Was Typ 90 bedeutet
Die DIN EN 14470-1 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“ klassifiziert Schränke nach der Zeit, die sie im Normbrandversuch standhalten, bevor die Temperatur im Inneren um mehr als 180 Kelvin über die Ausgangstemperatur steigt. Daraus ergeben sich die Typen 15, 30, 60 und 90, wobei die Zahl für die Minuten steht. Typ 90 ist die höchste Klasse.
Geprüft wird dabei nicht nur der Korpus. Zur Norm gehören unter anderem grundsätzlich selbstschließende Türen, thermisch auslösende Verschlüsse an den Lüftungsöffnungen, die bei einer Temperatur von etwa 70 Grad Celsius schließen, und eine Bodenauffangwanne. Der praktische Sinn dieser 90 Minuten liegt in der Flucht- und Rettungszeit sowie in der Zeit, die der Feuerwehr für einen kontrollierten Löschangriff bleibt, bevor sich der Schrankinhalt beteiligt.
Wichtig für die Ausschreibung: Maßgeblich ist die Typprüfung des konkreten Schranks, nicht eine Formulierung wie „in Anlehnung an DIN EN 14470-1“. Diese Einschränkung findet sich bei preisgünstigen Angeboten regelmäßig und bedeutet, dass die Konformität im Zweifel nicht nachweisbar ist. Verlangen Sie das Prüfzeugnis, nicht die Produktbroschüre.
Quelle: DIN EN 14470-1; TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Der Schrank als eigener Lagerabschnitt: der wirtschaftliche Kern
Der entscheidende regulatorische Effekt eines Typ-90-Schranks ist nicht der Brandschutz allein, sondern seine Einstufung. Ein Schrank, der die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllt und mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand aufweist, gilt als eigenständiger Lagerabschnitt. Damit dürfen entzündbare Flüssigkeiten direkt im Arbeitsraum gelagert werden, ohne dass ein baulich abgetrennter Lagerraum erforderlich wird.
Für Werkstätten, Labore und Fertigungsbetriebe ist das häufig die wirtschaftlichste Lösung überhaupt. Der Vergleich fällt eindeutig aus: Ein Typ-90-Schrank kostet je nach Größe einige Tausend Euro, ein baulich abgetrennter Gefahrstofflagerraum mit Brandabschnitt, Lüftung, Auffangwanne und Zugangsregelung ein Vielfaches davon, ganz abgesehen von der benötigten Fläche und der Genehmigungsfrage.
Ein Punkt, der in älteren Quellen und leider auch in manchen Beratungsunterlagen noch falsch dargestellt wird, verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Die TRGS 510 Anhang 1 stellt in Abschnitt A.1.2 Absatz 3 ausdrücklich fest, dass die Anzahl der Sicherheitsschränke pro Brandbekämpfungsabschnitt oder Nutzungseinheit nicht begrenzt ist. Wer größere Gesamtmengen unterbringen muss, kann diese also auf mehrere Typ-90-Schränke verteilen, solange jeder einzelne Schrank die für ihn geltenden Grenzen einhält und die Gefährdungsbeurteilung das trägt. Die Planungslogik lautet damit: in Schränken denken, nicht in Litern.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absätze 2 und 3; Einordnung nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Wann weniger als 90 Minuten zulässig sind
Schränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von weniger als 90, aber mindestens 30 Minuten dürfen für brennbare Flüssigkeiten weiterhin verwendet werden, allerdings nur unter Bedingungen. Zulässig ist entweder ein einziger Schrank dieser Art je Brandbekämpfungsabschnitt beziehungsweise Nutzungseinheit, wobei bei Flächen über 100 Quadratmetern je angefangene 100 Quadratmeter ein Schrank aufgestellt werden darf. Alternativ ist der Einsatz zulässig, wenn der Bereich mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet ist und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder wenn eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden ist.
Für Altbestände gilt eine gesonderte Regelung. Werden vorhandene Schränke mit 20 Minuten Feuerwiderstand nach der ehemaligen DIN 12925-1 weiterverwendet, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dargelegt werden, wie eine gleichwertige Sicherheit erreicht wird. Zu berücksichtigen sind dabei Flammpunkt und Zündtemperatur der Flüssigkeiten, die Menge, die Art der Gefäße im Sinne von zerbrechlich oder nicht zerbrechlich sowie das Vorhandensein einer automatischen Brandmelde- oder Feuerlöschanlage. Dieser Bestandsschutz gilt ausdrücklich nur für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.
