Verpackung

Flüssigkeiten aus Fass und IBC genau abfüllen: Warum gemessenes Dosieren dem freien Auslauf überlegen ist

Flüssigkeiten aus einem Fass oder IBC in kleinere Gebinde umzufüllen ist Alltag in vielen Betrieben. Ob dabei die richtige Menge herauskommt, wird selten hinterfragt, obwohl ungenaues Abfüllen bares Geld kostet und bei verkaufsfertiger Ware gegen das Eichrecht verstoßen kann. Dieser Beitrag zeigt, warum der freie Auslauf die teuerste Methode ist, was die Fertigpackungsverordnung verlangt und wie ein gemessenes Dosieren mit Durchflusszähler beide Probleme zugleich löst.

Abfüllen einer Flüssigkeit aus einem IBC mit Fasspumpe und Durchflusszähler in ein kleineres Gebinde

Warum die abgefüllte Menge ein wirtschaftliches Thema ist

Das Abfüllen einer Flüssigkeit gilt als trivialer Vorgang: Pumpe hinein, Hahn auf, Gebinde füllen. Genau diese Beiläufigkeit verdeckt zwei Probleme. Wer nach Augenmaß abfüllt, trifft die Zielmenge nie genau. Entweder wird zu wenig eingefüllt, was bei verkaufsfertiger Ware rechtlich unzulässig ist, oder es wird zur Sicherheit zu viel eingefüllt, was teures Produkt verschenkt.

Die zweite Variante ist in der Praxis die häufigere und die teurere. Wer sicherstellen will, dass kein Gebinde die angegebene Menge unterschreitet, füllt im Zweifel lieber etwas mehr ein. Über viele Abfüllungen summiert sich dieser Sicherheitszuschlag zu einer erheblichen Menge kostenlos abgegebenen Produkts. Bei einem teuren Lösemittel, Konzentrat oder Lebensmittelsirup ist dieser sogenannte Giveaway ein direkter, dauerhafter Verlust, der in keiner Bilanz auffällt, weil er als normaler Verbrauch verbucht wird.

Aus diesen beiden Fehlerrichtungen folgt die zentrale Erkenntnis. Die Aufgabe besteht nicht darin, möglichst schnell oder möglichst viel abzufüllen. Sie besteht darin, die Zielmenge möglichst genau zu treffen. Je enger die tatsächliche Füllmenge um den Sollwert streut, desto geringer sind sowohl das rechtliche Risiko der Unterfüllung als auch der wirtschaftliche Verlust durch Überfüllung.

Der rechtliche Rahmen: Fertigpackungsverordnung und Eichrecht

Sobald eine Flüssigkeit in ein verschlossenes Gebinde abgefüllt und mit einer Mengenangabe in Verkehr gebracht wird, handelt es sich um eine Fertigpackung. Dann greifen das Mess- und Eichgesetz und die Fertigpackungsverordnung. Diese schreiben vor, dass die Nennfüllmenge anzugeben ist und die tatsächliche Füllmenge festgelegte Anforderungen erfüllen muss. Die Regeln gelten nicht nur für die Abgabe an Endverbraucher, auch auf vorgelagerten Handelsstufen sind sie einschlägig. Einen Überblick über Systematik und Geschichte der Regelung gibt der Beitrag der Fertigpackungsverordnung bei Wikipedia.

Das Prüfsystem beruht auf zwei Größen. Der Mittelwert der Füllmenge aller Packungen darf die Nennfüllmenge nicht unterschreiten. Zusätzlich gelten gestaffelte Toleranzen für die einzelne Packung: die zulässige Minusabweichung und der doppelt so große Wert der Verkehrsfähigkeit. Bei einer Nennfüllmenge von 250 Gramm etwa beträgt die zulässige Minusabweichung 9 Gramm, der Wert der Verkehrsfähigkeit 18 Gramm, und keine Packung darf mehr als 18 Gramm unter dem Sollwert liegen. Diese Systematik erläutert das Informationsblatt der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen zu Fertigpackungskontrollen.

