Warum das Lager brandschutztechnisch ein Sonderfall ist
In einer Fertigungshalle verteilt sich die Brandlast über die Fläche. Im Regallager konzentriert sie sich in der Höhe, und genau das verändert das Brandverhalten grundlegend. Zwischen den Regalzeilen entstehen vertikale Schächte, in denen heiße Rauchgase nach oben ziehen und die Ware in den darüberliegenden Ebenen vorwärmen. Ein Entstehungsbrand in der untersten Palettenebene erreicht damit innerhalb weniger Minuten Bereiche, die von unten weder sichtbar noch mit einem Handfeuerlöscher erreichbar sind.
Hinzu kommt der Materialmix. Was brennt, ist nicht nur das Lagergut selbst, sondern die Einheit aus Lagergut, Verpackung und Ladehilfsmittel. Eine Palette mit unbrennbaren Metallteilen, umwickelt in Stretchfolie und gestellt auf eine Kunststoffpalette, hat eine völlig andere Brandlast als dieselbe Ware auf einer Holzpalette in Kartonagen. Genau deshalb arbeiten die Sprinklerregelwerke mit einem Materialfaktor, der diese drei Bestandteile zusammen bewertet.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Einordnung eindeutig. Die ASR A2.2 führt in Tabelle 4 zahlreiche Lagernutzungen ausdrücklich als Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung auf, darunter Speditionslager, Lagerbereiche für Verpackungsmaterial, Altpapier-, Baumwoll-, Holz- und Schaumstofflager, Lager für Recyclingmaterial sowie Lager mit sonstigem brennbaren Material. Für diese Bereiche gelten über die Grundausstattung hinausgehende Maßnahmen nach Punkt 6.2 der ASR A2.2, einschließlich der verkürzten Laufweglänge von in der Regel fünf, höchstens zehn Metern zur nächsten Feuerlöscheinrichtung.
Die Höhenschwellen: 7,5 Meter, 9 Meter und darüber
Die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Lager richten sich maßgeblich nach der Lagerguthöhe, gemessen an der Oberkante des Lagerguts und nicht an der Regalkonstruktion. Unterhalb von 7,5 Metern kommen Betreiber in der Regel ohne aufwendige anlagentechnische Maßnahmen aus.
Oberhalb dieser Schwelle ändert sich die Lage. Die Muster-Industriebaurichtlinie formuliert in Abschnitt 6.4.2, dass in Lagergebäuden und Gebäuden mit Lagerbereichen bei Lagerguthöhen von mehr als 7,5 Metern selbsttätige Feuerlöschanlagen anzuordnen sind. Je nach Konfiguration bedeutet das Deckensprinkler, in vielen Fällen zusätzlich Regalsprinkler. Ab neun Metern Lagerguthöhe stellt die Richtlinie für Hochregalanlagen weitergehende Anforderungen, ohne diese im Detail auszuführen. Konkretere Hinweise, unter anderem zu Anforderungen und Größe der Rauchabzugsflächen, enthält die VDI 3564 „Brandschutz: Empfehlungen für Hochregalanlagen“.
Für die Investitionsplanung ist diese Schwelle der wichtigste Einzelparameter. Eine Regalanlage, die mit 7,8 Metern Lagerguthöhe geplant wird, löst eine Sprinkleranlage samt gesicherter Wasserversorgung aus. Dieselbe Kapazität, verteilt auf eine größere Grundfläche unterhalb von 7,5 Metern, tut das nicht. Wer die Fläche hat, sollte diese Rechnung vor der Regalbestellung aufmachen, denn die Nachrüstung einer Sprinkleranlage im laufenden Betrieb ist erheblich teurer als deren Einplanung im Neubau.