Aus Beschaffungssicht ist die Rechnung meist einfach. Der Preisunterschied zwischen einem Typ-30- und einem Typ-90-Schrank liegt in der Größenordnung von 30 bis 50 Prozent, die Auflagen für den Typ-30-Schrank sind aber erheblich und begrenzen die spätere Erweiterbarkeit. Wer nicht bereits eine Werkfeuerwehr oder eine Löschanlage hat, fährt mit Typ 90 fast immer besser.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absätze 4 und 5; Preisrelation nach Listenpreisen deutscher Hersteller, Stand 2026. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Belüftet oder unbelüftet: die folgenreichste Entscheidung
Die TRGS 510 unterscheidet in Anhang 1 zwischen Sicherheitsschränken mit und ohne technische Lüftung, und die Wahl hat unmittelbare rechtliche Folgen.
Die technische Lüftung verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes. Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen, in der Regel durch Anschluss an eine ins Freie führende Abluftanlage. Üblich ist ein zehnfacher Luftwechsel je Stunde.
Ein Schrank ohne technische Lüftung soll das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung möglicherweise auftretender explosionsfähiger Gemische schützen. Dafür gelten zwei Bedingungen, die in der Praxis oft übersehen werden: Im Inneren dürfen sich keine potenziellen Zündquellen befinden, und lässt sich das nicht ausschließen, sind je nach Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen mindestens entsprechend Zone 2 nach TRGS 723 zu ergreifen. Außerdem sind unbelüftete Sicherheitsschränke über einen Potenzialausgleich zu erden. Die fehlende Erdung ist einer der häufigsten Mängel bei Begehungen.
Und dann gibt es eine harte Grenze. Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 Grad Celsius, beispielsweise Schwefelkohlenstoff, sowie entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 mit dem Gefahrenhinweis H224 dürfen ausschließlich in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand gelagert werden, und dabei muss eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung sichergestellt sein. Typische H224-Stoffe sind Diethylether und Pentan. Wer solche Stoffe im Bestand hat, kann die Lüftungsfrage nicht offenlassen.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1, Abschnitte A.1.2 Absatz 8 sowie A.1.3.1 und A.1.3.2; TRGS 723; Stoffbeispiele nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik, FAQ zur Lagerung in Typ-90-Schränken. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Abluftanlage oder Umluftfilter
Der Anschluss an eine zentrale Abluftanlage ist der Regelfall und technisch die saubere Lösung, verursacht aber Aufwand: Kanalführung, Brandschutzklappen bei Durchdringungen, Überwachung des Volumenstroms und je nach Ausführung die Nachbehandlung der Abluft. In Bestandsgebäuden ohne vorhandene Abluftführung wird das schnell zum größten Kostenblock des gesamten Projekts.
Als Alternative haben sich Umluftfiltersysteme etabliert, die auf den Schrank aufgesetzt werden und die Luft über Aktivkohle zurück in den Raum führen. Zwei Punkte sind hier entscheidend. Erstens muss das System ATEX-konform ausgeführt sein, wenn es für Stoffe eingesetzt wird, die eine technische Belüftung erfordern. Zweitens ist der Filter ein Verbrauchsteil mit begrenzter Standzeit, dessen Sättigung überwacht werden muss. Ein erschöpfter Filter, der weiter betrieben wird, führt genau die Dämpfe in den Arbeitsraum, die er zurückhalten sollte.
Für die Kalkulation heißt das: Der Umluftfilter ist in der Investition günstiger als eine neu zu bauende Abluftanlage, verursacht aber laufende Kosten für Filterwechsel und Überwachung. Ab etwa drei bis vier Schränken an einem Standort oder bei bereits vorhandener Abluftinfrastruktur kippt die Rechnung in Richtung zentrale Abluft.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.3.1; Hinweis auf ATEX-konforme Umluftfiltersysteme nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Auffangwanne und Bemessung der Lagermenge
Jeder Sicherheitsschrank verfügt über eine Bodenauffangwanne. Die Bemessung folgt der aus dem Gewässerschutz bekannten Regel: Das Auffangvolumen muss mindestens zehn Prozent des Gesamtlagervolumens aller eingelagerten Behältnisse oder 110 Prozent des größten Einzelbehältnisses fassen, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Wanne muss die Anforderungen der Stahlwannenrichtlinie erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Praktisch relevant ist die Konsequenz für die zulässige Menge. Das Lagervolumen im Schrank wird durch das Auffangvolumen begrenzt. Diese Größe ist damit die eigentliche Planungskennzahl bei der Schrankauswahl und nicht die Zahl der Fachböden oder die Außenbreite. Wer 60 Liter Lösemittel in Zehn-Liter-Kanistern unterbringen will, braucht ein Auffangvolumen von mindestens elf Litern, weil 110 Prozent des größten Behälters hier den höheren Wert liefert.
