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Hitzearbeit: Schutz an heißen Arbeitsplätzen in Gießerei, Backstube und Werkstatt

Während halb Deutschland über die sommerliche Bürohitze diskutiert, arbeiten Tausende Beschäftigte das ganze Jahr über an Plätzen, an denen 40 Grad und mehr der Normalzustand sind: am Hochofen, vor der Gießpfanne, am Backofen, im Dampf der Wäscherei. Für sie ist Hitze keine Wetterlage, sondern eine bauartbedingte Dauerbelastung – und der Arbeitsschutz behandelt sie zu Recht als eigene Gefährdungsart: die Hitzearbeit. Dieser Beitrag erklärt, was Hitzearbeit rechtlich ausmacht, wie man sie korrekt bewertet, welche Schutzmaßnahmen in welcher Reihenfolge greifen und warum die arbeitsmedizinische Vorsorge hier nicht verhandelbar ist.

Beschäftigter in Hitzeschutzkleidung vor glühendem Ofen in einer Gießerei, daneben Trinkstation und Abschirmung gegen Wärmestrahlung

Was Hitzearbeit von „normaler" Sommerhitze unterscheidet

Hitzearbeit ist mehr als ein heißer Tag. Der Begriff bezeichnet Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung der Beschäftigten führen können – und er ergibt sich nie aus der Lufttemperatur allein. Maßgeblich ist das Zusammenspiel von vier klimatischen Faktoren – Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung – mit drei arbeitsbezogenen Größen: der Arbeitsschwere, der getragenen Bekleidung und der Dauer der Exposition. Erst dieses Bündel entscheidet, ob aus Wärme eine Gefahr wird.

Genau hier verläuft die Grenze zur sommerlichen Bürohitze. In der Raumtemperatur-Regelung der ASR A3.5 geht es um Räume, die sich durch Wetter aufheizen – die Maßnahmen setzen ab 26, 30 und 35 Grad ein. Hitzearbeit dagegen entsteht durch den Betrieb selbst: durch den „erheblichen betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss", wie es die ASR A3.5 in Abschnitt 4.4 ausdrücklich formuliert. Dort heißt es sinngemäß: An Arbeitsplätzen mit erheblicher Wärmebelastung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Hitzearbeit vorliegt und welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen nötig sind. Aus einer Komfortfrage wird so eine eigenständige Gefährdung mit eigenen Bewertungsverfahren.

Betroffen sind klassische Industrie- und Handwerksbereiche: Gießereien und Hochöfen mit ihrer intensiven Wärmestrahlung, Schmieden, die Glas- und keramische Industrie, Bäckereien und Backstuben mit Ofenhitze, sowie Wäschereien und Spülküchen, in denen sich hohe Temperatur mit hoher Luftfeuchte verbindet. Hinzu kommt, dass schwere körperliche Arbeit und dichte Schutzkleidung die Belastung weiter verschärfen – beides erzeugt zusätzliche Wärme im Körperinneren, die ebenfalls abgegeben werden muss.

Warum der Körper an die Grenze kommt

Der menschliche Körper hält seine Kerntemperatur in einem engen Fenster um 37 Grad. Bei Wärmebelastung weitet er die Hautgefäße und produziert Schweiß; dessen Verdunstung ist der mit Abstand wichtigste Kühlmechanismus. Genau hier liegt die Tücke der Hitzearbeit: Jeder der genannten Faktoren kann die Wärmebilanz kippen. Hohe Wärmestrahlung heizt den Körper direkt auf, ohne dass die Luft heiß sein müsste. Schwere Arbeit erzeugt von innen zusätzliche Wärme. Dichte Schutzkleidung – am Hochofen unverzichtbar – behindert die Wärmeabgabe. Und hohe Luftfeuchte verhindert, dass Schweiß überhaupt verdunsten kann.

Daraus folgt die wichtigste physiologische Faustregel für die Praxis: Feuchte Hitze ist gefährlicher als trockene Hitze derselben Temperatur. In der trockenen Gießereiluft kann der Körper über Schweißverdunstung noch enorme Wärmemengen abführen; in der feuchtgesättigten Luft einer Wäscherei versagt dieser Mechanismus, und die Kerntemperatur steigt rasch. Wer Hitzearbeitsplätze beurteilt, darf deshalb nie nur auf das Thermometer schauen – ein einzelner Temperaturwert verschweigt die halbe Wahrheit.