Quelle: Muster-Industriebaurichtlinie Abschnitt 6.4.2; VDI 3564; Darstellung nach BITO-Lagertechnik, „Bestimmungen für Sprinkleranlagen und Lagereinrichtung“, Stand 11.06.2025. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Welches Regelwerk wofür gilt
Im Lagerbrandschutz greifen öffentlich-rechtliche Vorgaben und privatrechtliche Versichererregelwerke ineinander. Beide sind relevant, aber aus unterschiedlichen Gründen.
| Regelwerk | Charakter | Regelungsgegenstand |
|---|---|---|
| Landesbauordnung und Muster-Industriebaurichtlinie | öffentlich-rechtlich, verbindlich | Brandabschnitte, zulässige Flächen, Löschanlagenpflicht ab 7,5 m Lagerguthöhe |
| DIN EN 12845 | europäische Norm | Planung, Installation und Instandhaltung ortsfester Sprinkleranlagen |
| VdS CEA 4001 | privatrechtlich, faktischer Standard über den Versicherungsvertrag | Planung und Einbau von Sprinkleranlagen, Einstufung des Lagerguts, Schutzkonzepte für Regallager |
| FM Global Data Sheets, etwa DS 8-9 und DS 8-34 | Regelwerk eines Industrieversicherers | Lagerklassen, Schutz automatischer Lager- und Regalbediensysteme |
| VDI 3564 | Empfehlung | Brandschutz in Hochregalanlagen einschließlich Rauchabzugsflächen |
| ASR A2.2 | Arbeitsschutzrecht mit Vermutungswirkung | Grundausstattung mit Feuerlöschern, Zusatzmaßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung |
| DIN EN 15635 | europäische Norm | Betrieb und Inspektion von Lagereinrichtungen, Schadensbewertung |
Die VdS CEA 4001 ist formal freiwillig, praktisch aber bindend, weil Versicherer ihre Umsetzung regelmäßig zur Bedingung für den Risikoschutz machen. Für den Betreiber heißt das: Auch wenn die Bauaufsicht ein Konzept abnimmt, entscheidet der Sachversicherer separat darüber, ob er es akzeptiert. Diese beiden Prüfungen sollten früh parallel geführt werden, nicht nacheinander.
Quelle: Muster-Industriebaurichtlinie; DIN EN 12845; VdS CEA 4001; FM Global DS 8-9 und DS 8-34; VDI 3564; ASR A2.2; DIN EN 15635. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Was sich mit der VdS CEA 4001 im Januar 2024 geändert hat
Die Richtlinie wird im Dreijahresrhythmus fortgeschrieben. Die Überarbeitung vom Januar 2024 brachte für Lagerbetreiber drei praktisch relevante Änderungen.
Erstens wurden die bisherigen Risikoklassen 1 und 2 gestrichen, um die Systematik dem europäischen Standard anzunähern. Wer ein bestehendes Konzept fortschreibt, muss die Einstufung damit neu prüfen lassen. Zweitens wurden erstmals Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, im Regelwerk als Multiple-Row-Racks bezeichnet, aufgenommen. Das schließt eine Lücke, die insbesondere bei Einfahr- und Durchfahrregalen sowie bei Kanallagern zu individuellen Einzelfalllösungen geführt hatte. Und drittens wurden die Anforderungen an Rohrleitungsführung, Sprinklerabstände und Löschwassermengen präzisiert.
Für Bestandsanlagen ergibt sich daraus kein automatischer Nachrüstzwang. Relevant wird die neue Fassung bei Erweiterungen, Umbauten, Nutzungsänderungen und bei der Neuverhandlung des Versicherungsvertrags. Wer eine Regalanlage umbaut, die Lagerkonfiguration ändert oder das Lagergut wechselt, sollte die Auswirkungen auf das Sprinklerkonzept vor der Umsetzung klären lassen. Eine geänderte Lagerkonfiguration kann eine ausgelegte Anlage rechnerisch unwirksam machen, ohne dass sich an der Anlage selbst etwas ändert.
