optikerkette mit B2B-Programm Online-Verwaltungstool für Bestellungen, bundesweites Filialnetz Standard- und Premium-Fassungen nur in Kooperation

Für Betriebe mit mehreren Standorten ist die Wahl des Anbieters häufig eine logistische Frage. Uvex bietet über die SBU Occupational Health ein flächendeckendes Optik-Servicepartnernetzwerk in Deutschland, Österreich und der Schweiz an, bei dem Augenoptiker und Augenoptikermeister die Anpassung direkt im Betrieb vornehmen. Termine werden über ein Online-Tool koordiniert und können auch in Spät- oder Nachtschichten stattfinden, was den Produktionsablauf nicht stört. Fielmann und Apollo nutzen dagegen ihr Filialnetz, bei dem die Mitarbeiter den Optiker selbst aufsuchen.

uvex Bildschirmbrille und Korrektionsschutzbrille im Detail

Die uvex Bildschirmbrillen werden ausschließlich als Komplettbrillen mit individueller Sehstärke gefertigt und kommen mit Nahcomfort-Gläsern, die ein scharfes Sehen von 30 Zentimetern bis etwa zwei Metern ermöglichen. Die uvex RX 3120 Fassung ist eine moderne Bildschirmbrillenfassung, die mit verschiedenen Glasvarianten kombiniert werden kann. Auf Wunsch wird ein Blaulichtfilter (uvex UV blue) mit Super-Entspiegelung und Kratzfestbeschichtung integriert, der kurzwelliges Licht im blau-violetten Bereich filtert und Ermüdungserscheinungen reduzieren soll.

Für Mitarbeiter, die zwischen Büro und Werkstatt wechseln, empfiehlt sich eine Korrektionsschutzbrille statt einer Bildschirmbrille. Die uvex RX cd 5514 ist eine Kunststofffassung mit dichtschließender Passform und integrierter Stirnauflage. Alle Schutzfunktionen sind ins Fassungsdesign integriert, sodass kein separater Seitenschutz erforderlich ist. Die Brille ist nach EN 166 zertifiziert und schützt Brillenträger an Arbeitsplätzen mit Schutzbrillentragepflicht. Vergleichbare Modelle bieten 3M mit der SecureFit RX Serie, Bollé mit der Silium+ RX und Honeywell mit der XV100.

Praxistipps für Personalabteilungen und Sicherheitsbeauftragte

Klar definierte Prozesse vermeiden Diskussionen und reduzieren den administrativen Aufwand. Drei Maßnahmen haben sich in der betrieblichen Praxis bewährt.

Erstens: Eine schriftliche Betriebsregelung legt fest, welche Mitarbeiter Anspruch auf eine Bildschirmbrille haben (in der Regel ab drei Stunden täglicher Bildschirmtätigkeit), welcher Vertragsoptiker zuständig ist und welcher Maximalbetrag erstattet wird. Eine solche Regelung sollte mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und im Intranet oder im Personalhandbuch zugänglich gemacht werden.

Zweitens: Die ärztliche Verordnung sollte standardisiert werden. Ein einheitliches Formular für alle Beschäftigten erleichtert dem Betriebsarzt die Dokumentation und der Personalabteilung die Prüfung. Inhalte: Datum der Untersuchung, Diagnose (allgemeine Sehhilfe ungeeignet), erforderliche Glasart (Einstärken/Bifokal/Gleitsicht), Bildschirmabstand und gegebenenfalls Empfehlung für Blaulichtfilter.

Drittens: Der Lebenszyklus der Brille sollte aktiv verwaltet werden. Eine Bildschirmbrille hält bei guter Pflege sechs bis zehn Jahre, kann aber durch veränderte Sehstärke früher ausgetauscht werden müssen. Ein Erinnerungssystem (etwa über das Personal- oder Sicherheitsmanagement-Tool) stellt sicher, dass turnusmäßige Folgeuntersuchungen nicht vergessen werden.

Checkliste: Bildschirmbrille und Korrektionsschutzbrille im Betrieb

Auswahl- und Beschaffungs-Checkliste für Personalabteilungen

☐ Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für Mitarbeiter mit ≥ 3 h Bildschirmtätigkeit pro Tag eingerichtet
☐ Betriebsarzt oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin beauftragt
☐ Erstvorsorge vor Tätigkeitsaufnahme, Nachvorsorge nach 12 Monaten und dann alle 36 Monate
☐ Standardisiertes Verordnungsformular eingeführt
☐ Vertragsoptiker oder PSA-Spezialist (uvex, Fielmann, Apollo) ausgewählt
☐ Schriftliche Betriebsregelung zu Anspruch, Erstattungshöhe und Zuständigkeit erstellt
☐ Unterscheidung Bildschirmbrille (Büro) vs. Korrektionsschutzbrille (Werkstatt) im Betrieb klar geregelt
☐ Direktabrechnung mit Vertragsoptiker geprüft (reduziert Verwaltungsaufwand)
☐ Erstattungsformular und Genehmigungsworkflow im HR-System hinterlegt
☐ Erinnerung für Folgeuntersuchungen im Personal- oder OHS-Tool eingerichtet
☐ Mitarbeiter über Anspruch und Verfahren informiert (Intranet, Onboarding)
☐ Steuerliche Behandlung mit Lohnbuchhaltung abgestimmt (steuerfrei bei ärztlicher Verordnung)