Die Jahresbilanz 2024 in Zahlen
Einmal im Jahr legt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor. Die Jahresbilanz 2024 liefert das genaueste verfügbare Bild davon, was Arbeits- und Wegeunfälle die Gesellschaft kosten, und sie zeigt zugleich, dass sich das Unfallrisiko weiter verringert.
Im Jahr 2024 ereigneten sich 712.257 meldepflichtige Arbeitsunfälle, ein Rückgang um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kamen 168.648 meldepflichtige Wegeunfälle, also Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit, mit einem Minus von 6,0 Prozent. Das relative Unfallrisiko sank auf 20,61 Unfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente, was einem Rückgang um 2,3 Prozent entspricht. 307 Versicherte verloren durch einen Arbeitsunfall ihr Leben, weitere 214 durch einen Wegeunfall. 12.821 Menschen erhielten 2024 erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls.
| Unfallgeschehen 2024 | Wert | Veränderung |
|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 712.257 | -3,8 % |
| Meldepflichtige Wegeunfälle | 168.648 | -6,0 % |
| Unfallrisiko je 1.000 Vollzeitäquivalente | 20,61 | -2,3 % |
| Tödliche Arbeitsunfälle | 307 | – |
| Tödliche Wegeunfälle | 214 | – |
| Erstmalige Unfallrenten | 12.821 | – |
Der Rückgang zieht sich nach Angaben der DGUV durch fast alle Branchen. Die deutsche Arbeitswelt ist statistisch betrachtet so sicher wie selten zuvor. Diese Entwicklung ordnet der Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Arbeitssicherheit näher ein. Doch hinter dem sinkenden Risiko stehen weiterhin erhebliche Kosten.
12,3 Milliarden Euro für Versicherungsfälle
Die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger für Leistungen stiegen 2024 um 3,3 Prozent. Der größte Teil entfiel auf Leistungen für Versicherungsfälle, die sich auf rund 12,3 Milliarden Euro beliefen. Diese Summe verteilt sich auf zwei große Blöcke und wird durch weitere Posten ergänzt.
| Leistungen der Unfallversicherung 2024 | Betrag | Veränderung |
|---|---|---|
| Leistungen für Versicherungsfälle (gesamt) | rund 12,3 Mrd. Euro | – |
| davon Heilbehandlung und Rehabilitation | 5,9 Mrd. Euro | +3,7 % |
| davon finanzielle Entschädigung | 6,4 Mrd. Euro | +2,2 % |
| Prävention (Aufsicht, Beratung, Qualifizierung) | 1,5 Mrd. Euro | +7,3 % |
| Verwaltungskosten | 1,8 Mrd. Euro | +6,6 % |
Bemerkenswert ist der Posten Prävention. Mit 1,5 Milliarden Euro investierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 2024 in Aufsicht, Beratung und Qualifizierung, ein Plus von 7,3 Prozent und damit der am stärksten gewachsene Bereich. Die Unfallversicherung gibt also gezielt mehr für die Vermeidung von Unfällen aus, weil sich diese Ausgaben langfristig durch geringere Leistungskosten auszahlen. Genau diese Logik gilt auch im einzelnen Betrieb.
Die beiden großen Blöcke verdienen eine kurze Erläuterung. Unter Heilbehandlung und Rehabilitation fallen die gesamte medizinische Versorgung nach einem Unfall, von der Erstbehandlung über Operationen bis zur Physiotherapie, sowie die Leistungen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Die finanzielle Entschädigung umfasst vor allem die Renten an Verletzte und Hinterbliebene sowie das Verletztengeld, das den Verdienstausfall nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Dass die finanzielle Entschädigung mit 6,4 Milliarden Euro den größten Einzelposten bildet, zeigt das wirtschaftliche Gewicht schwerer und langwieriger Unfallfolgen. Es sind die wenigen schweren Fälle, die den Großteil der Kosten verursachen, während die vielen leichten Unfälle vor allem über Ausfallzeiten ins Gewicht fallen.
Wer zahlt was: System und Betrieb trennen
An dieser Stelle ist eine wichtige Unterscheidung nötig, die in der Diskussion oft untergeht. Die genannten 12,3 Milliarden Euro sind die Kosten auf Systemebene, also die Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten erbringt. Sie werden nicht vom einzelnen verunfallten Betrieb getragen. Finanziert werden sie solidarisch über die Beiträge aller Unternehmen.
