Daten & Analysen

CO2-Preis 2027 und 2028: Was Betriebe für Hallenheizung, Stapler und Fuhrpark einplanen sollten

Die Bundesregierung will den nationalen CO2-Preis für Erdgas, Heizöl, Diesel und Flüssiggas auch 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne halten. Der Gesetzentwurf liegt seit dieser Woche dem Bundestag vor. Die Auktionen des Jahres 2026 zeigen allerdings, wo der Preis innerhalb des Korridors tatsächlich landet: Alle elf Versteigerungen seit Juli endeten beim Höchstpreis von 65 Euro. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der keinen Preisdeckel kennt. Dieser Beitrag rechnet die CO2-Kosten je Liter, Kilowattstunde und Kilogramm auf Basis der amtlichen Emissionsfaktoren durch, zeigt Beispiele für Hallenheizung, Staplerflotte und Fuhrpark und fasst zusammen, welche Entlastungen und Fristen Industriebetriebe jetzt kennen sollten.

Gasbetriebener Hallenheizstrahler und Dieselstapler in einer Lagerhalle als Beispiele für CO2-bepreiste Energie im Betrieb

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Seit 2021 werden fossile Brennstoffe für Wärme und Verkehr in Deutschland über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einem CO2-Preis belegt. Bis 2025 galten gesetzlich festgelegte Festpreise. Für 2026 wird der Preis erstmals in Auktionen innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne gebildet. Ursprünglich sollte 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der sogenannte EU-ETS 2, das nationale System ablösen. Mit Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 wurde der Start der Abgabepflicht im EU-ETS 2 jedoch um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Nach geltendem Recht hätte sich der nationale Preis für das Übergangsjahr 2027 aus dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im bestehenden EU-Emissionshandel für Industrie und Energie (EU-ETS 1) im jeweils vorletzten Quartal errechnet. Die Koalition hat am 12. Mai 2026 vereinbart, den Preis stattdessen auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren. Die Bundesregierung begründet das mit der Planungssicherheit für Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte.

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG ist dem Bundestag als Drucksache 21/7869 vom 7. September 2026 zugeleitet worden. Dem Bundesrat hatte die Bundesregierung ihn bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig übersandt. Kern ist eine Änderung in § 10 Absatz 2 BEHG: Für die Jahre 2026 und 2027 gilt ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro je Zertifikat. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Beschlossen ist es noch nicht. Scheitert der Entwurf, würde für 2027 der an den EU-ETS 1 gekoppelte Preis gelten, dessen Höhe sich schwer vorhersagen lässt. Bis zur Verkündung bleibt deshalb eine Restunsicherheit.

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7869 vom 07.09.2026, Vorblatt A und B, Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 4 sowie Anschreiben des Bundeskanzlers; Deutscher Bundestag, hib 692/2026 vom 08.09.2026.

Warum der Preis faktisch bei 65 Euro liegt

Ein Korridor von 55 bis 65 Euro klingt nach Spielraum. Die Auktionsergebnisse des Jahres 2026 zeigen ein anderes Bild. Die erste Versteigerung an der Leipziger Energiebörse EEX am 1. Juli 2026 endete mit einem Zuschlagspreis von 65 Euro. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gaben 101 Teilnehmer Gebote über knapp 292 Millionen Zertifikate ab, zugeteilt wurden rund 21,3 Millionen. Auch alle folgenden Termine bis zum 9. September 2026 schlossen nach den veröffentlichten Marktdaten der EEX bei 65,00 Euro. Die Gebotsmenge lag dabei zwischen dem 27-Fachen und dem 51-Fachen der angebotenen Menge. Nach der Auktion vom 9. September verblieben von der Gesamtversteigerungsmenge des Jahres 2026 nur noch 433 Zertifikate.

Nach vollständiger Versteigerung verkauft die beauftragte Stelle weitere Zertifikate zu festen Aufschlägen. Für 2026 beträgt dieser Überschussmengenpreis 68 Euro. Im Folgejahr können Verantwortliche bis zum 31. August begrenzte Mengen für das Vorjahr zu 70 Euro nachkaufen. Für 2027 sieht der Gesetzentwurf einen Überschussmengenpreis von 73 Euro und einen Nachkaufpreis von 75 Euro im Jahr 2028 vor. Zusätzlich sollen 2027 Gebote nur noch zur Auslieferung auf Compliance-Konten der abgabepflichtigen Unternehmen zulässig sein und je Konto höchstens 20 Prozent der Menge eines Termins umfassen. Die Begründung nennt als Ziel, die starke Überzeichnung zu dämpfen, die Zuteilungsquoten zu erhöhen und die Liquiditätsbindung der Bieter zu senken.