Die Durchsetzung liegt bei den Eichbehörden, die per Stichprobe kontrollieren und Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ahnden können. Ausdrücklich verboten ist nach dem Mess- und Eichgesetz zudem die Täuschungs- oder Mogelpackung, die durch ihre Gestaltung mehr Inhalt vortäuscht, als sie enthält. Wer nach Volumen oder Gewicht verkauft, muss geeignete, dem Mess- und Eichgesetz nach Paragraf 43 genügende Messgeräte einsetzen. In Abfüllanlagen bedeutet das häufig, dass die integrierten Durchflussmesser oder Wägezellen geeicht und regelmäßig nachgeeicht sein müssen. Die Verbindung beider Vorgaben ist eindeutig: Genaues Messen ist keine Kür, für verkaufsfertige Ware ist es eine rechtliche Pflicht.

Die verborgene Größe des Giveaway

Wie stark sich kleine Mengenabweichungen summieren, zeigt eine Rechnung der Eichbehörden. Ein Hersteller von Schokoladentafeln mit einer Tagesproduktion von 2,5 Millionen Einheiten und rund 200 Produktionstagen im Jahr verursacht bei einer Abweichung von nur einem Gramm je Tafel und einem Ladenpreis von 1,49 Euro je 100-Gramm-Tafel eine Vermögensverschiebung von jährlich rund 7,45 Millionen Euro. Das Beispiel dient dort dem Verbraucherschutz, illustriert aber ebenso die Gegenrichtung: Füllt ein Betrieb systematisch ein Gramm zu viel ein, verschenkt er dieselbe Summe.

Verknüpft man diese Betrachtung mit den Preisen industrieller Flüssigkeiten, wird die Tragweite deutlich. Chemische Erzeugnisse, Konzentrate und Spezialmedien haben in den vergangenen Jahren ein deutlich erhöhtes Preisniveau erreicht. Jeder Milliliter, der über den Sollwert hinaus abgefüllt wird, ist bei solchen Medien unmittelbar verlorenes Geld. Ein Betrieb, der täglich hunderte Gebinde füllt, gibt bei ungenauer Dosierung über das Jahr eine relevante Produktmenge kostenlos ab, ohne dass dies je als Verlustposten sichtbar wird.

Daraus ergibt sich ein doppelter Nutzen der genauen Dosierung. Sie sichert die Einhaltung der eichrechtlichen Mindestmenge und senkt zugleich den Giveaway. Dieselbe Maßnahme, die das rechtliche Risiko beseitigt, spart also laufend Material. Genauigkeit ist damit nicht nur eine Frage der Compliance, sie wirkt zugleich als direkter Hebel auf die Materialkosten.

Dass diese Rechnung branchenübergreifend gilt, zeigt der Blick auf stark automatisierte Abfüllbetriebe im Ausland. In der skandinavischen und niederländischen Lebensmittel- und Chemieindustrie ist die durchflussgeregelte, selbstoptimierende Abfüllung längst Standard, weil dort früh erkannt wurde, dass die Reduktion des Giveaway über große Stückzahlen einen erheblichen Ergebnisbeitrag liefert. Moderne Anlagen regeln die Füllmenge kontinuierlich nach und nähern den Mittelwert eng an den Sollwert an, statt mit einem pauschalen Sicherheitszuschlag zu arbeiten. Dieser Ansatz lässt sich im Kleinen bereits mit einem Durchflusszähler an der Fasspumpe abbilden, der dieselbe Logik auf die manuelle Abfüllung überträgt.

Vom freien Auslauf zum gemessenen Dosieren

Die einfachste Form des Abfüllens ist der freie Auslauf: Die Pumpe läuft, bis das Gebinde nach Augenmaß voll erscheint. Diese Methode ist ungenau, schwer reproduzierbar und stark vom Bediener abhängig. Der nächste Schritt ist die manuelle Kontrolle über eine Zapfpistole, mit der sich der Volumenstrom zwar steuern, die Menge aber weiterhin nur schätzen lässt.

