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ASR A3.6 Lüftung: Was am Arbeitsplatz Pflicht ist – und was nicht

Über die Raumtemperatur und ihre Grenzen weiß inzwischen fast jeder Betrieb Bescheid. Die zweite Hälfte eines guten Raumklimas – die Lüftung – führt dagegen ein Schattendasein, obwohl sie über Konzentration, Gesundheit und im Sommer sogar über die Hitze mitentscheidet. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.6 sagt klar, was hier gefordert ist: wann freie Lüftung genügt, wann eine raumlufttechnische Anlage nötig wird, welche CO2-Werte gelten und warum ein Ventilator trotz aller Luftbewegung keine Lüftung ersetzt. Dieser Beitrag ordnet die Regel praxisnah ein.

Büro mit geöffnetem Fenster zur Stoßlüftung, CO2-Ampel auf dem Schreibtisch und Lüftungsanlage an der Decke

Was die ASR A3.6 regelt – und was sie bewusst offenlässt

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.6 „Lüftung" konkretisiert die Lüftungsanforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ihr Kernsatz ist schlicht: In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein – und das entspricht in der Regel der Außenluftqualität. Alles Weitere leitet sich daraus ab.

Bewusst technologieoffen bleibt die Regel bei der Frage, wie diese Atemluft sichergestellt wird. Zwei Wege sind zulässig: die freie Lüftung – etwa über Fenster – oder raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Ein verbreiteter Irrtum lässt sich hier sofort ausräumen: Das bloße Umwälzen der vorhandenen Raumluft ist keine Lüftung. Ein Ventilator bewegt Luft, führt dem Raum aber keine Frischluft zu und baut Stofflasten wie CO2 nicht ab. Luftbewegung und Lüftung sind zweierlei – ein Punkt, der gerade bei der sommerlichen Hallenkühlung immer wieder verwechselt wird.

Die Lastenlogik: Stoff, Feuchte, Wärme

Die ASR A3.6 denkt in „Lasten", die die Innenraumluft beeinträchtigen, und unterscheidet drei Arten: Stofflasten (etwa CO2 und Gerüche durch Personen, flüchtige organische Verbindungen aus Bauprodukten, Schimmel, in manchen Regionen Radon), Feuchtelasten (Wasserdampf aus Prozessen oder Personen) und Wärmelasten. Für deren Beseitigung gibt sie eine klare Rangfolge vor, die jeder Lüftungsplanung vorausgeht:

  1. Last vermeiden
  2. Last minimieren
  3. Quelle kapseln
  4. Last quellennah abführen

Diese Reihenfolge ist mehr als Bürokratie: Sie spart Energie und Technik. Wer emissionsarme Bauprodukte wählt (Stofflast vermeiden) oder eine Maschine kapselt (Quelle kapseln), muss anschließend weniger weglüften. Lüftung ist immer die letzte, nicht die erste Antwort. Für die Wärmelast verweist die ASR A3.6 ausdrücklich auf die ASR A3.5 „Raumtemperatur" – Lüftung und Temperatur greifen ineinander, wie unser Beitrag zur Raumtemperatur im Büro zeigt.

CO2 als Messlatte: die 1000er- und 2000er-Marke

Sind Menschen die bestimmende Quelle der Stofflasten – wie im Büro oder Besprechungsraum –, ist die CO2-Konzentration das anerkannte Maß für die Luftqualität. CO2 selbst ist in diesen Konzentrationen kaum toxisch, korreliert aber gut mit Gerüchen und der gefühlten „verbrauchten Luft" und beeinträchtigt nachweislich die Aufmerksamkeit. Bereits ab 1000 ppm empfindet rund ein Fünftel der Anwesenden die Luft als unbefriedigend. Die ASR A3.6 staffelt die Bewertung in drei Stufen:

CO2-Konzentration Bewertung Maßnahmen
unter 1000 ppm unbedenklich keine weiteren Maßnahmen erforderlich
1000 – 2000 ppm auffällig Lüftungsverhalten verbessern, Lüftungsplan, Außenluftstrom/Luftwechsel erhöhen (zu dokumentieren)
über 2000 ppm inakzeptabel weitergehende Maßnahmen, z. B. verstärkte Lüftung, Personenzahl reduzieren

