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Steigleitern an Industriegebäuden: Normen, Materialien und Absturzsicherung richtig planen

Ortsfeste Steigleitern sichern den Zugang zu Dächern, Technikebenen, Silos und Tanks. Seit der Neufassung der DIN 18799 im Jahr 2019 gelten verschärfte Anforderungen an Absturzsicherung, Ausstiegsgestaltung und Materialwahl. Der Bestandsschutz nach Arbeitsstättenverordnung ist Ende 2020 ausgelaufen. Dieser Beitrag erklärt die relevanten Normen, vergleicht Rückenschutz mit Steigschutzsystemen, zeigt die Materialoptionen und liefert eine Planungscheckliste für Einkäufer und Facility Manager.

Ortsfeste Steigleiter aus Aluminium mit Rückenschutz an einer Industriehallen-Fassade, Zugang zum Flachdach

Das Normenwerk: Welche Vorschrift gilt für welche Anlage?

Ortsfeste Steigleitern unterliegen je nach Einsatzort unterschiedlichen Normen. Die Zuordnung ist entscheidend für Planung, Beschaffung und Prüfung.

Die DIN 18799 (Teile 1 bis 3) regelt Steigleitern an baulichen Anlagen, also an Gebäuden, Schornsteinen, Antennentragwerken und vergleichbaren Bauwerken. Teil 1 (Fassung 2019) behandelt Steigleitern mit Seitenholmen, Teil 2 solche mit Mittelholm, und der 2021 erschienene Teil 3 definiert Anforderungen an Zubehörteile wie Bühnen, Laufstege, Geländer und Durchgangssperren.

Die DIN EN ISO 14122 (Teile 1 bis 4) gilt für ortsfeste Zugänge an maschinellen Anlagen und Industrieausrüstungen. Teil 4 behandelt ortsfeste Steigleitern an Maschinen. Diese Norm kommt zum Einsatz, wenn Steigleitern an Produktionsanlagen, Tankanlagen, Filteranlagen oder Silos montiert werden, die nicht als bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung gelten.

Für Notleiteranlagen als Fluchtweg gilt zusätzlich die DIN 14094-1. Diese Leitern dienen ausschließlich der Rettung und Selbstrettung und dürfen nicht als regulärer Verkehrsweg genutzt werden. Bei der Planung ist die zuständige Brandschutzdienststelle einzubeziehen.

Die MUNK Group fertigt Steigleitern, die nach allen drei Normenwerken bauartgeprüft sind: DIN 18799-1, DIN EN ISO 14122-4 und DIN 14094-1. Sie entsprechen den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 und dem geltenden DGUV-Regelwerk.

Verschärfungen seit 2019: Was hat sich geändert?

Die Neufassung der DIN 18799-1 im Juni 2019 hat mehrere praxisrelevante Verschärfungen eingeführt, die Betreiber bestehender Anlagen betreffen.

Die bedeutendste Änderung: Die Absturzhöhe, ab der eine Absturzsicherung erforderlich ist, wurde von 5,0 auf 3,0 Meter gesenkt. Ab einer Gesamtabsturzhöhe von drei Metern muss die Steigleiter entweder mit einem Rückenschutz oder einem Steigschutzsystem ausgestattet sein. Für viele Bestandsanlagen bedeutet das eine Nachrüstpflicht.

Weitere wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Rundsprossen an Steigleitern sind nicht mehr zulässig. Die Norm verlangt geriffelte Sprossen mit ausreichender Trittsicherheit.
  • An Schornsteinen darf der Rückenschutz nicht mehr als alleinige Absturzsicherung verwendet werden. Hier ist ein Steigschutzsystem erforderlich.
  • Bei Steigleitern mit Rückenschutz oder Steigschutz muss der Ausstieg ab 3 m Absturzhöhe so gestaltet sein, dass der Benutzer zu keinem Zeitpunkt ungesichert ist. An Ausstiegsstellen sind Absturzsicherungen in Form von Geländern (mindestens 1.500 mm Länge beidseitig der Leitermittelachse) oder als weitergeführtes Geländer (Mindestlänge 2.000 mm) erforderlich.
  • Anforderungen an schwenkbare Ruhepodeste und Steigschutz mit Drahtseil als fester Führung wurden neu aufgenommen.
  • Die Herstellerdokumentation muss Beispiele für geeignete Anschlagpunkte für PSA und Rettungsausrüstungen enthalten.