Für Betriebe, die Energie einkaufen und selbst nicht an den Auktionen teilnehmen, ist die Konsequenz klar. Die abgabepflichtigen Inverkehrbringer der Brennstoffe geben ihre Zertifikatskosten entlang der Lieferkette weiter. Die Gesetzesbegründung spricht ausdrücklich von der Weitergabe bis an die Endverbraucher. Aus Sicht der Redaktion ist es für die Budgetplanung 2027 sachgerecht, mit dem Höchstpreis von 65 Euro je Tonne zu rechnen und den Mindestpreis von 55 Euro allenfalls als günstigen Fall zu betrachten.

Quellen: DEHSt, Meldung zur ersten Versteigerung vom 02.07.2026; EEX, Marktdatenbericht nEHS-Versteigerung, Termine 01.07. bis 09.09.2026; Drucksache 21/7869, Artikel 2 Nummer 6, 8 und 9 mit Begründung zu § 12 BEHV. Planungsannahme: Redaktion industrie-fachwissen.de.

Was der CO2-Preis je Liter, Kilowattstunde und Kilogramm bedeutet

Wie viel CO2 einem Brennstoff zugerechnet wird, legt die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) in Anlage 2 Teil 4 fest. Für Gasöl, also Diesel und Heizöl EL, gelten eine Dichte von 0,845 Tonnen je 1.000 Liter, ein Heizwert von 42,8 Gigajoule je Tonne und ein Emissionsfaktor von 0,074 Tonnen CO2 je Gigajoule. Daraus ergeben sich 2,676 Kilogramm CO2 je Liter. Für Erdgas nennt die Verordnung einen Umrechnungsfaktor von 3,2508 Gigajoule je Megawattstunde und einen Emissionsfaktor von 0,0558 Tonnen CO2 je Gigajoule. Das entspricht 0,1814 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde, bezogen auf die in Gasrechnungen übliche Abrechnung nach Brennwert. Für Flüssiggas, den Kraftstoff von Treibgasstaplern, ergeben Heizwert und Emissionsfaktor 3,013 Kilogramm CO2 je Kilogramm.

Energieträger CO2 je Einheit bei 55 €/t bei 65 €/t bei 68 €/t
Diesel (Liter) 2,676 kg 14,7 ct 17,4 ct 18,2 ct
Heizöl EL (Liter) 2,676 kg 14,7 ct 17,4 ct 18,2 ct
Erdgas (kWh, Brennwert) 0,181 kg 1,00 ct 1,18 ct 1,23 ct
Flüssiggas (Kilogramm) 3,013 kg 16,6 ct 19,6 ct 20,5 ct

Die Werte sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe sind sie die relevante Größe. Eine Treibgasflasche mit elf Kilogramm Füllung trägt damit rund 33 Kilogramm CO2 und bei 65 Euro je Tonne etwa 2,15 Euro CO2-Kosten. Wie hoch der Anteil am Gesamtpreis ist, hängt vom jeweiligen Energiepreis ab. Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) müssen Lieferanten von Brennstoffen und Wärme auf ihren Rechnungen die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2, den Preisbestandteil der CO2-Kosten, den Emissionsfaktor und den Energiegehalt ausweisen. Ein Blick auf die letzte Gas- oder Heizölrechnung zeigt deshalb, mit welchem Betrag der eigene Lieferant kalkuliert.

Quellen: EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4, Nummern 3a, 3b, 5 und 6 (Wortlaut abgerufen über LX Gesetze); IHK Lippe zu Detmold zu den Informationspflichten nach CO2KostAufG. Umrechnung in Cent je Einheit: Redaktion industrie-fachwissen.de.

Rechenbeispiele für Hallenheizung, Staplerflotte und Fuhrpark

Die folgenden Beispiele zeigen Größenordnungen für typische Verbrauchsmengen in Lager und Produktion. Die Spalten mit 100 und 150 Euro je Tonne sind reine Rechengrößen für die Zeit ab 2028. Sie sind keine Prognose, sie sollen nur zeigen, wie empfindlich ein Budget auf einen höheren Marktpreis reagiert.

