Daten & Analysen

Wegeunfälle 2024: Was das Risiko auf dem Arbeitsweg für Betriebe bedeutet

Auf dem Weg zur und von der Arbeit verunglückten 2024 in Deutschland 168.648 Versicherte so schwer, dass der Unfall meldepflichtig war. 214 von ihnen verloren dabei ihr Leben. Damit sind die Wegeunfälle nach den Arbeitsunfällen die zweitgrößte Unfallkategorie der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders als beim Geschehen im Betrieb hat der Arbeitgeber auf dem öffentlichen Verkehrsweg jedoch nur begrenzten Einfluss. Dieser Beitrag wertet die DGUV-Daten aus, erklärt die wichtige Grenze zwischen Wege- und Arbeitsunfall und zeigt, wo Betriebe trotzdem ansetzen können.

Berufsverkehr bei Dämmerung als Symbol für das Unfallrisiko auf dem Arbeitsweg

168.648 Unfälle auf dem Arbeitsweg

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht allein am Arbeitsplatz, ihr Schutz erstreckt sich auch auf den Weg dorthin und zurück. Wie groß dieses Geschehen ist, zeigt die Jahresbilanz 2024 der DGUV. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 168.648 meldepflichtige Wegeunfälle, ein Rückgang um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 214 Versicherte kamen dabei ums Leben.

Damit sind Wegeunfälle nach den Arbeitsunfällen, von denen 2024 insgesamt 712.257 registriert wurden, die zweitgrößte Unfallkategorie. Der Rückgang setzt einen langfristigen Trend fort, der bereits vor der Pandemie eingesetzt hatte. Zur Einordnung dient die folgende Übersicht.

Unfallgeschehen 2024 Wert Veränderung
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 712.257 -3,8 %
Meldepflichtige Wegeunfälle 168.648 -6,0 %
Tödliche Wegeunfälle 214 rückläufig
Tödliche Arbeitsunfälle (zum Vergleich) 307 rückläufig

Auffällig ist das Verhältnis der Todesfälle. Auf rund ein Viertel so viele Wegeunfälle wie Arbeitsunfälle entfallen mit 214 zu 307 fast zwei Drittel so viele Todesfälle. Der Arbeitsweg ist damit im Verhältnis besonders gefährlich, was an der hohen Geschwindigkeit und der ungeschützten Teilnahme am Straßenverkehr liegt. Ein Sturz im Betrieb endet selten tödlich, ein Zusammenstoß im Straßenverkehr dagegen weitaus häufiger.

Diese Zahlen stammen aus den endgültigen Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie liegen naturgemäß einige Monate nach Jahresende vor und können von früheren vorläufigen Schätzungen leicht abweichen. Für die Bewertung des Geschehens sind die endgültigen Werte maßgeblich, weil sie auf den vollständig erfassten und geprüften Meldungen beruhen. Meldepflichtig ist ein Unfall im Übrigen dann, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt. Leichtere Unfälle, die in dieser Statistik nicht auftauchen, kommen also noch hinzu, sodass die tatsächliche Zahl der Wegeunfälle höher liegt als die gemeldete.

Was als Wegeunfall gilt

Für das Verständnis der Zahlen und der Verantwortlichkeiten ist die rechtliche Abgrenzung entscheidend. Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür der Wohnung und endet am Zugang zum Betrieb. Umwege, etwa zum Tanken oder für private Besorgungen, sind grundsätzlich nicht versichert, bestimmte notwendige Wege wie das Bringen von Kindern in die Betreuung dagegen schon. Die rechtlichen Grundlagen erläutert die DGUV auf ihrer Seite zu den Wegeunfällen.

Die Abgrenzung ist im Detail oft anspruchsvoll. Versichert ist in der Regel der direkte Weg, doch das Gesetz erkennt auch bestimmte Abweichungen an. Wer Mitfahrende einer Fahrgemeinschaft abholt oder Kinder wegen der eigenen Berufstätigkeit in fremde Obhut bringt, bleibt auf diesen Umwegen geschützt. Verlässt jemand den direkten Weg dagegen aus rein privaten Gründen, ruht der Schutz für die Dauer dieser Unterbrechung. Auch mit der Zunahme des mobilen Arbeitens stellen sich neue Fragen, etwa welcher Weg vom Homeoffice aus versichert ist. Für den Betrieb sind diese Feinheiten vor allem dann relevant, wenn ein Unfall gemeldet und der Versicherungsschutz geprüft wird.