Der Bestandsschutz nach § 8 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt für alle Arbeitsstätten ein einheitlicher Anforderungskatalog. Steigleitern, die den aktuellen Normen nicht entsprechen, müssen nachgerüstet oder erneuert werden. Bei der wiederkehrenden Prüfung durch eine sachkundige Person können nicht normkonforme Anlagen gesperrt werden. Die KRAUSE-Übersicht zur DIN 18799-3 fasst die Änderungen für Zubehörteile zusammen.

Rückenschutz vs. Steigschutz: Welches System für welchen Einsatz?

Die Norm bietet zwei grundsätzliche Absturzsicherungssysteme für ortsfeste Steigleitern. Die Wahl hängt von der Steighöhe, der Nutzungshäufigkeit und dem Einsatzort ab.

Kriterium Rückenschutz Steigschutz (Schienengeführt)
Funktionsprinzip Bügel begrenzen den Raum hinter dem Benutzer und verhindern ein Rückwärtsfallen Mitlaufendes Auffanggerät auf einer festen Führungsschiene, verbunden mit dem Auffanggurt des Benutzers
Absturzsicherung ab 3 m Absturzhöhe (seit DIN 18799:2019) 3 m Absturzhöhe
Ruhepodeste Alle 10 m erforderlich (mit Rückenschutz) Alle 15 m empfohlen (je nach Norm und Anwendung)
PSA erforderlich Nein (passive Sicherung) Ja (Auffanggurt, mitlaufendes Auffanggerät)
Unterweisung Benutzer Allgemeine Unterweisung Besondere Unterweisung im Umgang mit PSAgA erforderlich
Arbeitsmedizinische Untersuchung Je nach Gefährdungsbeurteilung (G 41 empfohlen) G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) häufig erforderlich
Einsatz an Schornsteinen Nicht mehr als alleinige Absturzsicherung zulässig (DIN 18799:2019) Zulässig und erforderlich
Kosten (Richtwert, pro lfd. Meter) ca. 80–150 Euro ca. 120–250 Euro (zzgl. PSA pro Benutzer)

Für die meisten Industriegebäude mit Steighöhen bis etwa 20 m ist der Rückenschutz die wirtschaftlichere Lösung, da keine persönliche Schutzausrüstung beschafft, gewartet und von den Benutzern angelegt werden muss. Bei Steighöhen über 20 m, an Schornsteinen oder in Szenarien mit erhöhter Absturzgefahr (etwa bei Witterungseinflüssen) ist der Steigschutz die sicherere Wahl, weil er den Benutzer auch im Falle eines Ausrutschens oder einer Ohnmacht auffängt.

MUNK bietet beide Systeme an: Steigleitern mit Rückenschutzbügeln in gerader und versetzter Ausführung sowie Steigschutzsysteme mit Schienen aus Aluminium oder verzinktem Stahl. ZARGES und Hymer führen vergleichbare Programme. KRAUSE hat sich mit einem breiten Sortiment an Zubehörteilen nach DIN 18799-3 positioniert.

Materialwahl: Aluminium, Stahl verzinkt oder Edelstahl

Die Materialentscheidung bei Steigleitern richtet sich nach der Umgebung, der Korrosionsbelastung und dem Budget.

Stahl feuerverzinkt ist das Standardmaterial für Steigleitern an Industriegebäuden. Die Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 bietet einen wirksamen Korrosionsschutz für normale Industrieumgebungen. Die Materialkosten sind moderat, und die mechanische Belastbarkeit ist hoch. Der Nachteil ist das vergleichsweise hohe Gewicht, das bei der Montage und beim Transport relevant wird.