Quelle: VdS CEA 4001, Ausgabe 2024; Zusammenfassung der Änderungen nach BITO-Lagertechnik, Abschnitt „Vorschriften für Feuerschutz und Sprinkler“. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Anlagentypen und ihre Einsatzgrenzen
Die Auslösung funktioniert bei allen Bauarten gleich. In jedem Sprinkler sitzt ein Glasfass mit einer Flüssigkeit und einem kleinen Luftanteil. Steigt die Temperatur, dehnt sich die Flüssigkeit aus, bis die Luft vollständig absorbiert ist und das Glasfass bei einer definierten Temperatur zerspringt, üblicherweise bei 68 Grad Celsius. Der Druckabfall startet die Pumpe, und nur der ausgelöste Sprinkler gibt Wasser ab. Die verbreitete Vorstellung, bei einem Brand fluteten alle Sprinkler gleichzeitig die Halle, trifft auf Sprinkleranlagen nicht zu.
| Bauart | Funktionsprinzip | Geeignet für |
|---|---|---|
| Nassanlage | gesamtes Rohrnetz ständig wassergefüllt | frostfreie Bereiche über 5 Grad Celsius, der Regelfall im beheizten Lager |
| Trockenanlage | Rohrnetz mit Druckluft gefüllt, Wasser strömt erst nach Auslösung nach | frostgefährdete Bereiche unter 5 Grad Celsius, Tiefkühl- und Außenlager |
| Vorgesteuerte Anlage | Trockenanlage, die zusätzlich durch einen automatischen Brandmelder freigegeben wird | Bereiche, in denen Wasserschäden durch Fehlauslösung ausgeschlossen werden müssen |
| Mischanlage | Kombination aus Nass- und Trockenbereichen | Hallen mit beheizten und unbeheizten Zonen |
Bei der Anordnung wird zwischen Deckensprinklern und Sprinklern innerhalb der Regalkonstruktion unterschieden. Regal- oder Zwischenebenensprinkler werden erforderlich, wenn die Deckenanlage das Lagergut in den unteren Ebenen nicht mehr zuverlässig erreicht, weil die darüberliegenden Paletten das Wasser abschirmen. Eine Alternative bilden ESFR-Sprinkler, für die die VdS CEA 4001 in Anhang L ein eigenes normatives Schutzkonzept enthält, das nach Lagerkonfigurationen differenziert, etwa Paletten-Regallager, geschlossene oder gelattete Zwischenböden sowie ein- und mehrreihige Ständer- oder Gitterboxpaletten.
Die Entscheidung zwischen Decken- und Regalsprinklern hat erhebliche Betriebsfolgen. Regalsprinkler verlaufen in der Regalkonstruktion und werden bei jeder Anfahrung durch ein Flurförderzeug beschädigt. Wo sie eingebaut sind, gehören Anfahrschutz und regelmäßige Regalinspektion zwingend zum Betriebskonzept. Die Anforderungen an den Anfahrschutz behandelt der Beitrag zu Absperrpfosten und Rammschutz nach DGUV und ASR.
Quelle: BITO-Lagertechnik, Abschnitt „Arten und Aufbau von Sprinkleranlagen“; VdS CEA 4001, Anhang L (ESFR-Sprinklerschutz). Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Der Freiraum unter dem Sprinkler und andere Betriebsfehler
Die häufigste Ursache dafür, dass eine korrekt geplante Sprinkleranlage im Ernstfall nicht wie berechnet wirkt, liegt nicht in der Technik, sondern im täglichen Betrieb. Unterhalb jedes Sprinklers muss ein definierter Freiraum zum Lagergut eingehalten werden, damit sich der Sprühkegel ausbilden kann. Wird die oberste Regalebene überstapelt oder werden Kartonagen auf der obersten Traverse zwischengelagert, verringert sich dieser Abstand, und die Beaufschlagung der darunterliegenden Ebenen bricht ein.
Die konkreten Maße ergeben sich aus dem geprüften Sprinklerkonzept, dem angewandten Regelwerk und den Vorgaben des Sachversicherers im Einzelfall. Allgemeine Zahlenwerte aus Fachbeiträgen sind Orientierungsgrößen und ersetzen die objektbezogene Festlegung nicht. Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Die maximale Stapelhöhe je Lagerplatz muss aus dem Konzept abgeleitet, im Lagerverwaltungssystem hinterlegt und am Regal sichtbar gekennzeichnet werden. Eine Markierung an den Regalstehern, die die zulässige Oberkante anzeigt, kostet wenig und ist bei Begehungen durch den Sachversicherer ein starkes Argument.