Der Wert von 1000 ppm ist kein Zufall: Er geht auf die über 150 Jahre alte Pettenkofer-Zahl zurück und wurde von der zuständigen Arbeitsgruppe am Umweltbundesamt als gesundheitlich-hygienischer Leitwert bestätigt. Wichtig für die Praxis: Im Regelfall sind keine Messungen nötig; erst bei begründetem Verdacht wird gemessen – in etwa 1,5 m Höhe, 1 bis 2 m von den Wänden entfernt. Eine günstige CO2-Ampel macht den Lüftungsbedarf im Alltag sichtbar, ohne aufwendige Messtechnik. Nicht zu verwechseln ist der hygienische Leitwert mit dem toxikologischen Arbeitsplatzgrenzwert für CO2 nach TRGS 900, der mit 5000 ppm deutlich höher liegt und eine andere Frage beantwortet. Die Praxishilfen des IFA (DGUV) ordnen diese Werte für Innenraumarbeitsplätze anschaulich ein.

Freie Lüftung: einfach, aber mit Grenzen

Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Sie hat eine hohe Akzeptanz, vor allem wenn die Beschäftigten das Öffnen selbst steuern können. Wirksam ist dabei nicht das Dauerkippen, sondern das Stoß- und Querlüften: weit geöffnete, möglichst gegenüberliegende Fenster tauschen in wenigen Minuten viel Luft aus, während ein gekipptes Fenster vor allem die Wand auskühlt und kaum Luft bewegt. Neben der Fensterlüftung kennt die ASR A3.6 weitere freie Verfahren wie Schacht- oder Dachaufsatzlüftung, die den thermischen Auftrieb nutzen.

Die Grenzen der freien Lüftung sind ebenso klar: Lärm, Pollen, Schadstoffe von außen, Sicherheitsaspekte oder ungünstige Witterung können sie einschränken. Und im Hochsommer kehrt sich ihr Nutzen um – tagsüber lässt offenes Fenster die Hitze herein. Dann zählt die Nachtauskühlung: In den kühlen Nachtstunden lüften, das Gebäude auskühlen und tagsüber verschatten. Lüftung wird so zum Werkzeug des Hitzeschutzes.

Raumlufttechnische Anlagen: wann Technik nötig wird

Reicht die freie Lüftung nicht aus – etwa in fensterlosen Räumen, bei hoher Personenbelegung, in tiefen Großraumbüros oder bei besonderen Stofflasten –, kommt eine raumlufttechnische Anlage ins Spiel. Sie führt Außenluft definiert zu und ab, oft mit Wärmerückgewinnung und bei Bedarf mit Filterung, Be- oder Entfeuchtung. Die Luftqualitätsklassen solcher Anlagen sind über die Norm EN 16798-3 anhand der CO2-Differenz zur Außenluft definiert.

Mit der Technik kommen Pflichten. RLT-Anlagen müssen hygienisch betrieben werden; maßgeblich ist die VDI 6022 mit ihren Vorgaben zu Wartung, Filterwechsel und Reinigung – eine schlecht gewartete Anlage wird sonst selbst zur Stofflastquelle. Die ASR A3.6 verlangt außerdem, dass Ausfall oder Störung einer notwendigen Anlage durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden, damit der ausgefallene Luftwechsel nicht unbemerkt bleibt. Wie sich Lüftung, Temperatur und Klimatechnik im Büro zusammenfügen, vertieft unser Beitrag zum Büroklima.

Feuchte, Schimmel und Behaglichkeit

Üblicherweise muss die Raumluft nicht aktiv befeuchtet werden. Problematisch ist eher das Gegenteil: zu hohe Feuchte begünstigt Schimmel, der seinerseits zur Stofflast wird. Die ASR A3.6 fordert deshalb, Schimmelbildung zu vermeiden und Raumbegrenzungsflächen entsprechend auszuführen. Als behaglich gilt allgemein ein Bereich von rund 30 bis 70 Prozent relativer Luftfeuchte bei Temperaturen um 20 bis 23 Grad; zu trockene Luft reizt die Schleimhäute, zu feuchte fördert Keime und Schimmel. Treten trotz regelkonformer Lüftung Beschwerden auf, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob verstärkt gelüftet, die Raumnutzung geändert oder eine Anlage angepasst werden muss.