Aluminium reduziert das Gewicht um etwa 60 Prozent gegenüber Stahl. Das erleichtert den Transport einzelner Leiterteile und die Montage in großer Höhe. Aluminium ist von Natur aus korrosionsbeständig und eignet sich für normale bis mäßig aggressive Umgebungen. In stark sauren oder alkalischen Atmosphären (etwa an bestimmten Chemieanlagen) kann Aluminium jedoch korrodieren. MUNK bietet Steigleitern in Aluminium natur an, die für die meisten Lager-, Logistik- und Produktionsgebäude geeignet sind.

Edelstahl (V2A oder V4A) kommt dort zum Einsatz, wo hohe Korrosionsbeständigkeit gefordert ist: in der Lebensmittelindustrie, in chemischen Betrieben, in Kläranlagen oder in Küstenregionen mit Salzluftbelastung. Die Materialkosten liegen etwa beim Doppelten bis Dreifachen gegenüber feuerverzinktem Stahl. MUNK fertigt Steigleitern und Zubehörteile auch in Edelstahl.

Unabhängig vom Material schreibt die DIN 18799 vor, dass Verbindungen nach DIN EN 1090 ausgeführt werden müssen. MUNK fertigt nach ISO 9001 und verfügt über eine EN-1090-Zertifizierung.

Digitale Planung: Der MUNK Steigleiter-Konfigurator

MUNK hat 2024 den nach eigenen Angaben ersten Steigleiter-Konfigurator mit integrierter Fassadensimulation vorgestellt. Das Tool ist unter munk-group.com/de/konfigurator erreichbar und führt Planer und Anwender Schritt für Schritt zur normenkonformen Lösung.

Die Besonderheit ist die realitätsnahe Wandsimulation: Wand- und Dachflächen lassen sich exakt modellieren, einschließlich Störkonturen wie Fenster, Simse, Rohre und Kabeltrassen. Der Konfigurator schlägt passende Wandanker vor und berücksichtigt Ausstiegshilfen, Zugangssicherungen und Steigschutzschienen. Das Ergebnis wird als drehbares 3D-Modell mit Maßzeichnung angezeigt und kann in gängige Planungsformate exportiert werden.

Für Großprojekte lassen sich mehrere Steigleiteranlagen in einem Angebot zusammenfassen. Nach Abschluss der Konfiguration wird automatisch ein Sofort-Angebot per E-Mail versendet. Ergänzend bietet MUNK unter steigtechnik.de/planungshilfen Planungshilfen als Downloads an.

Auch Innovationen wie der neue Wandhalter für Blechfassaden, mit dem Steigleitern direkt auf der Blechfassade montiert werden können, ohne die Gebäudehülle zu öffnen, und der Montagesatz „Ballast" für durchdringungsfreie Attika-Überstiege sind im Konfigurator integriert.

Steigleitern aus dem MUNK-Sortiment werden innerhalb von ein bis drei Tagen ab Lager geliefert. Überstiege und Laufsteganlagen verlassen das Werk innerhalb von zehn Tagen. Für die Montage steht MUNK Service als Dienstleister zur Verfügung.

Prüfpflichten: Intervalle, sachkundige Person und Dokumentation

Ortsfeste Steigleitern unterliegen als Teil baulicher Anlagen der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Die DGUV Information 208-032 regelt die Auswahl und Benutzung von Steigleitern und definiert die Prüfanforderungen.

Die Erstprüfung erfolgt nach der Montage durch eine sachkundige oder befähigte Person. Sie umfasst die Kontrolle der Übereinstimmung mit der Montageanweisung, die Prüfung aller Verbindungen und die Kontrolle der Befestigungsmittel am Bauwerk.

Die wiederkehrende Prüfung muss in regelmäßigen Intervallen erfolgen. Die DGUV empfiehlt eine jährliche Prüfung, wobei der Betreiber die Fristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegen kann. Bei hoher Beanspruchung, aggressiver Umgebung oder häufig festgestellten Mängeln sind kürzere Intervalle angezeigt. Die Prüfung umfasst den Zustand der Holme und Sprossen, die Befestigung an der Wand, den Korrosionsschutz, die Funktion des Rückenschutzes oder Steigschutzsystems sowie die Ausstiegsgestaltung.