Hinzu kommt der Flüssigkeitshaushalt. Bei schwerer Arbeit in der Hitze kann der Schweißverlust mehr als einen Liter pro Stunde betragen – Flüssigkeit, die ersetzt werden muss, bevor das Durstgefühl einsetzt, denn Durst meldet sich erst, wenn bereits ein spürbares Defizit besteht. Schon ein Flüssigkeitsverlust von wenigen Prozent des Körpergewichts senkt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit messbar und erhöht das Fehlerrisiko. Steigt die Kerntemperatur dennoch weiter, kippt die Regulation: Während der Körper Belastungen bis etwa 38 Grad noch kompensiert, drohen darüber Leistungseinbruch, Orientierungsverlust und – jenseits von rund 40 Grad – der lebensbedrohliche Hitzschlag. Trinkdisziplin ist an Hitzearbeitsplätzen deshalb keine Bequemlichkeit, sondern Teil des Schutzkonzepts.

Wie Hitzearbeit korrekt bewertet wird

Weil ein Thermometer nicht ausreicht, arbeitet der Arbeitsschutz mit sogenannten Klimasummenmaßen, die mehrere Faktoren in einer Kennzahl bündeln. Der Weg dorthin ist gestuft. In einem ersten Schritt klärt ein Beobachtungsverfahren mit Checkliste, ob Hitzearbeit überhaupt in Betracht kommt. Bestätigt sich der Verdacht, folgt die genaue Analyse mit Messungen und einer Bewertung nach DIN 33403-3. Die DGUV beschreibt dieses Vorgehen für die betriebliche Praxis nachvollziehbar.

Drei Klimasummenmaße sind dabei gebräuchlich, jedes mit eigenem Anwendungsbereich:

  • Normal-Effektivtemperatur (NET): ein aus einem Nomogramm abgeleiteter Wert, der Temperatur, Feuchte und Luftbewegung zusammenfasst. Sie dient als Auswahlkriterium für die arbeitsmedizinische Vorsorge, hat aber Grenzen: Im trocken-warmen Klima unterschätzt sie die Belastung, und Wärmestrahlung berücksichtigt sie nur, wenn deren effektive Bestrahlungsstärke gering ist (unter 35 W/m²).
  • WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature): das in der Praxis wichtigste Maß. Über eine Kombination aus Feuchtkugel-, Globe- und Lufttemperatur erfasst es Hitze und Wärmestrahlung gemeinsam und liefert Orientierungswerte für die zulässige Dauerexposition über eine Schicht. Grundlage ist die Normenreihe DIN EN ISO 7243.
  • Vorhergesagte Wärmebeanspruchung (PHS, Predicted Heat Strain): ein physiologisches Modell nach DIN EN ISO 7933, das alle Einflussgrößen einbezieht, die erforderliche Schweißabgabe berechnet und so maximal zulässige Expositionszeiten abschätzt.

Für die Einstufung der Arbeitsschwere – also des körperlichen Energieumsatzes – wird DIN 33403-3 herangezogen; die zugehörigen Klimagrößen werden nach DIN EN ISO 7726 gemessen. Dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt: Je schwerer die Arbeit, desto mehr Wärme erzeugt der Körper selbst – und desto niedriger fällt der noch zulässige WBGT-Wert aus. Ein und dieselbe Halle kann für eine leichte, überwachende Tätigkeit unkritisch und für schwere Handarbeit bereits grenzwertig sein. Ebenso geht die Isolationswirkung der Bekleidung in die Bewertung ein, ausgedrückt im sogenannten clo-Wert: Dichte Hitzeschutzkleidung schützt vor Strahlung, behindert aber die Wärmeabgabe und verschiebt die Belastungsgrenze nach unten. Klima, Arbeitsschwere und Bekleidung sind also keine getrennten Größen, sondern müssen gemeinsam beurteilt werden.

Ein praxisrelevanter Grenzwert betrifft die Wärmestrahlung: Bei mittleren effektiven Bestrahlungsstärken oberhalb von 300 W/m² ist eine Dauerexposition nicht mehr zulässig, Entwärmungsphasen werden dann zwingend. Bei noch höheren Werten droht selbst bei kurzer Einwirkung auf die ungeschützte Haut Verbrennungsgefahr.

Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Auch bei Hitzearbeit gilt die Rangfolge technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen. Persönliche Schutzausrüstung ist hier zwar oft unverzichtbar, steht aber bewusst am Ende der Kette – weil sie die Belastung nicht beseitigt, sondern den Einzelnen nur abschirmt.