Zwei ergänzende Hinweise aus der Praxis. Bei angebrochenen Gebinden zählt die tatsächliche Füllmenge und nicht das Nennvolumen des Behälters. Und Stoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in demselben Sicherheitsschrank gelagert werden. Das betrifft ausdrücklich entzündbare Flüssigkeiten zusammen mit Stoffen, die zur Entstehung von Bränden führen können, etwa selbstzersetzliche oder pyrophore Gefahrstoffe. Säuren und Laugen gehören nicht in dieselbe Auffangeinrichtung. Für solche Fälle bieten die Hersteller Schränke mit getrennten Innenbereichen an.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absatz 7; Bemessungsregel für Auffangwannen nach Stahlwannenrichtlinie; Hinweise zu angebrochenen Gebinden und getrennten Schrankbereichen nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Bauarten im Vergleich
Die Grundfunktion ist bei allen Typ-90-Schränken identisch, die Unterschiede liegen in Türtechnik, Aufstellsituation und Innenausstattung. Die folgende Übersicht orientiert sich an den am deutschen Markt verbreiteten Produktlinien.
| Bauart | Merkmal | Geeignet für |
|---|---|---|
| Flügeltürschrank | klassische Bauform, Lager- oder Auszugsböden, Breiten von etwa 600 bis 1.200 mm | Standardfall in Werkstatt und Lager, ausreichend Stellfläche vorhanden |
| Falttürschrank | Türblätter falten seitlich weg, volle Öffnungsbreite bei geringem Schwenkraum | enge Gänge, Aufstellung neben Arbeitsplätzen |
| Schrank mit Fußpedal | pneumatische Freihandöffnung | häufige Entnahme, Arbeiten mit Handschuhen oder beiden Händen |
| Untertisch- und Unterbauschrank | niedrige Bauhöhe, teils mit automatisch ausfahrender Auszugswanne | Labore, Abzüge, Werkbänke mit begrenzter Stellfläche |
| Kompaktschrank für Großgebinde | Innenraum für Fässer bis etwa 200 Liter | Lagerung ganzer Gebinde ohne Umfüllen |
| Schrank mit getrennten Bereichen | separierte Innenabteile mit eigenen Auffangeinrichtungen | gleichzeitige Lagerung nicht zusammenlagerungsfähiger Stoffgruppen |
| Gekühlter Schrank | explosionsgeschützte Kühlung, typischer Bereich etwa 3 bis 16 Grad Celsius | temperaturempfindliche Stoffe, niedrige Flammpunkte |
Für Lithium-Ionen-Akkus gelten eigene Anforderungen, die sich nicht aus der DIN EN 14470-1, sondern aus dem VDMA-Einheitsblatt 24994 und der DGUV Information 205-041 ableiten. Ein Typ-90-Schrank für brennbare Flüssigkeiten ist dafür ausdrücklich nicht die richtige Lösung. Die Unterschiede behandelt der Beitrag zu Akkuladeschränken nach DGUV und VDMA 24994. Für Druckgasflaschen wiederum gilt die DIN EN 14470-2 mit den Feuerwiderstandsklassen G30 bis G90.
Quelle: Produktlinienübersicht nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik; DIN EN 14470-2; VDMA-Einheitsblatt 24994 und DGUV Information 205-041 für Li-Ion-Ladeschränke. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Betriebspflichten nach der Beschaffung
Mit der Lieferung ist die Sache nicht erledigt. Die TRGS 510 verlangt, aus den Angaben der Herstellerinformation eine Betriebsanweisung nach TRGS 555 zur Lagerung im Sicherheitsschrank zu erstellen, anhand derer die Mitarbeitenden zu unterweisen sind. Vier Punkte müssen darin ausdrücklich geregelt sein.