Eine Sichtprüfung durch den Benutzer sollte vor jeder Benutzung erfolgen. Bei Auffälligkeiten (Korrosion, Verformung, lose Befestigungen) darf die Steigleiter bis zur Klärung durch eine sachkundige Person nicht betreten werden.

MUNK Service bietet Seminare an, in denen Mitarbeiter als sachkundige Person für die Prüfung ortsfester Steigtechnik qualifiziert werden. Die Seminare finden regelmäßig am Standort Günzburg statt.

Zubehörteile nach DIN 18799-3: Bühnen, Laufstege und Durchgangssperren

Der 2021 erschienene Teil 3 der DIN 18799 definiert erstmals umfassend die Anforderungen an Zubehörteile von Steigleiteranlagen. Für Betreiber von Industriegebäuden sind vor allem drei Komponenten relevant.

Ruhepodeste müssen an Steigleitern mit Rückenschutz in Abständen von maximal 10 m angebracht sein. Bei Steigschutz sind größere Abstände möglich. Ruhepodeste müssen eine Mindestfläche von 800 × 800 mm aufweisen und mit Geländer (mindestens 1.100 mm Höhe), Knieleiste und Fußleiste ausgestattet sein.

Laufstege verbinden Ausstiegsstellen mit Arbeitsbereichen auf dem Dach oder an der Anlage. Die Mindestbreite beträgt 500 mm, die Lauffläche muss eine dauerhafte Rutschhemmung von mindestens R10 nach DIN 51130 aufweisen. Bei einem Abstand von mehr als 180 mm zum Gebäude ist ein Geländer erforderlich. MUNK bietet Laufstegmodule im Baukastensystem in drei Längen (1.260, 1.860 und 3.060 mm) an, die frei kombinierbar sind.

Durchgangssperren (Sicherungstüren) sind an allen Geländeröffnungen im Bereich von Steigleitern vorgeschrieben. Die Tür muss sich leicht öffnen lassen und automatisch schließen. Die Öffnungsrichtung darf nicht zu einer Absturzkante führen. Bei einer Attikahöhe von mindestens 1.100 mm kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Sicherungstüre verzichtet werden.

Planungscheckliste: Steigleiter normkonform beschaffen

Checkliste für die Steigleiter-Planung
  • Anwendbare Norm bestimmt: DIN 18799 (bauliche Anlage), DIN EN ISO 14122-4 (maschinelle Anlage) oder DIN 14094-1 (Notleiter)?
  • Gesamtsteighöhe ermittelt und Absturzsicherungssystem gewählt: Rückenschutz oder Steigschutz?
  • Absturzsicherung ab 3 m Absturzhöhe eingeplant (DIN 18799:2019)?
  • Rundsprossen ausgeschlossen (nur geriffelte Sprossen zulässig)?
  • Ausstiegsgestaltung normkonform: Geländer beidseitig (min. 1.500 mm) oder weitergeführtes Geländer (min. 2.000 mm)?
  • Ruhepodeste in den vorgeschriebenen Abständen eingeplant (alle 10 m bei Rückenschutz)?
  • Durchgangssperren (Sicherungstüren) an allen Geländeröffnungen vorgesehen?
  • Materialwahl passend zur Umgebung: Stahl verzinkt (Standard), Aluminium (Gewichtsersparnis), Edelstahl (aggressive Umgebung)?
  • Tragfähigkeit des Untergrunds durch Sachverständigen bestätigt?
  • Wandanker und Befestigungssystem auf die Fassadenkonstruktion abgestimmt (Mauerwerk, Beton, Blechfassade)?
  • Zugangssicherung gegen unbefugtes Besteigen vorgesehen?
  • Erstprüfung nach Montage durch sachkundige Person organisiert?
  • Wiederkehrende Prüfung (mindestens jährlich) und Dokumentation festgelegt?
  • Bei Steigschutz: PSA (Auffanggurt, mitlaufendes Auffanggerät) beschafft und Benutzer unterwiesen?
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G 41 bei Arbeiten mit Absturzgefahr veranlasst?