Das Finanzierungsprinzip funktioniert über das sogenannte Umlagesoll. Dieses belief sich 2024 auf 14,33 Milliarden Euro, ein Plus von 2,6 Prozent. Trotz dieses Anstiegs sank der durchschnittliche Beitragssatz zur Berufsgenossenschaft von 1,12 auf 1,09 Euro je 100 Euro Lohnsumme, weil das beitragspflichtige Entgelt in der gewerblichen Wirtschaft auf über 1,3 Billionen Euro stieg. Die öffentlichen Haushalte brachten für die Unfallkassen zusätzlich 2,03 Milliarden Euro auf.
Für den einzelnen Betrieb bedeutet das: Die medizinische Versorgung, die Rehabilitation und die Renten der eigenen verunfallten Beschäftigten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen, nicht direkt vom Unternehmen. Das Unternehmen zahlt dafür seinen Beitrag. Daraus aber zu schließen, ein Unfall sei für den Betrieb kostenlos, wäre ein schwerer Irrtum. Die eigentlichen betrieblichen Kosten eines Unfalls liegen woanders, und sie sind oft größer als gedacht. Sie tauchen nur in keiner Versicherungsabrechnung auf und müssen vom Betrieb selbst zusammengetragen werden, um sichtbar zu werden.
Die wahren Kosten im Betrieb: der Eisberg
Die Kosten eines Arbeitsunfalls für den Betrieb lassen sich mit dem Bild eines Eisbergs beschreiben. Sichtbar ist nur die Spitze. Der weitaus größere Teil liegt unter der Wasseroberfläche und wird in der Kalkulation häufig übersehen.
Zu den unmittelbaren, vom Betrieb selbst getragenen Kosten gehört vor allem die Entgeltfortzahlung. Nach deutschem Recht zahlt der Arbeitgeber das Gehalt eines arbeitsunfähigen Beschäftigten für bis zu sechs Wochen weiter. Erst danach übernimmt die Berufsgenossenschaft mit dem Verletztengeld. Bei den vielen Unfällen mit ein bis vier Wochen Ausfall trägt also der Betrieb die Lohnkosten, ohne die Arbeitsleistung zu erhalten.
Hinzu kommen die indirekten Kosten, die in keiner Versicherungsabrechnung auftauchen. Dazu zählen der Produktionsausfall in der Zeit, in der die Arbeitskraft fehlt, die Kosten für Ersatzpersonal oder Überstunden der übrigen Belegschaft, der Aufwand für die Einarbeitung von Vertretungen, die Bearbeitung der Unfallanzeige und der internen Untersuchung, mögliche Sachschäden an Maschinen und Material, Lieferverzögerungen mit Folgen für Kundenbeziehungen sowie die Belastung des Betriebsklimas. Die folgende Übersicht ordnet diese Kostenarten.
| Kostenart | Wer trägt sie | Beispiele |
|---|---|---|
| Versicherte Leistungen | Berufsgenossenschaft (über Beiträge aller) | Heilbehandlung, Reha, Renten, Verletztengeld |
| Direkte betriebliche Kosten | der betroffene Betrieb | Entgeltfortzahlung (bis 6 Wochen), Sachschäden |
| Indirekte betriebliche Kosten | der betroffene Betrieb | Produktionsausfall, Ersatz, Überstunden, Einarbeitung, Verwaltung, Lieferverzug |
Studien zur betrieblichen Unfallrechnung zeigen regelmäßig, dass diese indirekten und direkten betrieblichen Kosten zusammen die sichtbaren, von der Versicherung getragenen Kosten deutlich übersteigen können. Für den Betrieb ist ein Unfall daher selten billig, auch wenn die großen Leistungsposten beim Versicherungssystem liegen.
Das eigentliche Problem ist, dass die meisten dieser Kosten nirgends als „Unfallkosten“ verbucht werden. Die Überstunden erscheinen in der Lohnabrechnung, der Produktionsausfall in der Auslastungsstatistik, der Verwaltungsaufwand verteilt sich auf viele Schultern. Weil die Posten nicht zusammengeführt werden, bleibt der wahre Preis eines Unfalls im Betrieb unsichtbar. Genau diese Unsichtbarkeit führt dazu, dass Prävention zu niedrig priorisiert wird. Wer die Kosten eines Unfalls einmal vollständig zusammenrechnet, kommt fast immer zu einem höheren Betrag als erwartet und bewertet Schutzmaßnahmen danach anders.