Wichtig ist die Grenze zum Arbeitsunfall. Sobald die Beschäftigten das Betriebsgelände erreicht haben, endet der Wegeschutz, und das Geschehen zählt in der Regel zu den Arbeitsunfällen. Diese Unterscheidung ist mehr als eine juristische Feinheit. Sie markiert genau die Linie, an der die Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers beginnen. Was auf der öffentlichen Straße geschieht, kann der Betrieb kaum steuern. Was auf dem eigenen Gelände geschieht, liegt in seiner Verantwortung.

Pkw und Fahrrad dominieren

Welche Verkehrsmittel besonders betroffen sind, hat die DGUV in einer Auswertung für die Jahre 2016 bis 2020 untersucht. In diesem Zeitraum ereigneten sich rund 565.000 meldepflichtige Wegeunfälle im Straßen- und Schienenverkehr. Die Verteilung ist eindeutig.

Verkehrsmittel (Wegeunfälle 2016 bis 2020) Gemeldete Fälle
Pkw 267.442 (rund die Hälfte)
Fahrrad 128.029
Zug und Straßenbahn vergleichsweise selten
Pedelec und E-Roller erstmals ab 2020 erfasst

Rund die Hälfte der Wegeunfälle entfiel auf den Pkw, das Fahrrad lag mit 128.029 Fällen an zweiter Stelle. Unfälle mit Zug und Straßenbahn sind dagegen selten. Pkw und motorisierte Zweiräder sind zugleich die häufigste Ursache dafür, dass Menschen auf dem Weg zur Arbeit ums Leben kommen.

Bemerkenswert ist die Entwicklung beim Radverkehr. Die DGUV beobachtet seit Jahren steigende Unfallzahlen mit dem Fahrrad und insbesondere mit Pedelecs und E-Bikes. Das hängt mit der zunehmenden Verbreitung dieser Verkehrsmittel zusammen, denn immer mehr Menschen pendeln mit dem Rad oder dem Pedelec zur Arbeit. Höhere Geschwindigkeiten beim Pedelec, gemischter Verkehr und fehlende Schutzräume erhöhen dabei das Risiko. Für Betriebe, die im Rahmen von Dienstradmodellen das Radpendeln fördern, ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung. Wer das Rad als Verkehrsmittel unterstützt, sollte auch auf eine gute Sicherheitsausstattung achten, also auf verkehrssichere Räder, Helme und gute Beleuchtung.

Für die Betriebe bedeutet diese Struktur, dass die wirksamsten Ansatzpunkte beim motorisierten Verkehr und beim Radverkehr liegen. Der öffentliche Nahverkehr ist statistisch der sicherste Weg zur Arbeit, was bei der Förderung betrieblicher Mobilität bedacht werden kann. Die Zahlen zum gesamten Unfallgeschehen veröffentlicht die DGUV laufend in ihren Zahlen zum Arbeits- und Wegeunfallgeschehen.

Warum die Zahlen langfristig sinken

Der Rückgang der Wegeunfälle um 6,0 Prozent im Jahr 2024 ist kein Ausreißer, sondern Teil eines langfristigen Trends, der bereits vor der Pandemie begann. Mehrere Faktoren wirken hier zusammen, auch wenn sich ihr Anteil nicht exakt beziffern lässt.

Ein Faktor ist die Veränderung der Arbeitswelt. Mit der Zunahme des mobilen Arbeitens entfällt an manchen Tagen der Arbeitsweg ganz, womit auch das Risiko sinkt. Wer von zu Hause arbeitet, fährt nicht durch den winterlichen Berufsverkehr. Ein zweiter Faktor ist die gestiegene Fahrzeugsicherheit. Moderne Fahrzeuge verfügen über Assistenzsysteme wie Notbremsassistenten und Spurhaltehilfen, die Unfälle vermeiden oder ihre Folgen mildern. Ein dritter Faktor ist die kontinuierliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Aufklärung. Allerdings mahnt der wachsende Radverkehr zur Vorsicht, denn in diesem Segment steigen die Unfallzahlen entgegen dem allgemeinen Trend. Der langfristige Rückgang ist also erfreulich, aber nicht in allen Bereichen gleich verteilt.

Für die Interpretation der Jahreszahlen ist außerdem das Verkehrsaufkommen wichtig. Sinkt die Zahl der zurückgelegten Arbeitswege, etwa durch mehr Homeoffice oder eine geringere Beschäftigung in einzelnen Branchen, geht die absolute Zahl der Unfälle zurück, ohne dass der Weg selbst sicherer geworden sein muss. Aussagekräftiger als die reine Fallzahl ist daher das relative Risiko, also die Zahl der Unfälle bezogen auf die tatsächlich zurückgelegten Wege. Da sich das Mobilitätsverhalten in den vergangenen Jahren stark verändert hat, sollten einzelne Jahreswerte mit Vorsicht verglichen werden. Der über viele Jahre stabile Abwärtstrend ist die belastbarere Aussage als die zufällige Veränderung von einem einzelnen Jahr zum nächsten.