Beispiel CO2 pro Jahr 55 €/t 65 €/t 100 €/t 150 €/t
Gasbeheizte Halle, 500.000 kWh 90,7 t 4.988 € 5.895 € 9.070 € 13.605 €
Ölbeheiztes Werk, 40.000 Liter Heizöl EL 107,1 t 5.888 € 6.958 € 10.705 € 16.058 €
Dieselstapler und Transporter, 20.000 Liter 53,5 t 2.944 € 3.479 € 5.353 € 8.029 €
Treibgasstapler, 5.000 kg Flüssiggas 15,1 t 829 € 979 € 1.506 € 2.260 €

Zwei Punkte fallen auf. Zum einen ist der Unterschied zwischen 2026 und 2027 für die Budgetplanung gering, wenn man in beiden Jahren mit 65 Euro rechnet. Die eigentliche Planungsaufgabe betrifft das Jahr 2028 und die Investitionsentscheidungen, die heute schon getroffen werden. Zum anderen verschieben sich bei einem höheren CO2-Preis die Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Wärmeerzeuger und Flurförderzeuge. Eine Gasheizung, ein Dieselstapler oder ein Heizölkessel, der 2027 angeschafft wird, läuft im Regelfall weit über 2028 hinaus. Wer die Betriebskosten über die Nutzungsdauer vergleicht, sollte deshalb nicht nur mit dem heutigen Preis rechnen. Wie sich Elektro-, Diesel- und Treibgasstapler über die Gesamtkosten unterscheiden, zeigt unser TCO-Vergleich für Staplerantriebe. Alternativen zur Gasheizung in großen Hallen beschreibt der Beitrag zum Heizen von Lagerhallen ohne Gas.

Quellen: Emissionsfaktoren nach EBeV 2030, Anlage 2 Teil 4; Preiskorridor nach Drucksache 21/7869. Verbrauchsmengen und Szenariopreise 100 und 150 €/t: frei gewählte Rechengrößen der Redaktion, keine Prognose.

2028: Europäischer Emissionshandel ohne Preisdeckel

Ab dem Berichtsjahr 2028 gilt der EU-ETS 2 für Brennstoffe in Gebäuden und im Straßenverkehr vollumfänglich. Nach Angaben der DEHSt müssen die Verantwortlichen erstmals bis zum 31. Mai 2029 Zertifikate für die Emissionen des Jahres 2028 abgeben. Für die Emissionen der Jahre 2026 und 2027 besteht die Abgabepflicht ausschließlich im nationalen System. Der Gesetzentwurf regelt entsprechend, dass die Berichts- und Abgabepflichten nach dem BEHG für Brennstoffe entfallen, die ab dem 1. Januar 2028 der Abgabepflicht im europäischen System unterliegen. Für einzelne im BEHG verbleibende Mengen ist ab 2028 ein marktbasierter Preis vorgesehen, der sich am Durchschnittspreis der Versteigerungen im EU-ETS 1 orientiert.

Der entscheidende Unterschied betrifft die Preisbildung. Im EU-ETS 2 sind nach Darstellung der DEHSt weder Festpreise noch ein Preiskorridor vorgesehen. Der Preis bildet sich von Beginn an nach Angebot und Nachfrage. Es gibt preisstabilisierende Mechanismen, nämlich eine vorgezogene Versteigerung von Zertifikaten und eine Marktstabilitätsreserve, aber ausdrücklich keine vorgegebene Preisobergrenze. Die Ausgestaltung der Marktstabilitätsreserve wird auf europäischer Ebene weiter verhandelt.

Für die Planung ist ein Detail besonders nützlich. Trotz der Verschiebung sollen im EU-ETS 2 bereits ab Januar 2027 Zertifikate in sogenannten frühen Auktionen versteigert werden. Damit wird im Laufe des Jahres 2027 erstmals ein europäischer Marktpreis für Brennstoffemissionen aus Gebäuden und Verkehr sichtbar. Energieeinkäufer sollten diese Auktionsergebnisse verfolgen, bevor sie Lieferverträge mit Laufzeit über 2027 hinaus abschließen.

Quellen: DEHSt, EU-ETS 2 Ausblick auf 2028, Stand 24.06.2026; Drucksache 21/7869, Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 7 mit Begründung.

Entlastungen: Carbon-Leakage-Beihilfe mit Frist am 14. September

Unternehmen aus Sektoren, deren Wettbewerbsfähigkeit durch den nationalen CO2-Preis gefährdet sein kann, können nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine Beihilfe beantragen. Voraussetzung ist die Zuordnung zu einem beihilfeberechtigten Sektor oder Teilsektor nach der Anlage der Verordnung. Seit dem Abrechnungsjahr 2023 müssen zudem ökologische Gegenleistungen erbracht werden. Dazu gehören ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, grundsätzlich zertifiziert nach DIN EN ISO 50001 oder eingetragen nach EMAS, sowie Investitionen in wirtschaftlich durchführbare Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen. Der Antrag wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und ist regulär bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der DEHSt einzureichen.