Technische Maßnahmen

An der Quelle ansetzen heißt: Wärmestrahlung abschirmen – durch Strahlungsschutzwände, reflektierende Schirme oder wassergekühlte Abschirmungen zwischen Wärmequelle und Arbeitsplatz. Prozesswärme und Wrasen werden quellennah abgesaugt, bevor sie den Raum aufheizen. Gezielte Luftduschen oder Punktkühlung am Arbeitsplatz erhöhen lokal die Luftgeschwindigkeit und damit die Wärmeabgabe – solange die Lufttemperatur unter der Hauttemperatur bleibt. In feuchten Bereichen wie Wäschereien ist zusätzlich die Entfeuchtung der Luft ein technischer Hebel, der unmittelbar auf die gefährlichste Komponente zielt.

Ein verbreiteter Trugschluss verdient hier eine Warnung: Mehr Luftbewegung ist nicht immer besser. Solange die Lufttemperatur unter der Hauttemperatur von rund 35 Grad liegt, fördert ein Ventilator die Verdunstung und damit die Kühlung. Übersteigt die Lufttemperatur jedoch die Hauttemperatur – am Ofen oder in der aufgeheizten Sommerhalle keine Seltenheit –, bläst der Ventilator dem Körper zusätzliche Wärme zu und verschärft die Belastung, statt sie zu mindern. An echten Hitzearbeitsplätzen ist Luftbewegung deshalb kein Selbstläufer, sondern muss zur Klimasituation passen; im Zweifel ist die Abschirmung der Wärmequelle wirksamer als ein stärkerer Luftstrom.

Organisatorische Maßnahmen

Das Herzstück sind die Entwärmungsphasen: geplante Erholzeiten in kühler Umgebung zwischen den Hitzeexpositionen, in denen der Körper die aufgenommene Wärme wieder abgibt. Ihre Dauer lässt sich aus den Klimakennwerten ableiten; oberhalb der genannten Strahlungsschwelle sind sie Pflicht. Ergänzend wirken Arbeitszeitgestaltung, Job-Rotation zwischen heißen und kühlen Tätigkeiten, ein durchdachtes Trinkregime und die Akklimatisation – die schrittweise Gewöhnung neuer oder nach längerer Abwesenheit zurückkehrender Beschäftigter über mehrere Tage. Ein Mitarbeiter, der nach dem Urlaub sofort die volle Schicht am Ofen übernimmt, ist deutlich stärker gefährdet als ein akklimatisierter Kollege.

Personenbezogene Maßnahmen

Erst danach kommt die Schutzausrüstung: Hitzeschutzkleidung nach DIN EN ISO 11612, Hitzeschutzschürzen, Gesichts- und Handschutz gegen Strahlungswärme und Spritzer, dazu aktive Kühlwesten für lang andauernde Expositionen. Wichtig ist die Einordnung in die betriebliche PSA-Beschaffung: Diese Ausrüstung ist vom Arbeitgeber bereitzustellen, und ihre eigene Isolationswirkung muss in der Bewertung berücksichtigt werden – dichte Schutzkleidung schützt vor Strahlung, behindert aber die Wärmeabgabe und kann so selbst zur Belastung werden. Das Trinken gehört ebenfalls hierher: ausreichend Flüssigkeit, bei starkem Schwitzen mit Elektrolytausgleich, in greifbarer Nähe des Arbeitsplatzes.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: hier nicht verhandelbar

Hitzearbeit ist einer der Fälle, in denen die arbeitsmedizinische Vorsorge keine Kür, sondern Pflicht ist. Liegt eine extreme Hitzebelastung im Sinne der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 13.1 vor, hat der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu veranlassen – konkret nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3. Die fachlichen Kriterien, welche Beschäftigten betroffen sind, liefern die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen „Hitzearbeiten", die den früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 abgelöst haben.

Der Sinn dahinter ist konkret: Bestimmte Vorerkrankungen erhöhen die Gefährdung erheblich. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus oder Suchterkrankungen können die Anpassungsfähigkeit an Hitze massiv einschränken – und genau das soll die Vorsorge frühzeitig erkennen, bevor es am Ofen zum Zusammenbruch kommt. Die medizinischen Grundlagen fasst die einschlägige S2k-Leitlinie „Arbeiten unter klimatischen Belastungen" der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaften zusammen. Die Vorsorge ersetzt dabei keine technischen Schutzmaßnahmen – sie ergänzt sie um den Blick auf die individuelle Belastbarkeit.