Erstens, dass im Schrank keine anderen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen, insbesondere kein Umfüllen. Zweitens, dass einzustellende ortsbewegliche Behälter an der Außenseite keine Kontaminationen aufweisen dürfen. Drittens, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, falls eine gesundheitsgefährdende Freisetzung von Gefahrstoffen oder eine explosionsfähige Atmosphäre im Schrank, in dessen Umgebung oder in der Lüftungsleitung entstehen kann. Und viertens, welche Maßnahmen nach einem Brandfall zu ergreifen sind, damit beim Öffnen des Schrankes vom Inneren keine Gefahr mehr ausgeht.
Der letzte Punkt wird fast immer vergessen und ist der gefährlichste. Ein Typ-90-Schrank, der einen Hallenbrand überstanden hat, ist innen unter Umständen über der Zündtemperatur des Inhalts, und das Öffnen führt durch den Sauerstoffzutritt zur schlagartigen Entzündung. Die Betriebsanweisung muss festlegen, dass der Schrank nach einem Brand nicht ohne Abstimmung mit der Feuerwehr geöffnet wird.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absatz 6, Nummern 1 bis 4; TRGS 555. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Prüfung und Instandhaltung
Sicherheitsschränke müssen so beschaffen sein, aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden, dass die Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen insbesondere vor Gefährdungen durch Brand oder Explosion gewährleistet ist. Diese allgemeine Formulierung der TRGS 510 wird durch die Herstellerangaben und die Gefährdungsbeurteilung konkretisiert.
In der Praxis hat sich eine jährliche Funktionsprüfung durch eine befähigte Person etabliert, die typischerweise die Selbstschließung der Türen, die thermischen Verschlüsse der Lüftungsöffnungen, den Zustand der Auffangwanne, den Sitz von Dichtungen, den Potenzialausgleich bei unbelüfteten Schränken sowie bei belüfteten Schränken den Volumenstrom und die Funktion der Überwachungseinrichtung umfasst. Die meisten Hersteller bieten diese Prüfung als Dienstleistung an, teils im Rahmen von Wartungsverträgen mit mehreren Standorten.
Ergänzend gilt: Wird der Schrank durch Anfahren, Umbauten oder einen Störfall mechanisch beschädigt, ist die Feuerwiderstandsfähigkeit nicht mehr gesichert. Verformte Türen, die nicht mehr selbsttätig schließen, sind ein K.-o.-Kriterium und keine Kleinigkeit für den nächsten Turnus.
Quelle: TRGS 510 Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absatz 1; Herstellerangaben zu Prüfung und Wartung, u. a. DÜPERTHAL Sicherheitstechnik. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Kosten und Beschaffung
Die folgenden Werte geben marktübliche Größenordnungen für das Jahr 2026 wieder, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und ohne Lieferung und Aufstellung. Die Spannen sind breit, weil Ausstattung, Innenaufteilung und Türtechnik den Preis erheblich beeinflussen.
| Position | Preisrahmen | Hinweis |
|---|---|---|
| Typ-90-Schrank, Breite ca. 600 mm, einflügelig | 1.400 bis 2.400 € | Einstiegsgröße für Werkstatt und Labor |
| Typ-90-Schrank, Breite ca. 1.200 mm, zweiflügelig | 2.500 bis 4.800 € | Standardgröße im Fertigungsbetrieb |
| Untertisch- oder Unterbauschrank Typ 90 | 1.800 bis 3.400 € | höherer Preis je Liter Lagervolumen |
| Typ-30-Schrank vergleichbarer Größe | rund 30 bis 50 % unter Typ 90 | nur unter den Auflagen nach TRGS 510 zulässig |
| ATEX-konformes Umluftfiltersystem als Aufsatz | 1.500 bis 3.500 € | zuzüglich Filterwechsel, je nach Belastung jährlich bis mehrjährig |
| Anschluss an zentrale Abluft, je Schrank | 800 bis 3.000 € | stark abhängig von Kanalführung und Durchdringungen |
| Volumenstromüberwachung mit Alarm | 500 bis 1.400 € | bei technischer Lüftung dringend zu empfehlen |
| Jährliche Funktionsprüfung je Schrank | 150 bis 350 € | günstiger im Rahmenvertrag über mehrere Standorte |
Drei Hinweise für die Ausschreibung. Fragen Sie das Auffangvolumen der Wanne in Litern ab, nicht die Zahl der Böden, weil dieser Wert die zulässige Lagermenge bestimmt. Lassen Sie sich das Typprüfzeugnis vorlegen und akzeptieren Sie keine Formulierung mit „in Anlehnung an“. Und klären Sie die Lüftungsvariante vor der Bestellung, weil eine nachträgliche Umstellung von unbelüftet auf belüftet je nach Modell den Austausch des gesamten Schranks bedeuten kann.