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft
Auch die Beitragsseite gibt einen Anreiz zur Prävention. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft richtet sich nicht allein nach der Lohnsumme. Maßgeblich ist auch die Gefahrklasse der jeweiligen Tätigkeit. Branchen mit höherem Unfallrisiko zahlen höhere Beiträge. Zusätzlich nutzen viele Berufsgenossenschaften Beitragsausgleichsverfahren, bei denen Betriebe mit überdurchschnittlich vielen oder schweren Unfällen Zuschläge zahlen und Betriebe mit guter Unfallbilanz Nachlässe erhalten können.
Damit wirkt sich eine gute Sicherheitsbilanz unmittelbar auf die Beitragslast aus. Ein Betrieb, der seine Unfälle reduziert, kann seine Gefährdungslage verbessern und so die laufenden Kosten senken. Der durchschnittliche Beitragssatz von 1,09 Euro je 100 Euro Lohnsumme ist dabei nur der Mittelwert. Für einzelne Betriebe kann die tatsächliche Belastung je nach Branche und Unfallgeschehen deutlich darüber oder darunter liegen.
Return on Prevention: Was Prävention zurückbringt
Die entscheidende betriebswirtschaftliche Frage lautet, ob sich Ausgaben für Arbeitsschutz rechnen. Dazu gibt es belastbare Forschung. Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit hat gemeinsam mit der DGUV in einer internationalen Studie den sogenannten Return on Prevention ermittelt, also das Verhältnis von Präventionsnutzen zu Präventionskosten aus Sicht der Unternehmen.
Das Ergebnis: Der Return on Prevention liegt im Mittel bei 2,2. Das bedeutet, dass jeder Euro, den ein Unternehmen pro Beschäftigten und Jahr in den Arbeitsschutz investiert, ein wirtschaftliches Erfolgspotenzial von etwa 2,20 Euro zurückbringt. Die Einzelheiten sind im Forschungsbericht der IVSS zum Return on Prevention dokumentiert. Eine frühere, rein deutsche Untersuchung hatte zuvor einen Wert von 1,6 ermittelt, und europäische Auswertungen nennen je nach Art der Maßnahme eine Spanne. Die Größenordnung ist über die Studien hinweg jedoch klar: Prävention zahlt sich für den Betrieb mehr als aus.
Es handelt sich dabei um eine mikroökonomische Betrachtung aus der Innensicht der Unternehmen, die auf einer betrieblichen Präventionsrechnung beruht. Der Nutzen entsteht über die vermiedenen direkten und indirekten Unfallkosten, also genau über jene Posten des Eisbergs, die sonst den Betrieb belasten würden. Die DGUV bündelt die Argumente und Praxishilfen dazu auf ihrer Themenseite „Prävention lohnt sich“.
Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV, Dr. Edlyn Höller, bringt es in der Jahresbilanz auf den Punkt. Maßnahmen, um unfall- und erkrankungsbedingte Ausfallzeiten oder Frühverrentungen zu verringern, sollte man demnach nicht als Bürokratie verstehen, sondern als Investitionen, von denen alle Seiten profitieren. Angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels gewinnt dieses Argument zusätzlich an Gewicht.
Ein Gedankenspiel zur Einordnung
Wie sich die Kostenlogik im Alltag auswirkt, lässt sich an einem einfachen Gedankenspiel nachvollziehen. Es ist bewusst als Veranschaulichung gedacht und ersetzt keine betriebsindividuelle Rechnung.
Angenommen, eine Fachkraft fällt nach einer Schnittverletzung an der Hand für drei Wochen aus. Für diese Zeit zahlt der Betrieb die Entgeltfortzahlung weiter, ohne die Arbeitsleistung zu erhalten. Hinzu kommen die Folgekosten: Die liegengebliebene Arbeit muss von Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden, was Überstunden oder den Einsatz von Ersatzpersonal bedeutet. Eine Vertretung muss eingearbeitet werden. Die Unfallanzeige und die interne Aufarbeitung binden Zeit der Führungskräfte. Möglicherweise verzögern sich Aufträge mit Folgen für Kundenbeziehungen. Jeder dieser Posten ist für sich genommen überschaubar, in der Summe entsteht jedoch eine spürbare Belastung, die ausschließlich der Betrieb trägt.