Warum das den Betrieb angeht

Ein Wegeunfall geschieht außerhalb des Betriebs, seine Folgen treffen den Betrieb dennoch unmittelbar. Die verunglückte Person fällt aus, und zwar oft für Wochen, denn Verkehrsunfälle führen häufig zu schweren Verletzungen. Aufträge verzögern sich, Vertretungen müssen organisiert werden, und im schwersten Fall verliert der Betrieb dauerhaft eine eingearbeitete Fachkraft.

Hinzu kommt die Finanzierung. Wegeunfälle werden wie Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen und fließen damit in das Gesamtgeschehen ein, das über die Beiträge aller Unternehmen finanziert wird. Die wirtschaftliche Logik entspricht der von Arbeitsunfällen, wie sie der Beitrag zu den Kosten eines Arbeitsunfalls beschreibt. Angesichts des Fachkräftemangels wiegt der mögliche Verlust von Arbeitskraft besonders schwer. Auch wenn der Arbeitsweg nicht im direkten Einflussbereich liegt, hat der Betrieb also ein handfestes Interesse daran, das Risiko zu senken.

Hinzu kommt ein Aspekt, der den Wegeunfall vom Arbeitsunfall unterscheidet. Beim Arbeitsunfall trägt der Betrieb über die Entgeltfortzahlung die ersten sechs Wochen der Ausfallzeit unmittelbar. Beim Wegeunfall gilt dieselbe Entgeltfortzahlung, doch der Betrieb hatte keine Möglichkeit, das auslösende Ereignis zu beeinflussen. Der Schaden entsteht also unverschuldet und trifft den Betrieb dennoch. Das macht die wenigen Stellschrauben, die dem Arbeitgeber bleiben, umso wertvoller.

Die menschliche Dimension

Hinter den 214 tödlichen Wegeunfällen und den vielen Tausend schweren Verletzungen stehen Menschen, Familien und Kollegien. Ein tödlicher Unfall auf dem Arbeitsweg ist für ein Unternehmen ein einschneidendes Ereignis, das weit über die wirtschaftlichen Folgen hinausreicht. Der Verlust eines Kollegen belastet die gesamte Belegschaft und hinterlässt Spuren, die sich nicht in einer Statistik abbilden lassen.

Gerade weil der Arbeitsweg als selbstverständlich und risikolos gilt, wird sein tatsächliches Gefahrenpotenzial unterschätzt. Die im Verhältnis hohe Zahl der Todesfälle, fast zwei Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle bei nur einem Bruchteil der Fallzahlen, zeigt das eindrücklich. Ein Bewusstsein für dieses Risiko zu schaffen, ist deshalb selbst eine Präventionsmaßnahme. Wenn Beschäftigte verstehen, dass der Weg zur Arbeit statistisch gefährlicher ist als die Arbeit selbst, ändern sie ihr Verhalten eher, etwa bei der Geschwindigkeit, der Aufmerksamkeit oder der Vorbereitung auf winterliche Bedingungen.

Wo der Betrieb Einfluss hat, und wo nicht

Ehrlicherweise ist der Einfluss des Arbeitgebers auf das eigentliche Wegegeschehen begrenzt. Den Straßenverkehr, das Wetter und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer kann kein Betrieb steuern. Dennoch gibt es mehrere indirekte, aber wirksame Ansatzpunkte.

Ansatzpunkt Einflussmöglichkeit des Betriebs
Öffentlicher Verkehrsweg kein direkter Einfluss
Arbeitszeitlage gleitende oder versetzte Zeiten, Homeoffice bei Extremwetter
Verkehrsmittelwahl Förderung sicherer Mobilität, Diensträder mit Sicherheitsausstattung
Fahren für den Betrieb Fahrerschulung, Fahrzeugwartung, Telematik im Fuhrpark
Sichtbarkeit Warnschutzkleidung und Beleuchtung für Rad- und Fußwege
Betriebsgelände voller Einfluss über Verkehrssicherungspflicht