Quelle: Listenpreise und Produktinformationen deutscher Hersteller von Gefahrstofflagertechnik, Stand 2026; Bauartenübersicht nach DÜPERTHAL Sicherheitstechnik, Produktlinien CLASSIC, PREMIUM, COMFORT, COMPACT, UTS, BENCH und COOL. Die Werte sind Orientierungsgrößen und ersetzen kein Angebot. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Quellen und weiterführende Regelwerke
- TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, Anhang 1 „Lagerung in Sicherheitsschränken“ mit den Abschnitten A.1.1 bis A.1.3.2: vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/anh1.htm
- DÜPERTHAL Sicherheitstechnik, FAQ „Wie viel brennbare Flüssigkeit darf in einem Sicherheitsschrank Typ 90 nach DIN EN 14470-1 gelagert werden?“ mit Kategorien nach CLP-Verordnung, Behältergrenzen und Produktlinienübersicht: dueperthal.com/unternehmen/faq/wie-viel-brennbare-fluessigkeit-darf-in-einem-sicherheitsschrank-typ-90-nach-din-en-14470-1-gelagert-werden
- DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ mit Hinweisen zu baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen: publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Punkt 6 mit Tabelle 4, die Lager mit Lacken und Lösungsmitteln als Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung ausweist: vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/asr_a2_2/6.htm
Ohne Verlinkung herangezogen wurden DIN EN 14470-1 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“, DIN EN 14470-2 für Druckgasflaschenschränke, die zurückgezogene DIN 12925-1, die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, TRGS 400 zur Gefährdungsbeurteilung, TRGS 555 zur Betriebsanweisung, TRGS 723 und TRGS 727 zum Explosionsschutz, die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Stahlwannenrichtlinie sowie das VDMA-Einheitsblatt 24994 und die DGUV Information 205-041 für Lithium-Ionen-Ladeschränke. Verbindlich für den Einzelfall sind die Gefährdungsbeurteilung, die Herstellerinformation zum konkreten Schrank und gegebenenfalls behördliche Auflagen.
Checkliste Beschaffung und Betrieb von Typ-90-Sicherheitsschränken: Zu lagernde Stoffe nach CLP-Kategorie erfassen, H224 und Zündtemperaturen unter 200 °C gesondert kennzeichnen · Bei H224-Stoffen ausschließlich technisch belüftete Typ-90-Schränke einplanen, frühzeitige Branderkennung sicherstellen · Erforderliches Auffangvolumen berechnen: mindestens 10 % des Gesamtvolumens oder 110 % des größten Einzelbehälters · Auffangvolumen in Litern ausschreiben, nicht die Zahl der Fachböden · Typprüfzeugnis nach DIN EN 14470-1 verlangen, Formulierungen mit „in Anlehnung an“ zurückweisen · Lüftungsvariante vor der Bestellung festlegen, spätere Umstellung ist oft nur durch Austausch möglich · Bei zentraler Abluft die Führung an eine ungefährdete Stelle und die Volumenstromüberwachung mitbestellen · Bei Umluftfiltern ATEX-Konformität und Überwachung der Filtersättigung sicherstellen · Unbelüftete Schränke über Potenzialausgleich erden und Zündquellenfreiheit im Inneren prüfen · Nicht zusammenlagerungsfähige Stoffe auf getrennte Schränke oder Schränke mit separierten Bereichen verteilen · Bei Bedarf an größeren Mengen mehrere Schränke einplanen, die Anzahl je Brandabschnitt ist nicht begrenzt · Bestandsschränke nach DIN 12925-1 mit 20 Minuten in der Gefährdungsbeurteilung bewerten und Gleichwertigkeit belegen · Betriebsanweisung nach TRGS 555 aus der Herstellerinformation ableiten und unterweisen · In der Betriebsanweisung Umfüllverbot, Kontaminationsfreiheit, Freisetzungsszenarien und Verhalten nach einem Brandfall regeln · Jährliche Funktionsprüfung von Selbstschließung, thermischen Verschlüssen, Wanne, Erdung und Lüftung beauftragen und dokumentieren · Mechanisch beschädigte Schränke sofort außer Betrieb nehmen