Diesem Aufwand steht die Maßnahme gegenüber, die den Unfall hätte verhindern können, etwa ein Sicherheitsmesser und ein passender Schnittschutzhandschuh für wenige Euro. Genau in diesem Verhältnis spiegelt sich der Return on Prevention von 2,2 wider. Die Investition in die Sicherheit ist fast immer ein Bruchteil der Kosten, die ein einziger vermiedener Unfall verursacht hätte. Das gilt umso mehr, je schwerer der mögliche Unfall und je qualifizierter die betroffene Arbeitskraft ist. Aus dieser Perspektive erscheint die Schutzausrüstung nicht länger als Kostenfaktor, sie ist schlicht die günstigere von zwei Alternativen.
Warum die Prävention der am stärksten wachsende Posten ist
Dass die Unfallversicherung ihre Präventionsausgaben 2024 um 7,3 Prozent und damit stärker als alle anderen Posten erhöht hat, ist kein Zufall. Es spiegelt eine strategische Ausrichtung wider. Unter dem Leitbild Vision Zero verfolgen die Unfallversicherungsträger das Ziel einer Arbeitswelt ohne schwere und tödliche Unfälle. Dahinter steht die Überzeugung, dass kein Unfall unvermeidbar ist und dass jede vermiedene Verletzung sowohl menschliches Leid als auch wirtschaftliche Kosten erspart.
Für Betriebe ist diese Ausrichtung doppelt relevant. Erstens stellt die zuständige Berufsgenossenschaft kostenlose Beratung, Aufsicht und Qualifizierung bereit, die Unternehmen für ihre eigene Präventionsarbeit nutzen können. Zweitens zeigt die Mittelverwendung der Unfallversicherung, dass selbst eine Institution, die jeden Euro über Beiträge rechtfertigen muss, die Prävention als die wirtschaftlich klügste Verwendung betrachtet. Was auf der Ebene der Solidargemeinschaft gilt, gilt auf der Ebene des einzelnen Betriebs genauso.
12.821 neue Renten: die menschliche Dimension
Hinter den 12.821 erstmals zuerkannten Unfallrenten stehen ebenso viele Menschen, deren Leben durch einen Arbeits- oder Wegeunfall dauerhaft verändert wurde. Eine Unfallrente wird nur dann gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erheblich gemindert ist. Diese Fälle stehen für die schwersten Unfallfolgen, die mit keiner Kostenrechnung vollständig zu erfassen sind.
Für den Betrieb bedeutet ein solch schwerer Unfall den möglichen dauerhaften Verlust einer erfahrenen Fachkraft. In Zeiten, in denen qualifiziertes Personal knapp ist und kaum ersetzt werden kann, wiegt dieser Verlust besonders schwer. Die wirtschaftliche und die menschliche Dimension fallen hier zusammen: Wer in Sicherheit investiert, schützt Menschen vor Leid und bewahrt dem Betrieb zugleich das Wissen und die Erfahrung seiner Beschäftigten.
Ergänzend zeigt die Bilanz, dass auch Berufskrankheiten weiter das Geschehen prägen. 2024 gingen 90.749 Verdachtsanzeigen ein, ein Rückgang um 38 Prozent, was vor allem auf das Abklingen der Pandemie zurückgeht. 5.190 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit, und 1.888 Menschen verstarben an den Folgen einer Berufskrankheit, in der Mehrzahl durch Asbest. Diese Zahlen erinnern daran, dass Gesundheitsschutz über die akute Unfallvermeidung hinausreicht.
Was das für die Beschaffung bedeutet
Aus den Daten folgt für Einkäufer und Betriebsverantwortliche eine klare betriebswirtschaftliche Sicht auf den Arbeitsschutz. Ausgaben für Schutzausrüstung, sichere Werkzeuge, Maschinenschutz und ergonomische Arbeitsplätze sind keine reinen Kostenpositionen. Sie sind Investitionen mit einer dokumentierten Rendite. Bei einem Return on Prevention von rund 2,2 ist die Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen gegeben.
Praktisch heißt das, die Mittel dort einzusetzen, wo das Risiko am größten ist. Die Unfallstatistik liefert die Anhaltspunkte. So sind etwa Schnittverletzungen durch Handwerkzeuge eine der häufigsten Unfallarten, wie der Beitrag zu Verletzungen durch Handwerkzeuge zeigt. Entsprechend lohnt sich die Investition in Sicherheitsmesser und Schnittschutz besonders. Bei der persönlichen Schutzausrüstung insgesamt hilft eine systematische Beschaffung, wie sie der Beitrag zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung beschreibt.