Vier weitere Betriebsfehler tauchen bei Begehungen regelmäßig auf. Erstens Zwischenlagerungen in den Regalgassen, die die Löschwasserverteilung stören und zugleich den Fluchtweg einengen. Zweitens nachträglich eingebaute Zwischenböden, Fachböden oder Gitterroste, die im ursprünglichen Sprinklerkonzept nicht berücksichtigt waren und die Wasserverteilung nach unten unterbrechen. Drittens ein Wechsel des Lagerguts hin zu höheren Kunststoffanteilen, ohne die Einstufung anzupassen. Und viertens die Nutzung von Regalflächen als Ladezone für Flurförderzeuge oder Akkugeräte, wodurch eine Zündquelle in die Brandlast gestellt wird. Zu den Anforderungen an Ladebereiche siehe den Beitrag zu Akkuladeschränken nach DGUV und VDMA 24994.
Quelle: Grundsatz nach VdS CEA 4001 und den Vorgaben des jeweils geprüften Sprinklerkonzepts; verbindliche Maße ergeben sich ausschließlich objektbezogen. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Warum der Ladungsträger über die Wirksamkeit mitentscheidet
Ein Aspekt, der bei der Beschaffung von Behältern selten mitgedacht wird, hat unmittelbare Auswirkungen auf den Löscherfolg. Werden Sprinkleranlagen eingesetzt, sind geschlossene Lagerbehälter, in denen sich eindringendes Löschwasser sammelt und nicht ablaufen kann, grundsätzlich ungeeignet. Erforderlich sind Behälter mit Wasserablauflöchern, die das Löschwasser kaskadenartig an die unteren Regalebenen weitergeben. Nur so erreicht das Wasser die Brandzone auch dann, wenn diese unterhalb mehrerer beladener Ebenen liegt.
Maßgeblich für die Auslegung wasserdurchlässiger Kunststoff-Ladungsträger sind in Deutschland vor allem die FM-Global-Datenblätter 8-34 und 8-9 sowie Abschnitt K.7 der VdS CEA 4001. Beide Regelwerke geben unterschiedliche Hinweise auf das Design solcher Behälter, was eine Harmonisierung aus Sicht der Hersteller notwendig macht. Die wichtigsten Konstruktionsparameter sind die Wasserbeaufschlagung in Millimetern je Minute und die Durchflussmenge.
Besonders in automatisierten Kleinteilelagern führen die beiden Regelwerke zu Zielkonflikten. Wasserablauföffnungen im Behälterboden kollidieren mit der Erkennung durch Lichtschranken und mit dem Etikettenscan, sodass zwischen Schadenverhütung und Anlagenverfügbarkeit abgewogen werden muss. Wer ein automatisiertes Lager plant, sollte die Behälterauswahl deshalb gemeinsam mit dem Sprinklerplaner und dem Versicherer treffen und nicht als reine Intralogistikentscheidung behandeln.
Quelle: BITO-Lagertechnik, Abschnitt „Brandschutz und Kunststoffbehälter“, mit Bezug auf FM Global DS 8-34 und DS 8-9 sowie VdS CEA 4001 Abschnitt K.7. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Prüfpflichten des Betreibers
Die Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb einschließlich der Funktionstüchtigkeit der Sprinkleranlage liegt beim Betreiber. Umzusetzen sind die Anforderungen aus Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung, wobei § 4 Absatz 3 ArbStättV die regelmäßige Prüfung von Brandmelde- und Löschanlagen verlangt.
In der Praxis besteht das aus zwei Ebenen. Der Betreiber selbst führt tägliche, wöchentliche, monatliche und vierteljährliche Sicht- und Funktionsprüfungen durch, etwa die Kontrolle von Druckwerten, Absperrarmaturen, Alarmventilstation und Wasserversorgung. Die fachgerechte Wartung und Instandhaltung übernimmt eine zertifizierte Fachfirma. Beide Ebenen sind zu dokumentieren, und die Dokumentation ist das Erste, wonach ein Sachverständiger nach einem Schaden fragt.