Den entscheidenden Unterschied macht der Durchflusszähler. Zwischen Pumpe und Auslauf geschaltet, misst er die tatsächlich geförderte Menge und zeigt sie an. Verschiedene Messprinzipien decken unterschiedliche Medien ab: Ovalrad- und Turbinenzähler für dünn- bis mittelviskose Flüssigkeiten, Taumelscheibenzähler für einen breiten Bereich einschließlich Lösemitteln, Säuren und Laugen. Mit einer Mengenvorwahl lässt sich der Vorgang automatisieren, sodass die Pumpe nach Erreichen der eingestellten Menge selbsttätig stoppt. So wird aus einer Schätzung eine reproduzierbare, dokumentierbare Größe.

Als deutscher Hersteller von Fass- und Behälterpumpen bietet Lutz passende Durchflusszähler für Fass- und Behälterpumpen in verschiedenen Werkstoffen wie Polypropylen und PVDF sowie mit Mengenvorwahl an, die sich mobil an der Fasspumpe oder stationär in der Anlage einsetzen lassen. Vergleichbare Lösungen führen Wettbewerber wie FLUX und Jessberger, im Bereich der Kraftstoff- und Ölabgabe zusätzlich Anbieter wie Piusi. Für die Auswahl zählt weniger die Marke als die Passung von Messprinzip und Werkstoff zum Medium und die Frage, ob eine eichrechtskonforme Ausführung erforderlich ist.

Wichtig ist dabei, dass die angegebene Messgenauigkeit an das Medium und die Einsatzbedingungen gebunden ist. Herstellerangaben beruhen meist auf Prüfständen mit Wasser bei definierter Temperatur, während die im Betrieb erreichte Genauigkeit von Viskosität, Temperatur, Luftblasen und Fließrichtung abhängt. Für belastbare Ergebnisse empfiehlt sich daher eine Beruhigungsstrecke vor und nach dem Zähler sowie eine blasenfreie Förderung. Wer diese Randbedingungen beachtet, holt aus einem einfachen Zähler eine deutlich höhere Wiederholgenauigkeit heraus als bei sorglosem Anbau.

Sonderfall Lebensmittel und Pharma: Genauigkeit trifft Hygiene

In der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie kommt zur Mengengenauigkeit die Hygieneanforderung hinzu. Medienberührte Bauteile müssen der Verordnung (EG) 1935/2004 über Materialien mit Lebensmittelkontakt entsprechen und sich leicht und rückstandsfrei reinigen lassen. Ein Durchflusszähler in diesem Umfeld muss also nicht nur genau messen, er muss auch lebensmittelechte Werkstoffe und Anschlüsse mitbringen und zerlegbar sein.

Hier zeigt sich, warum Dosiergenauigkeit und Prozessqualität zusammengehören. Wer viskose Konzentrate, Sirupe oder Aromen dosiert, braucht ein Pumpen- und Messsystem, das die Menge exakt trifft, das Produkt schonend fördert und zwischen wechselnden Medien schnell zu reinigen ist. Exzenterschneckenpumpen mit nachgeschaltetem, lebensmittelechtem Durchflusszähler bilden für solche Anwendungen eine bewährte Kombination. Die Genauigkeit dient hier nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sie sichert zugleich die gleichbleibende Produktqualität und die Rückverfolgbarkeit der abgefüllten Chargen.

Abfüllmethoden im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Methoden nach Genauigkeit, Aufwand und Eignung ein.

Methode Genauigkeit Typische Eignung Einschränkung
Freier Auslauf nach Augenmaß gering unkritische interne Umfüllung hoher Giveaway, nicht reproduzierbar
Zapfpistole, manuell mittel gelegentliches Abfüllen Menge bleibt geschätzt
Durchflusszähler ohne Vorwahl hoch regelmäßiges genaues Abfüllen Bediener stoppt manuell
Durchflusszähler mit Mengenvorwahl sehr hoch wiederkehrende Chargen, Serienabfüllung höhere Investition
Geeichte Abfüllanlage sehr hoch, rechtssicher verkaufsfertige Fertigpackungen Eich- und Nacheichpflicht

Für die Auswahl gilt eine einfache Logik. Je häufiger, teurer und rechtlich relevanter das Abfüllen ist, desto weiter rechts in dieser Tabelle sollte die Lösung liegen. Für rein interne, unkritische Umfüllungen genügt oft die einfache Methode, für verkaufsfertige Ware führt an einer messenden, gegebenenfalls geeichten Lösung kein Weg vorbei.