Hitzeerkrankungen erkennen und richtig handeln

Wo Hitzearbeit stattfindet, muss eine ausreichende Zahl betrieblicher Ersthelfer verfügbar sein – und die Erste-Hilfe-Ausbildung deckt die Beanspruchungsfolgen durch Hitze ab. Denn die Übergänge von Unbehagen zu lebensbedrohlichem Zustand sind fließend. Die wichtigsten Krankheitsbilder im Überblick:

Krankheitsbild Anzeichen Sofortmaßnahmen
Hitzekrämpfe Schmerzhafte Muskelkrämpfe nach starkem Schwitzen Kühle Umgebung, Ruhe, Flüssigkeit mit Elektrolyten
Hitzeerschöpfung Schwäche, Schwindel, Kopfschmerz, blasse feuchte Haut Arbeit stoppen, kühlen, hinlegen, trinken, beobachten
Hitzschlag Heiße trockene oder feuchte Haut, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübung, hohe Körpertemperatur Notruf! Sofort kühlen, Beine hoch, Vitalfunktionen überwachen
Sonnenstich Hochroter Kopf, Nackensteife, Kopfschmerz (bei Sonneneinwirkung) Kopf kühlen, in den Schatten, Oberkörper erhöht lagern

Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall: Die körpereigene Temperaturregelung bricht zusammen, ohne rasches Kühlen und ärztliche Hilfe drohen Organschäden bis zum Tod. Die Faustregel für alle Beteiligten lautet: Warnsignale bei sich selbst und bei Kollegen ernst nehmen, früh handeln, im Zweifel den Rettungsdienst rufen. Schon das Wissen um die Symptome rettet Leben.

Unterweisung, Betriebsanweisung und Verhaltensregeln

Technik und Vorsorge wirken nur, wenn die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen. Deshalb gehört zu jedem Hitzearbeitsplatz die regelmäßige Unterweisung – über die Gefährdungen durch Hitze, die getroffenen Schutzmaßnahmen, das richtige Verhalten und die frühen Anzeichen einer Hitzeerkrankung. Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung hält diese Punkte schriftlich fest und macht sie nachvollziehbar. Wichtig ist dabei der ehrliche Hinweis, dass auch nicht-berufliche Faktoren die Hitzetoleranz beeinflussen: Vorerkrankungen, bestimmte Medikamente, Alkohol oder Schlafmangel senken die Belastbarkeit – ein Aspekt, den der Betriebsarzt im Rahmen der Vorsorge vertraulich einordnen kann.

Bewährt haben sich einfache Verhaltensregeln, die im Team verankert werden: regelmäßig und vorausschauend trinken statt erst bei Durst; Pausen konsequent in der kühlen Zone verbringen; nach Urlaub oder Krankheit langsam wieder an die Hitze herangehen; und ein gegenseitiges Achtgeben nach dem Buddy-Prinzip, bei dem Kollegen aufeinander aufpassen und Auffälligkeiten sofort melden. Gerade in eingespielten Schichten werden erste Warnsignale von außen oft früher erkannt als vom Betroffenen selbst. Diese Kultur der gegenseitigen Aufmerksamkeit ist im Hitzeschutz oft wirksamer als jede zusätzliche Vorschrift.

Branchen-Spotlight: dieselbe Hitze, andere Stellschraube

Hitzearbeit sieht in jeder Branche anders aus – und verlangt jeweils einen anderen vorrangigen Hebel.

Gießerei, Stahl, Schmiede. Hier dominiert die Wärmestrahlung. Der wirksamste Hebel sind Abschirmungen zwischen Quelle und Mensch sowie strikte Entwärmungsphasen; die Lufttemperatur allein unterschätzt die Belastung dramatisch, weshalb der WBGT-Index mit seinem Strahlungsanteil das Maß der Wahl ist.

Backstube und Bäckerei. Ofenhitze, beengte Räume und körperliche Arbeit treffen zusammen. Neben Absaugung und Abschirmung der Öfen helfen organisatorische Maßnahmen wie das Vorziehen der heißesten Arbeiten in die kühlen Nachtstunden. Der Umgang mit Backöfen und ihrer Abwärme verbindet diesen Bereich mit der Frage hitzebeständiger Komponenten an Öfen und Trocknungsanlagen.