Ein Punkt aus dem Abschnitt zu feuergefährlichen Arbeiten gehört ausdrücklich hierher: Wird eine Sprinkler- oder Brandmeldeanlage für Wartungs-, Umbau- oder Schweißarbeiten vorübergehend außer Betrieb gesetzt, sind sowohl die Feuerwehr als auch der Feuerversicherer zu informieren. Das ist eine vertragliche Obliegenheit. Erforderlichenfalls sind Ersatzmaßnahmen abzustimmen. Wie Heißarbeiten im Lager abzusichern sind, behandelt der Beitrag zum Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten.
Quelle: BITO-Lagertechnik, Abschnitt „Vorschriften für Feuerschutz und Sprinkler“; ArbStättV § 4 Abs. 3; VdS 2008. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Organisatorischer Brandschutz: Was ohne Investition wirkt
Nicht jede Verbesserung setzt eine Anlage voraus. Vier Maßnahmen wirken sofort und kosten wenig.
Brandlasten reduzieren. Leere Paletten, Kartonagenreste, Folienabfälle und Verpackungsmaterial sammeln sich in jedem Lager an und stehen typischerweise dort, wo gerade Platz ist. Leerpalettenlager gehören ins Freie oder in einen abgetrennten Bereich, nicht in die Regalgasse. Für die Lagerung von Verpackungsmaterial gelten eigene Anforderungen, weil die ASR A2.2 diesen Bereich ausdrücklich als erhöht brandgefährdet einstuft.
Feuerlöscher richtig verteilen. In großen Hallen bestimmt nicht die Zahl der Löschmitteleinheiten die Gerätezahl, sondern die maximale Laufweglänge. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung verkürzt sich diese auf in der Regel fünf, höchstens zehn Meter. Die Berechnungsgrundlage erläutert der Beitrag zu den Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2.
Regalinspektion ernst nehmen. Die DIN EN 15635 fordert regelmäßige Inspektionen der Lagereinrichtung. Verformte Ständer und beschädigte Traversen sind zunächst ein Standsicherheitsthema, im Sprinklerlager aber auch ein Brandschutzthema, weil ein einstürzendes Regalfeld die Rohrleitungsführung zerstören kann.
Rauch- und Wärmeabzug freihalten. Lichtkuppeln und RWA-Öffnungen werden gern zugestellt oder bei Dacharbeiten abgedeckt. Die Auslegung der Rauchabzugsflächen für Hochregalanlagen behandelt die VDI 3564, die Wirksamkeit hängt jedoch schlicht daran, dass die Öffnungen funktionieren und die Auslösung geprüft ist.
Quelle: ASR A2.2 Punkt 6.2 und Tabelle 4; DIN EN 15635; VDI 3564; BITO-Lagertechnik. Vollständige Fundstellen im Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags.
Sonderfall Behälterkompaktlager
Kompakte Behälterlager mit hoher Packungsdichte und geringen Zwischenräumen stellen eine eigene Herausforderung dar, weil klassische Schutzkonzepte für Palettenregallager hier nicht ohne Weiteres übertragbar sind. Der bvfa hat dazu ein eigenes Merkblatt „Brandschutz für Behälterkompaktlager“ herausgegeben, das sich an Betreiber, Versicherer, Behörden, Planer und Errichter richtet. Es ist gemeinsam mit weiteren Fachpublikationen über die Merkblätter- und Positionspapiere-Übersicht des bvfa kostenfrei zugänglich.
Der Grundgedanke des Merkblatts geht über den reinen Sachwertschutz hinaus. Neben dem Schutz von Personen, Umwelt und Wertekonzentration steht die Verfügbarkeit im Vordergrund, damit die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gesichert bleibt. Diese Perspektive lohnt sich für jede Lagerplanung: Ein Brandschutzkonzept, das den Sachschaden begrenzt, aber eine sechsmonatige Betriebsunterbrechung nicht verhindert, löst das eigentliche Problem nicht.