Der Durchflusszähler als eine mögliche Lösung

Der Durchflusszähler ist nicht in jedem Fall nötig. Wer nur selten und für den internen Gebrauch umfüllt, kommt ohne Messung aus. Sobald jedoch regelmäßig, in größeren Mengen oder für den Verkauf abgefüllt wird, verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten der Messung, weil sie Giveaway spart und Rechtssicherheit schafft. Die Investition in einen Zähler amortisiert sich bei teuren Medien oft schon durch das eingesparte Produkt.

Wer sich für eine messende Lösung entscheidet, sollte sie als System aus Pumpe, Werkstoff, Zähler und Anschluss betrachten. Das Messprinzip muss zum Medium passen, der Werkstoff zur chemischen Belastung, und bei verkaufsfertiger Ware ist die eichrechtskonforme Ausführung zu prüfen.

Wirtschaftlich betrachtet ist der Zähler ein kleiner Posten mit großer Wirkung. Ein einfacher Durchflusszähler für die Fasspumpe liegt im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, eine Ausführung mit Mengenvorwahl darüber. Gemessen an dem Produkt, das ein Betrieb bei ungenauer Dosierung über ein Jahr verschenkt, und an den möglichen Bußgeldern bei eichrechtlich fehlerhafter Ware ist diese Investition gering. Sinnvoll ist es, vor der Anschaffung den tatsächlichen Giveaway zu messen, indem über einige Tage die abgefüllte Menge mit der Sollmenge verglichen wird. Diese Zahl macht den Nutzen der Umstellung sichtbar und liefert zugleich die Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die vor Beschaffung und Betrieb zu klären sind.

Checkliste: Flüssigkeiten genau und regelkonform abfüllen

☐ Abzufüllende Medien nach Viskosität und chemischer Aggressivität erfasst
☐ Geprüft, ob verkaufsfertige Fertigpackungen entstehen (Eichrecht einschlägig?)
☐ Nennfüllmenge und zulässige Minusabweichung je Gebinde bestimmt
☐ Messprinzip passend zum Medium gewählt (Ovalrad, Turbine, Taumelscheibe)
☐ Werkstoff des Zählers auf Medienbeständigkeit geprüft (PP, PVDF, Edelstahl)
☐ Mengenvorwahl für wiederkehrende Chargen erwogen
☐ Bei verkaufsfertiger Ware geeichtes Messgerät und Nacheichfristen beachtet
☐ Bei Lebensmitteln und Pharma Konformität nach EG 1935/2004 sichergestellt
☐ Reinigbarkeit und Zerlegbarkeit bei Medienwechsel berücksichtigt
☐ Bei brennbaren Medien Explosionsschutz der Gesamtanlage geprüft
☐ Giveaway vor und nach Umstellung gemessen und dokumentiert
☐ Beschäftigte in Bedienung und Dokumentation unterwiesen

Fazit

Die abgefüllte Menge ist kein Nebenaspekt, sondern entscheidet zugleich über Kosten und Rechtssicherheit. Die Fertigpackungsverordnung und das Mess- und Eichgesetz verlangen für verkaufsfertige Ware eine nachweisbar korrekte Füllmenge, und die Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigt, dass ungenaues Abfüllen über den Giveaway dauerhaft Geld kostet. Beide Anforderungen weisen in dieselbe Richtung: hin zu einer gemessenen, reproduzierbaren Dosierung.

Für Verantwortliche in Produktion, Abfüllung und Einkauf ergibt sich daraus eine klare Handlungslinie. Wer die Medien und die rechtliche Einordnung klärt, das passende Mess- und Pumpensystem wählt und den Giveaway misst, verbindet Materialeinsparung mit Rechtssicherheit. Der freie Auslauf nach Augenmaß ist bequem, aber auf Dauer die teuerste und riskanteste aller Methoden.

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