Wäscherei und Spülküche. Der kritische Faktor ist nicht die Temperatur, sondern die hohe Luftfeuchte, die die Schweißverdunstung lahmlegt. Hier steht die Entfeuchtung und kräftige Lüftung im Vordergrund – reine Ventilatoren bringen wenig, wenn die Luft bereits gesättigt ist.

Glas- und keramische Industrie. Ähnlich der Gießerei dominiert die Strahlungswärme bei zugleich hohem Energieumsatz – eine Kombination, die Entwärmungsphasen und Vorsorge besonders wichtig macht.

Wenn der Hitzesommer obendrauf kommt

Hitzearbeitsplätze sind das ganze Jahr über belastet – doch eine Hitzewelle wie die aktuelle hebt sie auf ein neues Niveau. Was im Winter eine kontrollierte Dauerbelastung war, wird im Hochsommer akut: Die Außenwärme addiert sich zur Prozesswärme, die Nachtauskühlung der Halle versagt, und die ohnehin angespannte Wärmebilanz der Beschäftigten kippt schneller. Genau deshalb hat die BAuA im Frühjahr 2026 daran erinnert, bestehende Gefährdungsbeurteilungen vor dem Sommer zu überprüfen.

Praktisch bedeutet das: Wer Hitzearbeitsplätze betreibt, sollte die Gefährdungsbeurteilung für die heißen Wochen anpassen – Entwärmungsphasen verlängern, Trinkpausen erhöhen, Schichten entzerren, gefährdete Personen besonders im Blick behalten. Die strukturelle Hitze des Betriebs und die saisonale Hitze des Wetters sind zwei Belastungen, die sich addieren, nicht ersetzen.

Häufige Fragen zur Hitzearbeit

Was ist Hitzearbeit genau?

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die sich aus Klima, Arbeitsschwere, Bekleidung und Dauer ergeben – nicht aus der Lufttemperatur allein.

Welches Maß zählt – Temperatur oder WBGT?

Der WBGT-Index, weil er Wärmestrahlung und Feuchte einbezieht. Ein reines Thermometer unterschätzt die Belastung an Strahlungsarbeitsplätzen erheblich.

Wann sind Entwärmungsphasen Pflicht?

Wo die Wärmebelastung keine Dauerexposition mehr erlaubt – etwa bei mittlerer effektiver Bestrahlungsstärke über 300 W/m².

Wer muss zur Vorsorge?

Bei extremer Hitzebelastung nach AMR 13.1 ist Pflichtvorsorge nach ArbMedVV zu veranlassen; Kriterien liefern die DGUV Empfehlungen „Hitzearbeiten".

Warum ist feuchte Hitze schlimmer?

Weil Schweiß in feuchter Luft kaum verdunstet und damit der wichtigste Kühlmechanismus des Körpers ausfällt.

Fazit und Maßnahmencheckliste

Hitzearbeit ist kein Sommerthema, sondern eine strukturelle Gefährdung mit eigenem Regelwerk. Wer sie ernst nimmt, bewertet sie mit dem richtigen Maß statt mit dem Thermometer, setzt Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, plant Entwärmungsphasen ein und sorgt für Vorsorge und Erste Hilfe. Der Lohn ist nicht nur Rechtssicherheit, sondern gesunde, leistungsfähige Beschäftigte – auch dann, wenn der Hitzesommer auf die Ofenhitze trifft.

Maßnahmencheckliste – Hitzearbeit:
  • Prüfen, ob Hitzearbeit vorliegt: Beobachtungsverfahren mit Checkliste
  • Genaue Bewertung mit Messung nach DIN 33403-3 und Klimasummenmaß (WBGT, NET, PHS)
  • Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation in die Bewertung einbeziehen
  • Technisch zuerst: Wärmestrahlung abschirmen, Prozesswärme absaugen, Punktkühlung, Entfeuchtung
  • Entwärmungsphasen planen – Pflicht oberhalb 300 W/m² Bestrahlungsstärke
  • Akklimatisation neuer und zurückkehrender Beschäftigter über mehrere Tage
  • Trinkregime mit Elektrolytausgleich am Arbeitsplatz sicherstellen
  • PSA bereitstellen: Hitzeschutzkleidung nach DIN EN ISO 11612, Kühlwesten
  • Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV / AMR 13.1 veranlassen
  • Vorerkrankungen berücksichtigen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Sucht)
  • Ausreichend Ersthelfer; Hitzeerkrankungen und Erste Hilfe schulen
  • Im Hitzesommer Gefährdungsbeurteilung anpassen – Prozess- plus Wetterhitze
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