Quellen und weiterführende Regelwerke
- BITO-Lagertechnik, „Bestimmungen für Sprinkleranlagen und Lagereinrichtung“, Stand 11. Juni 2025, mit Zitat aus Abschnitt 6.4.2 der Industriebaurichtlinie, Anlagentypen, Änderungen der VdS CEA 4001 vom Januar 2024 und Anforderungen an Kunststoff-Ladungsträger: bito.com/de-de/detail/bestimmungen-fuer-sprinkleranlagen-und-lagereinrichtung
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Punkt 6 „Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung“ mit Tabelle 4 und der Laufweglängenvorgabe von 5 bis 10 Metern: vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/asr_a2_2/6.htm
- bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V., Merkblätter und Positionspapiere, darunter „Brandschutz für Behälterkompaktlager“ (2025): bvfa.de/181/service/merkblaetter-positionspapiere
- DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ mit Empfehlungen zu baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen: publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis
Ohne Verlinkung herangezogen wurden die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), die jeweilige Landesbauordnung, DIN EN 12845 zu ortsfesten Sprinkleranlagen, VdS CEA 4001 in der Ausgabe 2024 einschließlich Anhang L zu ESFR-Sprinklerschutz und Abschnitt K.7 zu Ladungsträgern, die FM Global Property Loss Prevention Data Sheets 8-9 und 8-34, VDI 3564 „Brandschutz: Empfehlungen für Hochregalanlagen“, DIN EN 15635 zur Regalinspektion, die Arbeitsstättenverordnung § 4 Absatz 3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Verbindlich für ein konkretes Objekt sind ausschließlich das geprüfte Brandschutz- und Sprinklerkonzept, das jeweils angewandte Regelwerk und die Vorgaben des Sachversicherers im Einzelfall.
Checkliste Brandschutz im Regallager: Lagerguthöhe als Oberkante Lagergut bestimmen und gegen die Schwelle von 7,5 m prüfen · Bei Neuplanung durchrechnen, ob dieselbe Kapazität unterhalb der Schwelle auf größerer Fläche wirtschaftlicher ist · Ab 9 m Lagerguthöhe weitergehende Anforderungen und VDI 3564 zu Rauchabzugsflächen berücksichtigen · Lagergut, Verpackung und Ladehilfsmittel gemeinsam als Einheit einstufen lassen · Einstufung nach der Überarbeitung der VdS CEA 4001 von 2024 neu prüfen lassen, insbesondere bei mehrfachtiefen Regalen · Anlagentyp nach Temperaturbereich wählen: nass über 5 °C, trocken darunter, vorgesteuert bei Wasserschadenrisiko · Bei Regalsprinklern Anfahrschutz und Regalinspektion fest im Betriebskonzept verankern · Zulässige Stapeloberkante aus dem Sprinklerkonzept ableiten, im Lagerverwaltungssystem hinterlegen und am Regal markieren · Freiraum unter den Sprinklern bei jeder Begehung kontrollieren · Nachträgliche Zwischenböden, Fachböden und Gitterroste nur nach Freigabe durch den Sprinklerplaner einbauen · Bei Wechsel des Lagerguts, insbesondere zu höheren Kunststoffanteilen, das Konzept überprüfen lassen · Behälter mit Wasserablauflöchern verwenden, Auswahl gemeinsam mit Sprinklerplaner und Versicherer treffen · Leerpaletten und Verpackungsmaterial aus den Regalgassen entfernen und getrennt lagern · Laufweglänge zum nächsten Feuerlöscher in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung auf 5 bis 10 m begrenzen · Ladezonen für Flurförderzeuge und Akkugeräte aus dem Regalbereich herausnehmen · Eigenprüfungen täglich, wöchentlich, monatlich und vierteljährlich durchführen und dokumentieren · Abschaltung von Sprinkler- oder Brandmeldeanlage stets der Feuerwehr und dem Feuerversicherer melden · RWA-Öffnungen freihalten und Auslösung regelmäßig prüfen