Bei der Arbeitszeit können gleitende oder versetzte Arbeitszeiten helfen, die gefährlichsten Verkehrsspitzen zu meiden, und bei extremer Witterung kann mobiles Arbeiten den riskanten Weg ganz ersparen. Bei der Verkehrsmittelwahl können Betriebe durch Diensträder mit guter Sicherheitsausstattung sicheres Radfahren fördern. Wo Beschäftigte beruflich mit dem Fahrzeug unterwegs sind, sind Fahrerschulungen, eine gute Fahrzeugwartung und Telematiklösungen wirksame Mittel, wie der Beitrag zu Fuhrparkmanagement und Fahrerschulung zeigt. Auch die Förderung der Sichtbarkeit durch geeignete Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 kann das Risiko für rad- und fußläufig Pendelnde verringern.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem reinen Arbeitsweg und dem Fahren im Auftrag des Betriebs. Wer mit dem Firmenfahrzeug zu Kunden, Baustellen oder Lieferanten unterwegs ist, befindet sich auf einem Dienstweg, der dem betrieblichen Einfluss unterliegt. Hier kann und sollte der Betrieb klare Regeln setzen, etwa zur Fahrzeugwartung, zur Bereifung im Winter, zu Ruhezeiten und zur Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Fahrsicherheitstrainings sind in diesem Bereich besonders wirksam, weil sie das Verhalten in kritischen Situationen schulen. Da Pkw-Unfälle die häufigste Ursache tödlicher Wegeunfälle sind, liegt hier ein erheblicher Hebel für Betriebe mit Außendienst oder Fuhrpark.

Auch die Kommunikation spielt eine Rolle. Ein Betrieb, der seine Beschäftigten vor dem Wintereinbruch an Reifenwechsel, Beleuchtung und vorausschauendes Fahren erinnert, betreibt mit geringem Aufwand wirksame Prävention. Solche Hinweise kosten nichts und treffen genau die Risiken, die in der dunklen und glatten Jahreszeit zunehmen.

Die Grenze zum Betriebsgelände

Den größten direkten Einfluss hat der Betrieb dort, wo der öffentliche Weg in das eigene Gelände übergeht. Sobald die Beschäftigten das Werksgelände betreten, liegt die Verkehrssicherheit in der Verantwortung des Unternehmens. Hier zählt das Geschehen rechtlich in der Regel bereits zu den Arbeitsunfällen, und genau hier greifen die Mittel der betrieblichen Sicherheit.

Konkret geht es um die Gestaltung der innerbetrieblichen Verkehrswege. Eine klare Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen verhindert die gefährlichen Begegnungen, die im Mischverkehr entstehen. Markierte Wege, ausreichende Beleuchtung und eine durchdachte Wegeführung reduzieren das Unfallrisiko auf dem Gelände erheblich. Wie sich Verkehrswege normgerecht kennzeichnen lassen, behandelt der Beitrag zur Bodenmarkierung nach ASR A1.3. Wie Fußgänger und Stapler sicher getrennt werden, zeigt der Beitrag zu Fußgängerverkehrswegen nach ASR A1.8.

Damit schließt sich der Kreis. Den öffentlichen Arbeitsweg kann der Betrieb nicht sichern, das letzte Stück bis zum Arbeitsplatz auf dem eigenen Gelände aber sehr wohl. Wer Parkflächen, Zuwege und Hallenzufahrten sicher gestaltet, schützt seine Beschäftigten genau an der Schnittstelle, an der sein Einfluss beginnt.

Die Gestaltung des Geländes verdient dabei dieselbe Sorgfalt wie die Gestaltung der Arbeitsplätze. Übersichtliche Wegeführung, eine bauliche oder farbliche Trennung von Fahr- und Gehwegen, gut sichtbare Querungen und eine ausreichende Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit sind keine Nebensächlichkeiten. Sie verhindern Zusammenstöße zwischen Beschäftigten und Fahrzeugen, die auf einem belebten Betriebsgelände jederzeit möglich sind. Wo Lieferverkehr, Stapler und Beschäftigte aufeinandertreffen, ist die klare Ordnung der Verkehrswege die wirksamste Schutzmaßnahme. Diese Investition zahlt sich doppelt aus, weil sie zugleich die Abläufe beschleunigt und Schäden an Fahrzeugen und Einrichtungen vermeidet.

Winter, Dunkelheit und Sichtbarkeit

Zu den bekannten Risikofaktoren auf dem Arbeitsweg zählen Glätte, Nässe und Dunkelheit, die sich in den Wintermonaten häufen. Wer im Dunkeln und bei winterlichen Verhältnissen zur Arbeit fährt oder geht, ist einem höheren Risiko ausgesetzt. Für Betriebe ergeben sich daraus zwei Handlungsfelder, die wieder an der Grenze zwischen öffentlichem Weg und eigenem Gelände verlaufen.