Lüftung nach Arbeitsbereich

Büro. Stoß- und Querlüften in festen Intervallen, in stark belegten Räumen vor Erreichen der 1000-ppm-Marke. Eine CO2-Ampel schafft Bewusstsein. Wo Fensterlüftung nicht reicht, übernimmt eine gewartete RLT-Anlage. Pflanzen verbessern das Empfinden, ersetzen aber keine Lüftung – mehr dazu im Beitrag zu Büropflanzen und Luftqualität.

Lager und Halle. Hier wird der Unterschied zwischen Luftbewegung und Lüftung besonders wichtig: Ein HVLS-Ventilator durchmischt die Luft, tauscht sie aber nicht aus. Echte Lüftung erfolgt über Tore, Fensterbänder, Dachaufsätze oder Abluftventilatoren, die verbrauchte Luft ins Freie führen. Bei Prozessemissionen ist quellennahe Absaugung der pauschalen Hallenlüftung vorzuziehen.

Werkstatt und Produktion. Stofflasten aus Prozessen – Stäube, Dämpfe, Rauche – gehören nach der Lastenrangfolge gekapselt und quellennah abgesaugt, nicht in der Halle verteilt. Erst danach sorgt die Raumlüftung für den allgemeinen Luftwechsel. So bleibt die Belastung dort, wo sie entsteht, und nicht im Atembereich der Beschäftigten.

Häufige Fragen zur ASR A3.6

Ist Umluft Lüftung?

Nein. Lüftung bedeutet Außenluftzufuhr. Ein Ventilator wälzt nur die vorhandene Luft um und führt keine Stofflasten ab.

Welcher CO2-Wert ist erlaubt?

Unter 1000 ppm unbedenklich, 1000–2000 ppm auffällig (Maßnahmen dokumentieren), über 2000 ppm inakzeptabel. Der TRGS-900-Arbeitsplatzgrenzwert von 5000 ppm ist eine separate, toxikologische Größe.

Muss gemessen werden?

Im Regelfall nicht. Nur bei begründetem Verdacht sind Messungen erforderlich. Eine CO2-Ampel genügt im Alltag zur Orientierung.

Wann ist eine RLT-Anlage Pflicht?

Wenn die freie Lüftung nicht ausreicht – etwa in fensterlosen oder stark belegten Räumen oder bei besonderen Stofflasten.

Wie lüfte ich im Sommer richtig?

Nachts und früh morgens stoßlüften zur Auskühlung, tagsüber Fenster schließen und verschatten.

Fazit und Lüftungscheckliste

Die ASR A3.6 ist weniger kompliziert, als ihr Ruf vermuten lässt: gesundheitlich zuträgliche Atemluft sicherstellen, Lasten nach klarer Rangfolge behandeln, CO2 als Messlatte nutzen und zwischen freier Lüftung und RLT-Anlage je nach Bedarf wählen. Wer das beherzigt, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern steigert Konzentration, Gesundheit und – über die Nachtauskühlung – sogar den Hitzeschutz.

Lüftungscheckliste – ASR A3.6 im Betrieb:
  • Ziel definieren: gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Außenluftqualität
  • Lasten nach Rangfolge behandeln: vermeiden → minimieren → kapseln → quellennah abführen
  • CO2 im Blick behalten: unter 1000 ppm anstreben, ab 1000 ppm handeln und dokumentieren
  • CO2-Ampel in stark belegten Räumen einsetzen
  • Stoß-/Querlüften statt Dauerkippen
  • Umluft ist keine Lüftung – Ventilatoren ersetzen keinen Luftaustausch
  • RLT-Anlage prüfen, wo freie Lüftung nicht reicht (fensterlos, hohe Belegung)
  • RLT-Hygiene nach VDI 6022 sicherstellen; Störungswarnung vorsehen
  • Feuchte 30–70 % rF anstreben, Schimmel vermeiden
  • Prozessemissionen quellennah absaugen statt verteilen
  • Im Sommer Nachtauskühlung nutzen, tagsüber verschatten
  • Beschwerden ernst nehmen: Gefährdungsbeurteilung anpassen
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