Wichtig ist, die Investition richtig zu rechnen. Der Vergleich darf nicht beim Anschaffungspreis der Schutzmaßnahme stehen bleiben. Ihm sind die vermiedenen Unfallkosten gegenüberzustellen, also die Entgeltfortzahlung, der Produktionsausfall, der Ersatzaufwand und im schweren Fall der Verlust einer Fachkraft. In dieser Gesamtbetrachtung fällt die Entscheidung fast immer zugunsten der Prävention. Wer die Sicherheitsinvestition allein als Kostenfaktor sieht, übersieht die größere Hälfte der Rechnung.
Den planerischen Rahmen dafür liefert die Gefährdungsbeurteilung. Sie hält fest, welche Gefährdungen an welchen Arbeitsplätzen bestehen und welche Maßnahmen sie verringern. Aus ihr ergibt sich, wo Maschinenschutz, Absturzsicherung, Schutzausrüstung, ergonomische Werkzeuge oder bauliche Maßnahmen den größten Nutzen bringen. Die zuständige Berufsgenossenschaft unterstützt Betriebe bei der Erstellung kostenlos. Wer die Beschaffung von Sicherheitsausstattung konsequent an der Gefährdungsbeurteilung ausrichtet und die Wirtschaftlichkeit über die vermiedenen Unfallkosten begründet, trifft Entscheidungen, die sowohl die Beschäftigten schützen als auch dem Betrieb wirtschaftlich nützen. Die laufend aktualisierten Kennzahlen dazu veröffentlicht die DGUV in ihren Zahlen zum Arbeits- und Wegeunfallgeschehen.
Handlungsempfehlungen
Checkliste: Arbeitsschutz wirtschaftlich bewerten
✔ Vollkosten erfassen: Bei jedem Unfall neben der Versicherungsleistung auch Entgeltfortzahlung, Ausfall, Ersatz und Verwaltung betrachten.
✔ Risiko priorisieren: Präventionsmittel zuerst dort einsetzen, wo die eigene und die bundesweite Statistik die meisten Unfälle zeigt.
✔ Rendite rechnen: Sicherheitsinvestitionen den vermiedenen Unfallkosten gegenüberstellen, nicht nur den Anschaffungspreis betrachten.
✔ Beitragsvorteil nutzen: Eine gute Unfallbilanz kann über Gefahrklasse und Beitragsausgleich die Beitragslast senken.
✔ Fachkräfte schützen: Den drohenden dauerhaften Verlust erfahrener Beschäftigter als wesentlichen Kostenfaktor anerkennen.
✔ Prävention als Investition behandeln: Arbeitsschutz im Budget als Maßnahme mit nachgewiesener Rendite führen, nicht als bloße Pflichtausgabe.
✔ Wirkung messen: Die eigene Unfallentwicklung verfolgen und mit den jährlichen DGUV-Werten vergleichen.
✔ Beratung einbeziehen: Die kostenlose Beratung der zuständigen Berufsgenossenschaft für die Gefährdungsbeurteilung nutzen.
Fazit: Sicherheit ist eine Investition
Die Jahresbilanz 2024 der gesetzlichen Unfallversicherung liefert zwei Botschaften zugleich. Erstens sinkt das Unfallrisiko weiter, der Arbeitsschutz in Deutschland wirkt. Zweitens bleiben Unfälle teuer, mit 12,3 Milliarden Euro an Leistungen für Versicherungsfälle und 12.821 Menschen, die erstmals eine Unfallrente erhielten.
Für Betriebe liegt die entscheidende Erkenntnis in der Trennung der Ebenen. Die großen Leistungsposten trägt die Solidargemeinschaft, doch die direkten und indirekten Kosten eines Unfalls treffen den Betrieb unmittelbar. Diesen Kosten steht ein gut belegter Nutzen der Prävention gegenüber. Mit einem Return on Prevention von rund 2,2 ist Arbeitsschutz mehr als eine ethische und rechtliche Pflicht. Er ist zugleich eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition. Wer das verstanden hat, behandelt Schutzausrüstung, sichere Werkzeuge und Maschinenschutz so, wie es ihre Wirkung verdient: als Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Betriebs.
Die DGUV legt diese Zahlen jedes Jahr neu vor. Es lohnt sich, die eigene Unfallentwicklung mit den bundesweiten Werten abzugleichen und die Wirkung der eigenen Maßnahmen daran zu messen. Aus einer Statistik über das gesamte Land wird so ein konkretes Steuerungsinstrument für den eigenen Arbeitsschutz und das eigene Budget. Sinkende Unfallzahlen, so die Mahnung der DGUV, fallen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis fortgesetzten Engagements, in dem nachzulassen sich weder menschlich noch wirtschaftlich auszahlt.