Aktuell ist eine Sonderfrist von Bedeutung. Mit Bekanntmachung vom 12. Juni 2026 wurden weitere Sektoren und Teilsektoren nachträglich anerkannt. Darunter sind mehrere Bereiche der Metallbe- und -verarbeitung: das Plastifizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung, Wärmebehandlungsleistungen an Metallen, die anodische Oxidation, die Herstellung von Kaltband unter 600 Millimetern Breite, kaltgezogener Draht aus nicht legiertem und legiertem Stahl sowie ab dem Abrechnungsjahr 2023 Gesenkschmiedeteile aus Stahl und warmgeformte Schraubenfedern. Unternehmen dieser Sektoren können rückwirkend für bis zu fünf Abrechnungsjahre ab 2021 Beihilfe beantragen. Die Frist endet nach Angaben der DEHSt am 14. September 2026 und ist eine materielle Ausschlussfrist. Wer betroffen ist, sollte umgehend prüfen, ob ein Antrag noch fristgerecht möglich ist. Die DEHSt weist darauf hin, dass die Beschaffung einer qualifizierten Signaturkarte für die elektronische Einreichung bis zu drei Monate dauern kann.

Betreiber von Anlagen, die dem EU-ETS 1 unterliegen und zugleich BEHG-bepreiste Brennstoffe beziehen, können eine Doppelbelastung bisher über die BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung ausgleichen lassen. Nach dem Gesetzentwurf endet diese nationale Kompensation mit dem Abrechnungsjahr 2027. Für die Zeit ab 2028 verweist die Begründung auf einen geplanten europäischen Mechanismus. Für Betriebe, die ihre Wärme oder Mobilität elektrifizieren, lohnt zusätzlich der Blick auf die Stromsteuer-Entlastung für das produzierende Gewerbe.

Quellen: DEHSt, Seite nEHS Carbon Leakage, Stand 12.06.2026, Abschnitte zur Antragsberechtigung, zu den ökologischen Gegenleistungen und zum rückwirkenden Antragsverfahren; Drucksache 21/7869, Artikel 3 mit Begründung zur BEDV.

Gemietete Hallen: Wer die CO2-Kosten trägt

Wer eine Halle oder Büroflächen mietet, trägt die CO2-Kosten der Heizung nicht allein. Nach dem CO2KostAufG teilen sich Vermieter und Mieter in Nichtwohngebäuden die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser hälftig. Ein Stufenmodell nach Gebäudeeffizienz, wie es für Wohngebäude gilt, sollte für Nichtwohngebäude ab 2025 folgen, ist bisher aber nicht eingeführt. Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme, etwa über eine eigene Gasheizung oder Hallenstrahler, hat er gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch in Höhe der Hälfte der CO2-Kosten.

Zwei Einschränkungen sind für Industriebetriebe wichtig. CO2-Kosten für Brennstoffe, die nicht der Raumheizung oder Warmwasserbereitung dienen, sind nicht erstattungsfähig. Wird Gas zusätzlich für gewerbliche Prozesse eingesetzt, etwa für Trocknung oder Härtung, und nicht getrennt gemessen, besteht nach Darstellung der IHK Lippe zu Detmold kein Erstattungsanspruch. Ein separater Zähler für die Prozesswärme kann sich deshalb schon aus diesem Grund lohnen. Als maßgeblichen Zertifikatepreis für Rechnungen im Jahr 2026 hat die DEHSt nach dem CO2KostAufG 60 Euro je Tonne veröffentlicht.

Quelle: IHK Lippe zu Detmold, CO2-Abgabe: Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten, Abschnitte 50/50-Regelung bei Nichtwohngebäuden, Besondere Regelungen und maßgebliche Zertifikatspreise 2026.

Budget 2027 und Energieverträge richtig aufsetzen

Aus Sicht der Redaktion ergeben sich für Einkauf und Controlling vier konkrete Aufgaben. Die erste ist die Mengenbasis. Für jeden Standort sollten die Verbräuche an Erdgas, Heizöl, Diesel und Flüssiggas des laufenden Jahres erfasst und mit den Emissionsfaktoren aus der Tabelle in Tonnen CO2 umgerechnet werden. Das ergibt eine belastbare Grundlage für das Budget 2027 und zugleich die Ausgangswerte für Nachhaltigkeitsberichte und Klimaziele.