Auf dem eigenen Gelände greift die Verkehrssicherungspflicht. Geräumte und gestreute Zuwege, Parkflächen und Eingangsbereiche verhindern Stürze auf Glatteis, die sonst zu schmerzhaften und langwierigen Ausfällen führen. Ein zuverlässiger Winterdienst und rutschhemmende Beläge an den Zugängen sind deshalb eine lohnende Investition. Für den Weg auf öffentlichem Grund bleibt die Sichtbarkeit der wichtigste betriebliche Beitrag. Helle, reflektierende Kleidung und eine gute Beleuchtung an Fahrrädern machen Pendelnde im Dunkeln früher erkennbar. Betriebe, die solche Ausstattung bereitstellen oder fördern, leisten einen konkreten Beitrag zur Sicherheit ihrer Beschäftigten.

Der Winterdienst auf dem Gelände ist dabei nicht nur eine Frage der Fürsorge, er ist auch eine Frage der Haftung. Der Betrieb ist verpflichtet, seine Verkehrsflächen in einem sicheren Zustand zu halten. Kommt ein Beschäftigter oder Besucher auf einer nicht geräumten Fläche zu Schaden, kann das Unternehmen in die Verantwortung geraten. Eine klare Organisation des Winterdienstes, mit festgelegten Zuständigkeiten, dokumentierten Räum- und Streuzeiten und ausreichend Streugut, schützt deshalb in zweifacher Hinsicht. Sie verhindert Unfälle und sichert den Betrieb rechtlich ab.

Die dunkle Jahreszeit verlängert zudem die Zeit, in der Beschäftigte im Dunkeln unterwegs sind. Wer früh zur Arbeit fährt und spät zurückkehrt, legt beide Wege ohne Tageslicht zurück. In dieser Phase steigt die Bedeutung von Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit besonders. Eine rechtzeitige Erinnerung an funktionierende Fahrradbeleuchtung, reflektierende Elemente an Kleidung und Taschen sowie an vorausschauendes Verhalten ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, die jeder Betrieb ohne nennenswerte Kosten umsetzen kann.

Handlungsempfehlungen

Checkliste: Das Risiko auf dem Arbeitsweg verringern

✔ Betriebsgelände sichern: Zuwege, Parkflächen und Hallenzufahrten beleuchten, markieren und im Winter zuverlässig räumen und streuen.
✔ Verkehrswege trennen: Fußgänger und Fahrzeuge auf dem Gelände konsequent voneinander trennen und Wege klar kennzeichnen.
✔ Arbeitszeit flexibilisieren: Versetzte Zeiten und mobiles Arbeiten bei Extremwetter ermöglichen, um riskante Wege zu vermeiden.
✔ Sichere Mobilität fördern: Den öffentlichen Nahverkehr und gut ausgestattete Diensträder unterstützen.
✔ Fahren für den Betrieb absichern: Fahrerschulungen anbieten, Fahrzeuge warten und im Winter mit geeigneter Bereifung ausstatten.
✔ Sichtbarkeit erhöhen: Warnschutzkleidung und Fahrradbeleuchtung für die dunkle Jahreszeit bereitstellen oder fördern.
✔ Folgekosten anerkennen: Den möglichen Ausfall und Verlust von Fachkräften als realen betrieblichen Schaden bewerten.
✔ Bewusstsein schaffen: Beschäftigte für die Risiken auf dem Arbeitsweg sensibilisieren, besonders im Radverkehr und im Winter.

Fazit: Verantwortung an der Schnittstelle

Die Wegeunfälle sind eine oft übersehene, aber gewichtige Größe. 168.648 meldepflichtige Fälle und 214 Todesopfer im Jahr 2024 zeigen, dass der Arbeitsweg ein reales und im Verhältnis besonders tödliches Risiko trägt. Der langfristige Rückgang ist erfreulich, doch die absoluten Zahlen bleiben hoch.

Für Betriebe liegt die Kunst darin, die eigene Rolle realistisch einzuschätzen. Den öffentlichen Verkehr können sie nicht steuern, doch sie sind nicht machtlos. Über die Gestaltung der Arbeitszeit, die Förderung sicherer Mobilität, die Sichtbarkeit ihrer Beschäftigten und vor allem über die sichere Gestaltung des eigenen Geländes können sie das Risiko spürbar senken. Die Verantwortung beginnt dort, wo der öffentliche Weg endet und das Betriebsgelände beginnt. Genau an dieser Schnittstelle lohnt sich die Investition in Sicherheit am meisten. Wer zugleich das Bewusstsein der Beschäftigten für die Risiken des Arbeitswegs schärft, erreicht mit geringen Mitteln eine zusätzliche Wirkung über das eigene Gelände hinaus.