Die zweite Aufgabe betrifft die Verträge. Gas- und Heizöllieferverträge enthalten erfahrungsgemäß häufig Klauseln, nach denen gesetzliche Abgaben und CO2-Kosten gesondert weitergegeben werden. Bei Verträgen mit Laufzeit bis 2028 oder darüber hinaus sollte geprüft werden, wie der Übergang vom nationalen Korridorpreis auf den europäischen Marktpreis geregelt ist. Ohne ausdrückliche Regelung trägt der Abnehmer das Preisrisiko ab 2028 in der Regel über die Abgabenklausel. Auch Logistik- und Speditionsverträge enthalten häufig Kraftstoffzuschläge, die an Dieselpreise gekoppelt sind und damit indirekt den CO2-Preis weitergeben. Die konkrete Vertragsgestaltung sollte mit der Rechtsabteilung abgestimmt werden.

Die dritte Aufgabe ist die Rechnungsprüfung. Weil Lieferanten den CO2-Preisbestandteil und die zugrunde gelegten Emissionen ausweisen müssen, lässt sich prüfen, ob der ausgewiesene Betrag zur gelieferten Menge passt. Die vierte Aufgabe betrifft Investitionen. Für Anschaffungen mit langer Nutzungsdauer, etwa Heizungsanlagen, Stapler, Kehrmaschinen oder Transporter, sollten Wirtschaftlichkeitsrechnungen mindestens ein Szenario mit deutlich höherem CO2-Preis nach 2027 enthalten. Die Rechengrößen aus der Tabelle oben können dafür als Ausgangspunkt dienen.

Quellen: Informationspflichten nach CO2KostAufG gemäß IHK Lippe zu Detmold; Übergang auf den EU-ETS 2 nach DEHSt und Drucksache 21/7869. Handlungsempfehlungen: Redaktion industrie-fachwissen.de.

Checkliste für Einkauf, Controlling und Energiemanagement

Prüfpunkte bis zum Jahresende

  • Carbon-Leakage-Berechtigung geprüft, insbesondere für Pulverbeschichtung, Wärmebehandlung, Anodisieren, Kaltband, Draht, Gesenkschmiedeteile und Schraubenfedern, Frist 14. September 2026
  • Verbräuche 2026 an Erdgas, Heizöl, Diesel und Flüssiggas je Standort erfasst
  • CO2-Mengen mit den Emissionsfaktoren der EBeV 2030 berechnet
  • Budget 2027 mit 65 Euro je Tonne kalkuliert
  • Energieverträge auf CO2-Klauseln und Regelungen für die Zeit ab 2028 geprüft
  • Kraftstoffzuschläge in Logistikverträgen identifiziert
  • CO2-Preisbestandteil auf aktuellen Lieferantenrechnungen kontrolliert
  • Bei gemieteten Flächen Erstattungsanspruch nach CO2KostAufG geprüft und Prozesswärme getrennt gemessen
  • Investitionsrechnungen für Heizung und Flurförderzeuge um ein Szenario mit höherem CO2-Preis ergänzt
  • Ergebnisse der frühen Auktionen im EU-ETS 2 ab Januar 2027 beobachtet
  • Gesetzgebungsverfahren zur BEHG-Änderung bis zur Verkündung verfolgt

Fazit

Für 2027 bringt die geplante BEHG-Änderung vor allem Planungssicherheit. Der Korridor von 55 bis 65 Euro bleibt, und die Auktionen des Jahres 2026 sprechen dafür, mit dem oberen Wert zu rechnen. Je Liter Diesel oder Heizöl sind das netto rund 17,4 Cent, je Kilowattstunde Erdgas rund 1,18 Cent. Die größere Veränderung folgt 2028 mit dem europäischen Emissionshandel ohne Preisdeckel.

Industriebetriebe sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre CO2-Mengen zu kennen, Verträge auf den Systemwechsel vorzubereiten und Investitionen in Heizung und Flurförderzeuge mit realistischen Szenarien zu bewerten. Unternehmen aus den neu anerkannten Carbon-Leakage-Sektoren haben dagegen keine Zeit mehr zu verlieren, weil die Antragsfrist für die rückwirkende Beihilfe am 14. September 2026 endet.

Quellen

Redaktionsschluss: 11. September 2026. Alle externen Quellen wurden am 11. September 2026 abgerufen und waren zu diesem Zeitpunkt erreichbar. Die Auktionsdaten beziehen sich auf die Versteigerungstermine vom 1. Juli bis 9. September 2026. Der Gesetzentwurf zur BEHG-Änderung ist noch nicht verabschiedet; Inhalte können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Die Preise 100 und 150 Euro je Tonne sind Rechengrößen und keine Prognose. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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